Hallöchen,
hier brennt es mal wieder ganz heftig.
Die Tochter meines LG wohnt seit Mai 08 bei uns. Mehrere Versuche der KM das Kind übers JA zurück zu bekommen sind gescheitert. (siehe meine anderen Postings)
Die Tochter hält sich zur Zeit zum Ferienumgang bei der KM auf (ausgemacht war bis morgen 19 Uhr)
soeben erhielten wir einen Anruf der Tochter. Sie teilte uns mit, dass sie mit der KM bei einer RAin waren welche ihr erklärt habe, dass sie selbst entscheiden kann wo sie leben will. (sie wird im Sept. 13)
Sie teilte ebenfalls mit, dass sie sich also entschieden hat bei der KM zu bleiben und dass sie morgen nicht nach Hause kommt.
Wir haben keine Ahnung welcher Gehirnwäsche das Kind in den vergangenen 14 Tagen unterzogen wurde.
Wie müssen wir jetzt vorgehen um das Kind so schnell wie möglich heraus zu bekommen?
Anruf bei der Polizei brachte nichts, wir sollen morgen früh beim JA anrufen.
Was noch? Eilantrag ans Gericht? Einstweilige Anordnung auf Herausgabe? Antrag auf ASR?
Die heutige Nacht hat sich also mal wieder erledigt!
Bitte, bitte ganz schnell antworten wer uns helfen kann!!!
verzweifelte Grüße
Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi daisy,
wie ist denn das ABR geregelt?
Liegt es bei deinem LG? Wenn ja, morgen beim JA aufschlagen und bei Gericht einen Antrag auf Herausgabe des Kindes stellen, da er das ABR innehat und bis zu einer weiteren gerichtlichen Klärung das Kind micht selbst entscheiden kann wo es leben möchte.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein das ABR ist nicht geregelt! Es besteht GSR. Das Kind zog 08 zum KV mit Einverständnis der KM, da es von der KM mißhandelt wurde. Mehrere Versuche der KM übers JA das Kind zurück zu bekommen sind am JA und KV gescheitert. Am 24.08. wäre Termin bei Gericht wegen KU da die KM bisher nichts freiwillig zahlt. Das sagt ja wohl alles.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi
Okay, nächste Frage.
Wer hat wie , wann, wo geregelt, dass das Kind beim Vater wohnt? Alles auf freiwilliger Basis oder wie?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
KV hat JA über die Mißhandlungen informiert, KM und Kind mussten zum JA, Kind erklärte beim Vater wohnen zu wollen, KM war einverstanden, Umzug zum KV.
4 Monate später KM heimlich mit Kind zum JA, wollte Tochter zurück, JA führt Gespräch mit KV und Tochter, Kind hin und her gerissen aber mit Tendenz zum KV, JA sagt "Kind bleibt beim KV".
Permanent beeinflussung durch KM beim Umgang, KV informiert JA, Gespräch beim JA mit KM und KV, danach JA mit Kind allein, dann Gespräch mit KV, KM und Kind, alle Parteien sind sich einig dass Kind beim KV bleibt.
So und nun das!
Steht in langer Form im Beitrag "was tun, ab wann entscheidet der Wille des Kindes?"
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Du hast 'ne PN.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Steht in langer Form im Beitrag "was tun, ab wann entscheidet der Wille des Kindes?"
Meines Erachtens in so einer speziellen Situation: ÜBERHAUPT NICHT!!!
Das Kind wird manipuliert und unter Druck gesetzt. Meiner Meinung nach muss das ABR gerichtlich geklärt werden. Ich hoffe, dass das dann zu Gunsten des Vaters ausfällt, immerhin lebt das Kind dort seit 2008 und das JA befürwortet das. Es ist für meine Begriffe wichtig, dass dem Kind der Druck der Verantwortung GENOMMEN wird und nicht in die Hand gedrückt!
Ist doch klar, dass sie mal so und mal so sagt. Sie liebt ja beide Eltern, selbst eine misshandelnde Mutter. :gunman:
Das sind solche Fälle, bei denen ich mich ernsthaft frage, ob der UMGANG mit der Mutter wirklich dem Kindeswohl entspricht. Ich meine NEIN!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm Daisy,
ich fürchte fast, das unter den Umständen wohl kaum was zu machen ist. Auch wenn es hart klingt, müßt ihr wohl Abschied vom Kind nehmen, ihr erklären ,das es dann eben kein zurück gibt. Was anderes fällt mir nicht ein, außer er stellt einen Antrag auf Übertragung des ABR incl. Gutachten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi LBM,
genau der Meinung bin ich auch, aber die Hoffnung als KV etwas erreichen zu können ist sehr gering.
