Hallo zusammen,
Mit Vergleich meine ich den, der 2011 vor Gericht getroffen wurde. Alle 2 WE von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr. Zwei Wochen Urlaub im Sommer und eine im Winter, sowie eine wechselnde Feiertagsregelung.
Nur das KM nun mit dem Kind 300 km weit weg wohnt und es unter anderem nicht einsieht, dass auch sie eine Strecke fahren soll.
Sieht appelliert nun an den Verstand des KV, dass der Umgang aufgrund der Entfernung und weiten Fahrstrecke nur alle 3-4 Wochen statt findet. Dies haben wir allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass das Kind wenigstens eine konstante haben soll. Falls er doch darunter leidet selbstverständlich noch einmal darüber gesprochen werden kann.
Kann man denn auch dem JA schreiben, dass man mit dm derzeitigen Wohnort des Kindes zufrieden sei. Da sich dieser in seiner Umgebung eingelebt habe mit Schule, Freunden und Hobbys?
Das sich das JA überhaupt noch nicht gemeldet hat, finde ich schon schade und frage ich wie es dann eine ordentliche Stellungnahme abgeben will.
Das wird dem Gericht jetzt noch Schreiben können, dass die angebrachten Argumente der Gegenseite gar keine Rolle nach neuer Gesetzteslage spielen, halte ich für unwahrscheinlich. Es wird vor Gericht weitergehen.
LG Burzel
Hallo Burzel,
Kann man denn auch dem JA schreiben, dass man mit dm derzeitigen Wohnort des Kindes zufrieden sei. Da sich dieser in seiner Umgebung eingelebt habe mit Schule, Freunden und Hobbys?
Warum will Dein LG das machen? Dazu besteht keine Veranlassung. Das kann er direkt bei der Gerichtsverhandlung sagen. Kurz und knapp, ohne Bergründung, fertig.
Das sich das JA überhaupt noch nicht gemeldet hat, finde ich schon schade und frage ich wie es dann eine ordentliche Stellungnahme abgeben will.
Nun, sofern sich das JA gegen das GSR ausspricht, könnt ihr deren Argumente mit der Aussage "Sie haben sich gar nicht mit mir unterhalten" ad absurdum führen. Insofern würde ich auch jetzt nicht proaktiv auf sie zugehen, sondern abwarten.
Dein LG muss immer bedenken: Er ist nicht in der Rolle, sich für das GSR rechtfertigen zu müssen. Die KM muss Gründe darlegen, warum das GSR Auswirkungen auf das Kindeswohl hat.
Das wird dem Gericht jetzt noch Schreiben können, dass die angebrachten Argumente der Gegenseite gar keine Rolle nach neuer Gesetzteslage spielen, halte ich für unwahrscheinlich. Es wird vor Gericht weitergehen.
Im FamRecht gibt es keine einzuhaltenden Fristen für Stellungnahmen. Die kann man auch noch einen Tag vor der Verhandlung hinschicken. Ob es dann aber noch gelesen wird, ist eine andere Sache. Also ich halte das für wichtig, dem Gericht zu schreiben, dass hier gar keine kindeswohlgefährdenden Argumente vorliegen (mit Verweis auf die neue Gesetzteslage), egal ob es weitergeht oder nicht. Was sagt denn der RA dazu?
VG
BP
Wenn ich mir alle Threads hier durchlese kommt mir als Vater wirklich das Grauen. Ich spiele schon lange mit dem Gedanken das GSR zu beantragen um endlich ausgiebig an Entscheidungsprozessen involviert zu sein. Ich glaube da kommt einiges auf mich zu.
Ich drück aber ganz fest die Daumen dass du Erfolg haben wirst!!!
Hallo zusammen,
nachdem mein Laptop wieder einsatzfähig ist, kann ich ein paar Zeilen schreiben.
Der Anwalt meines LG´s sagt, kann man gegen die ganzen Verschiebungen nichts machen kann. Sind jetzt auch schon bei Ende Januar 2015 gelandet.
Ich informiere euch, wenn es wieder Neuigkeiten jeglicher Art gibt.
Ansonsten wünsche ich allen eine schöne Adventszeit und ein paar besinnliche Weihnachtsfeiertage.
Seit ganz lieb gegrüßt,
Burzel
P.S. Orion 84: Dieser Sachverhalt soll dir nicht den Mut nehmen. Versuche es für euer Kind. Drück dir auch die Daumen - danke schön!
