Sorgerecht
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Sorgerecht

 
(@jensg)
Schon was gesagt Registriert

also, meine söhne sind 1 und 3 Jahre alt. Laut dem Jugendamt habe ich die möglichkeit, 50 Prozent des Sorgerechts zu bekommen. Wie sieht es damit aus. Das amt kann (oder will) mir zur Zeit keine Auskünfte geben. Ich versuche gerade, meine Kinder zu mir zu holen, da ich auf keinem Fall will, das die beiden bei Ihr bleiben. Die hat genug mist gebaut.  Was den Kindern sehr geschadet hat.

aber das ist sehr schwierig. Ich würde gerne einen Job annehmen. Nur leider komm ich aus meiner Selbständigkeit nicht raus, die derzeit nichts bringt. Bin vertraglich gebunden.

Die Frage ist, ob ich mit 50 prozentigen Sorgerecht die Kinder mit in meine BG nehmen kann.

Danke im Voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2009 17:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus jensg!
Vorneweg:
die üblichen Gruß- und Abschiedformeln werden hier immer wieder gerne gesehen und erhöhen im Zweifelsfall auch die Bereitschaft, zu antworten.

Bist Du verheiratet?
Wenn nein, vergiss die Kiste mit dem Sorgerecht; ohne Einwilligung der KM kriegst Du nix.
Seid ihr verheiratet, dann hast Du GSR automatisch.

Wenn die Kids bei Dir gemeldet sind und bei Dir leben, gehören sie zu Deiner BG, ansonsten nicht.
BG (Bedarfsgemeinschaft) hat mit Sorgerecht gar nichts zu tun!

grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 17:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

zunächst: Es gilt als unfein, sich mit einem eigenen Anliegen einfach in den Thread eines anderen zu hängen; daher habe ich für Dich ein neues Topic eröffnet.

Zu Deiner Frage: Die Auskunft des Jugendamtes ist falsch; eine Sorgeerklärung zu Deinen Gunsten funktioniert nur mit Zustimmung der Mutter; dazu verurteilen kann man sie nicht, und das Jugendamt kann da auch nichts "beschliessen". "Die hat genug Mist gebaut" wäre aber ohnehin keine ausreichende Begründung für eine Sorgerechtsübertragung; da müsste eine massive Kindeswohlgefährdung vorliegen. Und selbst dann kämen die Kinder wohl kaum zu Dir, sondern eher in eine Pflegefamilie. Insofern erübrigt sich diese

Die Frage ist, ob ich mit 50 prozentigen Sorgerecht die Kinder mit in meine BG nehmen kann.

Frage.

Ich würde gerne einen Job annehmen. Nur leider komm ich aus meiner Selbständigkeit nicht raus, die derzeit nichts bringt. Bin vertraglich gebunden.

das würde - theoretisch - sowieso die Frage aufwerfen, wie Du dann zwei Kleinkinder betreuen willst. Unabhängig davon ist Deine Vertragsgestaltung familienrechtlich ohne Bedeutung, sondern gilt ggf. als Liebhaberei. Hier kann man Dich in einem Unterhaltsverfahren verpflichten, den Mindestunterhalt zu leisten; ggf. unter Inkaufnahme eines Nebenjobs, wenn der Hauptjob nicht ausreicht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 17:33