Hallo!
In unserer Krippe ist seit kurzem ein neues Kind.
Bei dem Anmeldegespräch offenbarte mir die Mutter,daß sie keinerlei Kontakt und auch keine Adresse des Vaters hätte,aber "noch" gemeinsames Sorgerecht bestehe.
Ich sagte ihr,daß sie das Kind bei uns auch ohne seine Unterschrift anmelden könnte,aber falls er hier vorbeikommt oder anruft,ich ihm aufgrund des bestehenden Sorgerechts keine Informationen vorenthalten werde!
Sie sagte mir,daß es in Ordnung wäre,aber er dürfe das Kind nicht mitnehmen,da derzeit alles vor Gericht geklärt wird!
Nun...ich bin zwar Erzieherin...aber während unserer Ausbildung sind wir niemals mit solchen Rechtsfragen in Berührung gekommen.
Soll ich diese Abmachung nun so hinnehmen?oder brauche ich etwas schriftliches vom Jugendamt? Soll ich mich auf ihre Aussagen verlassen?Immerhin kenne ich nur Ihre Seite!
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hallo Domino!
Das ist wirklich ne blöde Situation. Man kann schwerlich verlangen, dass die Streitigkeiten vor der Kitaleitung ausgebreitet werden, damit ihr im besten Wissen und Gewissen entscheiden könnt.
Ich würde mich an den Träger eurer Kita wenden und dann denen die Aufgabe übertragen herauszufinden, was man dann macht.
Auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Wenn ich wüßte, dass kein Kontakt zwischen den Eltern bzw. Elternteil und Kind (schreib ich bewußt neutral) besteht, dann würde ich nen Teufel tun und das Kind rausgeben. Wer weiß aus welchen Gründen das Sorgerecht oder ABR vor Gericht verhandelt wird. Ich hätte da einfach tierische Angst was Falsches zu tun.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
Das Problem ist: ICH bin die Leitung!
Wir sind eine Private Krippe und somit auch Träger!
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hallo Domino,
ich würde sagen, dass du grad gänzlich ver*rscht worden bist. Wenn der Umgang gerichtsanhängig ist, dann muss die gute Frau auch die Adresse ihres Exmannes haben. Ich vermute mal, dass sie grad dabei ist, ihren Ex zu entsorgen und deshalb auch keine Unterschrift von ihm geben will/kann.
eskima
Hallo ihr zwei,
kann schon sein, dass Eskima Recht hat. Aber Domino ist ja nicht Richter über Sorgerechtsfragen sondern hat einen Betreuungsvertrag mit der Mutter. Da diese Vertragspartnerin ist, bestimmt sie die Regeln. Anders sähe es aus, wenn beide den Vertrag unterschrieben hätten.
Kann ja auch sein, dass die Kommunikation nur über die Anwälte läuft und dass nur die Anwälte die Adressen ihrer Mandanten haben?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hmmm...vielleicht ist es Ihr gutes Recht zu den aktuellen Vorgängen nichts zu sagen???
ich kann Sie auch nicht dazu zwingen!
Ich will nur rechtlich auf der sicheren Seite sein und dementsprechend meine künftigen Handlungen planen.
Hierzu ist mir auch aufgefallen,daß meine Kolleginnen überhaupt keine Gedanken daran verschwenden,was da auf uns zukommen könnte wenn etwas schief läuft....
Ein Kopfschütteln durfte ich ernten,daß ich mir Gedanken um "was wäre wenn " mache...
Liegt wohl an der Summe der Erfahrungen die man macht!
Lg
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Aber wenn doch (noch) das gemeinsame Sorgerecht besteht, muss der KV dann nicht auch die Anmeldung unterschreiben? Ich will ja auch auf die rechtlichen Vorgänge hinaus und soweit ich hier gelernt habe, sind bei GSR auch bei einer Anmeldung für den KiGa beide Unterschriften erforderlich? Da ist domino der KM entgegen gekommen und hat eigentlich (für mein Empfinden) erst später nachgefragt und überlegt, wie sie denn nun handeln darf und soll.
Ich musste früher bei meiner Tochter gelegentlich einen Beweis vorlegen, dass ich das ASR hatte, ansonsten hätte ich sie zum Beispiel gar nicht in der weiterführenden Schule anmelden können...
eskima
Heißt eigentlich gemeinsames Sorgerecht per se, dass beide Eltern bei Entscheidungen ihre Zustimmung geben MÜSSEN?
Ich meine, mal angenommen, dass die Frau wirklich keine Ahnung hat, wo ihr Ex steckt, dann müßte sie ja wegen ALLEM die Ersetzung durch das Gericht haben.
Also, ich meine zB, dass bei Zeugnissen in der Schule immer die Unterschrift EINES Erziehungsberechtigten reichte.
Deshalb frag ich mich einfach, inwieweit das eine KANN/MUSS -Regelung ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Natürlich ist es ihr gutes Recht, zu den aktuellen Vorgängen nichts zu sagen. Aber das bedeutet nicht, dass ihr damit das einforderte Recht auch zusteht. Meines Wissens kann sie das nicht. Da wären ja der Willkür (einen Vater aus eigenem Gutdünken von seinem Kind fernzuhalten) Tür und Tor geöffnet.
Habe auch das Gefühl, da spielt jemand (bewusst) nicht mit offenen Karten. Ich wär da mal vorsichtig, und zwar im selben Mass gegenüber der Mutter!
