Exfrau will 500km w...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Exfrau will 500km weit wegziehen!

Seite 1 / 3
 
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, habe das Forum bei der Suche auf möglich ähnliche Fälle gefunden und sehr viel "Horrorgeschichten" gelesen, die mir Angst und Bange machen. Daher möchte ich mal hier nach Eurer Meinung fragen.
Also, ich und meine Frau leben im Trennungsjahr seit September. In einer Reha im August hat sie einen Typen kennengelernt in den sie sich "unsterblich" verliebt hat !! Allerdings wohnt der in Bayern. Bis vor zwei Wochen hat Sie immer behauptet und mir versichert, sie werde, mit unserem 7Jährigen, nicht wegziehen. Nun vor einer Woche hat mich der Schlag getroffen, als ich ein Schreiben von Ihrem Anwalt bekommen habe, in dem ich aufgefordert werde, dem Wohnsitzwechsel vom Saarland nach Bayern zuzustimmen. Dies habe ich dem Anwalt natürlich schriftlich verneint. Habe mir dann auch sofort einen Anwalt genommen, der ein Schreiben aufgestzt hat, indem ich sie auffordere von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen, ansonsten würde ich das ABR vor Gericht einfordern.
Dazu muss man sagen dass unser Sohn hier noch in den Kindergarten geht, seine Freunde und die ganze Verwandschaft lebt im Saarland. In seinem Fußballverein hat er sehr viele Freunde, ich bin der Trainer usw. In Bayern erwartet Ihn nichts, es gibt dort überhaubt keine Vertraute Personen, außer seine Mutter. Die Frist, die mein Anwalt Ihr gesetzt hat läuft am Freitag ab, aber ich glaube die will das Durchziehen. Ich bekomme auch mit , dass meine Frau ihn manipulieren will.
Ich weiß es ist eine lange Geschichte, aber gewisse Hintergründe muss man ja kennen.
Was meint Ihr , hat Sie Chancen, dass sie vor dem Familiengericht Recht und das ABR zugesprochen bekommt. Vielen Dank für Eure Antworten, vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall

Gruß Hennes

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 15:35
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

wichtigste Frage: ist die Mutter allein sorgeberechtigt, oder besteht gemeinsames Sorgerecht?

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 15:50
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Da er von Trennungsjahr schreibt, gehe ich mal von "verheiratet" aus und fortbestehendem gSR.

Allerdings in der Sache nicht ermunternd:
- Kein Gericht wird in D eine Frau daran hindern, hinzuziehen, wo sie will - falls sie es halbwegs geschickt anstellt.
- Wenn beide ABR-Antrag stellen, muss das Gericht entscheiden - und entscheidet sich i.d.Regel für den, wo sich das Kind die meiste Zeit aufhält.
- evtl. kannste noch ne Fahrtkostenbeteiligung kriegen, weil sie den Abstand schaffen, aber das wrs dann schon.

Meistens klatschen die Anwälte in die Hände - für die Väter meistens rausgeschmissenes Geld. Insbesondere die ABR-Ansatz ist schwierig - aber die Anwälte wollen ja mit nachfolgendem Umgangantrag nochmal verdienen.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 15:57
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Erst mal danke für Eure Antwort.
Ja es besteht das gSR. Aber es kann doch nicht sein, dass die KM das gemeinsame Kind so einfach aus seinem Lebenmittelpunkt rausreissen kann.
Nur weil sie einen Typen in der psychosomatischen Reha kennengelernt hat und meint das wäre nun Ihre große Liebe. Die kennen sich nun 7 Monate und haben sich nur zu gemeinsamen Wochenenden oder verlängerten WE gesehen.
Ich könnte ja auch argumentieren, mit der Beständigkeit der KM. Vor unserem kennenlernen führte sie schon ein "Nomadenleben". 12 Umzüge in 17 Jahre, meist in andere Orte und nun möchte
sie dieses Leben fortführen, da ich mir sicher bin, dass dies nicht Ihre letzte Station ist und das auf dem Rücken des Kindes.
Sicher ist der Kleine meist bei der Mutter, da die ja nicht arbeitet und von meinem Unterhalt und ihrem Krankengeld lebt.
Ich muss ja arbeiten gehen, um dies alles zu finanzieren.

