Hi nochmal
Die Kosten sind Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite, aus dem Berufungsverfahren.
Meiner Ex ist in dem Verfahren auch die PKH gestrichen worden, mit der Begründung, das aus der Ablehnung meiner PKH und somit auch der Berufungsklage, für Gegenanwältin ersichtlich sein müsste, das Schriftwechsel der Gegenanwältin zu keiner Zeit notwendig waren.
Diese unnötigen Schriftwechsel soll ich nun bezahlen?
Gruss Wedi
Hi
Irgendwie habe ich das Gefühl ich führe in diesem Thread in letzter Zeit einen Monolog. :erstaunt078:
Habe heute Rücksprache mit meinem ''Neuen'' Anwalt gehalten.
Er geht nun daran, die Klage gegen Ex Anwalt auszuarbeiten.
Seltsam sind einige Dinge, die mir aufgefallen sind.
1. Ein Richter, der auf Rechenfehler aufmerksam gemacht wird, übernimmt diese trotzdem und baut neue ein zu meinen Lasten
2. PKH (Berufung)wird aufgrund fehlender Erklärungen abgewiesen, jeder Richter hätte wenigstens einmal hinterfragt.
3. Selbst nach Beweisen das die fehlenden Positionen wertlos sind wird abgelehnt, mit dem vermerk, von vorneherein das Widereinsetzung nicht möglich ist.
4. Rechtspflegerin am Amtsgericht, ich nenne sie jetzt mal Müller hat sowohl PKH-Prüfung und Kostenfestsetzungsbescheid veranlasst.
5. Gegenanwältin gibt Kostennote am 11.05.2010 zu Gericht.
6. Rechtspflegerin Müller schreibt ihren Kostenfestsetzungsbescheid am 11.05.2010
7. PKH-Prüfung wird von Rechtspflegerin Müller am 11.05.2010 geschrieben und abgeschickt
8. Die Rechtspflegerin heisst genauso wie der Mann meiner Ex.
Na ja, sicher alles nur Zufälle
Gegen die Kostenfestsetzung wird erstmal Beschwerde eingelegt.
Gruss Wedi
Hallo Wedi,
Irgendwie habe ich das Gefühl ich führe in diesem Thread in letzter Zeit einen Monolog. :erstaunt078:
also mir fällt zu diesem Thema leider überhaupt nichts hilfreiches ein.
Wenn die Justiz erstmal jemand runtergeschluckt, verdaut und wieder ausgesch* hat, gibt es dagegen ebn kaum noch legale Mittel die in einem einigermaßen vernünftigen Verhältnis, von Nutzen*Chancen - Kosten*Risiko stehen.
Zumal du dich dafür wieder in die Hände der gleichen Verbrecher begeben musst, die dich eben bis aufs Hemd ausgezogen haben.
Und ich vermute mal, den anderen fällt auch nicht viel mehr dazu ein, nur schreibt man in solchen Fällen eben normalerweise nur, wenn man auch was zu sagen hat.
Gruss Beppo,
dem Justizia auch gerade mal wieder gehörig den A* aufgerissen hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Heute wieder beim RA.(geschlagene 2 std. habe ich dort gesessen)
Nach genauer Prüfung meiner Akten hat der RA die Hände über den Kopf zusammengeschlagen und mir erklärt, das von Anfang an, d.H. von der ersten Klage wegen BU und KU sämtliche Regeln nicht eingehalten wurden.
So wurden z.B. meine Einkünfte nicht genau berrechnet, die Ausgaben mit Zins und Tilgung nicht genau ermittelt.
Am schlimmsten sei aber die Inverzugsetzung in den gesamten Verfahren, so hat jetzt z.B das OLG einen Streitwert von 6000,-Euro angesetzt obwohl nach richtiger Klagestellung eigentlich nur 1728,- hätte als Streitwert berrechnet werden dürfen.
Daher auch die hohen Anwaltskosten von 679.50Euro, die ich Zahlen muss.
Rückwirgend hätte nie Ehegattenunterhalt oder der überhöte KU gezahlt werden müssen, jetzt aber schon, weil Ex-Anwalt darauf nicht eingegangen ist und es nur so hingenommen hat.