@ Deep,
vielen lieben Dank für deine Worte und dass du dich so spät noch hast stören lassen. Wir werden uns morgen melden und berichten was passiert ist und wie es weitergeht.
Allen eine gute Nacht, unsere wird wohl leider schlaflos verlaufen.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin,
als Vorgehen wurde verabredet: Der Umgang ist bis heute, 29.07.2009, 19:00 Uhr, vereinbart. Noch ist also Umgang. Sollte die Tochter bis 19:undeinpaarzerdrückte Uhr nicht da sein, wird telefonisch nachgefragt. Kommt es zum Kontakt, wird auf die Rückkehr bestanden. Führt dies zu keinem Erfolg, Anruf bei der Polizei und Bitte um Rückruf des JA-Notdienstes. Ergebnis: offen.
Für den Fall, dass die Lütte nicht zurück kommt, wird die Rechtsvertretung einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks sofortiger Kindesherausgabe plus für das zu eröffnende Hauptsacheverfahren einen Antrag auf ABR raushauen.
Das JA ist nach den Schilderungen des Vaters und von Daisy auf Seiten des Vaters.
Abwarten udn Kreise in den Teppich laufen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
Anruf beim JA brachte nichts, außer der Zusicherung Ihrer Unterstützung und dem Hinweis auf EA bei Gericht. RAin ist informiert und schon fleißig am diktieren, macht uns aber wenig Hoffnung auf eine schnelle Entscheidung. Zuständige Richterin ist natürlich im Urlaub und der 2.und einzige weitere Richter für Familienrecht ist erfahrungsgemäß keineswegs entscheidungsfreudig. Also innerhalb von 2h kannste hier bei uns in der Pampa wohl völlig vergessen. Vorraussichtlich wird hier frühestens am Freitag überhaupt irgendetwas passieren.
Zum Glück haben wir Laminat, aber auch das nutzt sich ja mit der Zeit ab.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Achja, Jugendamtnotdienst kennt hier niemand!
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo Daisy
Hmmm, mistige Situation, habe das ja selbst hinter mir. OK, zum Ablauf:
Macht euch mal keine Gedanken, wegen ein paar Tagen, welche hier jetzt zwangsläufig ins Land gehen werden. Das Kind lebt schon eine ganze Weile bei euch und von daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Kind bis zum Hauptsacheverfahren zu euch zurück kommt und danach bis zum Abschluss des Verfahrens bei euch bleibt. Im Hauptsacheverfahren wird vermutlich ein Verfahrenspfleger eingesetzt, welcher dann ein Gutachten erstellen soll. Das kann problemlos ein halbes Jahr bis hin zu einem dreviertel Jahr dauern. Nervig ist es allerdings.
Habt ihr eine Ahnung, wie das Kind es begründet, jetzt bei der KM bleiben zu wollen ?
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
das Kind hat dies garnicht begründet. KM war mit bei RAin welche behauptete, dass sie alleine zu entscheiden hat wo sie wohnen will.
Kind sagte sie will bei KM bleiben, KM erklärte, dass es der Wille vom Kind ist und sie die Tochter nicht wie vereinbart zurück bringt. Angeblich hat ja die Tochter mal wieder panische Angst vorm KV und vor mir. Hatten wir alles schon. Es wird darauf hinauslaufen, dass KM die Lütte derart instruiert, dass diese über kurz oder lang den Kontakt zum KV ablehnen wird. Damit hat sie dann nach 7 Jahren endlich geschafft was sie schon immer wollte. Der Große (20) verleugnet den KV ja inzwischen schon. Tja mit ausreichend teuren Geschenken und Versprechungen sind zumindest diese Beiden durchaus käuflich.
