Hallo,
ich bin Vater einer 7 Monate alten Tochter, für die ich mit der KM das GSR habe (nicht verheiratet). Ich bin seit 4 Monaten in Elternzeit, und werde das noch 3 Monate sein, die KM geht seit dem 3. Monat Lebensmonat des Kindes wieder voll arbeiten. Geplant, aber noch nicht feststehend ist, dass sie im Anschluss an meine Elternzeit noch 2 Monate Elternzeit macht, und unsere Tochter dann tagsüber zu einer Tagesmutter kommt.
Unsere Beziehung scheint kaum noch zu retten, so dass eine Trennung wahrscheinlich wird. Beide Elternteile werden/würden sicherlich wollen, dass die Tochter bei ihnen wohnt. Momentan wäre das Wechselmodell sicher noch möglich, allerdings werden wir beide in den kommenden Jahren wahrscheinlich in unterschiedl. Gegenden wohnen, so dass es dann nicht mehr umsetzbar wird. Deshalb die Frage, ob eventuell aufgrund der Elternzeit und der dabei aufgebauten Bindung des Kindes zu mir Chancen bestehen würden, dass ich jetzt als KV das ABR bekäme? Dieser (kleine) Vorteil wird sicherlich schwinden, wenn ich damit warten würde.
Geplant ist eigentl., dass ich nach meiner Elternzeit wieder ganztags arbeiten gehe, falls ich aber Chancen sehe, das unsere Tochter bei mir bleibt, würde ich sehen, ob die Elternzeit eventuell verlängerbar ist, oder mit meinen Arbeitgeber Möglichkeiten klären, wie die beiden Monate bis zur Tagesmutter überbrückbar sind, und dann weiterhin reduziert arbeiten.
lg
Moin,
knifflig...
sicherlich würde die Eltern-Kind-Bindung zu deinen Gunsten auslegbar sein. Hingegen gefällt mir nicht, dass du einerseits das Wechselmodell favorisierst, auf der anderen Seite dich wegen räumlicher Veränderungen dagegen stellst.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
danke für die Einschätzung.
Ich persönlich finde das Wechselmodell einfach als gerechtestes Modell, was auch für das Kind unter den gegebenen Umständen optimal ist. Ob das die KM auch so sieht, kann ich schlecht einschätzen.
Wir versuchen jedoch beide gerade unseren Dr. zu machen, allerdings in verschiedenen Bereichen, und es wär selbst bei guten Willen schon fast unmöglich geworden, in der selben Region entsprechende Arbeit zu finden. Wenn dann noch die Trennung dazukommt, kann ich mir momentan nicht vorstellen, dass wir in der selben Ecke Deutschlands landen, so dass es zwangsläufig darauf hinausläuft, dass einer von uns sehr weit entfernt vom Kind lebt. Ich befürchte nun, das wenn ich aber erst dann (vlt. in 2, 3 Jahren) handele, meinen gegenwärtigen "Vorteil" der alleinigen Elternzeit verliere, und dann standardmässig das Kind zur KM kommt.
lg
Hallo,
ich bin immer noch nicht wirklich weiter, hab die letzten Wochen nochmal in mich rein gehorcht, wie es bei uns weitergehen kann und werde nächste Woche versuchen, anwaltl. Hilfe zu finden.
Geht ihr mit mit meiner Einschätzung, dass sich meine Position verschlechtert, wenn meine Elternzeit erstmal beendet ist Und wie lange dauert es üblicherweise, bis es vor das Gericht geht? Sicherlich ist es abhängig von der Beschäftigung des AG, aber grob gesagt gehen doch mindestens 4, 5 Monate ins Land, oder?
lg
Hi Glacer,
finden zwischen Dir und der KM denn irgendwelche Gespräche statt? Ansonsten wäre es denke ich ratsam, statt zum Anwalt zu einer Mediation zu gehen.
Das Problem sehe ich darin, dass wenn Du jetzt im stillen Kämmerlein einen Plan ausheckst, die KM sich wohl irgendwann sehr hintergangen fühlen könnte und dann sämtliche friedlichen Einigungsversuche scheitern könnten. Ich denke, Du würdest es auch nicht prickelnd finden, wenn KM Dir ihren vollendeten Plan vor die Füße wirft und Dir mit Töchterchen auf dem Arm fröhlich zuwinkt.
Von daher würde ich das offene Gespräch suchen.
Was für Doktoren seid ihr denn dann, dass es so unmöglich ist, am gleichen Ort Arbeit zu finden? Auch da könnte man ja ansetzen. Gemeinsam einen Ort suchen und dort getrennt neu anfangen, aber so, dass jeder für das Kind da sein kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
