Fragen zum ABR
 
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Fragen zum ABR

 
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin liebe Leutz,

Kann ich/man das ABR auf einem friedlichem Wege zugesprochen bekommen (ohne Rosenkrieg)?

Hintergrund ist dieser: Meine Nochfrau und Fastex sagt zwar zur Zeit. Die 6 Kids bleiben bei mir, weil Sie es bei mir gut haben und in ihrer gewohnten Umgebung sind. Aber auf eine Frage von mir: ich glaube nicht das ihr Neuer sich mit den Sechsen "abgeben" würde. Antwort: sei dir da man nicht so sicher.
2.Punkt: gegenüber einer Freundin erzählte sie, wie ich erfuhr: ihr neuer würde sogar den Dachboden des Hause ausbauen um den Kids Platz zu schaffen. Lehnt sie aber z.Z. wie oben bereits erwähnt ab.

Meine Angst ist nun das sie irgendwann auf die Idee kommt, es doch so zu machen. Ich habe die Kids jetzt 4 Monate alleine betreut (mit bißchen Hilfe der Schwiegermutter). Und möchte nicht plötzlich "ohne" dastehen. Denn sie vermisst die Kids, und ein Umgang lässt sich nicht zu leicht vereinbaren weil:

a. 280 km weit weg wohnt
b. sie z.Z. noch ohne Arbeit ist, fängt aber an zu suchen.
c. erstmal ALG II beantragen will/muss ( noch ist sie in meiner BG drin)

REicht das erstmal? wenn nicht bitte fragen.

liebe Grüße

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2006 03:41
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

Kann ich/man das ABR auf einem friedlichem Wege zugesprochen bekommen (ohne Rosenkrieg)?

ja, wenn 'sie' deinem antrag auf ABR zustimmt (§ 1671, abs. (2), satz 1. BGB).....

das

Meine Nochfrau und Fastex sagt zwar zur Zeit. Die 6 Kids bleiben bei mir, weil Sie es bei mir gut haben und in ihrer gewohnten Umgebung sind

verstehe ich nicht ganz: wen meinst du mit '(bleiben bei) mir'? dich oder bald-ex? falls dich, dann schreib' das so auf und lass' sie unterzeichnen, vielleicht hilfts ja beim (aus meiner sicht leider unausweichlichen) rosenkrieg.

gruss und gute nacht!
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2006 04:10
(@sehrtraurig)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Wie alt sind die Kinder?

LG. Lutz


Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2006 04:13
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin Ulli, Moin Lutz, Moin@all,

Ich meinte sie bleiben bei mir (KV).

Die Kids sind 13, 12, 10, 8, 6, und 5.

Kann man so ein Antrag ohne Anwalt machen?

Es ist erstmal reine Neugierde darüber. Meine Bald-ex hat, glaub ich zu mindestens, überhaupt keine Ahnung was jetzt auf uns zu kommt. Was bei der offizellmachenden Trennung alles geregelt und beachtet werden muß. Zumal ich auch ALGII beziehe und sie es beantragen muß. Unsere Schulden, Hausrat usw. Da schwirren mir tausend Fragen durch den Kopf.

Wann beginnt dann unser Trennungsjahr? Sollte das schriftlich fixiert werden? In einer Elternvereinbarung und/oder Trennungsvereinbarung? Diese muß doch vom Notar beglaubigt werden. Aber kein Geld dafür. Ideen für eine EV/TV hab ich schon. (aus anderen postings gelesen).

Erstmal

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2006 11:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin todtraurig,

ich vermute, du bist am ehemals gemeinsamen Wohnort geblieben. Somit greift das Kontinuitätsprinzip zu deinen Gunsten. Günstig ferner, dass du seit nunmehr 4 Monaten die Kinder, wenn auch mit Unterstützung (nicht verwerflich bei 6 Kiddies), betreust.

Wann beginnt dann unser Trennungsjahr?

Mit dem Tag des Getrenntlebens. Dies kann z.B. ein Auszug sein oder auch die Vereinabrung untereinander.

Sollte das schriftlich fixiert werden?

Kann man machen, muss aber nicht. Sollte der Termin strittig sein, ist es eine Frage der Beweisführung. In deinem Fall kannst du den Wegzug ja ggf. durch Zeugen belegen.

