Wie ist anwaltliche...
 
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Wie ist anwaltliche Vertretung nachzuweisen?

 
(@childless)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo,

ich habe mal wieder post vom anwalt ... diesmal mal einem anderen 🙂

reicht es , wenn dieser schreibt:

"kraft anwaltlich versicherter Vollamcht" ...

oder muss mir die vollmacht gezeigt werden? gibt es da urteile?

lg
childless


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2010 12:08
 elwu
(@elwu)

reicht es , wenn dieser schreibt:

"kraft anwaltlich versicherter Vollamcht" ...

Hallo,

ja, das reicht.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der BGH hält Anwälte grundsätzlich für glaubhaft!

Schon das zeigt, auf welcher geistigen Ebene die sind.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der BGH hält Anwälte grundsätzlich für glaubhaft!

Schon das zeigt, auf welcher geistigen Ebene die sind.

naja, man muss ja nicht grundsätzlich in jeder Lebenssituation misstrauisch sein. Aus welchem Grund bzw. mit welchem Ziel sollte ein Anwalt ohne Vollmacht denn überhaupt tätig werden? Mit welchen Detailkenntnissen über den jeweiligen Fall, ohne die er ja gar nichts erreichen kann, sollte er das tun? Und warum sollte er riskieren, wegen eines einzigen Falles, in dem er ohne Bevollmächtigung tätig wurde (bzw. diese wissentlich falsch versichert hat), seine Zulassung zu verlieren?

Ich habe - egal in welchem Rechtsgebiet - noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem ein RA ohne Bevollmächtigung tätig geworden wäre. Man mag den Damen und Herren vieles vorwerfen können - aber keine derart existenzbedrohende Dummheit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 13:58
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

@ brille007

Man mag den Damen und Herren vieles vorwerfen können - aber keine derart existenzbedrohende Dummheit.

:thumbup:    :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 14:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Fällen wie diesen sicher nicht.

Anders sieht das aus, wenn ein Anwalt (oder Inkassobüro) für sich selbst reklamiert, ein Mandat zu haben, eine Forderung auf ihr eigenes Konto einzutreiben.

Ich habe jedenfalls ein Problem damit, wenn jemand behauptet, er hätte eine Forderung gegen mich und muss das nicht beweisen, nur weil er der Berufsgruppe der Anwälte angehört.
Derjenigen Berufsgruppe, für die das Lügen zum Berufsbild gehört.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 14:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

diese Zusicherung reicht nicht aus. Es ist die Vollmacht im Original vorzulegen.

Nur, außer Zeitgewinn hast du nix davon.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 14:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Laut BHG reicht sie aus. Zumindest im Familienrecht.

Leider habe ich mal wieder keine Quelle.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2010 14:49