Wer kann das ABR üb...
 
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Wer kann das ABR übertragen ?

 
(@soulsister)

Guten Morgen, alle zusammen,

bei uns geht momentan alles drunter und drüber. Aber das ist jetzt schwierig zu erklären. Die Ex meines LGs dreht momentan voll durch.
Gestern kam eine SMS, dass sie ihn mal was fragen möchte. Sie hätte so grosse finanzielle Schwierigkeiten, dass sie nun beschlossen habe eine Vollzeitbeschäftigung anzunehmen. Sie wüsste zwar noch nicht genau wann das wäre, aber sie möchte wissen, ob wir dann bereit wären die Kinder für immer zu uns zu nehmen. Und das nachdem sie sich bis letzten Samstag mit aller Gewalt dagegen gewehrt hat uns die grösste Tochter zu geben. Was denkt die eigentlich ? Dass Kinder Puppen sind, die man so einfach nach Lust und Laune hin und her schiebt ?

Aber egal. Ich möchte jetzt nur eines wissen. Wenn die Ex uns schriftlich gibt, dass sie uns das ABR überträgt, würde das ausreichen ?
Ich möchte nämlich nicht, dass nach 3 Monaten oder was weiss ich, die Dame es sich wieder überlegt und ihre Kinder wieder zurückfordert. Es ist ja schliesslich für mich und meine Kinder auch eine Umstellung plötzlich 3 Kinder mehr im Haus zu haben. Wir müssen da auch einiges umändern.

Ich kann es immer noch nicht fassen, dass sie per SMS ihre Kinder abschiebt !!!!


Zitat
Geschrieben : 05.10.2007 10:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Zustimmugn der Ex reicht nicht aus. Ein gerichtlicher Entscheid zum SR kann nur vom Gericht rückgänig gemacht werden. Dein LG würde also von sich aus einen Antrag auf Übertragung des SR ans Gericht schicken, die Ex würde den Antrag zugesandt bekommen und dem Gericht gegenüber zustimmen. Dann überträgt das Gericht auf Grund der Zustimmung ohne Anhöhrung der Parteien im schriftlichen Verfahren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 11:00
(@soulsister)

Soweit ich weiss gibt es keinen gerichtlichen Entscheid über das Sorgerecht oder ABR. Bei der Scheidung verblieb es einfach beim gemeinsamen Sorgerecht und dadurch auch beim gemeinsamen ABR.

Ich möchte nur jetzt, dass zumindest das ABR nicht mehr gemeinsam ist, sondern allein bei uns. Denn wie gesagt, bei der Frau weiss man nie was da noch nachkommt.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 11:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich empfinde die gerichtliche Regelung des SR dann als nicht erforderlich. Es kostet Geld und Zeit, eures oder das der Steuerzahler. Sollte die Ex es sich irgendann anders überlegen, steht das Kontinuitätsprinzip auf Seiten deines LG. Hilfreich wäre ggf. eine notarielle Beurkundung, dass die Eltern gemeinsam den Lebensmittelpunkt des Kindes beim LG festlegen. Aus der Nummer kommt sie dann nicht mal so eben raus.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 11:15
(@soulsister)

Das mit dem Notar ist eine gute Idee.

Versteht mich nicht falsch, aber ich traue dieser Frau kein kleines bisschen über den Weg. Sie ist in den letzten 2 Jahren 3 Mal umgezogen, ohne Rücksicht auf die Kinder. Und nun, weil es besser in ihr Leben passt, gibt sie die Kinder zu uns. Was nicht heisst, dass wir darüber nicht froh sind !!! Mein LG kann sein Glück gar nicht fassen. Wenn er auch nicht verstehen kann, dass man sowas einfach per SMS tut. Und sie sich anscheinend wiedermal keinerlei Gedanken darüber macht ob die Kinder das auch wollen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass die mittlere Tochter darüber nicht so erfreut sein wird. Sie hat ihre Freundinnen dort gefunden und ist eigentlich recht zufrieden. Und der kleine Junge wird auch nicht verstehen, dass die Mama ihn plötzlich nicht mehr haben will.

Aber wer kann schon in das Gehirn dieser Frau hineinblicken !!! Hauptsache ihr gehts gut, die andern Menschen sind doch egal.

Wir haben nächste Woche einen Termin mit dem Vertreter des JA und der Psychologin .Wir wollten da eigentlich wegen der grossen Tochter reden. Da soll sie dann nochmals sagen, dass sie uns die Kinder geben wird. und am besten nehmen wir sie dann gleich mit, die Kinder.

