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Fehler Rechtsanwalt?

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wichtig ist, dass du unwahre Dinge als unsubstantiiert zurückweist, aber nicht den Fehler machst, den Schriftsatz in jedes
Detail zu zerlegen und zu jedem Satz etwas entgegen zu argumentieren.

Ja, das sehe ich auch so.Ich werde nächste Woche mit meinen Anwalt das Schreiben auseinandernehmen und darauf plädieren nur auf die wichtigen Details einzugehen, da sonst nur noch mehr Unsinn geschrieben wird.
Ich habe auch nicht wirklich Lust, das unendlich viel Unsinn hin und her geschrieben wird.

Übrigens ist die Stellungnahme wie bekannt am letzten Tag des Fristablauf's  vor ab per Fax zugesand worden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 20:09
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Übrigens ist die Stellungnahme wie bekannt am letzten Tag des Fristablauf's  vor ab per Fax zugesand worden.

Das ist normal. Spiel auf Zeit. Aber lass dich dadurch nicht von deinem Konzept abbringen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 20:21
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Dürfen RA, auch wenn sie von Ihrem EX-Mandanten verklagt werden, equisite Details, wie z.B. Gesundheit oder noch viel intimere Dinge preis geben, die ihnen im Vertrauen ''anvertraut'' wurden?

Nicht dass das m.E. mir das in meinem Prozess negativ angelastet werden kann, aber, es sind Dinge, die nur meine Ärzte wissen oder eben im Vertauen von mir bei dem RA meines Vetrauens gesagt/erwähnt wurden.

Mein Problem besteht darin, das ich nicht möchte, das darüber gesprochen wird, genauso wie ich es nie wollte, das es in meinen familienrechtlichen Verfahren zur Sprache gebracht habe und in Zukunft auch nicht werde.

Diese Dinge wurden streng vetraulich besprochen und nun breitgetreten, darf das sein, vor allem mit dem Hintergrund, das ich selbst das nie vor Gericht zur Sprache bringen wollte und habe?

Gruss Wedi

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Geschrieben : 09.10.2010 21:53
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

nur mal kurz dazu:

Und so eine Post bekommt man Samstags. damit man sich das ganze WE aufregen muss.

menno  🙂
Du bist doch ein erfahrener Kempe.

POST NIEMALS AM WOCHENENDE ÖFFNEN!!!

Man könnte in Versuchung geraten zu unterstellen, die Post wird so losgeschickt, dass sie Freitag ode Samstag ankommt.
Nimm sie aus dem Kasten und leg sie erstmal weg.

Wenn ich nach Hause komme, in den Briefkasten schaue und nix ist drin:
"Nur keine Post ist gute Post!"  🙂

grüßles
jo

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Geschrieben : 09.10.2010 22:14
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus wedi,

wenn die Gegenseite Deine gesundheitlichen Probleme kennt, dann kannst Du natürlich nicht absolut verhindern, dass diese etwas weitererzählt.

An Deiner Stelle würde ich in einem Schreiben an die Gegeseite einen Vermerk mit hineinbringen, dass Du, was diese Punkte anbelangt, auf die Schweigepflicht nochmals explizit verweisen möchtest.

Ansonsten reg Dich nicht auf! Nicht über den Inhalt und auch nicht über den Tag der Zustellung.
Du weißt, dass viel Käse geschrieben wird. Und da die Zeit wie im Flug vergeht, kommt es halt auch mal zum WE daher.

Leg den Brief in die Ecke und mach Dir ein gutes Fläschchen auf....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 09.10.2010 22:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

POST NIEMALS AM WOCHENENDE ÖFFNEN!!!

Ja, aber die dumme, ...dumme Neugier hat mich übermannt,FEHLER.

Leg den Brief in die Ecke und mach Dir ein gutes Fläschchen auf....

Hab das Geschreibsel schon zerlegt, und mach mich nun an die Flasche. 😉

Bin gespannt auf die Reaktion meines Anwalts.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 22:52
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und mach mich nun an die Flasche.

Bin gespannt auf die Reaktion meines Anwalts.

:rofl2:

säuft der mit?  :rofl2:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 22:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:rofl2:

säuft der mit?  :rofl2:

Yes, Appelsaft 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2010 23:37
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wedi,

grundsätzlich solltest du davon ausgehen, dass vertrauliche Dinge dem Datenschutz unterliegen. Verstößt jemand dagegen, kannst
du ihn höflich und bestimmend  auf den Verstoß hinweisen.

