Ich frage mal freundlichst an, ob jemand ein Musteranschreiben wegen übler Nachrede, Verleumdung usw. mit Unterlassungserklärung hat und uns das zur Verfügung stellen könnte.
Hi Jeff
Die Schreiben sind zu individuell, die Begründungen zu unterschiedlich und jede Art von Verleumdung oder übler Nachrede zu verschieden.
Deshalb wird es keine Musteranschreiben geben.
Gruss Wedi
Ich frage mal freundlichst an, ob jemand ein Musteranschreiben wegen übler Nachrede, Verleumdung usw. mit Unterlassungserklärung hat und uns das zur Verfügung stellen könnte.
Also ich hab' mal eins bekommen, aber ich geb's nicht weiter, weil Unterlassungserklärungen der Werkzeugkasten der üblen Sorte von Schmierfinken sind. Und das Ding war auch nur ein Heissluftballon, ironisches Schreiben zurück und nie mehr was gehört.
Wenn Du's tatsächlich mit stafbaren Vorgängen zu tun hast, dann hab' den Mut und stelle einen Strafantrag, aber in der Regel ist das ja alles nur Pillepalle, oder halte es mit den Ärtzen: Lass die Leute reden, denn sie haben ihre Bildung aus der Bild.
🙂
Aber trotzdem wirds da doch so ein paar Standards geben wie Paragraph StGB und so. Das müsste doch relativ einfach sein....???
Moin,
ich hab zwar auch eines, gebe es jedoch auch nicht weiter. Unter anderem ist die Forumulierung
(außer natürlich die Paragraphen), geistiges Eigentum des Verfassers.
Wenn wirklich etwas vorgefallen ist, dann würde ich sofort eine Anzeige machen. Das ist zum einen
kostenlos und zum anderen geht dann alles seinen Gang.
Ein Anwalt macht es, gegen Gebühr, natürlich auch.
Selbst formulieren und abschicken würde ich so etwas nicht. Passiert ein Fehler, bekommt man die
Retourkutsche.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Klar, gegoogled habe ich es auch schon. Aber ich bin sicher, daß das nur ein billiger Standard wie ein Mietvertragist, der lediglich nicht publiziert wird, weil die RECHTS-Mafia da ihren Daumen drauf hat. - Statements dazu?
Moin,
ich denke, du wirst insbes. wegen (angebl.) Verstöße gegen das Urheberrecht fündig werden. Das ist aber egal, weil das Grundgerüst identisch ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ich denke, du wirst insbes. wegen (angebl.) Verstöße gegen das Urheberrecht fündig werden.
Das ist aber egal, weil das Grundgerüst identisch ist.
Also so etwas selbst zu schreiben halte ich für Blödsinn, weil das an der Durchsetzbarkeit scheitert.
Zum einen muss klar definiert werden, was vorgefallen war und in welcher Form. Dann sollte das
Strafmaß bei Wiederholung festgelegt werden.
Am besten macht man so etwas vor Gericht oder bei der Polizei. Privat kann man im Prinzip viel
schreiben, es wird nur keinen interessieren.
Wichtig ist, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und abzuwägen. Wenn man(n) sich sicher ist,
dass man es durchziehen möchte, sollte man es auch unweigerlich tun.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
