ist nicht akut und geht mich eigentlich nichts an, interessiert mich aber.
Meine Mutter rief mich heute völlig fassungslos an und erzählte mir, dass eine ehemalige Klassenkameradin von mir mit ihren fast volljährigen Kindern nichts mehr zu tun haben wollte. Sie möchte sie nicht nur vor die Tür, sprich zum Vater setzen, sondern auch noch das Sorgerecht abgeben.
Der Vater würde seine Kinder lieben gestern als morgen aufnehmen, aber er lebt derzeit in einem Appartement - mehr ist bei den Unterhaltszahlungen nicht drin.
Nun meinte meine Mutter, es würde doch wohl kein Richter einverstanden sein, wenn eine MUTTER ( 😉 ) einfach ihr Sorgerecht aufgeben will. Ich war der Meinung, wo kein Kläger da kein Richter und wenn beide Elternteile damit einverstanden sind, wird es auch keinen Rechtsstreit geben.
So habe ich es im Lexikon Familienrecht hier auch heraus gelesen.
Wer hat nun Recht?
Davon abgesehen ist das eine oberüble Geschichte. Die Kinder sind total vor den Kopf gestossen, verstehen die Welt nicht mehr und haben zum Glück eine sehr liebe Oma (Freundin meiner Mutter), die versucht, sie wenigstens halbwegs aufzufangen.
Gruß AJA
moin, AJA,
ein richter ist gem. § 1671, abs. 2, satz 1 BGB, sogar verpflichtet, einem elternteil das (oder teile des) sorgerecht(es) zu übertragen, sofern der andere elternteil zustimmt und dies nicht dem wohl des kindes/der kinder widerspricht, es sei denn, das kind ist älter als 14 jahre und widerspricht einer solchen entscheidung.
'wo kein kläger, da kein richter' haut hier aber nicht ganz hin, weil ja sorgerechts-'aufteilungen' IMMER gerichtlich geregelt werden müssen - aber da erzähl' ich dir, die du ja sozusagen zum 'stammtisch' hier bei VS gehörst 😉 , sicher nix neues. einen rechts-'streit' sollte es dann zwar nicht geben, sehr wohl aber ein fam-gerichtl. verfahren.
gruss, auch an deine mami 🙂 !
ulli
p.s.: als KV würde ich ALLES in bewegung setzen, die kinder aufzunehmen. vielleicht nimmst du mal kontakt mit ihm auf, und er kann sich hier im forum ein paar tipps holen?? stelle mich gerne als ansprechpartner für AE-väter (und solche in spe) zur vfg.!!
[Editiert am 24/1/2006 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Danke ulli,
ich kann meiner Mutter ja den Tipp mal stecken, dass sie ihn an ihre Freundin weiter gibt. Ich weiss nicht, wie internetbewandert der Mann ist, aber ich denke, Hilfe hätte er mehr als nötig!
Er blickts ja selber nicht mehr und aus den Erzählungen entnehme ich, dass er sich schon länger unnötig über den Tisch ziehen lässt ;( .
Die Oma, Mutter dieser Frau ist mit der Geschichte allerdings auch heillos überfordert. Sie weiss nicht, was mit ihrer Tochter los ist, versteht sich aber schon länger weit besser mit ihrem Schwiegersohn als mit ihrer Tochter.
Da steckt noch eine Menge mehr dahinter, was ich nur erahnen kann.
Okay, ich klemm mich mal dahinter, vielleicht hat der Mann wenigstens eine E-Mail Adresse zur ersten Kontaktaufnahme.
Ist halt immer schwierig über fünf Ecken, aber die beiden Frauen (meine Mutter und ihre Freundin) belastet das schon arg.
Gruß AJA