Gruss Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 16:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hennes,

Aber es kann doch nicht sein, dass die KM das gemeinsame Kind so einfach aus seinem Lebenmittelpunkt rausreissen kann.

das ist das falsche Argument. Würdet Ihr als "normale" Familie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen, würde auch niemand den "Lebensmittelpunkt" als Gegenargument in die Waagschale werfen und sagen "das könnt Ihr doch nicht machen!"

Nur weil sie einen Typen in der psychosomatischen Reha kennengelernt hat und meint das wäre nun Ihre große Liebe. Die kennen sich nun 7 Monate und haben sich nur zu gemeinsamen Wochenenden oder verlängerten WE gesehen.

es gibt (glücklicherweise) keine Vorschriften, wie lange oder wie intensiv man sich kennen muss, bevor man zusammenziehen darf. Auch das ist kein Argument, das Dir weiterhilft.

Ich könnte ja auch argumentieren, mit der Beständigkeit der KM. Vor unserem kennenlernen führte sie schon ein "Nomadenleben". 12 Umzüge in 17 Jahre, meist in andere Orte und nun möchte
sie dieses Leben fortführen, da ich mir sicher bin, dass dies nicht Ihre letzte Station ist und das auf dem Rücken des Kindes.

Gleiches wie oben: Jeder darf so oft umziehen wie er will, ohne dass das seine Erziehungsfähigkeit in Frage stellt. Schon gar nicht, wenn das behauptete Nomadenleben lange zurück liegt; das würde höchstens die Frage aufwerfen, warum Du die Dame überhaupt geheiratet hast, wenn Dich ihre Unstetigkeit so stört. Und auch, was jemand in der Zukunft tun KÖNNTE, spielt heute keine Rolle.

Sicher ist der Kleine meist bei der Mutter, da die ja nicht arbeitet und von meinem Unterhalt und ihrem Krankengeld lebt.
Ich muss ja arbeiten gehen, um dies alles zu finanzieren.

naja, das war kein "Muss", sondern die von Euch frei gewählte eheliche Rollenverteilung, die jetzt eben über das Ende Eurer Ehe hinaus fortwirkt; möglicherweise sogar in Form von Unterhaltszahlungen für Deine Ex. Auch hier mischt sich der Staat nicht ein; für die paritätische Verteilung von Erwerbs- und Hausarbeit sind die Ehepartner selbst verantwortlich.

Natürlich kannst Du versuchen, ein ABR-Verfahren zu starten (allerdings nicht mit den oben genannten Argumenten, denn das sind keine). Dann wird ein Gericht über das ABR entscheiden. Dein "Vorteil": Du hast nicht viel zu verlieren, denn ob sie mit oder ohne ABR umzieht, macht die Entfernung Saarland-Bayern keinen Meter kürzer. Du brauchst dafür aber wirklich gute Argumente in Sachen Kontinuität. Oder notfalls einen Plan B, der sinngemäss heisst "auch ich kann in Bayern wohnen und arbeiten."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 17:04
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin , das alles macht mir nicht gerade Mut, aber "kampflos" werde ich meinen Sohn nicht "hergeben", vor allem weil M und ich, ein wirklich
inniges Verhältnis zueinander haben und uns momentan noch regelmäßig sehen, alle 14 Tage von Donnerstag bis Montag Morgen und einmal die Woche
ein Spielenachmittag.
Wie soll ich denn später das Besuchsrecht ausüben, dies geht weder finaziell noch von der Fahrzeit her.
Natürlich werde ich das ABR beantragen, allerdings wenn meine aufgeführten Argumente, keine sind, welches sind dann die
Argumente meine Frau/Exfrau , bloß weil sie die KM ist, kann sie über das Wohl des Kindes entscheiden?
Von mir aus kann Sie ja nach Bayern ziehen, wenn Sie M
bei mir läßt, dieser Vorschlag kam ja auch von mir, darauf ist Sie aber nicht eingegangen.
Die Versorgung wäre gewährleistet, da meine Eltern im Ort wohnen und ich meine Wochenstundenzahl auf 25 senken könnte.

