Guten Morgen zusammen,
ich möchte mich an euch mal mit folgendem Fall wenden und um Rat bitten.
Erstmal ein paar Sätze zu Vorgeschichte.
Letztes Jahr wurde ich von einem Regensburger Rechtanwalt zum Thema Ehegattenunterhalt vertreten. Als wir Klage vor Gericht eingereicht haben hatte ich auch das Thema PKH angesprochen. Mein Anwalt zog dabei nicht so recht mit, da er der Meinung war das ich zu viel verdiene und dabei höchstens Ratenzahlung rauskommt. Auf mein drängen hin hat er sich dann doch bereit erklärt einen entsprechenden Antrag bei Gericht einzureichen. Der entscheidende Gerichtstermin war dann im Dezember letzten Jahres. Über die Bewilligung zur PKH war derzeit vom Gericht noch nichts entschieden. So flatterte dann im Januar die Rechnung meines RA in Höhe von ca. 1900.- EUR ins Haus mit dem Hinweis ich könne auch bei ihm in Raten zahlen. Ich überwies sodann 316.- EUR als 1. Rate an meinem RA. Kurz darauf kam dann vom Gericht der Beschluß das ich Ratezahlung bewilligt bekomme. Da mittlerweile die neue DDT und damit hörere Belastung bzw. Schuldenraten getilgt wurden legte ich bei Gericht gegen den Beschluß Einspruch ein. Mein Anwalt wollte das nicht machen! Das Gericht rechnete neu und ich bekam volle PKH ohne Eigenleistung. Mein Anwalt hatte schon mit der Gerichtskasse abgerechnet und die von mir geleisteten 316.- EUR schon einbehalten. Mein Anwalt konnte nich sagen ob ich davon was wieder bekomme. Hinzu kommt noch das ich zu Prozessbeginn die Gerichtskosten in Höhe von 267.- EUR in bar bei Gericht einbezahlt habe um den Vorgang zu beschleunigen. Ich fragte meine Anwalt wie ich diese wieder erstattet bekomme. Dieser wollte sich darum kümmern. Lange nichts gehört rief ich Anfang April bei Gericht an und fragte selbst nach dem Verbleib der Gerichtskosten und bekam dort zu hören das diese am 20.02. an meinen Anwalt überwiesen worden sind. Dieser lies davon kein Wort hören und sackte auch diese ein. In zwei Schreiben und einer E-Mail forderte ich diesen dann auf mir die Beträge zurück zu erstatten.
Nun zu eigentlichen Thema.
Während des Prozesses zum Ehegattenunterhalt kristalisierte sich heraus das es noch offene Forderungen zum Kinderunterhalt zu bearbeiten gab die die Gegenseite einforderte und mein RA verschuddelt hat. Ganz aktuell wurde das dann im Januar und ich schrieb meinen RA an wie er denn die Kosten für die Berechnung des Kindesunterhaltes berechnen wird. Als schriftliche Anwort bekam ich folgendens: "Für das aussergerichtliche Geplänkel verlange ich gar nichts oder nur sehr wenig". Nachdem die Berechnungen nun abgeschlossen sind flatterterte letzte Woche nun eine Rechnung in Höhe von 870.- EUR ins Haus abzüglich der oben genannten Beträge von 316.- EUR und 267.- EUR mit dem Hinweis er hätte dies einbehalten um es dann verrechnen zu können.
Für mich sieht das alles folgendermasen aus. Mein RA ärgert sich das er durch den bewilligten PKH nur einen Teil seiner Kosten nämlich 1100.- EUR vom Gericht bekommen hat und nun möchte ich auch noch meinen Anteil zurück bekommen. Das Ganze sichert er sich nun durch das Schreiben einen neuen Rechnung. Was mich interessiert wie sehr ihr das? Darf er die genannten Beträge von 316.- EUR und 267.- EUR so ohne weiteres vereinnahmen und ist seine Antwort ("Für das aussergerichtliche Geplänkel verlange ich gar nichts oder nur sehr wenig") bezüglich der Kosten verbindlich.
Hab jetzt mehr geschrieben als ich wollte aber ich denke das der Zusammenhang dadurch besser verständlich ist.
Schöne Grüß aus Regensburg
izona
Moin,
ich sehe einen Beratungsfehler. Durch die bewilligte PKH ist deinem RA deine finanzielle Situation bekannt. Somit hätte für die außergerichtliche Klärung des Kindesunterhaltes dein RA für dich Beratungshilfe beantragen müssen. Und genau hierauf würde ich ihn ansprechen und die von dir gezahlten Beträge zurückfordern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das darf er natürlich nicht. er macht es aber einfach, weil er nicht davon ausgeht, dass Du wegen dieses gerignen Betrages vor Gericht gehst. Ich würde ihm schreiben, dass Du damit nicht einverstanden bist und dass Du Deine Gerichtskosten zurückerstattet haben möchtest. Bestehe darauf, denn das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun, zumal er die Frechheit besass, Dir das Einbehalten des Geldes nicht einmal anzuzeigen. Das ist überhaupt das Tollste - vielleicht kann man das sogar schon als Unterschlagung bezeichnen.
