Hallo Ihr Lieben, irgendwie finde ich mein angefangenes Topic nicht wieder...
bin lange nicht zum Schreiben gekommen, weil hier so viel los war, daß wir abends nur noch platt in die Federn gekippt sind...
Habe meinen Sohn am Wochenende nach langer Zeit wieder gesehen, die KM sagte mir am Mittwoch "großzügig" - "naja ok am WE kannste ihn mal haben". Daraufhin habe ich ihn am Sa abgeholt. Dort fragte die KM den Kleinen noch mehrmals: "Na willste zum papi oder doch lieber bei mami bleiben ? " Aber mein Sohn sprang mir gleich auf den Arm.
Am WE mußte ich dann leider feststellen, daß er noch eingeschüchteter und verstörter ist als je zuvor. Sobald ich mich mehr als 5 m von ihm entfernte bekam er regelrecht Panik und kam - fürchterlich weinend - auf mich zu. Er wollte fast das ganze Wochenende auf dem Arm getragen werden und am Samstag abend fing er an zu weinen und ließ sich kaum beruhigen. Er erzählte mir, daß Mami gesagt hätte, er müsse am Samstag abend wieder zurück sein, sonst werde sie böse ( die Regelung lautet eigentlich jeden Mi und alle 2 Wochen das WE von Sa bi So). So mußte ich ihn beruhigen und ihm erklären, daß er bleiben darf. Außerdem hat er mir mehrfach erzählt, daß Mami ihn immer auf den po hauen würde und er sort ein "großes Aua" hätte. Zu sehen war allerdings nichts. Zu seiner Mutter wollte er auch nicht zurück. Er hat einen regelrechten Aufstand gemacht im Auto.... Das Vermittlungsverfahren mit Androhung von allem pipapo ist beantragt, Zeugenaussagen liegen vor, aber: wie lange dauert so etwas ? Mein Sohn geht an der Situation den Bach runter. 🙁 Hilfe !!! Ich habe noch nie ein so traugies und eingeschüchtertes Kind gesehen
Gib Deinen Kindern zwei Dinge auf Ihren Lebensweg mit: Wurzeln und Flügel
:redhead:
Wollte eigentlich frgen, ob es eine Notfall Lösung gibt , mache mir echt große Sorgen um meinen Sohn
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hi mija,
Das Vermittlungsverfahren mit Androhung von allem pipapo ist beantragt, Zeugenaussagen liegen vor, aber: wie lange dauert so
diese verfahren können dauern.
frage: was ist ein vermittlungverfahren mit androhung?
mel
Mein Anwalt hat einen Antrag auf Vermittlung beim Familiengericht gestellt und - unter Berufung auf die EV meiner Freunde - den Fall geschildert und auf die Rechtslage (Zwangsgeld etc. ) hingewiesen.
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Hallo !
Da hat die KM doch glatt bei dem Arzt, der die Hüftdysplasie festgestellt hat bei meinem Kleinen (darum muß er jetzt Krankengymnastik machen), angerufen und behauptet, daß ich gar kein Sorgerecht hätte und sie ihn anzeigen würde, wenn er das Attest, was wir angefordert hatten, ausstellt. Mein Sohn hat ja seit langer zeit Probleme beim laufen und nachdem ich 222222 mal mündlich (ohne Erfolg) und 1 mal schriftlich über den Anwalt die KM dazu aufgefordert hatte, mit ihm zum Arzt zu gehen deswegen (ohne Erfolg) bin ich selbst mit ihm zum Arzt gefahren, denn er hatte breits Schmerzen beim Laufen und die KM hat es nicht für nötig befunden ihn untersuchen zu lassen. Dann war sie sauer, daß sie mi ihm zur Gymn. mußte und hat mich deswegen sogar angeschrien..... :knockout: Tja. Das wichtige Attest für das Gericht kommt nun hoffentlich doch noch rechtzeitig... Kann man sie dafür eigentlich belangen, denn ich habe ja im akukten Fall gehandelt zum Kindeswohl, weil sie es nicht wollte. Der befund ist ja unbestritten, sie Physiotherapeutin hat sogar noch ein rezept nachgefordert, weil das erste nicht ausreichte. jetzt behauptet sie vor gericht, der Kleine hat nie etwas gehabt, sie hätte ihn ja auch einer Physiotherapeutin vorgestellt. (Ja, weil ICH mit ihm beim Arzt war) Sie läßt ihn mit Schuhen herumlaufen, die nicht die verschriebenen orthop. Absätze haben und sie hat versucht, das Abschicken des Attestes zu vereiteln, damit wir keinen Beweis haben. Und - daß ich das Sorgerecht nicht habe stimmt ja auch nicht. Kann man notfalls den Arzt vorladen als zeugen ? Oder muß er dann von der Schweigepflicht entbunden werden ? bin echt sauer. Dabei geht es doch um die gesundheit des Kleinen !!!!
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hi mija,
lass dir vom arzt bescheinigen was die KM gesagt hat ( sorgerecht ) dieses schreiben kopierst du 3 mal und legst es in der verhandlung vor.
vorher nicht. den rest musst du als gegeben hinnehmen
gruss
mel
Hallo 🙁 ,
dieser Arzt ist irgendwie komisch. Das Attest habe ich noch nicht, er kann sich angeblich auch gar nicht an meinen Sohn erinnern und will auch nicht schriftlich bestätigen, daß die KM dort angerufen hat. Er "will mit der Sache nichts zu tun haben" Super. Dann sitze ich also Dienstag ohne Attest da und sie hat erreicht was sie wollte ? Nämlich daß ich nicht nachweisen kann, daß er krank ist und daß ich auch nicht nachweisen kann, daß sie dort Terror gemacht hat ? Es ist echt depremierend.
