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Kindesaufenthalt in gewohnter Umgebung

 
(@baerliner)
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Hallo,
Nachdem ich eben dieses Forum entdeckt habe, hoffe ich auf ein paar gute Ratschläge von Euch.

Meine Freundin hat sich letzte Woche Mittwoch nach 4 1/2 Jahren von mir getrennt und ist zu Ihrer Mutter vorerst gegangen, hat unsere gemeinsame Tochter bei mir gelassen.
Bis Sonntag sagte sie immer wieder,das die kleine bei mir bleibt. Am Montag kommt der Hammer am Telefon. Sie will unsere Tochter bei Sich haben, da sie sonst finanziell nix mehr sich leisten kann. Sie hört auf irgendwelche Leute, die sie nicht kennt, denkt dabei aber absolut nicht daran, das Sie unsere Tochter komplett aus der gewohnten Umgebung herausreissen wird. (Wir haben auch das gemeinsame Sorgerecht)
Was kann ich machen, damit die Kleine bei mir bleibt und sie sie nicht einfach so z.B. aus der KiTa mal abholt und ich sie dann vielleicht nie wieder bekomme? Unsere Tochter wird im Juli 3 Jahre alt.
Ich bin total aufgelöst und hoffe auf Eure Ratschläge


www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2004 18:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo baerliner,

willkommen auf vatersein.de.

Einen Schutz für dein Kind gibt es nur insofern, als du den KiGa schriftlich anweist, dass auschließlich du das Kind abholen darfst. Ob die sich dran halten, steht auf einem anderen Blatt.

Grundsätzlich solltet ihr gemeinsam auf Elternebene klären, zu wem euer Kind die höhere Bindung hat, wer für euer Kind förderlicher ist. Nur das Umfeld ist dabei nicht ganz so ausschlaggebend, zwar maßgeblich aber nicht alleinbestimmend. Ferner überlegt euch, wie euer Kind künftig betreut wird und wer wie den Umgang wahr nimmt.

Ihr steht am Anfang und könnt jetzt alles zum Guten oder Schlechten wenden. Es liegt an euch beiden. Ich drücke euch hierfür alle verfügbaren Daumen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 19:45
(@baerliner)
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Danke für die Antwort.
Die KiTa muss meiner "EX" die Kleine aushändigen, da Sie ja auch das Sorgerecht hat.
Da Sie schon seit Wochen mit der Trennung gespielt hat, aber mit mir nicht geredet hat, lies sie sich Überstunden geben, um im Prinzip von mir wegzukommen, somit habe ich in den letzten Wochen mich fast alleine um den kleinen Knirps gekümmert. Eigentlich seitdem sie wieder arbeiten gegangen ist nach den 2 Erziehungsjahren, da Sie immer die kleine angemeckert hat,wenn sie nicht ausschlafen konnte, sondern geweckt wurde. Ich habe dann immer versucht, das die Kleine sie schlafen lässt, was ziemlich oft den ganzen Tag war. Mich störtan der ganzen Sache, das sie die Kleine nicht aus Liebe will, sondern nur wegen dem Geldes wegen. Mir wäre der Unterhalt und das Kindergeld vollkommen egal, hauptsache die Kleine hat es gut. Wenn mir dann etwas Geld fehlen sollte, habe ich noch eine gute Familie, was Sie absolut nicht behaupten kann, außer wenn sie die Kleine mal wieder zu Ihrer alkoholisierten Mutter für mindestens 1 Woche gibt. Was dabei rauskommt,habe ich beim letzten Mal mitbekommen, da war eine Hand durch ein scharfes Küchenmesser verletzt.
Unsere Tochter musste mit 1 Jahr auch mal ins Krankenhaus und danach in die dortige Tagesklinik (war sehr hart für die Kleine, da sie immer um 5 mit aufstehen musste, damit ich sie dort vormeiner Arbeit abliefern konnte, abgeholt hatte ich sie kurz vorm schliessen,ging leider nicht anders) In der Krankenhauszeit und danach hat meine EX die Kleine richtig im Stich gelassen, was mir alles leider erst jetzt berichtet wird. Die Schwestern dort haben schon Rabenmutter u.s.w.gesagt.
Was ich damit sagen will: Ich und viele aus dem engen Freundeskreis denken, das sie mit der Kleinen einfach überfordert ist, das merkt man auch daran, das sie sehr schnell anfängt zu brüllen, was ich nie geschafft habe zu unterbinden, leider ;( oder das sie die Kleine einfach machen lässt was sie will, nur damit sie vor dem blöden Fernseher hocken kann und eine nach der anderen qualmt. Ihr war immer egal, das ich versuchen wollte aufzuhören damit.
Seitdem ich arbeitslos geworden bin, ist meine Bindung zur Kleinen jedenfalls stark gewachsen und ich möchte sie nicht nur am Wochenende sehen, falls sie nicht sogar sagt alle 2 Wochen. Da kann man doch nicht sagen, das die Kleine ein glückliches Leben führen wird bei meiner EX, oder?

