Hallo zusammen,
ich denke mal damit Ihr Euch ein Bild verschaffen könnt, schildere ich mal kurz den ganzen Verlauf meiner Geschichte und stelle dann meine Frage. denn ich weiß absolut nicht mehr weiter. Evtl. könnt Ihr mich ein paar Tipps geben.
Also gut: meine Scheidung war im Jahre 2002, die Gründe dafür werden ja nicht so wichtig sein. auf jedenfal entstanden aus unserer Ehe 3 sehr liebe Jungs die heute 6, 9 und 10 Jahre alt sind.
Seit nun 3 Jahren ist meine Exfrau, sehr labil ist ständig in Bezirkskrankenhäusern unterweg, musste auch immer wieder mit der Polizei eingefangen werden. das gute dabei ist nur das Sie bei ihren Eltern im Haus lebt und diese auch auf meine kleinen aufpassen können. Das Jugendamt ist auch eingeschaltet. Auf jedenfall wurde ich desöffteren schon vom Jugendamt übergangen als meine Frau nicht wollte das die kinder bei Ihren eltern verbeiben solange Sie im Krankenhaus ist. Da Ging da Jugendamt schon 2 mal her und steckte meine Jungs in eine Pflegefamilie. Obwohl ich dem Leiter des Jugendamtes auch immer beteuert habe das ich immer für meine kleinen da bin.
Im ersten Jahr unterstütze ich meine Exfrau so gut es ging und machte alles damit sie wieder auf die Beine kommt, aber leider zeigt sie nicht einmal den willen was zu ändern.
Auf jedenfall hab ich dann eine Sorgerechtsklage angestrengt, die dann immer wieder vertagt wurde. das das Jugendamt immer an meine Frau glaubte. bis es denen auch zuviel wurde und innerhalb einer Woche das Verfahren neu aufrollten, mit einem Schreiben das es so nicht mehr weiter ginge und meine Kleinen von der Mutter wegmüssen. Soweit so gut, in dieser Woche setzten die Schwiegereltern alles in Bewegung und gingen auch zu Ihrem persönlichen Freund den Landrat. Am Gericht ergabt sich ein ganz neues Bild und der Jugendamtsleiter wollte das meine Kleinen bei der Mutter bleiben. Im Abschliesenden Urlei stand dann, ich solle meine kleinen immer 2 WE hintereinander nehmen und auch die ganzen Ferien. Was ich auch gerne gemacht habe, da ich Selbständig bin und mir die zeiten schon so einteilen kann das es geht. Und meine Exfrau, dürfe nicht mit den Kindern ausziehen, es sonst zu gefählich für die kleinen sei.
Nun spitzt sich die Lage aber so sehr zu das irgendetwas unternehmen muss. Da das Jugendamt mitlerweile Szenarien duchspielt, die vom Ausziehen der Mutter mit den Kindern und auch das meine kleinen in ein Heim sollen durchspielen und mich ganz ausser acht lassen. Habe heute mit dem Jugentamtleiter gesprochen, da ging hervor das ich keine Rolle in den Überlegungen spiele. Und jetzt ist es so weit das meine Exfrau mit unseren Kindern und der Unterstützung des Jugendamtes Auszieht. Ich komme mir nur noch hilflos vor und weiß nicht mehr was ich noch tun kann. Mitlerweile erscheint es mir so, als ob der Zuständige Jugendamtbeamte den Auszug so schnell vorran treibt das er aus der schußlienie ist, da meine Exfrau jetzt in die Stadt zieht und dann ein anderer Beamter für meine Jungs zuständig ist.
Was kann ich nun tun? ich habe angst das meine Kinder mir nun ganz genommen werden, habe sie ja Durch die Scheidung eh schon halb verlohren.
Welche möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen
Ich hoffe Ihr habt ein paar Antworten für mich.
Grüße
Gottfried
Was kann ich nun tun?