Eine Eltern-/Trennungsvereinbarung vereinfacht vieles, muss aber auch nicht sein.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2006 12:36
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

zum kontinuitätsprinzip etc. hat deep bereits einiges geschrieben, richtig ist, dass 'jeder tag zählt'.

Kann man so ein Antrag ohne Anwalt machen?

das weiss ich auch nicht, aber ich würde
1. mir eine liste all' der (juristischen) fragen machen, die auftauchen (können)
2. damit zum amtsgericht, zum rechtspfleger gehen und mit ihm alles besprechen. der sollte dir dann genau sagen können, wie/wo was 'offiziell' gemacht werden muss. und frag' ihn dann auch nach PKH
3. alle 'vereinbarungen' etc., die du mit deiner bald-ex triffst, sofort schriftlich fixieren (und beide unterschreiben!) - wer weiss, wie sie am tag danach darüber denkt.... aber dann hast du was 'in der hand'
4. die trennungs-/elternvereinbarung, wie sie dir im kopf rumschwirrt, aufschreiben (so, wie du denkst, dass auch deine frau sie unterschreiben könnte), damit zum notar gehen und fragen was das kostet (sollte nicht so arg viel sein, wäre aber hieb- und stichfest)
5. jeden tag ein paar euros auf seite legen, auch wenns schwer fällt
6. spätestens wenn's zum gericht geht (du weisst, sorgerechtssachen (= auch ABR-entscheidungen) können nur gerichtl. entschieden werden), wird das JA involviert. ich persönlich habe gute erfahrungen damit gemacht, das JA frühzeitig kurz und sachlich (!!!) zu informieren - nur die fakten!!!! ich hab' die JA-SB auch zu einem hausbesuch eingeladen (damit sie sieht: a) ich hab' nix zu verbergen, b) den kindern geht's gut hier) und sie kam auch für ca. 2 std. - im bericht fürs gericht stand später sinngemäss 'es spricht nichts gegen den verbleib beim vater, das kindeswohl scheint dadurch nicht beeinträchtigt'.

sagen denn die kinder was? ist ihnen die situation schon so weit bewusst, dass sie sich über ihren 'verbleib' äussern? denn die würden in einem verfahren sicherlich gefragt werden (bei mir sollte sogar der 3jährige erscheinen!).

ich hoffe, dir einige mögliche schritte aufgezeigt zu haben.
viel glück und erfolg!
ulli


ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 01:24
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Kann man machen, muss aber nicht. Sollte der Termin strittig sein, ist es eine Frage der Beweisführung. In deinem Fall kannst du den Wegzug ja ggf. durch Zeugen belegen.

Finde nur das genau diesem, das hier entgegen zu setzen wäre:

c. erstmal ALG II beantragen will/muss ( noch ist sie in meiner BG drin)

Das nämlich würde heißen das ihr offiziell gar nicht getrennt seit!!!

Also das mal schleunigst der ARGE/Job Center mitteilen u sie aus der BG nehmen lassen...

Denn alles andere, so wie es derzeit eh läuft wäre ja nicht ganz konform mit der gesetzlichen Regelung..
Sie wohnt schon mal nicht mit in der BG u auch nicht mehr am Ort..
Und du wirst Antragsteller sein, somit wird man dir da dann auch noch ans Bein pinke**!!

Also mitteilen, u das schnellstens...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 10:17
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Moin, Jens,

sie will am 7.2. wieder herkommen. Dann wollen wir gemeinsam unsre Trennung auch offiziell machen. Melden das der Arge und den anderen Behördenkram wird gleich mit erledigt. Post, Telefon, Bank, dann versuche ich auch eine Regelung bezüglich Umgang und Unterhalt zu vereinbaren. Deshalb brauche ich ja Eure Tips.

Denn die treibende Kraft bei unser Trennung bin ich. Sie würde es erstmal so weiterlaufen lassen wollen. Das will ich aber nicht, verstehen tut sie es nicht. Ich kann mit ihr ja auch streßfrei reden, solange ich das Thema Finanzen nicht ansprech. Es ist selbstverständlich für sie Unterhalt zu zahlen, wenn sie Arbeit gefunden hat. Wie schon gesagt, ich will/möchte möglichst die anwaltliche Seite erstmal rauslassen, genauso auch das JA.