Wir werden nun eine gerichtliche Entscheidung herbei führen. Egal wie diese ausfällt werden wir das dann so akzeptieren und einen Schlusspunkt setzen. Die Lütte hat genug mitmachen müssen und irgendwann muss einfach Schluss sein "zum Wohle des Kindes", was auch immer das bedeuten mag.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin Daisy,
ich bringe mich hier auch mal ein, denn ich habe dasselbe hinter mir: An ihrem 13. Geburtstag wurde unsere Tochter von ihrer Mutter "zurückumgezogen", nachdem sie auf eigenen Wunsch knapp zwei Jahre lang bei meiner LG (heute Ehefrau) und mir gelebt hatte. Was ihre Mutter ihr als Gegenleistung dafür versprochen hatte, weiss ich bis heute nicht, aber den mehrseitigen Brief, denn Töchting mir anschliessend (natürlich ganz freiwillig und ohne dass ihr dabei jemand die Hand geführt hätte) schrieb und der stellenweise so klingt, als wäre sie hier bei Wasser und Brot an die Heizung angekettet worden - den habe ich noch. Meine Tochter (inzwischen knapp 18) kann sich an diesen Brief und die Begleitumstände dagegen gar nicht erinnern. Irgendwann werde ich ihn ihr - vielleicht - einmal zeigen. in den vergangenen fünf Jahren habe ich das Ganze höchstens mal ganz beiläufig thematisiert, um sie nicht zu verunsichern.
Was ich damit sagen will (mal abgesehen davon, dass ich persönlich es besser fände, wenn Dein LG sich hier äussern würde und nicht Du): Es wird für diesen Entschluss Gründe geben, die Ihr nicht kennt. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit materielle; das scheint bei der Ex ja eine ziemliche Rolle zu spielen; es ist aber auch egal. Eine gerichtliche SR- oder ABR-Regelung, auf die Ihr Euch berufen könntet, gibt es nicht; damit gelten beide Eltern juristisch für den Lebensmittelpunkt der Tochter als "gleichermassen geeignet". Das sind die Rahmenbedingungen.
Möglicherweise kann man jetzt mit Verweis auf die "Kontinuität" eine EA erreichen, die die Tochter bis zum Anschluss eines Hauptsacheverfahrens in den Haushalt des Vaters zurückbeordert. Aber habt Ihr Euch schon einmal vorgestellt, wie das in der Praxis ablaufen würde? Seht Ihr da einen pubertierenden Teenager, der freundlich und einsichtig sagt "Ja klar muss das erst gerichtlich geklärt werden; bis dahin lebe ich bei Papa und Daisy wie früher!"? Oder doch eher einen bockigen Teenager, den man zwar - vielleicht - per EA, Gerichtsvollzieher und Polizei in Euren Haushalt zurückverfrachten kann, von wo er aber bei der ersten sich bietenden Gelegenheit wieder zu Mama abhaut? Wer ist dann der Gute und wer der Böse?
Es ist unschwer vorherzusagen, dass Dein LG und Du die Buhmann-Rolle bekommen werdet: Weil Ihr Töchting mit "Waffengewalt" daran hindern wollt, dort und so zu leben, wo und wie sie möchte, denn eine Einsicht ins "Bestochen-Worden-Sein" wird es von ihrer Seite nicht geben. Und in einer irgendwann anschliessenden Hauptsache-Verhandlung wird sie dann Stein und Bein schwören, dass es ihr nirgendwo besser gehen kann als bei ihrer Mutter. Beweis notfalls: Euer Verhalten der vorhergehenden Monate. Man kann ausserdem davon ausgehen, dass die Wünsche einer 13-Jährigen dort einiges an Gewicht haben werden; jedenfalls mehr als die "Kontinuität" des vergangenen Jahres. Zumal sie vor 2008 ja bereits lange bei ihrer Mutter gelebt hat.
Gewinnen werdet Ihr mit der juristischen Keule also vorhersehbar nichts, aber die Gräben zwischen der Tochter auf der einen Seite und ihrem Vater und Dir auf der anderen werden sehr tief sein. Ihr werdet die Tochter sehr lange nicht sehen, nicht einmal zu Wochenendbesuchen, denn auch die wird sie komplett ablehnen. Was genau wäre damit gewonnen?