Ich würde mir ja keine Gedanken machen, wenn sie das einhalten würde, das die Kleine bei mir bleibt und sie dann am Wochenende oder wenn sie Urlaub hat.


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.06.2004 21:16
(@Chachabingsarco)

Hi....
Man oh mann dich hat´s ja voll getroffen.
Wenn Du der Meinung bist das die kleine es dir bei dir viel besser hat und "Sie" sich nicht richtig kümmert, versuch doch mal diese Punkte dem Jugendamt zu erklären. Ich kann mir nicht vorstellen das die das Lustig finden. Ich verstehe es so, das Ihr NICHT verheiratet seit oder? Das Ihr beide das Sorgerecht habt ist klar aber einer von beiden muß doch auch für die kleine ein zu Hause bieten.

Sie will unsere Tochter bei Sich haben, da sie sonst finanziell nix mehr sich leisten kann.

Ich weiß ja nicht wie Du das gemeint hast, aber mich würde dieser Spruch schon auf die Palme bringen!

Alles erdenklich gute für euch

Chacha....


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 22:04
(@baerliner)
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@Chachabingsarco
""Ich weiß ja nicht wie Du das gemeint hast, aber mich würde dieser Spruch schon auf die Palme bringen!""
Genau deshalb könnte ich hier ausflippen.

Die vom Jugendamt wollen sich wenn dann erstmal mit uns beiden zusammen unterhalten, was meine EX nicht mitmacht. Die hat sich jetzt irgendwas ins Ohr setzen lassen und schaltet auf stur.

Wie ist das eigentlich, wenn sie die Kleine einfach von der KiTa abholt. kann ich sie dann beim Familiengericht anzeigen, aufgrund dessen, das die Kleine bei mir wohnt, Ihr Bett, Wäsche und Spielzeug (also alles) hier hat und ich davon nichts weis? Mein Anwalt, der mich im Ernstfall vertreten würde, hat sowas erzählt


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Themenstarter Geschrieben : 23.06.2004 22:57
(@baerliner)
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Muss mal noch was fragen. Wie ist das mit dem ABR wenn ich es beantrage? Wo muss ich es machen und was muss ichdabei beachten? Ich möchte wirklich nicht, das meine EX die Kleine bekommt außer am Wochenende, da Sie mit unserer Tochter eh nicht klarkommt und auch schnell gereizt ist, dadurch das Kind immer anbrüllt.


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Themenstarter Geschrieben : 24.06.2004 23:25
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo baerliner,

Für das ABR hast Du 2 Möglichkeiten.

Entweder Du beauftrags einen Rechtsanwald für Familienrecht mit Deinem Fall und er wird die notwendigen Anträge stellen.
Oder Du gehst selbst zum Familiengericht und beantragsst das ABR über die Rechtspflegestelle direkt.

Ich würde das Jugendamt einschalten und schon mal "Vorsprung" schaffen.

Wenn Du Skrupel hast... Sei Dir sicher, dass Deine Ex nicht zögern wird das gleiche gegen Dich zu machen.