Für das, was er von Dir bekommt, soll er dir dann eine Rechnung schreiben. ...Dann schaut ihr weiter!
Hallo,
ich habe jetzt mal Beschwerde bei der Anwaltskammer eingereicht, da mein RA es nicht einmal für nötig hält mir auf mein Schreiben hin zu antworten das ich ihm Aufgrund seiner Rechnung geschickt habe.
Mal sehen was da zurück kommt.
Grüße
papawolfi
Recht so. gib ihm Saures - aber versäum es nicht, es auch gegenüber ihm SCHRIFTLICH kund zu tun!
Kurzer Zwischenstand.
Heute Post von der Rechtsanwaltskammer gekommen, leider nichts erfreuliches.
"Wir nehmen Bezug auf ihr Schreiben.... Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt rechtfertigt nicht die Einleitung eines berufsrechlichen Verfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte für eine falsche Rechnung ergeben".
Nicht mal eine Begründung oder dergleichen, habe schon wieder solch einen Hals. Werd mal überlegen welche Möglichkeiten ich noch ausschöpfen kann.
Gruß papawolfi
Hallo papawolfi,
stell doch bitte mal die beiden Rechnungen hier ein. Dann wollen wir mal sehen, ob die Kammer nicht nur die Krähe ist, die nicht hacken will.
Verrechnung ist durchaus üblich. Das Verschweigen der Erstattung über diesen Zeitraum ist aus meiner Sicht zwar nicht nett, aber keine Straftat, solange der Anwalt über Verrechnung noch Ansprüche realisieren kann. Was mich jetzt zu Deeps Aussage über einen Beratungsfehler bringt:
Der Anwalt "meint" aus meiner Sicht nur, dass er verrechnen kann. Das sehe ich aber anders, denn er müsste eigentlich nachträglich BerH für dich beantragen und dürfte nur im Falle der Ablehnung tder BerH durch das Gericht die Rechnug direkt von dir beanspruchen.
Etwas anderes könnte noch gelten, wenn du dem Anwalt zunächst trotz deiner finanziellen Situation signalisiert hast, dass die Zahlung kein Problem darstellt. Denn dann macht er natürlich das volle Programmm, ohne zu wissen, dass er dafür am Ende nur die ca. 50 € inkl. SB für BerH bekommt.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Etwas anderes könnte noch gelten, wenn du dem Anwalt zunächst trotz deiner finanziellen Situation signalisiert hast, dass die Zahlung kein Problem darstellt. Denn dann macht er natürlich das volle Programmm, ohne zu wissen, dass er dafür am Ende nur die ca. 50 € inkl. SB für BerH bekommt.
Mein Anwalt bzw. Ex-Anwalt (hat mir heute sein Mandat fristlos gekündigt da ich ihn der Unterschlagung beschuldigt habe) wußte über meine finanzielle Situation genau Bescheid und weiß
auch das ich derzeit noch mehr zu bezahlen habe als bei der PKH. Deshalb habe ich ihm in Januar ja auch schriftlich gefragt, wie er denn die Kosten für den folgende Korrespodenz bezüglich der Nachforderungen des Kindesunterhaltes berechnen wird. Als schriftliche Anwort bekam ich ja dann: "Für das aussergerichtliche Geplänkel verlange ich gar nichts oder nur sehr wenig".
Und das war für mich Fakt, sonst hätte ich den Anwalt gewechselt wenn er gleich die Tatsachen auf den Tisch gelegt hätte.
Ich gehe jetzt morgen zum Amtsgericht und versuche dort einen Beratungsschein wegen der Geschichte zu bekommen.
Die Rechnungen werde ich dann nachträglich noch hier reinsetzten, wenn ich etwas Luft habe.
Gruß papawolfi
Hi Wolfi,
nachträgliche Rechnungen brauchen wir hier nicht...
Locker bleiben ist die Devise!
Gruß
P.S.: Manchmal auch anders. Aber heute nicht. Es gibt zu viel Schmutz...
Gruß
Krishna
Mittlerweile habe ich einen Beratungsschein bekommen um die Sache abzurechnen.
ich würde noch interessieren ob ich die Akten von meinem Anwalt verlangen kann.
Grüße
papawolfi
