Deswegen schrieb ich ja, sofern der Beschluss ohne EB verschickt wurde
Ein Beschluss, der eine Frist in Lauf setzt, wird in der Regel immer förmlich zugestellt.
An den Anwalt mit EB. An die nicht anwaltlich vertretene Person mit PZU.
Im Gegensatz zur ZPO erhält das FamFG (-> § 15) die Sonderbestimmung, nach dem eine Zustellung durch einfache Aufgabe zur Post fingiert werden kann (nicht muss und nicht soll). Mag sein, dass vereinzelt Gerichte davon Gebrauch machen, die Regel ist es aber nicht.
Und selbst dann: falls er das Schriftstück nicht oder später als in der genannten Frist erhalten hat, muss der Empfänger das Gegenteil glaubhaft machen. Einfach sagen "hab ich nie gekriegt" reicht da nicht aus.
Gruss von der Insel
falls er das Schriftstück nicht oder später als in der genannten Frist erhalten hat, muss der Empfänger das Gegenteil glaubhaft machen. Einfach sagen "hab ich nie gekriegt" reicht da nicht aus.
Na bei mir hat die gegnerische RAin lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Beweisen musste sie da gar nix.
War ja klar, dass im Familienrecht wieder eine Extrawurst gekocht wird, dass der Empfänger die Nichtextistenz eines Postzuganges beweisen muss.
Dass das grundsätzlich nicht möglich ist, ist sicher keine Absicht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na bei mir hat die gegnerische RAin lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Beweisen musste sie da gar nix.
Hat die gegnerische RA bei unserem letzten Scharmützel auch versucht. Hat ihr nix genützt. Kosten gingen an (H)Ex. Die kriegte meine OLG-Beschwerde gegen den AG-Beschluss erst mit als die OLG-Gerichtskasse ihr die Rechnung zugeschickt hat. Fristen muss der Anwalt einhalten. Wenn der schlampig arbeitet muss sein Mandant die Suppe auslöffeln. Oder den Anwalt in Haftung nehmen. Solche Spielchen macht nicht jedes Gericht mit:
September: Verhandlung am AG
November: Zustellung des Beschlusses GSR
Dezember: Ablauf Beschwerdefrist
Februar: KM behauptet Beschluss nicht erhalten zu haben und gibt EV ab
>>> Beschwerdefrist läuft erneut
Mitte Februar: KM legt Beschwerde ein ( ohne Begründung)
April: OLG setzt 1. Frist zur Begründung
>> KM reagiert nicht
Mai: OLG verlangt Zusendung der EB vom April
>> KM reagiert immer noch nicht
Juni: OLG setzt letzmalige Frist für die Begründung
>> KM reicht endlich Begründung ein
September: Endlich Verhandlung am OLG
Mutter zieht Beschwerde zurück, Beschluss damit endlich rechtskräftig.
Gruss Horst
Na bei mir hat die gegnerische RAin lediglich eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Beweisen musste sie da gar nix.
Eine anwaltliche Versicherung ist ja auch zur Glaubhaftmachung (Beweis bedarf es nicht) ausreichend, wenn nichts anderes dagegen spricht. Anwälte lügen schliesslich nicht.
Gruss von der Insel
Anwälte lügen schliesslich nicht.
:rofl2:
Anwälte lügen schliesslich nicht.
:rofl2:
Das ist wirklich der Brüller schlechthin.
Ich kann es sogar beweisen ... interessieren würde es nur keinen.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
interessieren würde es nur keinen.
Genau. Denn Dein Beweis widerspricht sowohl der BRAO als auch der BORA. Kann gar nicht sein, Du Beweiserfinder Du 😉
Ach ja, es gibt auch Anwälte, die der Kammer bewusst falsche Telefonnummern und Mailadressen melden, damit man sie nicht kontaktieren kann. Kann ich aber beweisen. Interessiert auch keinen. Weil auch das gar nicht sein kann.
Genau. Denn Dein Beweis widerspricht sowohl der BRAO als auch der BORA.
Wie das denn? :puzz:
Steht da drin, dass Anwälte nicht lügen können?
Oder dass die Wahrheit sich stets der Behauptung des Anwalts unterzuordnen hat?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Steht da drin, dass Anwälte nicht lügen können?
Natürlich nicht, das wär doch viel zu einfach und logisch. Aber dass er nicht lügen darf. Und da der Anwalt als Organ der Rechtspflege nicht gegen Recht verstossen kann (wär ja sowas wie Selbstverstümmelung), kann er auch nicht lügen. Oder so ähnlich... :exclam:
Na ja, Hauptsache der Rechtskraftvermerk kommt irgendwann jetzt auch drauf.
Ich geb euch bescheid, wenn dieser auf dem Beschluss steht.
Drauf kann er ja denke ich nur dann, wenn das Gericht grünes Licht gibt?!
Wo ich mir das gerade durchlese fällt mir noch eine Frage ein. Die Gerichtskosten sind mal wieder gegeneinander aufgehoben. Wie kann das sein, bei einer Frage und der damit verbundenen Antwort JA oder NEIN, also gewonnen oder verloren das funktioniert? Aber bestimmt mal wieder der Ausreißer Familienrecht. Oder?
LG Burzel
Aber bestimmt mal wieder der Ausreißer Familienrecht. Oder?
Jepp.
So langsam entwickelst Du Dich zu einem echten Experten 😉
LG
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
:redhead:
Hallo zusammen,
ich habe noch einmal eine Frage. Auf nachfragen bei der Landesjustizkasse haben wir erfahren, dass fast 1.500 € für die Verhandlung zu zahlen sind. Finde dies ziemlich viel. Hat da jemand Erfahrungen? Is schon ne Frechheit. 😡
Deswegen wird das Gericht auch nicht auf KM die Kosten abwälzen, sondern auf beide wieder, damit wenigstens einer zahlt.
LG Burzel
Einen kleinen Zusatz habe ich noch. Im Beschluss steht zwar, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben werden. Allerdings ist kein Streitwert geschrieben.
LG Burzel
Moin,
der "Streitwert" muss angegeben werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
aber nicht unbedingt im Kostenbeschluss. Das kann gesondert geschehen. Aber wurscht - es sind 3.000.
Gab es einen Gutachter?
Gruss von der Insel
Guten Morgen,
nein einen Gutachter gab es nicht. Nur 9 oder 10 Terminverschiebungen und eine VB. In dem ersten Anschreiben wegen evtl. Bewilligung der VKH/ PKH steht auch kein Betrag drinnen. Und nur im Beschluß eben das es gegeneinander aufgeteilt wird. :question:
LG Burzel
Hallo zusammen,
Heute kam das Schreiben vom Gericht, das die Gegenseite Beschwerde eingelegt hat. Es ist zum :gunman: :knockout:
Nun muss das OLG DD klären. Habt ihr mit OLG's Erfahrungen?
Ich hätte gern den Beschluss eingestellt, mach ich aber erst wenn alles geklärt ist.
Liebe Grüße Burzel
