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GSR beantragt - Erörterungstermin soll stattfinden

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(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Super, Glückwunsch!  🙂


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Geschrieben : 26.01.2015 18:52
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ist das komplette GSR, ohne Ausschließung irgendwelcher Teilbereiche, oder Vollmachten. Also alles komplett.

Gegnerische Anwalt und KM haben angebracht, dass er bei uns zwischen Oma und Opa schlafen darf und sie Angst hat, das Kind irgendwann zu verlieren. Mit jedem Versuch das GSR auszuhebeln, haben sie sich weiter verstrickt. Der Richter wollte  denen sogar noch 2  Minuten zum sammeln alleine geben, wollten dies dann aber nicht mehr. Und das mit dem Kind verlieren, also die Angst, ist ihr Problem, die kann ihr keiner abnehmen  :knockout:
Wurde ihr von unserem Anwalt gesagt.

Vom Richter hat sie noch eins drauf bekommen, weil sie sich über etwas beschwerte, was er bei uns machen durfte. Da sagte er, warum sie nicht gleich bei meinem LG angerufen habe.

Und der Anwalt vom meinem LG war wohl auch bissig, so wie es alle immer gesagt haben. Nur der zukünftige Umgang ist noch nicht geklärt. Das kommt dann aber als nächstes.

Sollen jetzt noch den Ball flach halten, bis der Bescheid da und alles rechtskräftig ist. Danach können wir "los legen". Also in der Schule bescheid geben usw.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 18:55
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke!
aber was habt ihr vor:

Danach können wir "los legen".

:puzz:


AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 19:18
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Na nichts gefährliches, oder schlimmes  😉

Nur halt auch mal in der Schule nachhaken, ob da alles klappt und bescheid geben, dass die Informationen auch an den KV weitergeleitet werden.

Wollen ja nicht das Lebens des Kindes umkrempeln, nur in manchen Sachen einen besseren Einblick erhalten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 19:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich hab jetzt nicht die ganze Vorgeschichte auf dem Schirm.
Aber ich würde tatsächlich - wenn es nicht konkrete Hinweise gibt - es langsam angehen lassen.

Nur halt auch mal in der Schule nachhaken, ob da alles klappt und bescheid geben, dass die Informationen auch an den KV weitergeleitet werden.

Das liest sich schon wie ein nur leicht versteckter Vorwurf. Ich würde an Stelle des KV einfach die Info übers GSR dort platzieren und Interesse an einem Elterngespräch anmelden. Mindestens aber die Bitte bzgl. der Einladung zum Elternabend hinterlegen - hier ggf. garniert mit dem Hinweis, dass er leider nicht sicherstellen kann, dass die infos auch an Dich gehen. Merke: Die Schule ist m.W. nicht verpflichtet alles zweifach zu kommuizieren. Aber wenn der/ die LehrerIn merken, dass da jmd. echtes Interesse hat, ggf. sich auch für die Klasse engagiert und nicht bloß als Querulant auftreten will, dann werden die dankbar den KV einbinden.

Achja, Du weisst es sicherlich:

Danach können kann mein LG wir "los legen".

Aber lasst Euch die gute Stimmung nicht vermiesepetern  😉
Gruß, toto


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Geschrieben : 26.01.2015 20:02
(@bester-papa)
Registriert

Sehr schön  :thumbup:

Aber offenbar hatte der Richter nicht genug ...in der Hose, das Verfahren gleich im vereinfachten Verfahren durchzuwinken, wie es hätte sein müssen. Stattdessen musste er erst eine Verhandlung ansetzten und auch noch einen VB zu Rate ziehen.
Lesen die eigentlich keine Gesetzestexte????  😡

VG
BP


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Geschrieben : 26.01.2015 20:13
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber BP,

die Frage habe ich mir auch schon gestellt. Vor allem, da es heute keine Aussage zum JA gab, wo es ja anfangs schon hing, da sich kein JA zuständig fühlte.

@TotoHH. Es soll keine Kampfansage sein. KV wird der Schule bescheid geben und eben sagen, dass wichtige Informationen auch an ihn gehen sollen. Außerdem kann man regelmäßig zum Telefon greifen und fragen - keine Frage. Wichtig dahingehend sind aber leider dennoch Fragen zum Verhalten und evtl. Lernverhalten, da laut KM immer alles gut ist und ein Zeugnis mach anderes sagt.

LG


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Themenstarter Geschrieben : 26.01.2015 22:04
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ein kurzes Update. Es sind nun rund 2 Monate vergangen und der Beschluss über das GSR vom Richter noch immer nicht in Worte gefasst. Jeden Tag wartet man, endlich etwas im Briefkasten zu haben  😡

Mal sehen, wie lange es noch dauern wird.

