Darf KM Sorgerecht ...
 
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Darf KM Sorgerecht und Umgang einfach verbieten?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo alle zusammen!
Ein großes Problem für den Vater. Seit 2001 getrennt, 2002 geschieden. Sie ist fast 400 km weg gezogen, lebt mit den zwei gemeinsamen Töchtern + neuem Freund und neuem Kind zusammen. Bislang ging immer alles zu regeln, was Umgang etc anging. Gemeinsames Sorgerecht. Seit 1/2 Jahr jedoch ist Vater unzufrieden mit der Situation der Kinder. Sie werden ziemlich vernachlässigt und die Mutter interessiert sich nicht wirklich für sie, Unterhalt und Kindergeld werden nicht für die Kinder investiert, sondern nur für ihre Zwecke. Mit ihr kann man nicht reden, hat er versucht ("Das sind meine Kinder und ich mache was ich will!"). Achso, er weiß auch gar nix in dem Sinne, dass KM ihm verschweigt, absichtlich, wo die Kinder im Kindergarten bzw. Schule gehen. Sie will es ihm auch nicht sagen mit der Begründung, es ginge ihn nichts an. Die Zustände in dem Haushalt empfindet Vater als so schlimm, dass er sich mit JA in Verbindung gesetzt hat. Das hat anscheinend reagiert und nun ist sie (zugegeben verständlicherweise) richtig sauer. Als er gestern anrief um mit den Kindern zu sprechen und ihr zum mind. 8en Mal zu sagen, dass er die Kinder am 11. Juli abholen will zum gemeinsamen Urlaub, der seit Februar geplant und mündlich von ihr zugesagt wurde, hat sie ihn angeschrien und gemeint, er würde die Kinder nie wieder sehen, das könne er gleich vergessen...und hat aufgelegt. Seitdem geht sie nicht mehr ans Telefon. Was soll er machen? Die Kinder freuen sich schon so sehr auf den urlaub. Wieder übers JA, dass die vermitteln? Sie handelt nur in ihrem eigenen Interesse, es scheint ihr egal zu sein, wie sehr sie den Kindern damit schadet, die unbedingt zum Vater wollen. Hat jemand einen Rat?

Gruß von Romy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2004 13:11
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hallo Romy!

Mich würde erstmal interessieren, wie alt denn die beiden Kinder sind und wie der Umgang bisher geregelt war.
Gab es zB regelmäßig festgelegte WE, an denen er seine Kinder gesehen oder evtl sogar abgeholt hat.
Und wie hat das JA denn reagiert, habt ihr da ne Rückmeldung erhalten, was für Maßnahmen die ergriffen haben oder nicht?

Generell haben wir mal vom JA die Aussage erhalten, dass die KM nicht einfach nach ihrem Belieben den Umgang schmälern oder gar ganz verhindern darf. Schon garnicht bei gemeinsamen Sorgerecht.
Allerdings ist das Problem, dass wenn sie die Kinder partout nicht rausrücken will, euch auch nicht wirklich jemand helfen kann. Es wird dort niemand in die Wohnung der KM gehen und euch die Kinder da raus holen.
Ich denke da bleibt tatsächlich nur der Weg übers JA im Endeffekt.

Allerdings würde ich vorher vielleicht die erste Wut mal verrauchen lassen und wirklich nochmal im Guten versuchen mit ihr zu reden.
Wie sieht denn ihr neuer LG das Ganze?
Und woher habt ihr die Informationen, dass die Kinder extrem vernachlässigt werden, wenn ihr doch so weit weg wohnt? Und sind diese Informationen auch gesichert?
Ansonsten war euer Handeln vielleicht etwas vorschnell....

liebe Grüße
Tinka


Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2004 16:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

der 11. Jauli ist ja nicht mehr weit hin. Aus diesem Grunde vom RA des KV an die KM einen Brief mit Bestätigung des vereinbarten Urlaubs plus Hinweis, dass sie die evtl. anfallenden Stornierungskosten zu tragen hat. dieses Schreiben unbedingt per Einschreiben/Rückschein; auch wenn es der RA anders sieht...egal...zahlt der KV eben das Porto. In den Schreiben Kurzfrist setzen (max. 1 Woche) zur Antwort.