Hallo zusammen,
heut mal wieder ein kleiner Beitrag und die Bitte um Hilfe! In knapp zwei Wochen soll endlich der Gerichtstermin stattfinden, auf den wir schon seit Ewigkeiten warten. Doch leider macht sich das Gefühl breit, dass auch dieser Termin wieder ins Wasser fallen wird, die KM bei Ansprache des Termins ganz komisch grinst und ist ok sagt. 😡
Nun aber noch eine Frage. Die Winterferien soll das beim KV sein, da gerichtlich so vereinbart ("zwei Wochen zusammenhängend im Sommer und eine im Winter"). Da vor dem Urlaub das ganz normale Umgangs-WE stattfindet, kann das Kind von Freitag zu Freitag zu uns. Samstag und Sonntag zählen somit in der Argumentation vom KM nicht zur Woche.
Nun wurde von unserer Seite heute der Vorschlag gebracht, das WE mit dem darauffolgenden Papa-WE zu tauschen und gleich noch an den Urlaub ranzuhängen. So dass es nach den Winterferien nicht gleich wieder zum 300 km entfernten Wohnort der KM geht und das Kind zwei WE´s hintereinander die Strecke fahren muss.
Als Antwort: NEIN, das geht nicht. Kind hat an dem WE ein Fußballturnier und deswegen ist das so und wenn überhaupt angefragt wird, dann nur schriftlich. Gut, das bekommt man hin. Nun aber die Formulierung. Ich bin der Meinung, dass sie den Papa fragen muss, da Umgangszeit und nicht sei einfach festlegen kann. Wo kommen wir denn da hin. Wie kann man das am besten in eine Formulierung verpacken???
Alles weitere soll eigentlich übers Gericht geklärt werden, wenn aber immer wieder die Termine verschoben werden, ist das Mist.
Ach dazu muss ich noch sagen, das bereits vor Wochen das Kind darauf angesetzt wurde, das mit dem Papa zu klären, dass er ein Fußballturiner hat. Wir haben ihm gesagt, dass wir gar nicht wissen wann und die Mama muss das mit dem Papa klären, nicht er. Haben ihm aber in Aussicht gestellt, wenn wir wissen wann und wo, dass der Papa bereits ist, das WE zu tauschen. Bisher noch keine Reaktion der KM. Nur heute wieder der Ansch... und mal wieder vorm Kind.
LG Burzel
Moin Burzel.
In knapp zwei Wochen soll endlich der Gerichtstermin stattfinden, auf den wir schon seit Ewigkeiten warten. Doch leider macht sich das Gefühl breit, dass auch dieser Termin wieder ins Wasser fallen wird, die KM bei Ansprache des Termins ganz komisch grinst und ist ok sagt. 😡
Naja, erst mal abwarten. Sofern aber der Termin erneut verschoben wird, weiss ich nicht, was man da noch machen kann. Ich bezweifle, dass man da überhaupt was machen kann. Wenn mal die JA-Mitarbeiterin nicht kann, mal die KM, mal der RA,dann ist das ärgerlich, aber nicht zu ändern. Ich habe ähnliches mitgemacht. Insofern solltet ihr es tunlichst vermeiden, von euerer Seite den Termin zu verschieben.
Nun aber noch eine Frage. Die Winterferien soll das beim KV sein, da gerichtlich so vereinbart ("zwei Wochen zusammenhängend im Sommer und eine im Winter"). Da vor dem Urlaub das ganz normale Umgangs-WE stattfindet, kann das Kind von Freitag zu Freitag zu uns. Samstag und Sonntag zählen somit in der Argumentation vom KM nicht zur Woche.
Ist das so gerichtlich festgelegt? Normalerweise werden in den Ferien die Umgangs-WE nicht mitgezählt, d.h. 1 Woche Ferien geht von Mo-So. Ist davor noch Papa-WE, gehen die Ferien von Fr-So.
Im übrigen würde ich es kurz vor der Sorgerechtsverhandlung tunlichst vermeiden, einen Umgangsstreit vom Zaun zu brechen. Das zeigt nur, dass sich die Eltern nicht enigen können. Da liefert der KV der Mutter nur unnötige Munition.
Nun wurde von unserer Seite heute der Vorschlag gebracht, das WE mit dem darauffolgenden Papa-WE zu tauschen und gleich noch an den Urlaub ranzuhängen. So dass es nach den Winterferien nicht gleich wieder zum 300 km entfernten Wohnort der KM geht und das Kind zwei WE´s hintereinander die Strecke fahren muss.