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hi mija,
du musst den arzt verstehen, ärzte werden durch die vielen trennungen instrumentalisiert, darauf haben sie keine bock.
amch es dir einfacher geben ihn bei gericht als sachverständigen/zeugen an.
wenn er vorgeladen wird muss er aussagen.
desweiteren erklärst du oder dein anwalt in der verhandlung was die KM beim arzt gesagt hat.
mel
Danke für den Tip, muß er dann von mir und der KM von der Schweigepflicht entbunden werden oder muß er auch so aussagen ?
Danke Euch für Eure Hilfe - dann gehts mir immer schon ein bißchen besser !
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Hallo mija,
bei meinem LG ging es auch um die Gesundheit des Kindes. Die KM brachte Gutachten, dass nichts gemacht werden muss und wir hatten Gutachten, dass Krankengymnastik gemacht werden sollte. Wir haben dann beim Gericht die Einholung eines Gutachtens eines vom Gericht zu bestimmenden Facharztes beantragt. Dies wurde in der Verhandlung dann auch so entschieden.
Leider war dieser Arzt dann auch der Meinung, dass keine Krankengymnastik erforderlich ist. Ist für mich ein Rätsel. Aber wir müssen es so hinnehmen. Das Ergebnis wird man in einigen Jahren sehen.
Würde den anderen Arzt auch als Zeugen in der Verhandlung benennen, wie mel vorgeschlagen hat bzw. wenn Du das Sorgerecht hast, kannst Du auch schriftlich den Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Dieses Schreiben gibst Du dem RA. Der kann dann damit ein Gutachten anfordern. Also so lief es zumindestens bei uns.
Viel Glück.
crissi
hi,
der Arzt muss doch mit der Krankenkasse abgerechnet haben.
Wozu zahlt eine Krankenkasse wenn angeblich keiner krank ist?
Versuche über die Kasse was zu erreichen (Belege o.ä.)
Hallo nochmal !
Mein Sohn ist Privat versichert und laut KK Angabe hat der Arzt noch nichteinmal einen bereicht geschickt..... darum habe ich auch die Absätze, die krankengymnastik und die behandlung bei ihm noch nicht erstattet bekommen. Das Einzige was ich habe, sind Rechnungen von der Physiotherapie, dem orthop. Schuster und dem Arzt selbst, wo auch überall drauf steht, was gemacht worden bzw. diagnostiziert ist.
neues Problem: Am WE durfte ich meinen Kleinen kurz sehen. Da mußte ich feststellen, daß er jetzt keine Absätze mehr unter den Schuhen trägt (Schueh neu), sondern eingeklebte Einlagen IM Schuh. Die KM muß also irgendwie mit ihm beim Arzt gewesen sein. Eine bekannte, die vom Fach ist hat sich die Einlagen angesehen und meinete, die sind angepaßt worden und so etwas bekommt man nur auf Rezept. Ich weiß aber nichts von einem arztbesuch bzw. Diagnose. So wird meine Ex also morgen qohl mit irgendeinem Nachweis da sitzen im gericht, wie TOLL sie sich doch um den kleinen kümmert und ich habe nichtmal ein Attest ..... :crash: Was kann ich tun ? hätte sie mich informieren müssen ?
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hi mija,
du solltest nicht nur mit attesten und den krankheiten des kleinen argumentieren.
gehe lieber auf die kind und vater bindung.
die tollen besuche bei dir und einer neuen " frau " und zu ihrem kind.
wie ihr die wochenenden verbringt etc.
sei diplomatisch aber hart.
zb: dass du keine lust dazu hast dich permanent bei gericht mit deiner ex zu treffen um eine vernünftige regelung für euer gemeinsames kind zu finden.
den rest sollten wir am telefon besprechen.
mel
Hallo !
Komme gerade vom Gericht, der Richter hat der KM nachegelegt, den vermittlungstermin nicht scheitern zu lassen. Jetzt haben wir folgenden Vergleich getroffen: 2 x im Jahr eine Woche Urlaub bleibt, der wöchtentliche Mittwoch (den sie ja vereitelte) wird gestrichen, das WE alle zwei wochen bleibt, allerdings ab jetzt nicht von Sa 10;00 bis So 18:30, sondern von Fr 16:00 bis So 17:30 h . So habe ich meinen Kleinen jetzt zwar nicht mehr jede Woche (naja, diese Besuche, die nur 3 Std. dauerten liefen füs Kind eh hektisch ab, gerade da, schon wieder weg) aber daüfr alle zwei Wochen sogar 2 Nächte. Die KM war ganz schön sauer, hat dann aber zugestimmt, um für sie größere Probleme zu vermeiden. Der Richter hat ihr auch nochmal ausdrücklich gesagt, daß sie sich an die vereinbarung halten solle, da er mit solch Verhalten der Mißachtung von Gerichtsbeschlüssen gar nicht einverstanden ist und äußerst sauer reagiert, wenn seine Beschlüsse einfach weggewischt werden. Wir werden also dann mal abwarten, ob sich die KM daran hält oder nicht. Eigentlich schonmal gar nicht so übel, oder ? Bzgl. der gesundheitlichen Sorge wird sich separat geeinigt werden müssen. Aber zumindest darf mein Kleiner jetzt 2x hintereinander hier schlafen, wie er es so gerne wollte die ganze Zeit. :red: 8Wenn die KM ihn denn "rausrückt" oder ihr nach 2 Wochen nicht wieder etwas Blödes einfällt)
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