Wenn dann nichts passiert, sofort EA beim für das Kind zustädnigen AG stellen.

Alles Gute.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2004 23:07
(@butzemann)
Rege dabei Registriert

Hi
ähnliches hatten wir mal zu Weihnachten, wir sind zum RA der stellte Antrag auf eine Einstweilige Verfügung. Der Richter stimmte zu und so bekamen wir die Jungs doch noch am 2. Weihnachtstag.

Ich weiß es ist nicht die feine Art, aber man ist so ausgeliefert und hat einfach keine anderen Möglichkeiten.................

Viel Erfolg


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2004 23:59
(@romyh)
Registriert

Hallo und Danke für die schnellen Antworten.

Die Große ist 6 und die Kleine ist 4 Jahre alt. Er hat die Infos zum einen durch seine Kinder selber, zweitens hat er Augen im Kopf, er sieht wie seine Kinder "wohnen" und gekleidet sind und was sie "besitzen" und was das dritte Kind alles "hat". Seine Ex sagte sogar noch ganz offen, dass sie immer froh ist, wenn die Kinder nicht da sind (KITA etc), am WE werden sie grundsätzlich zu den Großeltern gegeben (was nicht schlecht ist), aber nur die beiden, das dritte nicht. Und sie sagte ihm gegenüber letztes Jahr im November, dass ihr neuer LG die Kinder nicht gut behandelt.

Die Entfernung ist sehr groß, dazu kommt wenig Geld. Es wurde von Gericht und JA so geregelt, dass er 2mal im Monat kommen darf, bzw. die Kinder zu ihm kommen dürften übers WE. Aber er hat sehr sehr wenig Geld (verdient unterm Selbstbehalt), so dass er max. 1mal im Monat fahren kann (jedesmal 6 h hin und 6 h zurück, mit der Bahn). Dabei bringt er jedoch immer viel mit. Aber er hatte die Kinder auch schon oft bei sich, ne Woche und mehr, letztes Jahr 1 Monat im "richtigen" Urlaub. Dieses JAhr wollen wir das erste Mal zusammen Urlaub machen und viel geplant, bezahlt ist noch nichts. Aber der Urlaub ist beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt und lässt sich nicht mehr verschieben, bei mir dasselbe.

Ich finde nicht, dass er vorschnell beim JA Beschwerde eingereicht hat, über 1/2 Jahr hat er sich alles angeguckt und friedlich versucht alles zu regeln, damit es den Kindern gut geht.
Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem man darüber nicht mehr hinwegsehen kann. Es sind seine Kinder!

Wir haben vom JA bisher keine Rückmeldung über Maßnahmen, wir wissen nur über sie, dass die anscheinend da waren. Ich hoffe dass die vermitteln. Er hat auch schon angerufen und die Situation geschildert, aber konkret haben die uns nichts sagen können.

Zum RA wollen wir, denn ich finde wir dürfen über ihr Verhalten nicht hinwegsehen. Schließlich hat er nicht nur Pflichten, auch Rechte, und die sind sogar sehr eindeutig geregelt.

Ach, ich hoffe nur, dass es den beiden Süßen gut geht, ich mache mir Sorgen, denn die KM ist eine sehr jähzornige Frau und ich befürchte wirklich, dass sie ihre Wut an ihnen auslassen wird...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2004 12:14
(@romyh)
Registriert

Deep Thought,

was ist "EA"?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2004 12:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Romy,

EA ist Einweilige Anordnung. Eine Erklärung findest du hier. Es ist das, was Butzemann als Einstweilige Verfügung beschrieb, nur dass diese nicht mehr existent ist für das Familienrecht. Ob's die überhaupt noch gibt, weiß ich jetzt auch nicht so genau. Ich glaube, die ist in Einstweilige Anordnung "umgetauft" worden. Für den KV ist jedenfalls die EA der richtige Weg.

