Hallo, ich habe hier eine ungewöhnliche Geschichte und weiss nicht wie ich mich verhalten soll:
Mein Kind ist 6 Jahre alt und ist ausserehelich geboren. Die ersten 5 jahre hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht. Nach ihrer Heirat hat mein Kind auch den neuen Ehenamen bekommen. Letztes Jahr hat die Kindesmutter das Kind zu meiner Mutter abgeschoben. Um es rechtlich einigermaßen abzusichern, hat sie einer gemeinsamen Sorgerechtsregelung zugestimmt. Die Kindesmutter hat dieses Jahr einem Umzug des Kindes zu mir und einer Schulanmeldung in meinem Wohnort zugestimmt.
Jetzt bietet sie mir an, dass sie mir die alleinige elterliche Sorge überlassen würde und auch damit einverstanden wäre, dass das Kind meinen Namen bekommt, wenn ich ihr dafür Geld zahle - eine vierstellige Summe. - Danach würde sie sich mit einem 4-wöchiges Besuchsrecht zufrieden geben. - Das ganze möchte sie schriftlich vereinbaren - eine Art "Kaufvertrag".
Was soll ich tun?
Wie soll ich mich verhalten?
Ist Ihr Verhalten strafrechtlich verfolgbar?
Ist so ein Vertrag nicht sittenwidrig?
Würde ich mich strafbar machen, wenn ich ihr ein solches Schriftstück unterzeichne?
Wer kann mir hier etwas raten?
Hallo Martin,
Sachen gibts.
Du wirst doch hoffenltich auf dieses wirklich sittenwidriche Angebot nicht eingehen oder?
Da lohnt es sich doch um das alleinige Sorgerecht bei Gericht zu kämpfen, wenn sie eh null Interesse hat.
Hast Du Zeugen für das unmoralische Angebot?
Würde dann denk ich mal bei Gericht schneller gehen.
Is ja fast ne Erpressung:(
Das Kind verkaufen tze!
Da fällt einen ja schon gleich garnixmehr ein.
Schau daß Du das alleinige Sorgerecht bekommst, wenn sie das Kind eh schon abgeschoben hat.
Gruß
Melly
Moin Martin,
bis eben dachte ich, so ziemlich alle Perversitäten zu kennen. Deine Story toppt das noch mal um Längen!
Zunächst rechtlich:
Ich glaube nicht, dass ein solcher Vertrag haltbar ist.
Dann moralisch:
Ich finde es derart unverschämt, einem solchen Gedanken überhaupt nur nachzuhängen. Das Kind braucht beide Eltern. Fakt. Wenn die KM kein Interesse hat, soll sich sich von der Pflicht auf Umgang nach § 1684 GBG befreien lassen. Dazu fehlt ihr vermutlich der Schneid.
Und grundsätzlich:
Es gibt keine Notwendigkeit, das ASR zu beantragen. Die Namensgebung kann schon heute mit ihrer Zustimmung erfolgen. Auch kann die Einbenennung durch das Gericht beschlossen werden, wenn es dem Kindeswohl dienlich ist. Das würde dann zwar dieses Jahr nichts mehr werden, aber stört es sehr ?
Lass die Fakten sprechen.
- Gewähre Umgang und mahne diesen an. Schriftlich. Kopie immer an das JA.
- Informiere die KM über die Fortschritte und Entwicklung eures Kindes.
- Beziehe sie in Entscheidungen ein.
Wenn die KM durch fortgesetztes Desinteresse glänzt, kannst du immer noch Antrag auf ASR stellen.
Ich will jetzt nicht zu tief in die Geschichte eintauchen, aber es bestünde die Möglichkeit, dass die KM sich irgendwann mal berappelt und dann steht sie vor dem Scherbenhaufen und euer Kind hat seine Mutter verloren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi MartinMB1967,
der Vertrag wäre sittewidrig und somit nichtig. Wenn du bezahlt hättest und das Geld wäre weg, du könntest es nicht mal einfordern.
Lass dir ein schriftliches Angebot unterbreiten und kauf einen Rahmen.
Dann mach das was DeepThought geschrieben hat.
Mit dem Schreiben in der Hinterhand könntest du mehr erreichen als mit einer viestelligen Summe.
Gruss
micmac
Hallöle!
Das ist ja wahnsinn. Kann man garnicht glauben. mach das was Deep vorgeschlagen hat. find ich ganz gut. und vorallem lass dir den Vertrag mit der Summe schriftlich geben. normalerweise ist das Kindeshandel dadrauf stehen Gefängnisstrafen. mehr möchte ich dazu nich sagen. "kopfschüttelwieblöde"
bis denne
Moin,
die, die mich kenne, wissen, daß es schwer ist, mich zu überraschen, aber da bin ich platt.
Absolut.
Gruß, Xe
Nun habe ich mich ein wenig berappelt und eine Sache fällt mir noch ein:
Solltest du den Vertrag schließen wollen, so pro forma natürlich und ohne Zahlung, wird ein Notar dir nicht helfen, denn der Vertrag wird sittenwidrig sein und das steht der Burkundung entgegen.
Also musst du den Vertrag auf privater Ebene schließen. Dort lauert die Gefahr, dass die KM igrendwann behaupten könnte, du hättest sie zur Unterzeichnung genötigt/gezwungen. Du brauchst daher ggf. einen verlässlichen Zeugen bei der Unterzeichnung, der dir sofort anschließend eine EV ausstellt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Martin,
locke die KM aus der Reserve und lasse wie micmac geschrieben hat, dir ein schriftliches Angebot geben. Z.B. Sagste brauchst das für die Bank oder ähnliches, denn wer so blöde :knockout: ist wie die KM, der fällt da auch darauf rein.
Dann machste es so wie Deep sagt.
Tja, sorry aber so was gehört bestraft.
Grüße Sven
Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.
Danke für die guten Tips.
Nach einem Telefonat mit dem Jugendamt habe ich genau das getan, was Deep vorgeschlagen hat - Ich habe auf das Angebot dankend verzichtet.
Hammerhart und diese Geschlechtsgenossin nennt sich Mutter. Pfui
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