Gruss Hennes!

***edit: Bitte keine Realnamen (Forenregeln beachten)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 17:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hennes,

eine Mutter braucht in Deutschland - vor allem, wenn sie nicht oder kaum berufstätig ist - kein weiteres Argument als die so genannte "Betreuungskontinuität" vorzuweisen; sinngemäss übersetzt mit "ich habe mich bisher im Wesentlichen um's Kind gekümmert und kann und werde das auch weiterhin tun." Ihre Berater werden ihr bereits gesagt haben, dass das ABR in solchen Fällen ein zahnloser Papiertiger ist.

Im Gegensatz dazu kannst Du diese Betreuung zeitlich gar nicht gewährleisten (Deine Eltern sind da aussen vor) und auch Deine Arbeitszeit darfst Du nicht einfach reduzieren: Deine selbst gewählte und deshalb vom Gesetzgeber für Dich (auch weiterhin) vorgesehene Rolle ist die Beschaffung von Geld für Unterhaltszahlungen für's Kind (und ggf. die Mutter). Niemand kann Dich zwingen, weiterhin fulltime zu arbeiten, aber Deine Unterhaltspflicht bemisst sich nach Deinem bisherigen Einkommen. Ansonsten müsste ja der Steuerzahler einspringen, und das ist tatsächlich nicht Sinn der Sache.

Abgesehen davon: Wenn schon die Fahrtkosten nach Bayern finanziell nicht machbar sind, kannst Du Dir den Verzicht auf 40% Deines Einkommens erst recht nicht leisten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 17:38
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo hennes,

ein Antrag auf Übertragung des ABR ist Deine einzige Chance, den Wegzug Deines Sohnes zu verhindern.
Insofern würde ich keinen Gedanken an einen möglichen Ausgang verschwenden, sondern den Antrag
stellen und möglichst gut vorbereiten. Du bist im Gegensatz zu Vätern, die kein GSR haben, wenigstens nicht
zum Zugucken verdammt.

Häufige Umzugsaktivität der KM wird durchaus von Gerichten als Kindeswohl abträglich angesehen und eine
gute Integration in das soziale Umfeld des Kindes ist ebenfalls positiv für Dich. Mit sieben wird auch Dein Sohn
befragt werden, seine Meinung hat aber altersbedingt nur relatives Gewicht vor Gericht. Trotzdem . Wie steht
Dein Sohn zu dem Umzug?

Die Richter haben einfach zwischen den verschiedenen Argumenten abzuwägen. Wie das ausgeht, kann keiner sagen.

Verspiel also Deine Chance nicht. Denn chancenlos bist Du nur ohne GSR.

LG,
Mux (der dem Wegzug seines Sohnes tatenlos zuschauen musste, da kein GSR vorhanden)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 18:03
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux

Wie steht
Dein Sohn zu dem Umzug?

Grundsätzlich hält er "garnix davon" seine Worte.
Habe mit ihm natürlich darüber gesprochen und ihm versucht zu erklären, was diese Entfernung bedeutet, aber ich weiß nicht
ob er das schon realisieren kann.
SIE macht ihm das schon schmackhaft, sie sagt ihm , dass er dann Kapitän der Fussballmanschaft dort werden würde und lauter so einen
Unsinn. Der Vorteil liegt , was Manipulation angeht klar bei ihr. Wobei ich ihn nicht manipulieren will, sondern aufklären. Ich habe ihm gesagt, das er der Mama den Vorschlag machen soll, dass ihr Freund hierher ziehen soll, das wäre für alle das beste, Mama wäre bei Ihrem Freund und er und ich könnten uns immer sehen. Das hielt er für eine gute Idee , aber die KM wohl nicht.
Für Dich und Deinen Sohn tuts mir leid
Grüsse hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 18:19
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

Bei allem Verständnis für Deinen Wunsch, den Kleinen in seinem gewohnten Umfeld zu behalten, aber das:

Ich habe ihm gesagt, das er der Mama den Vorschlag machen soll, dass ihr Freund hierher ziehen soll, das wäre für alle das beste, Mama wäre bei Ihrem Freund und er und ich könnten uns immer sehen. Das hielt er für eine gute Idee , aber die KM wohl nicht.

verursacht mir eine Gänsehaut.