Geht davon aus, dass ein Gerichtsverfahren am momentan bestehenden Zustand nichts ändern wird, sondern ihn im Gegenteil zementiert. Dein LG kann für sich selbst entscheiden, ob er die Entscheidung seiner Tochter (so "richtig" oder "falsch" sie momentan sein mag) respektiert und die Tür trotzdem für sie offen lässt, falls die früheren Zustände bei der Ex wieder eintreten. Und natürlich, ob er es aushält, "Besuchselternteil" zu sein, der die Entscheidung der Tochter bei künftigen Besuchen am besten gar nicht thematisiert, denn dann wird sie überhaupt nicht mehr kommen; selbst wenn es ein entsprechendes Umgangsurteil gäbe. Juristisch wäre das ein Pyrrhus-Sieg: Verfahren (vielleicht) gewonnen, aber Tochter (sicher) verloren. Und das lässt sich dann auch nicht mehr mit "Kindeswohl" begründen, denn auf dieses hat Dein LG dann schlicht überhaupt keinen Einfluss mehr.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille,
sicher hast du in vielem Recht, aber ich möchte dich hier mal fragen:
Ist deine Tochter zu dir gezogen weil sie von der KM vernachlässigt und misshandelt wurde?
Würdest du unter solchen umständen genauso entscheiden wie damals?
Auch wenn sich das JA deutlich gegen einen Rückzug zur KM ausspricht?
Es ist völlig egal ob wir jetzt nichts tun oder agieren, es läuft darauf hinaus dass dem KV die Tochter entzogen werden soll und zwar dauerhaft und endgültig. Die KM wird nun trotz Umgangsbeschluss das Kind nicht mehr zum KV lassen. Selbst wenn wir /bzw. der KV sich mit dem Rückzug einverstanden erklären würde. Die KM wird sicher ebenfalls ABR wenn nicht sogar ASR beantragen. Wir können nur hoffen, dass unser Antrag auf EA morgen früh noch vor ihrer Klage dort eintrifft.
Auf Grund der Vorkommnisse in der Vergangenheit, denken wir nicht, dass die Tochter hier großes Theater machen würde. Ihr Anruf gestern unter Tränen klang eher wie ein Hilferuf. Sie muss das sagen was ihr die KM aufträgt, sonst gibts wieder Prügel. Sie hat sich offensichtlich gestern bis spät abends geweigert hier anzurufen, musste sich aber schlussendlich dem Druck der KM beugen da sie ihr ja im Moment hilflos ausgeliefert ist.
Wir glauben nicht, dass du unter solchen Umständen kommentarlos den Rückumzug zugelassen hättest.
Übrigens ist mein LG kein großer Schreiber und kann sich auch gerade in solchen Situationen nicht so recht ausdrücken, du darfst aber sicher sein, dass alles was ich hier schreibe von ihm gegengelesen wird. Ohne seine Zustimmung stünde hier kein Wort.
Ich unterstütze ihn wo ich kann und halte ihm so gut es geht den Rücken frei. Ich erfrage hier auch für ihn Tipps, Meinungen und Ratschläge. Wir sprechen darüber und ich teile ihm meine Meinung dazu mit, versuche seine oft unvernünftige impulsive Art zu bremsen und ihn von Dummheiten abzuhalten. Mit mehr oder weniger Erfolg je nach Situation und Gemütsverfassung seinerseits.
Die Entscheidungen, was unternommen werden soll, muss und wird er alleine treffen.
Der Momentane Stand der Dinge ist der:
JA ist informiert, spricht sich sehr deutlich gegen den Rückumzug des Kindes aus.
EA liegt morgen früh um 9 beim Richter auf dem Schreibtisch mit Empfehlung vor einer Entscheidung Rücksprache mit der Sachbearbeiterin des JA zu halten. Diese erklärte dem KV dass sie auf jedenfall mit im Boot ist.
Nun heißt es abwarten. Kind wurde natürlich nicht wie vereinbart nach Hause gebracht. Jugendamtnotdienst gibt es hier offenbar nicht, wir sollen EA beantragen und abwarten. Tja in solchen Momenten bereue ich zutiefst, nicht in einer größeren Stadt zu wohnen.
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hi Daisy,
ich kenne Euren Fall und vor allem die Tochter Deines LG nicht im Detail. Natürlich spielt die entscheidende Rolle (das wäre auch in meinem Fall so), was die Tochter selbst will, denn gegen ihren erklärten Willen (so sie auch vor Gericht standhaft bliebe) wird sie kaum ein deutsches Familiengericht in Euren Haushalt zurückzwingen.