Hallo,
dass JAler in Sorgeangelegenheiten meist Mütterinteressen vertreten anstatt dem Wohl des Kindes verpflichtet zu agieren, wissen viele hier aus persönlicher Erfahrung. Das JA musst du also als Gegner sehen, gerade vor dem Hintergrund des bisherigen Verlaufs.
Erstinstanzlich wurde dir nicht das ABR gewährt sondern eine Umgangsregelung getroffen? Um raten zu können, wie du weiter vorgehen sollst/kannst, müssten wir erst den Urteilstext (anonymisiert, also ohne Realnamen und -Adressen) lesen.
/elwu
Hallo,
beschreib doch mal weitere Daten zu Deinem Lebensweg.
Wie alt bist du, wie bist du beruflich gesetzt ?
Wie könntest Du die Kinder DEINER MEINUNG NACH auffangen ???
Ich ziehe nicht aus.
Dann mal etwas zu mir.
ich bin 35 Jahre alt, beruflich bin ich selbständig und könnte auch das berufliche mit meinen Kleinen vereinbaren, Wobei ich auch noch 1 Mutter und 3 Schwestern habe die mich Unterstützen würden. Alle meine Schwestern haben auch Kinder die sich alle untereinander sehr gut verstehen. om finanziellen her, rechne ich nicht dass ich Unterhalt für Unsere Kleinen von meiner Exfrau bekommen würde. es würde aber alles gehen.
Ach ja, das Jugendamt hat bei mir bemängelt das ich ein Kinderzimmer zu wenig habe, wobei aber gleich gesagt habe, dass dieser Umstand allein von meinem Interesse her, beseitigt werden wird. Uns stehen etwa 120 m² wohnfläche, Garten/Hof ca. 2000m² zur Verfügung.
Jetzt Zieht aber meine Exfrau mit unseren kleinen in eine Stadtwohnung mit 80m² und hat auch zuwenig Zimmer, der Große und der kleine Schlafen in einem Zimmer und der Mitlere bei der mutter im Bett. Was will man da sagen? Mit Unterstützung des Jungendamtes
Mit diesem JA solltest du dich nicht weiter absabbeln.
Die haben deutlich gemacht, dass sie dir immer Knüppel zwischen die Beine werfen.
Jetzt ist entscheidend, was das Gericht gesagt hat und wie du mit denen weiter machst.
Wenn deine Ex jetzt schon umgezogen ist, ist dieser JA-Trottel ja auch schon aus dem Rennen.
Wenn die Kinder zu dir kämen, wärest du dann wieder im selben JA-Bezirk?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie Meinst DU das Jetzt daß das Jugendamt drausen ist?
Nein es ist dann ein anderes Jugendamt ´da meine kleinen dann in einen anderen Landkreis kommen würden.
ich bin 35 Jahre alt, .....
Das hört sich vorerst sehr ordentlich an.
Jedoch wird sich die Gegenseite - mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, Gutachters und des JA - auf diese Argumentation beim kommenden Rechtsstreit bestens vorbereitet haben. Zudem wird die arme arme KM von anderen Müttern im Kampf gegen DICH moralisch und pseudo-fachlich unterstützt.
Was hast DU noch zu bieten ?
Ich ziehe nicht aus.
Gottfried,
Das JA ist damit nicht grundsätzlich draussen, aber dieser spezielle Mensch, der anscheinend, die schon niedrigen Standards des JA nochmal deutlich unterbietet.
Du hast es dann erstmal mit einem Anderen zu tun und das könnte von Vorteil sein. Es gibt da zwar erschreckend viele Idioten, aber eben nicht 100%.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was habe ich zu bieten? Das ist eine gute Frage!!!
Ich besitze keine Reichtümer, aber was ich bieten kann ist meine Liebe zu meinen Kleinen, ein geregeltes finanzielles auskommen und das ich nur das beste für meine kleinen will.
Hallo Gottfried,
verstehe einer die Jugendämter...