Der Kleine hat zwar ein gewisses Mitspracherecht, aber dass er von den Eltern dazu benutzt wird, dem jeweils anderen irgendwelche Vorschläge zu unterbreiten, das geht gar nicht!
😡

Bitte denk daran, dass euer Sohn durch die Trennung sowieso schon zerrissen ist und jetzt durch die Umzugspläne wahrscheinlich eine große Unsicherheit und Angst vor der Zukunft aufbaut!
Mach es durch solche Aktionen nicht noch schlimmer!

Für ihn ist es wichtig, dass er weiß, dass BEIDE ELTERN FÜR IHN DA SIND, egal ob er wegzieht oder nicht.
Und er muss die Sicherheit haben, dass beide Eltern versuchen, eine gute Lösung zu finden - nicht das Gefühl, dass er zwischen euch zerrissen wird.

vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 18:29




(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo vj,
das der kleine schon durch Trennung alleine total durch den Wind ist ist mir schon bewußt, merkt man ihm auch an und dann noch der evtl. Wegzug.
wie gesagt mir ist es bewußt, aber seiner Mutter nicht !!

Für ihn ist es wichtig, dass er weiß, dass BEIDE ELTERN FÜR IHN DA SIND, egal ob er wegzieht oder nicht.
Und er muss die Sicherheit haben, dass beide Eltern versuchen, eine gute Lösung zu finden - nicht das Gefühl, dass er zwischen euch zerrissen wird.

vj

Und genau hier das Problem. Wie soll ich denn für ihn, bei der Entfernung, für ihn da sein. Was wäre denn eine gute Lösung ?
Bei der Bitte darüber zu reden, bekam ich als Antwort, ich solle mich mit Ihrem Anwalt auseinandersetzen.
gruss hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 18:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hennes,

wenn Du Deine Exe zur Weißglut bringen willst, warte einfach ganz entspannt bis das Traumpaar umgezogen ist und dann kündigst Du Deinen Umzug in die unmittelbare Nachbarschaft an. Gibt hier Väter die das schon so durchgezogen haben und sowas find ich richtig schneidig. Und ja - wahrscheinlich werden nur die Anwälte an diesem Streit verdienen. Warst du schon beim JA? Hier kannst Du ja auch mal Aktivitäten entwickeln. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 19:03
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo , ja mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt, dorhin zu  ziehen. Aber weißt Du, ich bin mitte vierzig.
Dort einen Job in meinem Alter zu finden, ist nicht so einfach. Am besten noch in der Fa. in der Ihr Billy arbeitet !?  🙂
Nein im Ernst, meine Eltern leben hier und die sind Anfang 70 und benötigen meine Hilfe ab und an und da kann ich nicht wegziehen
und die im Stich lassen. Das selbe trifft auch für die Eltern meiner Ex zu, daher zusätzlich mein Unverständnis.
Übrigens möchte meine Ex, direkt zu ihrem Traummann ins Haus ziehen, mit dem Kind. Sehr naiv und verantwortungsbewußt!

Bei JA habe ich schon vorgesprochen. Über die habe ich mir schon meine eigene Meinung gebildet.
Habe Ihnen das ganze natürlich vorgetragen und als Antwort erhalten, dass Sie mir keine Ratschläge geben kann, sondern Sie
hat mir nur erzählt, was ich sowieso schon wußte.
Beruft sich das Familiengericht eigentlich auf das JA , bzw holt sich Rat, oder entscheiden die alleine für sich.
Wie läuft das eigentlich genau ab, wenn die Angelegenheit vor Gericht geht.