Liebe Grüße
Burzel


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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2015 22:03
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Jeden Tag wartet man, endlich etwas im Briefkasten zu haben  😡

Das kommt mir bekannt vor.
Mein RA ließ dann zu gegebener Zeit immer den Status bei Gericht anfragen. Das verschaffte wenigstens etwas (mehr) Klarheit.

Gruss,
gardo


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Geschrieben : 27.03.2015 10:14
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gardo,

was musste denn da im Nachgang der Verhandlung immer noch geklärt werden? Mein LG hat bisher ein Protokoll erhalten, wo ausschließlich nur die Gegenseite abgedruckt war. Was er oder sein Anwalt erzählten steht gar nicht drinnen.
Nur unten ein Satz, dass weitere Entscheidungen mit dem Beschlussweg erfolgen.

Was ist da noch zu klären? In der Verhandlung war der Richter für das GSR. Und Widerspruch kann die KM doch erst dann einreichen, wenn auch sie etwas schriftliches vorliegen hat. Oder? Sind echt total überfragt und gefrustet  ;(

Liebe Grüße Burzel


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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2015 16:15




(@bester-papa)
Registriert

Ich musste auch 2 Monate drauf warten. Offenbar braucht der Richter solange, um sich eine gute Begründung zu überlegen. :rofl2:

Da der Richter sich schon für das GSR ausgesprochen hat, sollte sich Dein LG entspannen.

Ja, die Beschwerdefrist der KM läuft erst ab Zustellung des Beschlusses und mit ein paar fiesen Tricks auch erst später.

VG


AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 21:14
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber  BP,

vielen Dank für deine Antwort. Welche Spielchen  können  denn da noch  auf einen zukommen? KM denkt  derzeit  schon wieder das sie allem erhaben  ist und die bereits  getroffenen Entscheidungen immer nur von KV zu berücksichtigen  sind. Man merkt leider  derzeit  auch  wieder  zunehmend, dass das Kind instruiert und instrumentallisieht wird.  😡

Liebe  Grüße
Burzel


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Themenstarter Geschrieben : 30.03.2015 00:23
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Burzel,

Ich sag Dir mal, wie es bei mir war:

September: Verhandlung am AG
November: Zustellung des Beschlusses GSR
Dezember: Ablauf Beschwerdefrist
Februar: KM behauptet Beschluss nicht erhalten zu haben und gibt EV ab
>>> Beschwerdefrist läuft erneut
Mitte Februar: KM legt Beschwerde ein ( ohne Begründung)
April: OLG setzt 1. Frist zur Begründung
>> KM reagiert nicht
Mai: OLG verlangt Zusendung der EB vom April
>> KM reagiert immer noch nicht
Juni: OLG setzt letzmalige Frist für die Begründung
>> KM reicht endlich Begründung ein
September: Endlich Verhandlung am OLG
Mutter zieht Beschwerde zurück, Beschluss damit endlich rechtskräftig.

Will damit nur sagen: Die Exe Deines LG kann das GSR höchstwahrscheinlich nicht verhindern, aber die Rechtswirksamkeit verzögern. Das wäre vor allem ärgerlich, sofern im Sommer wichtige schulische Weichen zu stellen wären.

VG
BP


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Geschrieben : 30.03.2015 02:48
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lieber bester  Papa,

Vielen  Dank für deine schnelle Antwort. Das klingt  ja nicht so rosig. Wichtige Entscheidungen bzgl. der Schule stehen  zum Glück  nicht an. Es sei denn sie zieht  mal wieder um. Es wäre zum mindest mal  wieder  Zeit  so nach knapp  einem  Jahr  am gleichen  Platz.

Könnte  es ihr trotzdem  zutrauen  alles zu verzögern, da der Umgang  bisher  noch nicht wieder  geklärt wurde und da dringend Nachholbedarf  besteht.

Hm...

Vielen  Dank schon mal. LG Burzel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2015 18:51
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

der Beschluss ist vorläufig zu Ostern im Briefkasten gewesen. Vorläufig deswegen, da die Beschwerdefrist noch abgewartet werden muss und der Rechtskraftvermerk noch nicht drauf ist. Hoffentlich kommt da auch nichts mehr.
Im Beschluss selbst steht nicht sehr viel geschrieben. Nur das die VB dem GSR zustimmt und das Gericht keine Anhaltspunkte für eine ungünstige Prognose sieht. Die aufgeführten Gründe der KM sind "kein ausreichender Einwand" gegen das GSR.