Das OlG Hamm hat dieses wahrscheinlich festgestellt und einen Ausweg gesucht und mit der dummen Klagestellung des Anwalts ein leichtes Spiel gehabt mich auszunocken.
Na ja, der Zug ist erstmal abgefahren und hoffe wenigstens auf Erfolg bei der Klage gegen den Anwalt.
Gruss Wedi
Ups...., ganz vergessen zu Fragen
Habe ich in der zweistündigen Sitzung beim Anwalt auch vergessen.
Ist eine Überprüfung des letzten Verfahrens durch den BGH (noch)möglich?
Gruss Wedi
Nur wenn das OLG die Revision zugelassen hat.
Ansonsten wenn du Nichtzulassungsbeschwerde einlegst.
Für beides gibt es aber enge Fristen.
Ich denke, eine Änderungsklage ist einfacher.
Da ist eben nur das Problem, eine Änderung herbei zu führen, die eine erneute Klage rechtfertigt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Heute mal eine seltsame aber erfreuliche Nachricht:
Sehr geehrter Herr Wedi
In der Familiensache,
Ex gegen mich
Wird ihnen mitgeteilt, dass bei der Überprüfung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäss § 120 4 ZPO festgestellt wurde, dass Sie nicht verpflichtet sind, die im Rahmen der Prozesskostenhilfe gestundeten Beträge zurückzuzahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Rechtspfleger
Das grenzt schon an ein Wunder, denn Das OLG war ja anderer Meinung.
Gruss Wedi
Hey,
coole Sache. Das sind doch mal gute Nachrichten. Hat man auch nicht jeden Tag.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi
Habe mir heute die Deckungsschutzzusage der RV mal durchgelesen.Das Schreiben ging an meinen Ra.
Sie haben mir bestätigt, das ein Kostenvorschuss in höhe von 1028,57 Euro überwiesen wurde.
Gleichzeitig schreiben die
Wir bestätigen Rechtschutz für das erstinstanzliche Verfahren in der Zivilangelegenheit im Rahmen des Versicherungsvertrages und .bla bla.
Bevor Sie weitergehende kostenauslösende Maßnahmen ergreifen, bitten wir Sie, rechtzeitig unsere Zustimmung einzuholen.In allen anderen Fällen genügt es, wenn sie uns erst nach Beendigung des Mandates mit ihrem Abschlussbericht informieren.[i]Bei einer vergleichsweisen Erledigung des Rechtstreites können wir die Kosten nur zu dem Anteil übernehmen, der dem Nachgeben des Versicherten in der Hauptsache entspricht.
Kann mir jemand erklären was das bedeutet?
Gruss Wedi
Hi wedi
Falls der Vergleich teurer wird als ein Gerichtsentscheid hast Du das darüber liegende zu tragen. Ausgangspunkt dürften Deine anteiligen Kosten sein, welche sich laut Streitwert/Gebührenordnung ergeben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi wedi,
ergänzendes Beispiel: eingeklagt sind 1.000 Euro.
Ihr einigt Euch darauf, dass Du 500 Euro bekommst. Dann muss die Kostenregelung auch so aussehen, dass Du (höchstens) 50% der Kosten trägst. Vereinbarst Du im Vergleich, 80% der Kosten zu tragen, dann wird Dir die Rechtsschutz die übersteigenden 30% abziehen.
Das ganze dient dazu, dass man nicht zu Lasten der Rechtsschutzversicherung bei den Kosten übermässig nachgibt und dafür in der Hauptsache mehr zugestanden bekommt.
Die Kosten des Vergleichs selbst werden bei angemessener Kostenverteilung von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Gruss von der Insel
Hi
Soll also heissen:
Wenn ich den Prozess voll umfänglich gewinne, bekommt die RV ihr Geld zurück.
Wenn ich durch Abweisung oder Richterspruch verliere, trägt die RV die Kosten.
Wenn ich einen Vergleich eingehe meinetwegen 70% zu Lasten des Gengners, würden die Kosten gequotelt und die RV würde die Kosten abdecken.
Wenn ich einen Vergleich eingehe 70% zu meinen Lasten, würden Kosten durch die Quotelung für die Versicherung höher sein als bei einen Vergleich 50 zu50.
Die dann aus der Gebührenordnung enstandenen Kosten, die über 50/50 liegen müsste ich zahlen?