Die Frage aller Fragen ist: Was ist bei Euch vorgefallen (bzw., was wird behauptet, dass vorgefallen sei) und/oder: Was hat man der Tochter versprochen für den Fall, dass sie ihre Loyalität zu ihrer Mutter durch bestimmte Aussagen über ihren Lebensmittelpunkt unter Beweis stellt? Gegen Korruption kann man im Prinzip nichts tun - ausser mitspielen nach dem Motto "Wenn Deine Mutter Dir ein neues Handy versprochen hat, kriegst Du bei mir zwei. Und wenn Du bei ihr einen Hund kriegen sollst, kaufe ich Dir ein Pferd." Ob man es tut, muss man selbst entscheiden. Ich selbst habe das immer abgelehnt, denn ich wollte mir die "Zuneigung" meiner Kinder nicht kaufen müssen.
Anders sähe es sicher auch bei mir aus, wenn ich den Eindruck hätte, dass Töchting mit ihrer angeblichen "Entscheidung" selbst nicht glücklich ist, sondern sie gefälligkeitshalber getroffen hat oder weil man sie so bedrängt hat, dass sie sich nicht zu wehren wusste. Aber das könnt Ihr nur selbst beantworten; Ihr kennt die Tochter: Kann man sie leicht beeinflussen? Ist sie durch Materielles bestechlich? Kann man ihren eigentlichen Willen brechen und an ihre Loyalität appellieren, wenn man ihr erklärt, wie unglücklich Mama ohne sie ist - und wie glücklich mit ihr?
So wie Du den Fall bislang beschrieben hattest (und weshalb ich Dir so geantwortet habe wie in #14) befürchte ich in einem Gerichtsverfahren eine Verhärtung der Fronten, den sich die KM zurückgelehnt-lächelnd ansehen kann nach dem Motto "Da siehst Du mal, Dein Vater denkt nur an sich, will sich den Unterhalt für Dich sparen, respektiert nicht einmal Deinen Willen und lässt Dich hier sogar mit der Polizei aus dem Haus schleifen - warum willst Du bei DEM leben?" Solche "Argumente" leuchten einem Teenie viel eher ein als die Feinheiten des deutschen Familienrechts. Was "früher" einmal war, interessiert dabei nicht: Ein Kind will seine Eltern einfach lieben dürfen; nachtragend sein ist dagegen eine Eigenschaft der "Erwachsenen".
Dein LG muss sich selbst ehrlich die Frage beantworten: Wäre seine Tochter glücklich, wenn er ihr eine Brücke zur Rückkehr baut nach dem Motto "Ich muss nicht bei Mama leben; das Gericht hat für Papa entschieden, und das will ich auch selbst so!"? Wenn er da nicht sehr sicher ist, kann ein Gerichtsverfahren eine Katastrophe werden, denn zu einem bestimmten Verhalten kann man nur die Eltern verdonnern - aber wie will man eine 13-Jährige im Haushalt des Vaters festnageln, wenn sie - entgegen einem Gerichtsbeschluss - immer wieder zu ihrer Mutter flüchtet und aus Angst vor dem Einbehalten-Werden den Kontakt zum Vater rundweg ablehnt? Wieviel Zwang will man einsetzen - und welche Folgen wird er haben?
Von daher wäre es zumindest sinnvoll, wenn Dein LG in seinem Antrag nicht einfach auf Wiederherstellung des bisherigen Zustandes besteht, sondern eine grosse Bindungstoleranz an den Tag legt nach der Devise "Selbstverständlich kann das Kind seine Mutter sehen so oft es möchte". Und bitte: Lasst olle Kamellen aus der Vergangenheit weg; es geht nur um das heutige Kindeswohl und um die Zukunft - aber nicht um die schmutzige Wäsche von vorgestern.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
nun die Km würde niemals auf die Idee kommen solche ausdrücke wie "glücklich mit dir" oder "unglücklich ohne dich" zu benutzen. Ihre Art mit der Tochter zu reden ist "ich will dich aber zurück haben"
Nun ja die Bestechungsversuche sind vielfältig, von Neues Handy über Urlaub in Florida bis hin zu Mofa wurde ihr so ziemlich alles in Aussicht gestellt wenn sie nur sagen würde dass sie zurück will. Außerdem kommen Drohungen wie zum Beispiel "du siehst uns nie wieder wenn du zum Vater gehst."
Der KV hat immer den Umgang mit und den Kontakt zur KM sehr großzügig gehalten. Dadurch, und weil wir eben solcherart Drohungen und Versprechen nicht gemacht haben, sind wir nun in dieser Situation. Der KM waren Tür und Tor zur Manipulation der Tochter weit geöffnet und sie hat es intensiv genutzt.