Es ist auch nochmals geschrieben worden, dass der Vater nicht die Kindeswohldienlichkeit vortragen und das Gericht nicht die Prüfung dafür übernehmen muss.

Mal sehen wie es nun weiter geht. Die Übergaben sind derzeit immer noch sehr schwierig. Die KM geht jedes mal verbal bei der Übergabe auf den KV los, so nach dem Motto: Hauptsache gemeckert. Finde ist vor allem für das Kind sehr bedenklich, aber es gibt Menschen die wollen es einfach nicht lernen.

Wie sollte es eurer Meinung nach nun weiter gehen? Wichtig wäre auf jeden Fall Informationen über die Schule einzuholen und dann evtl. erst einmal etwas Ruhe rein bringen.

Liebe Grüße Burzel

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 21:43
(@bester-papa)
Registriert

Sofern KM anwaltlich vertreten, ist ein Rechtskraftvermerk nicht zwingend notwendig.

Bis zur Rechtswirksamkeit des Beschlusses würde ich die Füsse still halten.Danach sollte der KV der KM mal eine EB vorschlagen.

Mit dem Hinweis des Gerichts, dass der KV nicht seine Tauglichkeit unter Beweis stellen muss, dürfte es die KM auch vor dem OLG schwer haben.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 01:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sollte es eurer Meinung nach nun weiter gehen? Wichtig wäre auf jeden Fall Informationen über die Schule einzuholen und dann evtl. erst einmal etwas Ruhe rein bringen.

Ich würde an Stelle des KV einfach die Info übers GSR dort platzieren und Interesse an einem Elterngespräch anmelden. Mindestens aber die Bitte bzgl. der Einladung zum Elternabend hinterlegen - hier ggf. garniert mit dem Hinweis, dass er leider nicht sicherstellen kann, dass die infos auch an Dich gehen. Merke: Die Schule ist m.W. nicht verpflichtet alles zweifach zu kommuizieren. Aber wenn der/ die LehrerIn merken, dass da jmd. echtes Interesse hat, ggf. sich auch für die Klasse engagiert und nicht bloß als Querulant auftreten will, dann werden die dankbar den KV einbinden.

Gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 12:54
(@bester-papa)
Registriert

Sofern KM anwaltlich vertreten, ist ein Rechtskraftvermerk nicht zwingend notwendig.

Sorry, ich meinte Rechtsbehelfbelehrung (die fehlte bei mir)
Einen Beschluss mit Rechtskraftvermerk bekommt man so viel ich weiß aber auch nur auf Anfrage???

VG


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 15:23
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo BP,

sorry für die späte Antwort. Der KV ist von seinem Anwalt aufgefordert worden den Beschluss Ende des Monats nochmals einzureichen, damit der Rechtskraftvermerk drauf kann. Wir warten ab.
Wo ich eher nicht weiß, wie es gemeint ist, ist der Satz: "Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten."

Bedeutet das, mit der Weiterleitung der Unterlagen vom Anwalt an KV oder KM, oder bereits die Ausfertigung von Gericht an den Anwalt?
"Für den Gleichlaut der Urschrift, 20.03." - das steht auf dem Beschluss.

Wann beginnt die Frist? 20.3. + 3 Tage Postzustellung =23.3. + 1 Monat Beschwerdefrist (24.3.-23.4.)?

LG Burzel


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2015 21:44
(@bester-papa)
Registriert

Bedeutet das, mit der Weiterleitung der Unterlagen vom Anwalt an KV oder KM

Na dann könnte ja jeder die Beschwerdefrist x-beliebig verlängern, indem der RA den Beschluss erst mal bei sich liegen lässt.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der KV oder KM Kenntnis davon erlangt hat (entweder direkt in der mündlichen Verhandlung oder schriftlich per Post) Geht der Beschluss zunächst an den RA, beginnt die Frist mit Posteingang beim RA.

Wenn die Gerichte sorgfältiger arbeiten würden, würden sie die Beschlüsse stets mit einer EB (Empfangsbestätigung verschicken). Somit beginnt die Frist mit Datum auf der EB.

In eurem Fall müsste die Frist also ab 23.03. beginnen (Eingang beim RA). An dem Tag hatte der KV theoretisch Kenntnis vom Beschluss.

Deswegen schrieb ich ja, sofern der Beschluss ohne EB verschickt wurde, kann die KM auch noch nach Wochen behaupten, den Beschluss nicht erhalten zu haben und die Frist begänne erst dann zu laufen.

Das Datum, wann der Beschluss verfasst wurde, ist da irrelevant. 


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 00:20




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