Hi
Nach nächtlicher Überlegung habe ich mich doch zu einer Stellungnahme entschossen.
Dieser Satz des OLGs geht mir auf den Sender:
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweisbeschluss und Entscheidung über die Aufrechterhaltung der Berufung unter Kostengesichtspunkten binnen zwei Wochen nach Zustellung.
Erst wollen die das ganze aussitzen und dann mit einer Frist von zwei Wochen kommen und das schlimmste ist, das die unter Kostengesichtspunkten(meine Kosten) davon ausgehen, das ich die Aufrechterhaltung nicht ermöglichen kann?
So nicht.
Wenn ich von der Rechtschutzversicherung für die Berufung Deckungszusage bekommen habe und die auch nach dem Hinweisbeschluss Deckung zusagen, werde ich den Richtern noch ein wenig Arbeit bescheren.
Gruss Wedi
Zusammenfassend: Entsetzlich. Du hast mein volles Mitgefühl.
Aus welchem Grund findet denn derzeit kein Umgang statt? Hat man den Vater
jetzt finanziell dermaßen an die Wand gestellt, daß er sich Ferienumgang nicht mehr leisten kann und
das fällt ihm dann vor Gericht auch noch auf die Füße?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin
Oder haben die Muffensausen, um jetzt unsachlich mit der Kostenentwicklung zu winken? Könnte es sein, dem OLG ist es am liebsten, die ganze Angelegenheit verschwindet in der Schublade?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie Dein finanzielles Wohlbefinden im Auge haben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie
Das ist auch die Vermutung meines Rechtsanwalts.
Eigentlich Klare Sachen werden selbst vom Gericht zerschrieben um noch mehr Verwirrung zu schaffen.
Der Mietzins zum Wohnvorteil z.B. wurde in einer Stadt vom OLG zugrunde gelegt, die 55 km von meinem Wohnort entfernt ist.
Wie die auf diesen Ort kommen, ist mir schleierhaft.
Jedenfalls kann der Mietzins nicht mit dem verglichen werden, wo ich wohne.Der Mietzins in meinem Ort ist belegt und beträgt die Hälfte von dem, was das OLG sagt.
Für die Umgangskosten nehmen die nun die Begründung, das in den Ferien sowieso kein Umgang stattfindet und der deswegen zu kürzen sei.
Auch das ist aus der Luft gegriffen und steht in keinem Zusammenhang mit den vorangegangenen Prozessen.
Das mit dem Selbstbehalt schrieb ich ja schon in einem anderen Thread.
Es klingt alles schon sehr seltsam, denn mit den Akten scheinen die sich nicht befasst zu haben.
Das ich den PKH-Antrag blanko unterschrieben habe, und der EX-Anwalt diesen falsch ausgefüllt hat, und das zur Zurückweisung der Berufung des OLG Hamm geführt hat, hat das Landgericht nicht für möglich gehalten.
Sich dann aber mit dem Thema ''Unterhalt'' auseinandersetzen zu müssen, ist für die hohen Damen und Herren wohl zuviel.
Gruss Wedi
Moin wedi,
Für die Umgangskosten nehmen die nun die Begründung, das in den Ferien sowieso kein Umgang stattfindet und der deswegen zu kürzen sei.
einer solchen Begründung würde ich schon aus Prinzip widersprechen. Denn wenn sie unwidersprochen stehenbleibt, bedeutet sie im Umkehrschluss schliesslich "Liebe deutsche Boykottmütter, wenn Ihr dafür sorgt, dass die Väter Eurer Kinder keinen Umgang und damit keine Umgangskosten haben, gibt's mehr Geld für Euch."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin
Dem werden wir widersprechen.
Es sind von den Richtern(nicht nur von denm EX Rechtsanwalt) in den Vergangenen Verfahren soviele Fehler und Unstimmigkeiten, das dieses OLG wahrscheinlich die Sache, wie von oldie beschrieben am liebsten unter den Tisch kehren möchte.
Gruss Wedi
Hi
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Ich habe noch keine Begründung dafür, aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist das so.
Er nannte die Begründung fadenscheinig und würde zu einer Anhörungsrüge raten um den Weg der Verfassungsbeschwerde zu ebnen. :puzz:
Mich würde das so in etwa 2000,- bis 2500,- Euro kosten.
Bin ich Krösus?
Das geht gar nicht.
Die Begründung soll die nächsten Tage in der Post sein.
Gruss Wedi
Hi
Mir liegt nun der Beschluss vor:
In dem Rechtstreit
Ich
gegen
den Rest der Welt
hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts * durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht *, den Richter am Oberlandesgericht * und den Richter am Oberlandesgericht *
am 29.August
einstimmig beschlossen.
Die Berufung des Klägers gegen das am* verkündete Urteil des Landgerichts * wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das ángefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt *
Gründe:
Von der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellunen im angefochteten Urteil mit etwaiger Änderungen oder Ergänzungen wird abgesehen, weil die Entscheidung nicht anfechbar ist(§522Abs.2 4 ZPO)
Der Senat weist die Berufung gemäß §522 Abs..2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurück.Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom * Bezug genommen (§522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).Der Schriftsatz vom *, mit dem keine neuen Gesichtspunkte aufgezeigt werden, rechtfertigt keine abweichende Entscheidung.
Hinsichtlich des Wohnvorteils hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sich die Wohnung in *
befindet, dass der Wohnvorteil angemessen bewertet worden ist.Dabei hat das Landgericht **** in dem angefochtenem Urteil zutreffend darauf hingewiesen, dass diese Bewertung den eigenen Angaben des damaligen Verfahren entsprach.