Gruss Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 19:37
(@guddis)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Hennes , tut mir leid was du da so alles mitmachen musst. Ich spreche aus Erfahrung. Ich habe in meinem Fall nicht aufgehört zu kämpfen und es schliesslich erreicht das meine zwei bei mir sind. Ähnlich wie bei dir kümmerte ich mich sehr viel um die Jungs , Sportverein usw. bin dort auch Jugendtrainer, habe einen sozialen Beruf mit pädagogischer Ausbildung. Diese ganzen Gründe habe ich aufgeführt und mich tatsächlich durchsetzen können und das ABR ohne Gericht bekommen. Die EX sah schließlich ein das es den Kindern beim Vater besser gehen wird und wusste auch das sie die bevorstehende Verhandlung verlieren würde . Natürlich haben meine zwei Jungs sich auch eindeutig zu mir als Vater bekannt was sicher auch einiges gebracht hat. Also , du hast nichts zu verlieren , gib Gas und beantrage das ABR ohne Wenn und Aber.

Gruß Guddis

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 19:56
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Wer sagt denn, dass Du WIRKLICH dorthin ziehen musst?
Frag doch nur einfach mal so nebenbei, wo genau Dein Sohn  künftig wohnen wird, damit Du ganz in der Nähe hinziehen kannst, um Deinem Jungen nahe zu sein.
Und auf Gegenfragen einfach nicht antworten.

Die Vorstellung, Dir künftig beim Bäcker zu begegnen, dürfte ihr die Freudentränen in die Augen traiben. Der Abend der Dame wird gelaufen sein.
Und der Gedanke, dass Du auftauchen könntest, kann ganz schön lange nagen...

Wenigstens etwas Genugtuung, wenn Du sonst schon den Kürzeren gezogen hast.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 20:46
(@hennes)
Schon was gesagt Registriert

Hi Rachels Vater, ja so wirklich weiter würde mich das nicht bringen.
Aber falls ich, oder besser gesagt Sie das ABR bekommt könnte ich das wirklich tun, würde bestimmt für einige Unruhe sorgen.
Wißt Ihr, wie ich mich beim FG verhalten soll. Kann ich über meine Exfrau reden, d.h. ich werde sie nicht schlecht machen, sondern
reine Tatsachen vorbringen, oder könnte der Schuss nach hinten losgehen.
Weil, irgend jemand  muss denen doch erzählen wie die so drauf ist und mit den ganzen Umzügen in der Vergangenheit und den
Manipulationen an dem Kleinen.

gruss Hennes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 21:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

dann lass das aber Deinen Anwalt machen. Denn meistens drifftet das Ganze in eine emotionale Schlammschlacht ab, die keinem weiterhilft.

Wahrscheinlich kannst Du aber auch ganz getrost abwarten. Nach Deiner Schilderung (ohne sozialen Kontakt zu Eltern, Familie) ist es nicht so unwahrscheinlich, dass ihr der Spaß in der neuen Umgebung vergehen wird. Auch find ich diese Nexts spannend, die ja auch mal checken müssen, dass sie nicht nur eine neue Partnerin, sondern auch ein Kind mit an Bord haben. Und Dich als Ex, der sprichwörtlich immer mit am Küchentisch sitzen wird. Das birgt noch genug Sprengsstoff, der dafür sorgen könnte, dass das junge Glück schnell wieder getrennte Wege geht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 21:44
(@ich-habe-angst)

Hi,

... ja mit dem Gedanken habe ich auch schon gespielt, dorhin zu  ziehen. Aber weißt Du, ich bin mitte vierzig.
Dort einen Job in meinem Alter zu finden, ist nicht so einfach. Am besten noch in der Fa. in der Ihr Billy arbeitet !?  🙂 ...

- Suche dir via google doch mal eine Wohnung dort aus ... und sorge dafür dass die KM dieses sehr bald zufällig erfährt.

- Zudem solltest du auch mal wieder Bewerbungen schreiben. Via e-Mail. Und sorge dafür dass die KM dieses zeitnah zufällig erfährt. Natürlich bekommst du - selbst geschriebene - Zusagen.
Fahrten zu Bewerbungsgesprächen kosten dich keinen Cent - das zahlt der neue Arbeitgeber ...