Kann es sein, dass da im Hintergrund noch Überlegungen laufen, die Du schlicht nicht kennst? Bspw. Probleme mit den Eltern, die das JA dazu bringen, den Umzug zu fördern? Vielleicht auch gleichzeitig Hilfen zur Erziehung? Solange Mütter da immer artig mitspielen, denken die JÄ erst gar nicht an eine Unterstützung des Vaters.
Ist in dem Verfahren deutlich gemacht worden, dass Du an allererster Stelle stehst, wenn es um die Frage geht, wo Deine Kinder evtl. hinkommen?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Im Ansatz kann ich DIch verstehen. Ich würde auch das Jugendamt verstehen, wenn da nicht ein paar Punkte wären die mich sehr Ängstlich machen.
1: Meine Exfrau hatte 2000 schon mal einen Unterbringungsbeschluß wegen Fremdgefährdung gegenüber unserer Kinder.
2: Sie erfindet immer wieder geschichten. Wie z.B. Das Sie 4 mal Auf der Intensivstation im Kranken Aus mißbraucht und Vergewaltigt wurde, bevor Sie dann in das Bezirkskrankenhaus kahm. ich glaubte Ihr sogar, bis dann der die 5te ANschuldigung kam das ich mich an Ihr vergangen habe (meine Rechstanwätin hat gesagt das ich nichts dagegen tun kann, da Sie Psychisch Krank sei)
3: Sie schneidet andauernt an sich selber Rum
4. Sie Flüchtet immer wieder und muß wegen Suizidgefahr immer wieder von der Polizei gesucht werden.
5: Sie wartet nur ab bis Sie wieder was trinken kann, da im moment leberwerte wegen dem Führerschein regelmäsig genommen werden. (hat sie mir selber gesagt.
Jetzt nun meine Frage: Würdest Du mit ruhigen gewissen Dein Kind bei Ihr lassen können? Ich auf jedenfall nicht. Habe ja auch versucht sie zu unterstützen wo es nur geht. aber irgenwann geht einem die kraft aus
Hi gottfried99,
Wie wurde denn SR und ABR bei der Scheidung geregelt? Wenn nichts gesagt wurde so hast Du uneingeschränktes GSR.
Und meine Exfrau, dürfe nicht mit den Kindern ausziehen, es sonst zu gefählich für die kleinen sei.
Hast Du das schriftlich?
Was habe ich zu bieten? Das ist eine gute Frage!!!
Gemeint ist das auf die Kinder bezogen wie z.B. jeder eigenes Zimmer, Deine Arbeitszeit gibt eine Kinderbetreuung her, wie soll der Umgang der Kinder mit der KM ablaufen ... . Also alles was ein Kind so braucht.
Wieso hast Du Sorgerechtsklage geführt - oder meintest Du die Übertragung des alleinigen ABR auf Dich?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bei der Scheidung lief alles sehr ruhig ab und keiner wollte den anderen Schaden.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, Habe Ihr aber damals zugestanden das Sie nicht bei allen Arztbesuchen meine EInwilligung braucht. Da ich weiß das diese Vollmacht gut in Ihren händen ist.
Das meine Exfrau von dem Elternhaus nicht mit den Kindern Ausziehen darf habe ich schriftlich in einem Urteil vom Familiengericht.
