Hallo Zusammen,
finde dieses Thema und den Austausch interessant.
Es stellen sich zwei Fragen
zum einen wenn der Kindesvater kein Sorgerecht hat, würde er keinerlei Auskunft von
Ärtzten, Lehrern, Kindergärten usw. bekommen ist so oder?
Was ist mit dem LG meiner Ex der dürfte doch schon gar keine Auskunft bekommen.
Normalerweise müßte ein Artzt darum bitten nur mit der Mutter reden zu können so dass der LG
vor der Tür warten müsste.
Ich weiß das ist nur theorie aber wäre beim eintreffen dieses Falles DAS RECHT
Achso und noch etwas was wenn Mutter und Kind gemeinsam in ärtztliche Behandlung müssten
Müsste ich wahrscheinlich nachweisen das ich der leibliche Vater bin!
Was`n mit dem LG in diesem Fall?
Ist Sogerecht = Aufenthaltsrecht?
Dürfte Sie von heute auf morgen z.B. 300km weit weg ziehen oder gar ins ausland?
OK Grüße
onit
Hi Onit!
Ohne Sorgerecht hast Du keine Berechtigung, Dir an den entsprechenden Stellen selbst Auskünfte einzuholen. Der LG der Ex dürfte auch keine Auskünfte bekommen. Wenn die Mutter allerdings den LG mitnimmt zum Arzt, ist das ihre Entscheidung, wenn sie ihn teilhaben läßt. Der Arzt informiert dann ja sie.
Wenn sie ASR hat, dann braucht sie keine Zustimmung beim Wegzug.
Die Frage mit der gemeinsamen ärztlichen Behandlung verstehe ich nicht. Wenn Du kein SR hast, ändert sich aber auch da meiner Meinung nach nix. Der LG könnte als "Verlobter" natürlich Auskunft bekommen, wenn er sich als solcher darstellt. Über Deine Ex, meine ich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für Deine Antwort Lausebackesmama
die gemeinsame Behandlung war schlecht geschrieben!
Ich meinte wenn beiden etwas zustößt Unfall o. ä.
(Der LG hat ja fast schon mehr Rechte als ich in Deiner Antwort).
Muß einfach nochmal ausholen, ich möchte mich gut informiert
mit Ihr über das Sorgerecht unterhalten was sie bisher allein hat.
Im Falle eines Unfalls der Mutter hat das Sorgerecht das JA.
Theoretisch würde das Kind zu mir kommen aber das JA könnte es auch in Ihrer gewohnten
Umgebung lassen also beim LG auch wenn er meine Tochter nicht adoptiert hat -zum Kindeswohl-
Das JA könnte jedoch auch das Kind vorerst bis zur Klärung wo es denn besser aufgehoben ist in ein
Heim geben. Wenn ich Sie darauf anspreche (EX) und ich Sie bitte darüber nachzudenken
an wem könnte das Sorgerecht gehen:
1) LG rechtlich ohne meine Einwilligung nicht da nicht adoptiert
2) was ist mit Ihren Eltern?
-Ist ein blödes Thema aber es läßt mir keine Ruhe-
Was ist wenn eine Entscheidung getroffen werden muß zu einer z.B. OP
und Sie ist nicht da?
Fakt ist: das Sorgerecht würde ich nicht automatisch bekommen wenn d.o.g. Fall eintrifft.
Meine Fragen bitte nicht falsch verstehen, habe meine Tochter alle 14 Tage übers Wochenende
und auch mit Ihr kann ich mich über den Alltag unterhalten. Aber diese Rechtsfrage habe ich zwischen
uns noch nicht angesprochen aber ich möchte gern diese Sache geklärt haben.
Habe auch überlegt wenn ich es anspreche den Vorschlag zu machen das wir gemeinsam zum JA
gehen und uns beraten lassen was meint Ihr
Hallo,
sicher, wenn Deine Ex gesprächsbereit ist, dann könnt ihr natürlich die gemeinsame Sorge beantragen. Keine Frage. Frage ist nur, will sie das?
Sie könnte sich absichern, indem sie zB eine Art Testament aufsetzt, in dem Sie ihren Wunsch kundtut, was mit dem Kind passiert, wenn sie ums Leben käme. Mein Mann und ich haben das auch gemacht. Das JA prüft dann - so ist es mir bekannt - ob der Wunsch mit dem Kindeswohl vereinbar ist und wenn ja, dann kommt das Kind da auch hin. Wenn sie nichts angibt, ist alles möglich. Dass sie die Tochter zu Dir geben, dass sie in eine Pflegefamilie käme, dass sie in der gewohnten Umgebung bleibt.... Das JA müßte dann einen Vormund einsetzen.
Der LG hat nicht mehr Rechte als Du. Jedenfalls nicht in Bezug auf das Kind. In Bezug auf sie, wenn sie das beide wollen 😉
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin!
Der Kindesvater sollte versuchen guten und umfänglichen Umgang zu pflegen und eine wichtige Bezugsperson für das Kind zu sein/werden. Dann rückt er im Falle des Falles eventuell in die engere Wahl...
Greetz,
Milan
Hallo
den Umgang mit meiner Tochter pflege ich wie gesagt alle 14 Tage am Wochenende aber auch
zwischendurch fragt mich die KM ob ich sie für einen Tag oder Nachittag nehmen kann.
Ich glaube schon das Sie Gesprächsbereit ist. Ich glaube eher das es etwas Angst ist,
da ich nicht einschätzen kann wie Sie in dieser speziellen Sache denkt und entscheidet.
Ich werde mir noch etwas Zeit lassen und die Entwicklung beobachten.
Danke Euch für Euren Feedback
Hallo Onit!
Je nachdem, wie Du das mit dem Zustoßen meinst?
Sprichst Du vom längerfristigen Aufenthalt im Krankenhaus, bleibt das Kind wohl eher beim LG, um es nicht aus der gewohnten Umgebung zu reissen. Würde mich wundern, wenn das anders entschieden werden würde....
Sprichst Du vom Ableben der Kindesmutter, sieht das Gesetzbuch es so vor:
BGB § 1680
Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Stand die elterliche Sorge der Mutter gemäß § 1626a Abs. 2 allein zu, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 gelten entsprechend, soweit einem Elternteil, dem die elterliche Sorge gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder gemäß § 1626a Abs. 2 allein zustand, die elterliche Sorge entzogen wird.
Liebe Grüsse
Nixena
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
danke Nixena,
das ist doch eine Handfeste Auskunft.
Hoffen wir aber das alles so friedlich bleibt wie es ist!
🙂