Als Antwort: NEIN, das geht nicht. Kind hat an dem WE ein Fußballturnier und deswegen ist das so und wenn überhaupt angefragt wird, dann nur schriftlich. Gut, das bekommt man hin. Nun aber die Formulierung. Ich bin der Meinung, dass sie den Papa fragen muss, da Umgangszeit und nicht sei einfach festlegen kann. Wo kommen wir denn da hin. Wie kann man das am besten in eine Formulierung verpacken???
Das ist eine beliebte Taktik, dass das Kind ausgerechnet dann Aktivitäten hat (Verein, Geburtstag etc), wenn Papa-WE ist. Sofern gerichtlich festgelegt, hat sich die KM aber an den Umgangsbeschluss zu halten. Da spielt ein Fussballtuernir keine Rolle.
Dauerhaft macht sich der Papa natürlich nicht beliebt, wenn er auf Umgang besteht, obwohl Sohnemann ein wichtiges Fussballturnier hat oder er bei Freunden zum Geburtstag eingeladen ist. Da muss man auch schon mal eine gewisse Flexibilität an den Tag legen. Es sollte nur kein Dauerzustand werden. Das ist natürlich ein schmaler Grad und wird mit zunehmendem Alter auch schwieriger.
Vernünftige Eltern klären das untereinander. Aber das ist offenbar nicht möglich.
Haben die 2 schon mal an einer Elterntherapie teilgenommen?
Wenn nein, sollte der KV in der Gerichtsverhandlung dazu seine Bereitschaft signalisieren, evtl. sogar auf einer EB bestehen. Denn dann kann es gut sein, dass das Gericht diese anordnet, was in diesem Fall wohl auch das Beste zu sein scheint.
Viel Glück für die Verhandlung.
BP
Hallo Burzel,
ich würde es einfach so formulieren:
Hallo KM,
wenn Du auf einer schriftlichen Vereinbarung zur Änderung bestimmter Termine bestehst, so werde ich Dir entsprechende Wünsche zeitnah schriftlich zukommen lassen.
Da Du den Termin am .... gern wegen des Fussspiels als Umgangstermin getauscht haben möchtest, bitte ich Dich mir dies kurz schriftlich mitzuteilen.
Nach Prüfung des Vorschlags werde ich gern im Interesse unseres Kindes dem Wunsch nachkommen.
Viele Grüße
KV
Sachlich, völlig unaufgeregt antworten, das halte ich für das beste Vorgehen.
VG Susi
Ich denke, da sollte das Interesse des Kindes, das ja wahrscheinlich gerne am Fußballturnier teilnehmen will, im Vordergrund stehen. Ich weiß, 300 Km sind nicht um die Ecke, aber ich würde trotzdem zum Zuschauen auch zum Turnier fahren. Natürlich nach Ankündigung bei der KM.
Ich denke, da sollte das Interesse des Kindes, das ja wahrscheinlich gerne am Fußballturnier teilnehmen will, im Vordergrund stehen.
Ja. Und genau das stellt das Scheiben von Susi ja auch in Aussicht.
Aber als Entscheidung des Umgangsberechtigten!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Susi,
ich verstehe Burzel so, dass der KV gerne tauschen möchte. Und zwar so, dass das Kind von Fr-So beim KV ist, wie vereinbart.
Insofern sollte der Brief den Hinweis enthalten, dass eine Verkürzung des Umgangs von Fr-Fr nicht in Frage kommt.
Übrigens habe ich noch ne davon gehört, dass ausgrechnet in den Winterferien ein Fussballtuernier stattfindet...
VG
BP
Hallo BP,
ich habe es so verstanden, dass der KV gerne tauschen möchte und die KM einen Tausch wegen des Fussballturniers haben möchte. Sollte nur der KV etwas wünschen, dann wäre das Schreiben natürlich anders zu verfassen.
Hallenfussballturniere finden auch hier in den Winterferien statt.
VG Susi
Hallo zusammen,
die Grundproblematik besteht eben darin, wenn KM möchte, muss KV springen. Sie muss ihm nichts sagen, er ihr dafür aber alles. Wie man es macht, man macht es falsch. Das Fußballturnier soll der Kleene ruhig mit machen, das ist überhaupt keine Frage, nur die Art und Weise wieder ist zum k...
Die Mail geht heute, oder morgen an die KM raus, natürlich sachlich um mit Tauschmöglichkeiten und der Bitte zeitnah zu antworten. Ach ja ... und dem freundlichen Hinweis, dass die bei Änderungen an Umgangswochenenden usw. doch bitte Fragen solle und nicht entscheiden wie sie denkt.
