Hallo und guten morgen
Wer kennt sich aus in Sachen Sorgerecht?
Habe zur zeit nur Umgangsrecht und das wird von der Kindsmutter ständig verwehrt , Für das Umgangsrecht habe ich sogar schon einen Gerichtbeschluß, da sie sich nicht daran hält gehe ich jetzt in die Hauptverhandlung und hoffe auf kurzfristige Verhandlung.
Möchte im gleichen Zuge auch das gemeinsame Sorgerecht, wie kann ich das schaffen .
Möchte im gleichen Zuge auch das gemeinsame Sorgerecht, wie kann ich das schaffen .
Garnicht, weil für Väter das Grundgesetz nicht gilt.
Du kannst abwarten, bis es wieder gilt, denn wir leben ja in einem Rechtsstaat, in dem die Beachtung des Grundgesetzes eigentlich vom Bundesverfassungsgericht überwacht wird. Du kannst aber auch selbst Lobby-Arbeit versuchen, so wie ich das tue, dann geht's vielleicht schneller. Denn dass der Bundestag nächstes Jahr die Unterhaltsrechtsreform durchwinkt, in der die unverheirateten Väter bei den Pflichten den verheirateten nahezu gleichgestellt werden, ohne ihnen gleichzeitig ihre verfassungsmässigen Rechte wiederzugeben, das kann eigentlich nur passieren, wenn die Abgeordneten garnicht merken, was da passiert.
Ich habe vor einigen Wochen in Berlin mit Justizministerin Zypries bei einer Diskussionsrunde über das Thema gesprochen. Die selbe Frau, die vor der Wahl gesagt hatte, sie will das Gesetz zum Sorgerecht ändern. Diese Frau hat dort gesagt, es gäbe Verbesserungen beim Umgangsrecht, das reicht.
Ich habe eine Materialmappe mit den relevatenten Dokumenten an alle 31 Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages geschickt. Von einem dieser Abgeordneten erfahre ich, er habe die Mappe der "für das Thema zuständigen" Kollegin gegeben, zufällig die einzige ledige Mutter im Rechtsausschuss.
Wenn Du mir per PM Deine email-Adresse schickts, kann ich Dir die Materialien schicken, interessante Lektüre.
Moin,
Ich habe vor einigen Wochen in Berlin mit Justizministerin Zypries bei einer Diskussionsrunde über das Thema gesprochen. Die selbe Frau, die vor der Wahl gesagt hatte, sie will das Gesetz zum Sorgerecht ändern. Diese Frau hat dort gesagt, es gäbe Verbesserungen beim Umgangsrecht, das reicht.
Davon hatte ich an anderer Stelle gelesen. Es ist schlicht beschämend, wie die künftige Richterin am BVerfG die Väter abgebügelt hat.
Ich habe eine Materialmappe mit den relevatenten Dokumenten an alle 31 Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages geschickt. Von einem dieser Abgeordneten erfahre ich, er habe die Mappe der "für das Thema zuständigen" Kollegin gegeben, zufällig die einzige ledige Mutter im Rechtsausschuss.
So es sich um veröffentlichbares Material handelt, würde ich es gern in die Aufsätze übernehmen und zur Diskussion stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So es sich um veröffentlichbares Material handelt, würde ich es gern in die Aufsätze übernehmen und zur Diskussion stellen.
Es ist überwiegend öffentliches Material, ich hab's nur hübsch formatiert auf 10 einzelnen A4-Blättern für diese Mappen. Ausnahme ist das 2. Blatt zur Statistik, das ist die Weiterentwicklung von dem, was ich in dem Thread "Sorgeerklärung / Statistik" hier andiskutiert hatte.
- Leitsätze des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum §1626a vom 29.1.2003
- Abschätzungen zur Statistik nichtehelicher Kinder
- Das Kapitel "Schlussfolgerungen" aus der Proksch-Studie
- Protokoll der Expertenanhörung zum §1626a der SPD-Bundestagsfraktion vom 26.1.2005
- Auszug zum Thema Sorgerecht aus einem Vortrag von Zypries vom 7. Juli 2005
- Auszug aus dem Elterngeldgesetz (ASR als Anspruchsvorraussetzung für 14 Monate)
- Auszug zum Thema Betreuungsunterhalt für ledige Mütter aus dem Gesetzentwurf zur Unterhaltsrechtsreform
- Auszug aus dem Grundgesetz (Artikel 3 und 6)
- Auszug aus der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 18)
- Auszug aus dem BGB (Artikel 1615, 1626, 1626a, 1672)
Die Mappe lebt von der Formatierung, das in HTML zu übertragen wäre mühsam. Aber das Blatt zur Statistik kann ich gerne nochmal an den Original-Thread anhängen.