Nun wir werden sehen was entschieden wird, es wird mit Sicherheit ne Schlammschlacht. Allerdings hat die KM diese eröffnet und mal wieder ist der KV in der Verteidigungsposition, zumindest wenn er jetzt nichts unternimmt. Es ist auch mit "nichtstun" nicht mehr zu verhindern.
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Hallo,
also die Schlammschlacht ist Eröffnet!
Unser Antrag auf EA wurde abgewiesen da (wie bereits befürchtet) die KM schneller war und Ihre ABR-Klage bereits bei Gericht liegt. Stellungnahme vom JA wurde angefordert, warscheinlich wird die SB auch zum Termin geladen.
Termin ist bereits festgelegt auf 1.9.
Wir haben keinerlei Möglichkeiten mit dem Kind in Kontakt zu treten und auch Umgang findet logischer Weise keiner statt.
Wir können nur noch hoffen, dass JA eindeutige Empfehlung zu Gunsten KV gibt und Richter dem entsprechend Bedeutung beimißt. Keine Ahnung ob das Kind vom JA nochmal angehört werden soll, wir waren ja erst vor ein paar Wochen dort und Kind hatte da ja schon ne Aussage gemacht. Wir werden sehen. Ob der Richter das Kind nochmal hören will? Auf alle Fälle hat die KM nun genug Zeit, die Lütte entsprechend zu impfen, auf ihre Aussage brauchen wir nicht mehr hoffen. Sie wird wieder vor lauter Angst das sagen was sie von KM angesagt kriegt.
Uns bleibt nichts anderes mehr übrig als abzuwarten.
Sollte die KM das ABR bekommen, wird sich wieder ein KV in die Reihe derer einreien, die aufgeben. Denn nocheinmal den Jahrelangen Kampf um Umgang wird er dem Kind nicht mehr zumuten. Sie wird ihren Vater und ihre über alles geliebte kleine Schwester nie wieder zu Gesicht bekommen, nur leider wird ihr diese Konsequenz noch nicht bewußt sein. Sie wird in der Schule einbrechen, da sie ihre Medikamente bei der KM nicht nehmen darf, sie wird ihre Brille nicht mehr tragen dürfen und dadurch unter ständigen Kopfschmerzen leiden. Ihr wird wieder die Liebe zum Vater verboten und bei Bedarf auch rausgeprügelt. Sie wird so lange bearbeitet, bis sie von sich aus den Kontakt zum Vater aufgibt und ablehnt, damit sie endlich Ruhe hat.
Auf gut deutsch, sie wird vor die Hunde gehen und wir müssen hilflos zuschauen.
Ich werde euch das Ende der Geschichte dann Anfang Sep. berichten.
deprimierte Grüße Daisy+ein demnächst entsorgter Vater
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Moin Daisy,
ich an Stelle Deines LG würde das Ganze unter den gegebenen Bedingungen jetzt mal nicht nur negativ sehen: Seine Ex hat eine ABR-Klage angeleiert; also muss SIE diese auch begründen. Mal einfach so auf Antrag wird das ABR nicht herumgeschoben. Er soll die Klageschrift abwarten und sie hier einstellen.
Auch dass es ein paar Wochen dauert, muss nicht zwingend ein Nachteil sein: Im Gegensatz zu einem schnell verhandelten EA-Antrag kann sich die Situation für die Tochter Deines LG bis in einigen Wochen schon wieder anders darstellen. Wochenlang die Supermutti zu spielen kann ganz schliesslich schön anstrengend (und teuer) sein; nett sein muss man auch noch die ganze Zeit - das muss man erst einmal durchhalten. Abgesehen davon kann das aktuelle Ziel nicht heissen "alles wieder so wie bis letzte Woche", sondern muss - zumindest hilfsweise - eine vernünftige Kontakt- und Umgangsregelung beinhalten (und bitte kein "wenn ich nicht kriege, was ich will, spiele ich überhaupt nicht mehr mit!").
Und noch einmal: Es wäre der Lösungsfindung wirklich dienlich, wenn Du Dich im Aussenverhältnis zurücknehmen würdest und Dein LG die Suche nach Lösungen nicht delegieren, sondern selbst betreiben würde. Es ist weit mehr als ein banaler Unterschied, ob man selbst frägt oder "fragen lässt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