DeepThought


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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 12:27
(@micmac)

Wenn jemand zur örtlichen Polizeidienststelle geht und hat die schriftliche Vereinbarung des Besuchsrecht dabei, dann müssen die Polizisten die Kinder heraus holen, es sei den die Kinder wären krank o.ä.

Nicht die feine Art ... die EA .... was möglich ist und was dem Recht entspricht ist immer die feine Art. Man(n) muß diese Möglichkeit nutzen wenn es möglich ist.

Grüssle
micmac :gunman:


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2004 21:46
(@romyh)
Registriert

Ach ich danke Euch!
Ich bin so froh in diesem Forum zu sein, hier wurden mir schon so viele Fragen beantwortet, wo ich mich sonst tot gesucht/gefragt hätte!
Wir haben uns mit dem JA in Verbindung gesetzt wegen der Urlaubsgeschihte. Gott sei Dank haben wir einen Zeugen, dass KM den Urlaub bereits mündlich zugesagt hat. Laut Auskunft des JA muss die KM die Kinder auf Urlaub zum Vater schicken, weil sie es 1. nicht verbieten kann, 2. es bereits zugesagt hatte.
Ich werde aber, wenn wir die Kinder holen, die Sorgerechtsentscheidung und den Brief des JA mitnehmen, um ggf. zur Polizei zu gehen.
Wir lassen uns das nicht gefallen. Madam pocht auf ihre Rechte, aber von Pflichten hält sie nicht viel!
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
MfG
Romy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2004 14:22
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo RomyH,

so ist es richtig! 🙂

Es geht hier nicht darum, dass Deine Ex ihren Hass über die kits auf Dich produziert bzw. Dich mit dem versuchten Entzug verletzen will...

Sondern... Einizig und allein um das Wohl der Kinder.

Du wirst... so denke ich ... noch einen harten Kampf vor Dir haben.

Aber... Lass Dir nicht gefallen. Es ist zu schaffen!!!

Die Kinder brauchen Mutter & Vater.

Ich habe z.B. das ASR. Trotzdem sorge ich immer dafür, dass die Kontakte zur Mutter gepflegt und aufrecht erhalten werden. Zum Wohl der Kinder!

Eltern haben Pflichten gegenüber den Kits. Das darf man NIE vergessen.

😉 Klaus

[Editiert am 30/6/2004 von SingSang]

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Anm. Admin: Sozialunverträgliches Smilie entfernt.

[Editiert am 3/7/2004 von DeepThought]


Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2004 15:10




(@romyh)
Registriert

Hallo!
Ich habe Neuigkeiten in der betreffenden Sache.
Nachdem ihr, wie ich gelesen habe, mal mehr mal weniger gute Erfahrungen mit dem JA gemacht habt, haben wir eine sehr positive gemacht.
Wir erhielten heute einen Brief vom JA, in dem so ungefähr stand, dass die Ex meines Freundes ins JA zitiert wurde und ihr klipp und klar mitgeteilt wurde, dass sie nicht nur Rechte (wie sie denkt) hat, sondern auch Pflichten. KM und KV haben gemeinsames SR, das sie nicht unterbinden kann, genausowenig das Umgangs-/Besuchsrecht des Vaters. Sie hat sich daran zu halten. Auch ist sie in der Pflicht, den KV in jegliche Entscheidungen miteinzubeziehen, obs ihr passt oder nicht. Nachdem sie sich den Vortrag angehört hat, hat sie die Urlaubsbestätigung unterschrieben! Mein Freund hat sie heute angerufen und sie meinte alles klar, kein Problem, wir warten auf Euch am 11. Juli.
Ist das'n Hammer?

Viele Grüße von einer glücklichen Romy!

[Editiert am 3/7/2004 von RomyH]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2004 19:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Romy,

das freut mich für alle Beteiligten und ich wünsch euch einen wunderprächtigen Urlaub.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2004 19:49
(@tinka)
Rege dabei Registriert

Hey Romy,

das freut mich für Euch!
Weiterhin alles Gute und viel Kraft

Tinka

PS @MicMac: Müssen sie nicht und werden sie auch niemals unter Zwang tun...

[Editiert am 5/7/2004 von Tinka]


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AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2004 02:48