Ich denke, dass kennen die meisten von Euch.
Eine EB ist 2011 gemacht worden, aber durch KM abgebrochen, da es ihr zu stressig war. War eine "Auflage" da sonst der Richter nichts entscheiden wollte. Haben auch schon mehrfach KM angeboten sich zusammen zu setzen (mündlich sowie schriftlich). Es ist nie eine Antwort gekommen. Wie immer eben. Man spielt auf Zeit und leider funktioniert das sehr gut.
Sie will seit dem Sorgerechtsverfahren immer alles schriftlich, soll sie bekommen. Sie wird nie ein schlechtes Wort lesen. Der VB hatte sie die Mails auch schon gezeigt und war mit der Reaktion, dass doch alles gut klinge nicht ganz so einverstanden.
Nachdem die VB ihr einen Vorschlag machte, was ihr gar nicht entsprach, brach sie den Kontakt zu ihr ab (natürlich können wir das nicht nachweisen - haben auch schon knapp ein Jahr nichts mehr von der VB gehört).
Das mit dem Fußball spielen, war mir schon von Anfang an klar, dass es irgendwann zu Zwecken der KM genutzt wird. Aber da müssen wir durch. Vielleicht hilft es freundlich nach dem Spielplan zu fragen, dass man über den Sommer die Umgangs-WEs ab und an tauschen kann, aber definitiv nicht ausfallen. Ich mein, wenn Spiele im Zwei-Wochen-Rhythmus stattfinden, kann man ja sagen, in der Zeit immer die ungeraden WE´s und danach wieder normal.
Liebe Grüße
Meine Güte, das dauert aber schon sehr lang das Verfahren.
Eigentlich könnte/sollte es doch so einfach sein?
Kannst Du mir bitte noch sagen, wie dein Anwalt in Bezug auf das ABR berät?
Ist dein Anwalt der Meinung, daß ihr mit dem gemeinsamen Sorgerecht auch das gemeinsame ABR bekommt, oder kann die Mutter es nun einfach so
für sich beantragen und wird es zugeprochen bekommen(allein).
Wozu wird hier überhaupt das Jugendamt befragt?
Was sollen das Jugendmat beim Sorgerecht klären können?
Generell gewinne ich den Eindruck, daß es besser ist nur 1x bei Jugendmat vorgesprochen zu haben wegen einer Belanglosigkeit.
Danach sofort Klage einrichen wegen Sorge-der Umgangsrecht.
Je weniger Kontakt man zum Jugendamt hatte, umso seltener kann es sich negativ äußern.
Hallo ophsei,
der Anwalt meines LG´s sagt, dass das oberste Ziel der Verhandlung das GSR ist, welches das gemeinsame ABR beinhaltet. Natürlich kann in dem Verfahren zugestimmt werden, dass der derzeitige Aufenthaltsort bei der Mutter liegt. Dies hat aber nicht zur Folge, das man das gemeinsame ABR abgibt und sie muss dann zukünftig theoretisch trotzdem fragen, ob sie umziehen kann/darf.
Warum das JA befragt werden soll? Keine Ahnung. Vor allem hat es sich seit September 2013 nicht einmal gemeldet. Da scheint der Antrag auf GSR schon aussagefähig genug zu sein, also von KV-Seite. In wie weit und in welcher Intensität das JA mit der KM gesprochen hat - keine Ahnung.
Auch die VB hat sich, wie bereits geschrieben, noch nicht wieder geäußert.
So wie wir es bisher auch mitbekommen haben, wird auch das Kind nicht befragt.
Erstmal noch bis Freitag abwarten, bis dahin kann ja noch alles passieren :puzz:
LG Burzel
Soweit ich weiß kann dein Anwalt beim Jugendamt Akteneinsicht verlangen.
Dann wäre dies schon einmal geklärt.
Gut ist, das dein Anwalt der gleichen Meinung ist und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einfach auf Antrag der Mutter übertragen werden kann.
Hallo zusammen,
heute dürfen wir sehr gute Neuigkeiten verbreiten. Das gemeinsame Sorgerecht ist geschafft. Eine dreiviertel Stunde hat es gedauert. Mal sehen was in den nächsten Wochen der Bescheid bringt. Das JA war gar nicht anwesend und in den Augen der VB steht dem GSR nichts entgegen. KM und ihr Anwalt haben den Rest erledigt. :thumbup: :thumbup: :thumbup:
LG Burzel
Moin Burzel,
ich schließ mich mit den Glückwünschen mal an.
🙂
Gruß
United