Sollte es in einem geschlossenen Verfahren auf den Tisch kommen, dürfte ohnehin nichts nach außen dringen. Trotzdem gilt, Augen
und Ohren offen halten.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2010 03:53
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Seit wir im Oktober auf den letzten Schrieb der Gegenpartei geantwortet haben und wir anfang Dezember ein Schreiben ans Landgericht zwecks Standmitteilung geschrieben haben, kam heute per Post vom Gericht:

in dem Rechtstreit

Wedi gegen EX-Anwälte

wird mitgeteilt, dass die Sache in nächster Zeit bearbeitet wird.

Mit freundl.....

Schneiden die jeden Buchstaben einzelnd aus und legen die dann wieder nebeneinander?

Ich dachte Familiengerichte sind langsam, aber das sprengt doch alle Rahmen, oder?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 18:44




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich dachte Familiengerichte sind langsam, aber das sprengt doch alle Rahmen, oder?

Die Gerichte sind doch angeblich bis oben voll mit Arbeit.

Wahrscheinlich hatten die jetzt jede Menge Eilanträge wegen "der hat seinen Schnee in meinen Vorgarten geschippt" abzuarbeiten. Die Beweise sind hier so vergänglich...  :puzz:

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 18.02.2011 11:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Heute Post:

in dem Rechstreit Wedi/Anwälte

ist beabsichtigt, die Sache nach § 348 III ZPO auf die Kammer zu übertragen.

Es besteht die Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.

mfg Richter

Was habe ich da bloss angeleiert. :puzz:

Was kommte denn da auf mich zu?

Gruss Wedi

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Geschrieben : 23.02.2011 17:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was kommte denn da auf mich zu?

Der große schwarze Bär  😉

so steht es in der ZPO bei betreffenden Paragraphen:

(3) Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn

1.  die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist,
2.  die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
3.  die Parteien dies übereinstimmend beantragen.

Die Kammer übernimmt den Rechtsstreit, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 vorliegen. Sie entscheidet hierüber durch Beschluss. Eine Zurückübertragung auf den Einzelrichter ist ausgeschlossen.

Ich würde mir da erst mal keine besonderen Gedanken dazu machen...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 23.02.2011 17:13
(@Inselreif)

Hi,

da will der Einzelrichter nicht alleine das böse Urteil fällen. Wenn's drei sind, kann sich jeder herausreden, er sei überstimmt worden 😉

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 17:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

immerhin nehmen sie dich und dein Problem scheinbar ernst.
Klingt für mich gut.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 17:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi und danke

Habe gerade Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten, er sagte daselbe wie ihr(hätte mir das Telefonat sparen können. :wink:)

Er meinte auch, das in dem Verfahren einige Schwierigkeiten sind, wie z.B. die Blankounterschrift in dem PKH-Antrag, näheres konnte er mir allerdings nicht sagen, da die Akte nicht auf seinen Tisch lag.
Erstmal sei alles ganz normal, so wurden vor ca. 8 Jahren die Verfahren der Kammern auf Einzelrichter übertragen, in einzelnen Fällen kann der Richter den Rechstreit aber wieder auf die Kammer übertragen.
Das einzige was nun anders ist, jetzt sitzen in einer eventuellen mündlichen Verhandlung nicht mehr 1 Richter, sondern 3 Richter in schwarzen Klamotten vor mir.
Also kein Grund zur Sorge, sagte er.
Ich bin ja mal gespannt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2011 18:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Update:

Ein Termin zur Güteverhandlung und ggf. im Anschluss daran mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme ist bestimmt worden.

Das pers. Erscheinen des Klägers(Wedi) und des Beklagten(Rechtsanwalt) ist angeordnet worden.
Ferner hat das Gericht beschlossen, den Beklagten als Partei zu vernehmen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 17:37
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ferner hat das Gericht beschlossen, den Beklagten als Partei zu vernehmen.

Mir schwirren da noch ein paar Fragen im Kopf herum.
Wenn der RA als Partei geladen und vernommen wird, kann er sich dann noch selber verteidigen?, oder muss er sich vertreten lassen?
Kann ein anderer Anwalt aus der Kanzlei ihn vertreten oder muss er einen anderen Anwalt nehmen?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 19:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

da das Ganze ein Zivilrechtsverfahren ist, besteht m. W. kein Anwaltszwang; der RA kann sich also selbst "verteidigen". Er kann allerdings nicht als Zeuge in eigener Sache fungieren, und eine Rechnung für seine eigene "Inanspruchnahme" kann er m. W. auch nicht stellen, falls Du unterliegst. Insofern kann es Dir doch nur recht sein, wenn er alleine dort aufläuft.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 19:37
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

An Amtsgerichten im Zivilrecht ist kein Anwaltzwang, aber am Landgericht schon, oder täusche ich mich da?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2011 19:41




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