Einen wunderschönen guten Abend wünsch ich euch,
seit ich hier im Forum herumgeistere fällt mir erst auf, wie viele Fragen wir doch haben und wie wenig wir wissen.
Aber zum Glück gibt es euch und in vielen Dingen wisst ihr mehr wie wir. Leider meistens durch bittere Erfahrung.
Mein LG musste heute wiedermal eine harsche Zurückweisung erleben, bei der er gemerkt hat, dass das gemeinsame Sorgerecht wirklich nur ein Stück Papier ist.
Also, es geht um folgendes.
Ex hat vor ca. einem Jahr bemerkt, dass ihr kleiner Sohn ein wenig, sagen wir mal, verhaltensauffällig ist. Früher hätte man gesagt, er ist ein aufgewecktes Bürschchen, heute ist er verhaltensauffällig. Und was schloss Ex daraus ? Der Junge hat ADHS !!!! Wie sollte es denn auch anders sein ?? An ihr kann es ja nicht liegen, dass der Junge nicht so brav ist wie andere Kinder. Denn es ist ja vollkommen normal, wenn ein Kind innerhalb von 2 Jahren 4 mal umzieht, seinen Vater verliert, seine Freunde und alles woran er gewohnt ist. Das schluckt ein Kind ja ganz einfach und lebt dann ganz brav und ruhig weiter !! Wäre ja schlimm, wenn es nicht ADHS wäre, sondern vielleicht ein ( ganz klein wenig) die Schuld der MAMA ?
Aber ich schweife ab.
Also, Ex sagt: Kind hat ADHS. Es wird ein Psychologe zugezogen, der sagt : könnte sein, dass Kind ADHS hat. Aber um das abzukären, schlägt er vor eine Therapie zu machen. Eine Einzeltherapie für das Kind, und gleichzeitig eine Elterntherapie,in der die Eltern erfahren, wie sie mit dem Kind umgehen sollen, und was sie verändern sollten. Hört sich ja ganz gut an. Ritalin kommt auch ins Gespräch, wird aber von meinem LG rigoros abgelehnt.
Einen Therapieplatz bei einem Arzt zu finden ist sehr langwierig, daher überreden wir Ex, dass sie doch mal zu einer Familienberatungsstelle gehen solle.
Sie sagt, sie versuche nun einen Platz bei einer Beratungsstelle bei der Caritas zu finden. Angeblich hatte sie nun dort ein Gespräch, näheres hat sie uns nicht erzählt.
Nun hat sie gesagt, die Beratungsstelle hätte nur vormittags Termine frei und sie müsse dafür den kleinen Spatz einmal in der Woche aus der Schule nehmen.
Uns kam das etwas seltsam vor. Daher hat mein LG heute bei der zuständigen Caritas angerufen. Hat gesagt er wäre der Vater von B. Und er würde gerne wissen, wie so eine Therapie bei ihnen ablaufe, und ob es vielleicht nicht von Vorteil wäre, wenn er, der Vater, auch mal zu einem Termin dort vorbei kommen würde. Die sekrätärin hat ihn sofort mit dem Chef verbunden.
Und was sagt der zu ihm : " Sie sind geschieden und daher geht es sie überhaupt nichts an was ihre Ex hier mit dem Kind macht. Ich werde Ihnen keinerlei Auskunft geben." Auf den Einwurf meines LGs, er habe doch schliesslich auch das Sorgerecht, meinte der Chef nur: " Das interessiert mich nicht. Ich sage Ihnen gar nichts." Mein LG meinte dann noch, ob er nicht wenigstens einen Termin dort haben könne, und ob man ihm sagen könne, ob sein SOhn überhaupt dort betreut werden würde. Als Antwort kam nur : " Kümmern sie sich nicht um Dinge die sie nichts angehen. "
Mein LG war ganz blass, als er wieder aufgelegt hat. Er kam sich wiedermal vor, wie der letzte Dreck. Er ist ja NUR der Vater. Was hat der schon zu melden !! Und ausserdem so ein Vater der seine treusorgende Ehefrau mit drei Kindern sitzen lässt, der soll zahlen, und sich sonst aus allem raushalten !! Das ist das was wir immer und immer wieder von allen Ämtern und Menschen zu spüren bekommen. Wie es wirklich war, das interessiert doch niemand.
In unserer Gesellschaft ist immer der Mann schuld. Das ist ja so einfach!! Warum sich Gedanken machen. Das weiss doch jeder, dass die Männer die Frauen sitzen lassen. ODER ?
Entschuldigt. Aber manchmal bin ich einfach nur noch frustriert. Mein LG tut wirklich alles für seine Kinder, kämpft sich ab, arbeitet sich auf und wird immer wieder fertig gemacht. Dabei war sie es, die ihn mehrmals betrogen hat und dann einfach mit den Kindern abgehaut ist und ihn nun fertig macht, wo sie nur kann. Es ist einfach alles so ungerecht. ;(
Also, um auf den Kern meiner Sache zu kommen.
Darf der Chef von der Caritas das ? Müsste er nicht wenigstens sagen, mein LG soll doch mal vorbei kommen, Sorgerechtsbescheid vorlegen und dann erfahren was mit seinem Söhnchen dort so gemacht wird.
Was die Ex dort macht wollen wir ja gar nicht wissen, nur das was Sohnemann macht.