Arbeit und Beaufsichtigung: Ich habe Die möglichkeit meine Hauptarbeitszeit mehr auf den Vormittag zu legen, dann gibt es bei uns noch ganztagsschulen, wobei ich sogar überlege ob nicht eine Privatschule besser wäre. Wenn wirklich mal not am mann wäre würden mir auch meine mutter und geschwister unter die arme greifen. Von der WOhnsituation siet es so aus, das ich das erdgeschoß meines elternhauses bewohne, mit einer wohnfläche von etwa 120 m², habe aber im moment ein Kinderzimmer zuwenig, was sich aber ändern würde wenn meine kleinen ganz bei mir wären (müsste halt etwas umbauen). und Hof/garten mit ca 2000 m² steht auch zur verfügung
Die Sorgerechtsklage habe ich geführt, weil meine Rechtsanwältin gesagt hatte, das in meinem fall das ABR allein nichts bringe. sie sagte wenn dann muß ich um das gesamte sorgerecht klagen (Laut auskunft macht sie nur Familienrecht und ist eine Fachanwältin dafür)
Wenn wirklich mal not am mann wäre würden mir auch meine mutter und geschwister unter die arme greifen. Von der WOhnsituation siet es so aus, das ich das erdgeschoß meines elternhauses bewohne, mit einer wohnfläche von etwa 120 m², habe aber im moment ein Kinderzimmer zuwenig, was sich aber ändern würde wenn meine kleinen ganz bei mir wären (müsste halt etwas umbauen). und Hof/garten mit ca 2000 m² steht auch zur verfügung
Hat sich ein Vertreter vom JA dieses bereits einmal tatsächlich angeschaut ?
Ich ziehe nicht aus.
Hi gottfried99
ich halte es für taktisch unklug über das SR zu streiten, mit dem alleinigen ABR würdest Du das entscheiden können was Du willst - die Kinder zu Dir. Und der Richter sieht sich nicht genötigt einer aufopferungsvollen Mutter das GSR zu nehmen und damit die Kinder (rein moralisch). Die KM hat ihren Kindern doch nicht aktiv schaden wollen, eher bedingt durch ihre Krankheit ist sie zur Erziehung nicht ununterbrochen in der Lage.
Inwieweit jetzt hier eine neue Klage (teilweise bezogen auf das vorhergehende Urteil) angestrengt werden soll/kann weiss ich nicht, doch ich würde Dir dann dabei raten, aus zuvor genannten Gründen "nur" das ABR zu beantragen.
Gruss oldie
Edit:
weil meine Rechtsanwältin gesagt hatte, das in meinem fall das ABR allein nichts bringe.
Das übrigens verstehe ich nicht.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
ich habe ja nicht so die Ahnung, aber mir ist das hier aufgefallen: Wie wäre dieses denn zu bewerten?
.... Und jetzt ist es so weit das meine Exfrau mit unseren Kindern und der Unterstützung des Jugendamtes Auszieht. Ich komme mir nur noch hilflos vor und weiß nicht mehr was ich noch tun kann...
und dann dies:
...
Das meine Exfrau von dem Elternhaus nicht mit den Kindern Ausziehen darf habe ich schriftlich in einem Urteil vom Familiengericht.
...
neuezeit
So ist das Leben
Ich überlege mir auch ob ich nicht die RA wechsle.
Zu der anderen Anmerkung.
In einem Sorgerechtsverfahren wurde wurde dies im Urteil festgehalten dass sie nicht mit den Kindern ausziehen darf. Das Jugendamt setzt sich diesem Urteil hinweg. Meine RA meinte, man kann dagegen nichts machen
Ach ja, der Jugenamt Beamte war bei mir und hat sich die ganze Situation angesehen
Also du wasrt doch schon vor Gericht,
stell das Ergebnis doch mal hier rein, zumindest in Auszügen und anonymisiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
weil meine Rechtsanwältin gesagt hatte, das in meinem fall das ABR allein nichts bringe.
Diese Frage hat sich wohl
Meine RA meinte, man kann dagegen nichts machen
mit diesem Statement beantwortet.
Tust Du nichts wird man Dir unterstellen mir Dem Auszug einverstanden zu sein. Auch das JA hat nicht das Recht sich über Gerichtsurteile hinwegzusetzen. Das sie es dennoch tun liegt daran, dass sie zu selten damit auf die Nase fallen.
Mein Rat ist: Such Dir eine(n) RA mit Biss und stelle Antrag auf Übertragung des alleinigen ABR an Dich. Das erste Urteil gibt Dir Recht, dass Du handeln musst. Das steht doch nicht einfach drinne (das mit dem Auszug) weil es schick klingt, der Richter hat sich was dabei gedacht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