Ehrlich gesagt, traue ich der Sache noch nicht. Die Kinder sind noch nicht da, wer weiss ob sie es sich nicht wieder überlegt in den nächsten Tagen.

Danke, Deep, für deine schnellen Antworten.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 11:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sehe da dennoch einen Kampf auf Euch zurollen.

Wenn Ex arbeiten muss, um ihre finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen, wird sie bei einer Vollbeschäftigung leider Unterhaltspflichtig gegenüber ihren drei Kindern. Ich möchte damit sagen, dass es vermutlich so abläuft, dass ihr nicht viel mehr beliben wird, da der Rest an Deinen LG geht (für die Kinder).
Wenn sie das spitz gekriegt hat, dann geht das zerren um die Kinder wieder los.
Spätestens wenn ein UHV beantragt wird, oder einer von Euch ALG II beantragt, wird von amtswegen damit begonnen, EX zur Auskunft aufzufordern.

Ich würde also auch für ein Festlegen des Lebensmittelpunktes bei Euch sein.

... es ist halt nicht alles Gold, was glänzt.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 12:31
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

da die KM offensichtlich lediglich die Fäden in der Hand haben will, gepaart mit ständigem willkürlichen Wohnungswechsel,
gilt es im Kindessinne dieses für die Zukunft zu verhindern.

Wenn ihr jetzt die Chance annehmt, und den (spontanen) Wunsch der KM unterstützt,
unter der Voraussetzung, das eine gemeinsame Elternvereinbarung
beim Notar unterschrieben wird, damit ihr Euch auch absichert, denn ihr müsst ja auch Wohnraum für die Kids vorhalten etc etc.  😉

dann wird euch einige Stabilität für die Kids gelingen, die dafür langfristig dankbar sein werden, auch wenn kurzfristiger Freundesverlust schmerzen wird.
dann schaut Madame in einiger Zeit ganz drollig aus der Wäsche, wenn sie feststellt, das sie eine Milchmädchenrechnung gemacht hat.

Die Sorgepflicht des KV beinhaltet ja nicht , die KM über zukünftige Entwicklungen Ihres Verhaltens zu belehren

Deshalb:
Elternvereinbarung beim Notar

LG E.

Zusatz:
Und die Elternvereinbarung kann ( am besten auch mit beiderseitigem Einverständnis beim AG reingereicht werden.

Ich rate dringend davon ab, irgendwelche Anträge bei Gericht reinzugeben, durch Beraterindustrie wird sie ganz schnell wacher und zickig, weil ihr in der Situation angefangen habt, und das Gericht eingeschaltet habt. . . und haltet euch vor Augen: KM mit drei Kids soll gesagt haben: und nun sollen ihr Kids weggenommen werden. . . da macht niemand mit. . .

auch das Ansprechen des Themas vor Psychologen find ich nciht prall, sie wird nix einräumen. . . sie wird sich angegriffen fühlen, weil es noch der alte Streit (den ihr angezettelt habt. . . ) um die Grosse ist. . . . .


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2007 12:58
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch ich denke, dass das Ding nur sicher und endgültig eingetütet werden kann, wenn es zumindest irgendetwas Schriftliches geben wird. Aber dem wird sie -wie ich es verstanden habe- eher nicht zustimmen. Beginnt Ihr das per Gericht zu fordern, könnte sie nen totalen Rückzieher machen. Spätestens dann, wenn ihr jemand steckt, dass sie voll unterhaltspflichtig wird und auch kein Kindergeld mehr kassiert.

Sinnvoll -aber dadurch nicht weniger riskant- scheint mir, die Kids erstmal zu nehmen, eine angemessene Zeit bei Euch zu behalten (Kontinuität sichern) und erst dann darüber nachzudenken, wie man das rechtlich wasserdicht machen kann. Alles andere wäre mir vorerst zu riskant. Ich würd jetzt erstmal schön mein Maul halten und mitspielen, bis sich die neue Situation etabliert hat.

Das erinnert mich an nen fremden scheuen Hund, den man einfangen will. Wenn Du ihm gleich bei der ersten Lockwurst in den Nacken greifst, dann haut er ab und kommt nicht wieder. Nach der 4ten oder 5ten -gefahrlos entgegengenommenen- Lockwurst kannste ihn eventuell sofort an die Leine nehmen und er trottet friedlich hinter Dir her. Natürlich riskiert man so auch 5 Mal gebissen zu werden, aber ... thats life...

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2007 02:45