Hallo soulsister,
Der gute Mann darf das was er sagt nicht. Genaugenommen dürfte er das Kind ohne das Einverständnis deines LG noch nichtmal behandeln. Sofern die Gesundheitsfürsorge nicht auf die KM übertragen wurde hat er gegenüberallen Ärzten und anderen Stellen ein Auskunftsrecht. Leider ziehen die sich oft darauf zurück, das sie nur einer Sorgeberechtigten Person Auskunft geben.
Ihr habt 2 Möglichkeiten. Entweder fordert dein LG seien Ex auf ihm nach §1686 Auskunft zu erteilen oder er geht mit dem Wisch des GSR zu dem Typen und verlangt Auskunft und wenn er dann keine bekommt (die Ablehnung in schriftlicher Form geben lassen) wendet ersich an die nächst höhrere Instanz.
Das einzige worauf er sich beziehen kann ist die Schweigepflicht was die Ex angeht. Für den Jungen kann er sich darauf nicht berufen, es sei denn das Kind aht ein entsprechendes Alter.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin!
Darf der Chef von der Caritas das ? Müsste er nicht wenigstens sagen, mein LG soll doch mal vorbei kommen, Sorgerechtsbescheid vorlegen und dann erfahren was mit seinem Söhnchen dort so gemacht wird.
Selbstverständlich darf er das NICHT! Der Typ hat keine Ahnung, denn es GIBT KEINEN SORGERECHTSNACHWEIS, den man ihm vorlegen könnte! Außerdem wäre nicht der Vater, sondern die Mutter zum Nachweis verpflichtet, dass sie das ASR hat. Der gute Caritatis verdreht hier etwas die Wahrheiten.... wider besseren Wissens schätze ich mal.
Jeder Mensch ist VERPFLICHTET dem sorgeberechtigten Vater sämtliche Einblicke zu geben und Auskünfte zu erteilen. Das Nichterteilen einer Auskunft ist Rechtsbruch - den ich absolut nicht auf mir sitzen lassen würde.
Aber da dieses Problem nicht neu ist, haben wir hier ein nettes Blankoschreiben:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html
Namen einsetzen, ausdrucken und dann persönlich ab damit zu dem Chef und ihm gehörig Pfeffer gemacht. Spurt er dann noch immer nicht sofort, so muss ihm ein Strafverfahren in Aussicht gestellt werden.
Ihr habt da offenbar ein arrogantes Exemplar der Gattung "Ich will nix arbeiten" vor Euch. Die kriegt man schnell klein - wenn man höflich aber deutlich auf den Tisch haut und sie in ihre Schranken verweist. Oft sind die anschließend sehr hilfsbereit...
Greetz,
Milan
Ohne jetzt zu wissen ob das geht, aber läuft der Kerl nicht Gefahr wegen Körperverletzung angezeigt zu werden, wenn er das Kind gegen den Willen eines Sorgeberechtigten behandelt?
Ich meine natürlich nicht das Gespräch aber eine medikamentöse Behandlung oder gar Operation
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für eure schnellen Antworten.
Also, der Kleine ist 8 Jahre alt und hat sicher nichts dagegen, wenn Papa sich um ihn kümmert und Sorgen macht.
Also, soviel ich weiss, darf kein Arzt eine OP ohne Zustimmung der beiden Eltern machen. Auch Medikamente ( wie Ritalin ) darf nicht ohne Zustimmung beider Eltern gegeben werden.
Wie das bei einer Therapie ist weiss ich nicht so sicher. Dachte aber eigentlich schon, dass auch da der Vater zustimmen muss.
Mein LG hat ein Scheidungsurteil in dem steht, dass gemeinsame Sorge besteht. Er kann also jederzeit nachweisen, dass er Sorgeberechtiger ist.
Wir werden dem Typ von der Caritas auf jeden Fall noch anständig die Meinung sagen und verlangen, dass er uns Auskunft gibt.
Hallo, soulsister,
auch für das Aufsuchen einer Erziehungsberatungsstelle oder eines Psychologen gilt, dass dies nicht ohne Kenntnis und Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils geschehen darf.
Der Psychologe ist auch zur Auskunft gegenüber beiden Elternteilen verpflichtet.
Ihr müsst dem Herrn auf die Füße treten, und auch der Frau Mama.
Vile Grüße: Lavendel.
Das Dasein ist eine Tatsache, das Leben aber ist eine Kunst.
Moin,
Mein LG hat ein Scheidungsurteil in dem steht, dass gemeinsame Sorge besteht. Er kann also jederzeit nachweisen, dass er Sorgeberechtiger ist.
Dein LG muss nicht das GSR nachweisen. Die Ex hat das ASR nachzuweisen. Kann sie das nicht, gilt das GSR als anzunehmen. Nimm das von Milan verlinkte Muster und hau das dem Typen um die Ohren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Zusammen,
finde dieses Thema und den Austausch interessant.
Es stellen sich zwei Fragen
zum einen wenn der Kindesvater kein Sorgerecht hat, würde er keinerlei Auskunft von
Ärtzten, Lehrern, Kindergärten usw. bekommen ist so oder?
Was ist mit dem LG meiner Ex der dürfte doch schon gar keine Auskunft bekommen.
Normalerweise müßte ein Artzt darum bitten nur mit der Mutter reden zu können so dass der LG
vor der Tür warten müsste.
Ich weiß das ist nur theorie aber wäre beim eintreffen dieses Falles DAS RECHT
Achso und noch etwas was wenn Mutter und Kind gemeinsam in ärtztliche Behandlung müssten
Müsste ich wahrscheinlich nachweisen das ich der leibliche Vater bin!
Was`n mit dem LG in diesem Fall?
OK Grüße
onit :question:
