Klage wg. nicht gez...
 
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Klage wg. nicht gezahlter Anwaltsgebühren

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Jeff und brille007!

Brille, in Deinem Vergleich sprichst Du einen klassischen Werkvertrag an. Hier wird der Erfolg geschuldet. Beim Dienstleistungsvertrag kann der Erfolg nicht geschuldet werden, weil dieser nie deutlich vorhersehbar ist.
Bin jetzt natürlich juristischer Laie, weiß deshalb nicht, ob es eine Bedeutung in diesem Fall hat.
Inhaltlich würde  ichmich comet anschließen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 22:52
 Jeff
(@jeff)
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Danke für die vielen Tipps.

Habe die Klage akzeptiert und trotzdem noch mal meine subjektiven Gründe angeführt. Wird keinen interessieren, aber war mir ein Bedürfnis... 🙂


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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 10:49
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe die Klage akzeptiert

was heisst das? anerkenntnisurteil?

trotzdem noch mal meine subjektiven Gründe angeführt. Wird keinen interessieren

genau wird weder anwalt noch richter interessieren. der eine hat die akte vom tisch, die andere hat ihre kohle auf dem konto. wenn du wirklich etwas emotion erzeugen willst, werde beleidigend ohne sich strafbar zu machen


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 10:57
 Jeff
(@jeff)
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Hey Comet,

Ich hab geschrieben, dass ich den Klaganspruch anerkenne.

Was ich sonst noch geschrieben habe, sage ich Dir gerne mal persönlich... 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 20:23
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

ja in diesem Fall gibt es ein schickes Anerkenntnisurteil und Du sparst Dir ein paar Euro Gerichtsgebühren, wenn ich mich recht entsinne. Würde aber danach relativ zügig zahlen, da die nette RAin aus dem Urteil sofort vollstrecken kann.


RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 18.05.2010 21:33
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Ja, Comet. Danke für die Info. Aber erst gibt es doch bestimmt eine Entscheidung des Gerichts, oder?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2010 21:46
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Auszug aus Wikipedia:

Bei einem Anerkenntnis erkennt ein Beklagter  im Gerichtsprozess den Antrag des Klägers  als rechtlich korrekt an. Es handelt sich um eine Prozesshandlung und daher ist ein Anerkenntnis unabhängig von der tatsächlich gegebenen materiell-rechtlichen Lage. Umgekehrt jedoch entfaltet das Anerkenntnis eine materiell-rechtliche Wirkung (teilweise Doppelcharakter). Hat der Beklagte das Anerkenntnis abgegeben, erlässt das Gericht auf Antrag des Klägers ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte "auf sein Anerkenntnis" nach dem Klageantrag verurteilt wird. Ein außergerichtliches Anerkenntnis hat direkt keine prozessuale Wirkung und verändert nur die materielle Rechtslage, kann jedoch im Prozess zu materieller Präklusion führen. Vom Geständnis  unterscheidet sich ein Anerkenntnis dadurch, dass es sich nicht nur auf Tatsachen bezieht. Es ist vollumfänglich.
→ deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Das Anerkenntnis hat für die Kostenentscheidung gemäß § 93 ZPO Bedeutung. Abweichend vom Regelfall, dass der Unterlegene die Kosten zu tragen hat, werden sie dem Kläger auferlegt, wenn das Anerkenntnis sofort abgegeben wurde und der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat. Sofort bedeutet, dass das Anerkenntnis bei der ersten Antragstellung erfolgen muss. Keine Veranlassung zur Klageerhebung bedeutet, dass der Kläger keinen Grund zu der berechtigten Annahme haben durfte, er werde nur mit gerichtlicher Hilfe zu seinem Ziel kommen.


RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 21.05.2010 09:20
 Jeff
(@jeff)
Zeigt sich öfters Registriert

Heute kam das Anerkenntnisurteil. Habe überwiesen und sie vorher ordentlich angesch...

😉


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Themenstarter Geschrieben : 05.06.2010 00:21
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