Gruss Wedi
Hi Inselreif, hab gerade gesehen das du geschrieben hast, ist das so gemeint?
Hi
Nach nochmaligem lesen hab ich's begriffen. :redhead:
Gruss Wedi und danke
Hi wedi,
noch eine kleine praktische Ergänzung, die mir gerade so einfällt: wenn Du auf Nummer absolut sicher gehen willst, schliess den Vergleich mit Widerrufsfrist ab und frag bei der Rechtsschutz nach, ob sie alle Kosten übernehmen.
Gruss von der Insel
Hi
Heute Post vom zuständigem Landgericht bekommen:
Sehr geehrter RA
In dem Rechtsstreit Wedi gegen RAe bla bla
erhält die beklagte Partei die Klage zugestellt.
D. Einzelrichter des Gerichts hat die in beglaubigter Abschrift anliegende Verfügung getroffen, die ihnen zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt wird.
mfg
In dem Begleitschreiben wird der Beklagte aufgefordert, wenn sie sich verteidigen will, das dem Gericht binnen zwei Wochen anzuzeigen und innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen auf die Klage zu erwidern.
Gleichzeitig wird belehrt über PKH, Klageerwiderung und die Gefahren eines Versäumnissurteils.
Dann kommt die Empfehlung an einer Mediation teilzunehmen, die von einem richterlichem Mediator geführt wird. :puzz:
Hat es Sinn sich mit einer Anwaltskanzlei, die man verklagt, an einen Tisch zu setzten und einen Vergleich auszuarbeiten?
Ich habe keine Ahnung, denke aber das hätte keinen Sinn, oder?
Gruss Wedi
Warum nicht?
Man kann über jeden Streit sprechen.
Du solltest dich dem zumindest nicht widersetzen, wenn der Richter das so möchte.
Er scheint dein Ansinnen ja zumindest nicht ganz von der Hand zu weisen, also tu doch was er sagt.
Einen Nachteil sehe ich da für dich nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Einen Nachteil sehe ich da für dich nicht.
Stimmt, ich werde erstmal einwilligen und sehen was passiert.
Wenn es zu keiner Einigung kommt geht es weiter.
Ich habe dann wenigstens den guten Willen gezeigt.
Gruss Wedi
Hi
Die Gegenseite hat eine Mediation abgelehnt, war nicht anders zu erwarten und für mich ein klares Zeichen :exclam:
Gruss Wedi
Hi
Hier ein Update
Es wird mit harten Bandagen gekämpft.
Nach der Klagezustellung des Landgerichts kam heute das erste Gegenschreiben, der sonst so verhaltenden und ruhigen Kanzlei.
Ganz anders in den Verfahren, in denen sie mich vertreten haben, gingen sie mit Bomben und Granaten gegen die Klageschrift vor.
10 Seiten vollkommender quatsch.
Es wurde nicht nur der Klage entgegengewirkt, sondern auch gegen mich persönlich Dinge geschrieben, die ich nicht einmal in den Mund geschweige auf's Papier bringen würde.
Ein Beispiel:
Dem gerichtserfahrenen Kläger-etliche Familienstreitigkeiten-war der PKH-Bogen vorgelesen und erklärt worden, wie in seinen zahlreichen Verfahren vorher auch.
Schlichtweg gelogen. 😡
Und so eine Post bekommt man Samstags. damit man sich das ganze WE aufregen muss.
Gruss Wedi
Moin Wedi,
wenn ich eines in der Vergangenheit gelernt habe, dann ist es, dass man sich (auch wenn es manchmal SEHR schwer fällt),
nicht über jeden Käse ärgern sollte.
Die versuchen dich bewußt aus der Spur zu bringen und ja, denen macht es auch nichts aus, Dir das Wochenende zu ver-
mießen.
Wichtig ist, dass du unwahre Dinge als unsubstantiiert zurückweist, aber nicht den Fehler machst, den Schriftsatz in jedes
Detail zu zerlegen und zu jedem Satz etwas entgegen zu argumentieren.
Das schafft nur unnötig Papier. Schreibst du 10 Seiten, schreiben die 12 usw.
Lass dich nicht aus der Ruhe bringen. Das hört sich leichter an, als es ist. Aber es ist NUR Papier.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25