Ich hatte da selber just vor Tagen die Situation, dass meine Frau, mit der ich noch zusammenlebe, die Trennung aber im Gange ist, ohne Grund und Anlass bei der Kita einfach verlautbaren ließ, sie wünsche nicht mehr, dass ich meinen Sohn dort abholen könne. Die haben ihr aber klar gesagt, dass sie dazu nicht befugt sind, und dem nicht ensprechen werden. Da ich mich nach wie vor täglich um das gemeinsame Kind kümmere, meiner Frau nach wie vor vieles abnehme, gab es keinen legitimen Anlass für diesen Vorstoss. Reine Willkür, Lust an Machtdemonstration über das Kind. Ich hab's zufällig dann erfahren, als ich meinen Sohn jüngst selbst abholte und bei der Gelegenheit die Leitung auf die anstehende Trennung hinwies. Meine Hochachtung vor der Leitung, die sich in der Verantwortung sieht und nicht zum Spielball von Interessen machen lässt.
Für mich stellt sich auf die Frage, ob nicht - da ja kein alleiniges Sorgerecht der Frau vorliegt - der Vater ebenfalls mit seiner Unterschrift die Einwilligung geben muss. Auch wenn es (@ lausebackesmama) als "Zumutung" erscheint. (An)Recht ist (An)Recht. Ich würde beim Jugenamt eine Pauschalauskunft zu diesem Gesichtspunkt einholen.
Ich würd mal sagen, die Leitung hat die Frau darauf hin anzusprechen, und darauf hinzuweisen, dass der Kiga kein Recht hat, einem Vater das Abholen seines Kindes zu verbieten, solange ihm das per Gerichtsbeschluss o.ä. nicht untersagt ist. Basta. Natürlich ist es jetzt weniger angenehm, Klarheit sozusagen im Nachhinein von der Dame einzufordern, aber ich denke, das ist wiederum das Recht und die Pflicht einer Kiga-Leitung.
ich sehe auch nicht das Problem darin,daß das Kind überhaupt bei uns ist ohne Unterschrift des Vaters....das Kind ist auch nur an zwei Tagen die Woche für ein paar Stunden bei uns.
Da wiederum muss man sich die Frage stellen ob es sich um eine Entscheidung des alltäglichen Lebens handelt die wiederum von der Person bestimmt wird,bei dem das Kind den hauptsächlichen Aufenthalt hat.
Im Kindergarten sieht es dann schon ein wenig anders aus...
LG
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Aber wenn doch (noch) das gemeinsame Sorgerecht besteht, muss der KV dann nicht auch die Anmeldung unterschreiben?
Nein. Das beruht nicht auf irgendwelchen Gesetzesvorgaben, sondern auf von mir selbst gemachten Erfahrungen.
Ich spiele jetzt mal "Kindergartenleitung" (ist nicht sarkastisch oder ironisch oder abwertend gemeint, ich versuche mich mal gerade in deine Lage zu versetzen).
Es wird ein Kind angemeldet. Dessen Vater kennst du nicht. Du kennst maximal seinen Vor- und Nachnamen. Die Adresse kennst du auch nicht.
Angenommen es kommt ein Mann und sagt er sei der Vater dieses Kindes. Wie identifizierst du ihn? Klar, sollte das Kind gerade da sein, kann und wird es dies ja hoffentlich tun :wink:.
Ist das Kind nicht da, müsstest du dir seinen Personalausweis zeigen lassen und ein Dokument, wonach er der Vater ist und gemeinsames Sorgerecht besteht. Sonst könnte ja jeder kommen (z.B. ich). Und ich habe all diese Dokumente nicht ständig bei mir.
Also wenn du ihn als Vater mit gem. Sorgerecht identifizieren kannst, würde ich ihm Auskunft erteilen, so wie von dir vorgeschlagen. Den "Segen" der Mutter dazu hast du ja.
Das Kind wurde von der Mutter gebracht. Diese sagt dir, der Vater solle / dürfe das Kind nicht abholen. IMHO kannst du dem Vater das Kind unter diesen Umständen gar nicht so einfach mitgeben, da du nicht wissen kannst, wie und ob der Umgang geregelt ist.
Zudem (es ist ja ein privater Kindergarten!) ist die Mutter deine "Vertragspartnerin". Also solltest du deren Willen erst mal berücksichtigen.
Ich denke du liegst mit deiner Einschätzung genau richtig. Sollte es zu Problemen kommen (was ich aber nicht glaube), kannst du immer noch versuchen, mit der Mutter zu reden und gewisse Vermittlungsbemühungen zu starten.
Gruß
Martin
Hallo und huhu! 😉
Ich schreib mal etwas provokant...
Wer prüft eigentlich die grundsätzliche Legitimation, ob eine Mensch (egal ob Frau oder Mann) ein Kind im KiGa / Krippe anmelden darf??
Ich kann leider nicht aus eigenen Erfahrungen sprechen, da mich "unsere" Erzieherungen noch selbst kennen, aber wie sieht es aus in "fremden" KiGa's?
Außerdem muss mal wohl hier zwischen gültiger Rechtsprechung / Meinung vor Gericht / Gesetzen und der Praxis unterscheiden.
Und....bei bestehender Beziehung wird auch selten nach dem Sorgerecht gefragt!
Ich denke mal, dass ist ein grundsätzliches Problem...Wie können Ehepaare denn das gemeinsame Sorgerecht überhaupt beweisen??? Gar nicht, oder?
Macht man es da vom Namen abhängig? Unterstellt man grundsätzlich, dass eine Frau auch die Mutter mit Sorgerecht ist? Auch bei evtl. unterschiedlichem Namen? Gibt es mehr Probleme beim Vater?
*überleg*
Gruß BM RK
The Future is not set. --
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