Es ist zwischen uns aus und vorbei, aber garnicht so schlimm wie ich es in anderen Geschichten leider lesen muß. Aber ob es so bleibt, ist eine andere Frage. Vorallem dann, wenn sie realisiert was es heißt, sie an diese ganze Gesetzgebung halten zu müssen. Und gerade Thema ALGII und Unterhalt läßt mich frösteln.

Liebe Grüße

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2006 13:16
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also ich will es jetzt mal etwas härter sagen...

Sie lebt seit 4 Monaten niht mehr mit euch zusammen, ihr seit seit 4 Monaten getrennt, du bist seit 4 Monaten AE u möchtest das ABR bekommen, hast aber bedenken das es in der finaziellen Seite Stress geben wird...das wird es wohl auch geben...

Sie ist arbeitslos u bei dir in der BG gemeldet obwohl sie ortsabwesend ist u das nicht erst seit gestern.

b. sie z.Z. noch ohne Arbeit ist, fängt aber an zu suchen.

Och, sie fängt nach 4 Moanten sogar schon mal an sich zu bemühen ANZUFANGEN sich einen Job zu suchen!!!

c. erstmal ALG II beantragen will/muss ( noch ist sie in meiner BG drin)

Och,nach 4 Monaten kommt sie doch mal in die Hufe u will zumindest schon mal ALG 2 beantragen..recht früh überlegt, wann fängt sie denn an???

280 km weit weg wohnt

Naja "a." hatten wir ja schon

sie will am 7.2. wieder herkommen. Dann wollen wir gemeinsam unsre Trennung auch offiziell machen.

Aha, immerhin schon am 07.02 .. ist ja recht früh..
Und dann macht ihr das offiziel und sie nimmt die Kids dann mit...und schon war es das mit dem ABR u den letzten 4 Monaten..

Die letzten 4 Monate zählen schon für dich..als AE und auch zum Kontinuitätsprinzip..

In diesem Fall dann ja nicht, da ihr ja vorher noch "zusammen" gewesen seit ... so kann man (Frau) das auch machen..

Und KU von der KM, die bis jetzt erstmal anfängt sich einen Job zu suchen, zu bekommen, bezweifelst du ja schon selber fast..
Du hättest außerdem bei deinem "Umstand des Alleinerziehenden" Anspruch, bei einigen Kindern, auf UVG, und das jetzt schon u das müßtest du auch nutzen, schon wegen dem ALG2..

Allerdings läuft das ja auch nicht ganz astrein..den sie zählt ja wie schon gesagt schon längst nicht merh zur BG u somit erhälst DU somit zu unrecht zu viel ALG2 ..

Aber viel schlimmer, ob das so wie ihr bzw du es mit machen willst gut ist für das ABR, bezweifle ich..

Mich würd es nicht wundern wenn sie dann am 07.02 die Kids mitnehmen will..

Reagiere mal schleunigst u mach das endlich endgültig..und nicht erst am 07.02...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2006 16:24
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi, auch an Jens.

Bis Weihnachten hatte ich die Hoffung, das wird uns noch wieder zusammen raufen könnten. Danach zerrannte Die Hoffung in mir. Seit anfang Januar dränge ich sie darauf die Trennug zu regeln.

An Jens:
quote:
Und dann macht ihr das offiziel und sie nimmt die Kids dann mit...und schon war es das mit dem ABR u den letzten 4 Monaten..

Die letzten 4 Monate zählen schon für dich..als AE und auch zum Kontinuitätsprinzip..

In diesem Fall dann ja nicht, da ihr ja vorher noch "zusammen" gewesen seit ... so kann man (Frau) das auch machen.. quote

so habe ich es bisher nicht erkannt, danke dafür. Natürlich erwarte ich Streß, und es wird den auch geben. :redhead:

Ich werde sehen was mich auf der ARGE erwartet. Und erwarte nichts gutes. Vielleicht bin ich zu sehr Pessimist, gerade auch nachdem ich soviel im Forum gelesen habe, was alles Ex-en anstellen um ihre Männer zu schädigen. Aber in dem Topf passt mein Ex nicht rein.

Gut Nacht

Todtraurig


Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2006 01:26