Soweit der Senat hinsichtlich der Umgangskosten für die Wahrnehmung des Umgangs in den Ferienzeiten geringer sind, dürfte dies im allgemein, jedenfalls aber gerichtsbekannt sein.
Auch im Hinblick auf die Reduzierung des Selbstbehaltes hält der Senat an seiner Auffassung fest, dass aufgrund der Lebensgemeinschaft durch die Einparung von Haus-und Wohnkosten die Kürzung angemessen erscheint.Im Übrigen ergibt sich weder aus dem Vortrag des Klägers im vorliegenden Veffahren, noch aus der Berufungsbegründung in dem Verfahren vor dem OLG Hamm konkret, dass die Lebensgefährtin als nicht leistungsfähig anzusehen ist.Unter diesen Umständen hätte die Berufung des Klägers keinen Erfolg gehabt.
Die Nebenentscheidungen beruhen hinsichtlich der Kosten auf §97<Abs.1 ZPO und hinsichtlich der vorläufigen Vollstreckbarkeit auf den §§ 708 Nr.10 713 ZPO.
Kurz und bündig, aber alles total daneben.
Ich habe nie den Wohnvorteil als angemessen bezeichnet, im Gegenteil, das Gamiliengericht hatte diesen schon niedriger angesetzt.
Den Satz über die Ferienzeit verstehe ich nicht.
Auch die Kürzung des SB haben wir immer schon gerügt, da meine LG ein kleines Kind jünger als 3 Jahre hat.
Bin echt sauer. 😡
Gruss Wedi
Für mich war es das.
Ich habe seit dem Verfahren beim Familiengericht auf ein Gutachten bestanden, das belegt, das der Wohnvorteil nicht so hoch anzusetzen ist.
Das OLG meint das die Höhe des Wohnvorteils, egal in welchem Ort und egal mit oder ohne Heizung und egal wie der Zustand ist, dem Fehler des Familiengerichtes folgen zu müssen.
Das meine Lebensgefährtin zu dem Zeitpunkt als das Urteil gesprochen wurde ein kleines Kind hatte und deswegen als nicht leistungsfähig einzustufen ist, hat auch keinen interessiert.
Jede Mutter bekommt 3 Jahre BU von Vater plus Unterhalt, meiner LG scheint das nicht zuzustehen, im Gegenteil, sie muss sogar noch für mich finanziel aufkommen.
Wie es dem Kind dabei geht interessiert keinen, nur das wie man dem Vater das Geld für Ex und Kinder, die in Reichtum leben, aus der Tasche zieht.
Jedes Gericht hatte meine Umgangskosten, zwar nur minimal, aber wenigstens annerkannt, weil Ex mir damals nachweislich(belegt durch Ga) die Kinder entziehen wollte.
Das OLG sagt nun, das in den Ferien kein Umgang stattfindet und deswegen die Kosten auch nicht geltend zu machen sind.
Dazu kann ich sagen, das Entziehen der Kinder hat geklappt.
Alles was von mir/uns geschrieben wurde, wurde mit BGH-Urteilen und Rechtsprechungen belegt, alles wurde ignoriert.
Haben die Richter in Deutschland noch irgend ein Gewissen?
Wissen die überhaupt was die tun?
Recht haben heisst nicht Recht bekommen, aber gerecht Recht bekommen, wenn man im Recht ist, scheint für mich unmöglich zu sein und das finde ich ungerecht.
Die Gerichte halten sich nicht an Rechtsprechungen, sondern an das, was sie wollen.
Der Zug ist abgefahren, genau wie der Zug mit meinen Kindern.
Ich will versuchen das alles zu vergessen und einfach weiterbluten, als wenn es so müsste.
Irgendwann kann ich dann auch das Kapitel abschliessen, denn wenn meine Kinder erst selbst verheiratet sind und ich nicht mehr bin, haben die es geschafft mich zu entsorgen.
Bis dahin werden sie mir noch viele Euros aus den Taschen ziehen, Euros die eigentlich gar nicht da sind.
Gruss Wedi
Hallo Wedi,
ich habe diesen Thread von Anfang an verfolgt und finde es gut und berechtigt, dass Du Dich wehrst.
Ich empfinde die Begründung des OLG als äußerst dünn und teile spontan die Meinung Deines Anwaltes bzgl. Anhörungsrüge und anschließend evt. Verfassungsbschwerde.
Ich an Deiner Stelle würde jetzt NICHT aufgeben, sondern den Weg zu Ende gehen, auch wenn Dich das jetzt nochmal Kohle kostest!
Alles Gute
WNV
Hallo WNV
Die Anhöhrungsrüge würde eventuell noch von der Rechtschutz übernommen, da aber auch die wissen, das ich dort vor den gleichen Richtern sitzen werde, sind die Erfolgsaussichten und die Kostenübernahme gleich Null.
Die selben Richter werden nie ihren ''so gut durchdachten'' Beschluss ändern.
Die Verfassungsbeschwerde ist zwar umsonst, aber die Rechtsanwaltskosten von ca.2000,- bis 2500.-Euro übersteigen m.E. das Risiko auch dort zu scheitern.
In gut 2 Jahren werden meine Kinder 18 Jahre, dann muss eh neu berechnet werden.
Ich denke ich werde das aussitzen.
Im übrigen habe ich echt die Nase voll von Rechtsanwälten und Gerichten.
Gruss Wedi
