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gemeinsames Sorgerecht?

 
(@neuer_papa)

Hallo liebe Foren-Gemeinde,

ich bin neu hier, bin aber trotzdem total gespannt was ihr zu meinem Problem meint.

Meine Ex-Freundin ist schwanger (SSW 19). Leider hat sie sich mittlerweile von mir getrennt. Nun strebt sie ein alleiniges Sorgerecht an was ich ihr ja auch ohne gerichtliche Mittel nicht nehmen kann, da sie nicht kooperativ ist.

Problem an dieser Sache ist, dass unsere Meinungen teilweise sehr weit auseinander gehen. Zum Beispiel weiß ich, dass sie sich vorstellt das Kind in ein benachbartes Bundesland (ca. 30 Kilometer) in die Schule zu schicken, da sie auch dort in der Schule war und dieses Schulsystem angeblich viel besser ist als das hiesige. Weiter gibt es Dinge in denen ich gerne ein Mitspracherecht hätte. Das sind zum Beispiel medizinische Entscheidung, da ich hier wesentlich mehr Fachwissen habe. Weiter habe ich extreme Angst, dass sie wieder in das Drogenmillieu abdriften könnte wo ich sie eigentlich erst herausgeholt habe.

Momentan ist es mein oberstes Ziel, dass wir beide ein relativ normales Verhältnis haben. Denn nur das kann sich positiv auf unser gemeinsames ungeborenes Kind auswirken. Leider ist sie der Meinung, dass ich alles was sie sagt vor Gericht gegen sie verwenden will und hat mir nun angekündigt unseren Kontakt auf das nötigste zu reduzieren.

Meine Fragen sind nun ob ich vor Gericht eine reelle Chance habe ein geteiltes Sorgerecht zu bekommen? Weiter steht jetzt sofort die Entscheidung an, ob ich die Vaterschaft zur Leibesfrucht anerkennen soll, oder ob ich warten soll bis sie es einklägt. Wer würde in diesem Fall den Vaterschaftstest bezahlen müssen wenn ich mich als Vater herausstelle (wovon ich schwer ausgehe).

Logischerweise will ich es mir mit ihr auch nich versauen. Schließlich will ich nur das beste für unser Ungeborenes. Sie hat mir auch gesagt, dass wenn ich vor Gericht gehe und dort verliere ich nur noch das bekomme was mit vom Gericht zugesprochen wird. Im Moment ist sie was das Kind betrifft noch recht kooperativ. Sie verspricht im Moment, dass ich das Kind so oft sehen darf wie ich will. Und im Moment gehen wir auch gemeinsam zu den Vorsorgeuntersuchungen. Das finde ich auch sehr schön. Aber ich weiß nicht was ich drauf geben kann, denn mit einer Trennung hab ich auch nicht gerechnet.

In wie weit kann man so Sachen denn überhaupt vor der Geburt klären?

Habe mittlerweile auch Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen. Hoffe, dass ich da diese Woche noch nen Termin bekomme. Bin aber trotzdem auf eure Meinungen gespannt. Vielleicht seht ihr einiges anders als mein Anwalt...

Vielen Dank,
neuer_papa

[Editiert am 21/10/2004 von neuer_papa]


Zitat
Geschrieben : 21.10.2004 04:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin neuer_Papa,

du vollziehst exakt den Spagat wie alle Väter. In deinem Fall erhärtend kommt hinzu, dass das Kind nicht ehelich geboren wird.

Nun strebt sie ein alleiniges Sorgerecht an was ich ihr ja auch ohne gerichtliche Mittel nicht nehmen kann, da sie nicht kooperativ ist.

sie stebt es nicht an sondern hat es automatisch. Du hast bzgl. GSR keine Chance ohne Zustimmung der KM. Kein Gericht der Welt wird sie zwingen.

das Kind in ein benachbartes Bundesland (ca. 30 Kilometer) in die Schule zu schicken

Öööööö, wie alt ist das Kind doch gleich? Nun warte doch erst einmal ab, wie sich alles entwickelt. Es sind noch mehr als 6 Jahre bis dahin.

Weiter gibt es Dinge in denen ich gerne ein Mitspracherecht hätte.

Kannste knicken als Vater eines nicht ehelichen Kindes.

Weiter habe ich extreme Angst, dass sie wieder in das Drogenmillieu abdriften könnte

Auch hier gilt: Abwarten. In Deutschland wird immer erst etwas getan, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Du wirst also niemals rein vorsorglich wegen drohender "Gefahr" mehr Rechte für dein Kind bekommen.

dass wir beide ein relativ normales Verhältnis haben.

Dann musst du lernen dich zu ducken.

und hat mir nun angekündigt unseren Kontakt auf das nötigste zu reduzieren.

Na immerhin kein Totalabbruch. Mal gucken, wie es sich entwickelt.

ob ich vor Gericht eine reelle Chance habe ein geteiltes Sorgerecht zu bekommen?

Definitiv nein!

ob ich die Vaterschaft zur Leibesfrucht anerkennen soll,

Tja, das kann hier niemand entscheiden. Wenn du dir nicht sicher bist, musst du das machen.

dass wenn ich vor Gericht gehe und dort verliere ich nur noch das bekomme was mit vom Gericht zugesprochen wird.

Was meint sie denn damit? Den Umgang später, wenn das Kind geboren ist?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2004 10:45
(@neuer_papa)

Was meint sie denn damit? Den Umgang später, wenn das Kind geboren ist?

JA, genau das meint sie damit. Seh ich das also richtig, dass es in Deutschland keine Argumente gibt, die ein Gericht vom Gegenteil überzeugen könnten?
Ich denk über Gleichstellung usw. muss ich euch ja nix erzählen. Das wurde hier sicherlich schon totdiskutiert. Will aber trotzdem dazu sagen, dass ich das wie die meisten von euch wohl auch total scheiße finde!!!! 🙁


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2004 23:07