- Und deine Eltern sollten via Flurfunk verbreiten, dass sie dich beim Umzug unterstützen werden. Da hat der Sohn einen ganz tollen neuen Job gefunden. ... 10 % mehr Gehalt ...

- Umzugskartons kaufen. Die kannst du später noch verbrennen.

Warum solltest du nicht täuschen ?
Das macht jede Armee dieser Welt.
Am schwächsten Frontabschnitt wird der meiste Staub aufgewirbelt....
Diese Täuschung kostet dich nur die Umzugskartons. Stückpreis 2 Euro.

Beim ABR Antrag immer auf das Kontinuitätsprinzip achten.
Gleiche Schule wie bisher.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2012 22:54
(@jarod45)

Hi hennes,

also ich kann mich mit dem ABR nur anschließen. Meine Noch-Frau wollte wohl auch 500 km weg ziehen, von Bayern/Chiemsee nach Hessen Marburg-Biedenkopf Kreis. Ich hab das zumindest geschlussfolgert aus den Tatsachen das ihre erst seit 5 Monaten neu bezogene Wohnung gekündigt wurde und der Arbeitgeber, den ich kenne, meinte das sie jederzeit gehen kann. Da sie zu einer Zeit Urlaub nahm wo sie sonst keinen bekommt und vorgegeben hat bei Ihrem Bruder Urlaub zu machen bzw. zu Ihrer Oma wollte die im Altersheim ist, war nur 1 und 1 zusammen zu rechnen. Als sie wieder da war wurde mein Antrag auf einstweilige Anordnung in Bezug auf ABR mit der Begründung das ein Umzug ins Haus steht verhandelt. Sie stritt das natürlich bei der Verhandlung ab. Da der Richter dem Frieden aber nicht traute, meine Argumente für sich sprachen und sie diese nicht entkräften konnte, legte der Richter fest das sie für den definitiv bevorstehenden Umzug nicht weiter als 30-50 km von meinem Wohnort weg ziehen darf. Das meine Frau gelogen hat was ihre Pläne betrifft haben wir sofort im Anschluss an die Verhandlung gemerkt. Sie bekam, man könnte es schon einen Tobsuchtsanfall nennen. Vermutlich hatte sie schon eine Wohnung in Aussicht und konnte dies nun vergessen. Zudem rechnete sie natürlich auch damit das der Umzug Nebenwirkungen bezüglich des Umgangs hat.

Das Argument mit dem Umfeld, den Freunden und so weiter wird denke ich mal von einem Anwalt schon aus Routine gebracht. Hat mein Anwalt auch gemacht.

Viel Glück hierbei.

LG

Jarod

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 05:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

- Suche dir via google doch mal eine Wohnung dort aus ... und sorge dafür dass die KM dieses sehr bald zufällig erfährt.

- Zudem solltest du auch mal wieder Bewerbungen schreiben. Via e-Mail. Und sorge dafür dass die KM dieses zeitnah zufällig erfährt. Natürlich bekommst du - selbst geschriebene - Zusagen.
Fahrten zu Bewerbungsgesprächen kosten dich keinen Cent - das zahlt der neue Arbeitgeber ...

- Und deine Eltern sollten via Flurfunk verbreiten, dass sie dich beim Umzug unterstützen werden. Da hat der Sohn einen ganz tollen neuen Job gefunden. ... 10 % mehr Gehalt ...

- Umzugskartons kaufen. Die kannst du später noch verbrennen.

...

Beim ABR Antrag immer auf das Kontinuitätsprinzip achten.
Gleiche Schule wie bisher.

Hi iha,

das halte ich für die denkbar schlechtest Idee. Er soll das ABR beantragen und es damit begründen, das das Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung gerissen werden soll. Gleichzeitig soll er aber seiner Ex wahrheitswidrig suggerieren ,das er bereits alles in die Wege leitet, wenn sie wegzieht ihr hinterherzuziehen. Wenn die Ex dieses Argument bei Gericht anbringt: Was will er denn ünerhaupt, er bereitet ja auch einen Umzug vor. wie meinst du wird der Richter reagieren?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 08:21




Seite 1 / 3