Stell Dich darauf ein, dass es zu Schwierigkeiten kommen wird. Die Ämter meinen noch, dass wir Väter nicht in der Lage sind allein zu erziehen. (Bittere und eigene Erfahrung) :vorsicht:

Aber wenn es zum Wohle Deiner Kleinen ist >>>UND AUSSCHLIEßLICH FÜR DAS WOHL DER KLEINEN<<< solltest Du die Kraft haben das durchzustehen. :wiking:

Bei all Deinen Aktionen solltest Du jedoch Deine eigene Verletzheit und Deinen Hass gegen die EX zur Seite stellen und wirklich nur Dinge tun, die Eurem Kind am nächsten kommen.

:elefant:

Das Umgangsrecht wird über das ABR nicht ausgeschlossen. Auch hast Du nicht allzuviel dagegen zu setzten, wenn es darum geht was die KM während ihres Umgangsrechts mit der Kleinen unternimmt. :boxer:

Ich habe das ASR für meine beiden Jungs erst nach 2 Jahren hartem Kampf erhalten. Aber im Sinne der Kinder hat es sich gelohnt. :laola:

Viele Grüße und alle Kraft der Weld für Deine Kleine

Klaus
:dance:

[Editiert am 1/7/2004 von SingSang]


Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2004 14:31
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für dein Statement. da es ja für die Kleine ist, werde ich nächste Woche zum Familiengericht und Jugendamt fahren. Meine EX ist eh die Woche im Urlaub mit unserer Kleinen, weswegen ich mich mit Ihr eben richtig in der Wolle hätte kriegen können, aber unsere Tochter und die Mutter meiner EX waren dabei.
An welche Stelle beim Jugendamt muss ich mich denn genau wenden, wenn ich unsere Tochter bei mir behalten möchte?
Eins kann man mir glauben: Ich werde um die Kleine richtig kämpfen, den richtigen Anwalt habe ich ja schon, wo ich auch weis,das er super ist. Hauptsache die Kleine bekommt von dem vielen "Kampf" so wenig wie möglich mit.


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Themenstarter Geschrieben : 26.06.2004 11:34
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

hier mal eine kleine Auflistung der Geschehnisse seit der Trennung
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=1122
ich bin für jeden Tip dankbar, der mir hilft, das unsere Tochter bei mir wohnen bleibt. Möchte so schnell wie möglich die Anträge getätigt haben, die nötig sind dafür.


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2004 18:06
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Hallo Hauptstädter! 😉

ich vermute mal, dass die Kindesmutter mom. das KG bekommt. Das solltest du auf der Kindergeldstelle erstmal ändern lassen.

wie alt ist den dein Kind? und wo bzw. wem will sie denn selbst wohnen?

normalerweise kann sie es ohne deine Unterschrift nicht ummelden, aber bei Müttern denken die Meldeämter anders, als wenn der Vater sein Kind ummelden will....

der Schritt zum JA ist schon mal der Richtige, geh da hin und bitte um Hilfe für DAS KIND und versuche auch gleich was bzgl. Unterhalt in die Wege zu leiten.

Viel Erfolg

Ingo


stonesava

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2004 00:52




(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja die KM bekommt noch das Kindergeld. Zu einer Freundin sagt sie, das davon ja die KiTa und Strom für diese Wohnung weiterbezahlt werden soll, aber mir direkt sagt sie davon nix.

Bin am Donnerstag eh beim Arbeitsamt, da kann ich das mit dem Kindergeld ja ändern lassen, falls es nicht sogar am Montag beim JA gemacht wird. Das mit dem Unterhalt werde ich dann auch mal ansprechen. Mir geht es richtig auf den Zünder, das die KM einfach über meinen Kopf entscheidet, wann sie die Kleine aus der KiTa rausreisst und wielange vorallem . Ich habe auch erfahren, das sie Ihre neue Wohnung erst in ein paar Monaten bekommt und vorallem nicht ohne meine Mitarbeit. sie bekommt ja nunmal nicht ohne weiteres den WBS, Sozialhilfe, Wohngeld e.t.c.


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Themenstarter Geschrieben : 27.06.2004 02:28