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Anwaltsempfehlung Berlin Durchsetzung Wechselmodell

 
(@fermat)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, praktizieren seit Trennung März 2006 eine Art Wechselmodell mit knapp der Hälfte der Zeit Kinder (Zwillinge - 3 Jahre und Sohn 8 Jahre) bei mir. Vorher war meine Ex (sind noch verh.) allein berufstätig und ich für Kinder u. Haushalt zuständig. Seit Mai bin ich auch als Lehrer (2/3 Stelle) tätig. Komplizierte Regelung wurde hart mit Hilfe eines Familienberaters (angeschlossen ans JA) erkämpft. Nun lehnte Ex Verhandlungen über Weiterregelung ab und irgendeinen Antrag auf gerichtliche Entscheidung an. Weiß nicht genau, was kommt, warte täglich auf Post.
Sie will eine 10-4 Regelung mit einmal 14-tägig die Kinder Fr. bis Montag bei mir. Dies halte ich für die Kinder für katastrophal, zumal ihre emotionale Bindung zu mir ebenso eng ist, wie zu ihrer Mutter. Außerdem sind 10 Tage ohne ihren Vater zu sehen erst recht für die Kleinen ein viel zu langer Zeitraum.
Kann mir jemand aus Berlin eine Empfehlung für einen kompetenten und engagierten Anwalt (oder Anwältin) geben, der nicht selbst schon einem Wechselmodell eher skeptisch gegenübersteht oder der sogar schon eine Art Erfolg zu solch einem Modell vorzuweisen hat. Danke.


Gruß fermat

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2006 17:23
(@papi74)
Registriert

Hallo,

hast du schon mal versucht die Kinder komplett zu Dir zu nehmen. Da du schon zur normalen Ehezeit der Hauptbetreuer warst... denke ich, dass du ganz gute Chancen hast.

Wenn du der Ex mit solchen Wünschen kommst ... vielleicht lässt Sie dann von sich aus das Wechselmodell stehen.

Warum will Deine Ex auf einmal die Haupbetreuung übernehmen...ich hoffe nicht nur wegen den Unterhalt.

Einen RA kann ich Dir nicht empfehlen...da ich nicht aus der Ecke komme...aber ich denke da werden Dir andere hier sicherlich helfen.

Viel Glück

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 17:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo fermat,

ich will nicht schwarzmalen, aber das Ganze klingt tatsächlich danach, als hätte Deiner Noch-Frau einer der unvermeidlichen "wohlmeinenden Berater" geflüstert, dass es eine Menge Kohle für sie bringt, wenn sie das Wechselmodell aushebelt: Derjenige, bei dem sich die Kinder mehr als 50 Prozent der Zeit aufhalten (und sei es nur ein Tag mehr im Jahr), bekommt nämlich vom anderen Kindesunterhalt und vom Staat das Kindergeld. Du hingegen müsstest dann alle Kosten, die mit den Kindern zusammenhängen, notfalls von Deinem Selbstbehalt bestreiten (derzeit 890 EUR West bzw. 820 EUR Ost). Ist schreined unfair, aber leider Realität.

Dein Vorteil: Mit den vier Monaten, die Ihr das Modell nun schon praktiziert, lässt sich im Sinne des "Kontinuitätsprinzips" argumentieren. Lass Dir auch nichts anderes einreden - es gibt in Deutschland KEIN Gesetz, das Müttern hier höhere Rechte als Vätern zuteilt. Daran ändert auch die mütterlastige Rechtssprechung nichts. Dein Umgang bzw. Dein Anteil an der Betreuung und Versorgung Eurer Kinder wird Dir nicht von Deiner Frau zugeteilt. Wenn sie gegenteiliger Ansicht ist, soll sie klagen (und ihre Ansicht gut begründen).

Ich an Deiner Stelle würde Ihr gegenüber das Wechselmodell als "Minimal-Lösung" darstellen - mit der Option, dass sie auch gerne vollschichtig berufstätig sein, Unterhalt für die Kinder und Dich bezahlen und die Kinder jedes zweite Wochenende sehen kann. Ich denke, sie wäre nicht sehr begeistert - aber warum solltest Du im Gegenzug eione solche Lösung gut finden?

Gleichzeitig solltest Du eine Sorgerechts-Mediation bei einer Familien-Beratungsstelle anleiern. Ob Deine Noch-Frau mitmacht, ist fraglich - aber eine Weigerung kommt bei einer gerichtlichen Entscheidung auch nicht gut.

Was die Anwaltsfrage angeht: Ruf einfach mal bei der zuständigen Anwaltskammer in Berlin an und frage nach einem GUTEN Familienrechtler.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 18:29
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Fermat,

zunächst mal herzlich willkommen bei VS, die Seite auch für Wechselmodeller!

Ich denke mal du brauchst keine Anwalt der Extra für das Wechselmodell qualifiziert ist. Es reicht, das du dir einen engagierten und gut belumundeten Anwalt suchst. Am Telefon könntest du ihn oder sie ja dann vielleicht nach der grundsätlichen Haltung zum Doppelresidenzmodell befragen.

Spezialisten für Wechselmodelle wirst su nicht finden, denn es gibt diesbezüglich kaum Urteile! Die meisten Wechselmodelle kommen aufgrund von außergerichtl. Einigungen zustande.
Ich kenne nur einen Fall (aus Esslingen), wo ein Gericht einen Beschluß zum Wechselmodell gefasst hat (Inzw. sind die Kinder allerdings ganz beim Vater, da die Mutter nicht mehr mitmachte. Wenn du Interesse an Kontakt mit dem Vater hast, morse mich an.

Deine Ex wird wahrscheinlich eine Einstweilige Anordnung des ABR zu ihr und einen Antrag auf Sorgerechtsübertragung auf sie beim Gericht einreichen.

Ihre Anträge muß sie aber auch begründen. Das bekommst du auch alles mit der Post - auf die du ja schon wartest.
Da es in der Rechtssprechung und im BGB praktisch kein Dopperlresidenzmodell gibt, ist es nicht erfolgversprechend, diesem Antrag mit einem Gegenantrag auf Beschluss eines wechselseitigen Aufenthaltes der Kinder bei Euch  zu antworten.
Wahrscheinlich wird dein Anwalt dir dann raten, im Gegenzug zumindest das ABR für dich zu beantragen, mit der Begründung dass du die Kontinuität und die gewohnte feste Bindung an beide ET am Besten gewährleisten kannst, eben weil du eine höherer Bindungstoleranz hast ( Bewis: Ex beantragt ohne Not ASR - du nicht)

Aber das ist ja alles Zukunftsmusik - allerdings muß man sagen, dass es hier viele Väter gibt die wesentlich schlechtere Karten haben.

Viel Glück - insbesondere auch bei der Suche nach einem Anwalt.
Gruß
Haddock

PS: Wäre schön, wenn du den weiteren Verlauf, oder das Ergebnis eures Verfahrens mitteilen könntest - besonders um Entscheidungen zum Wechselmodell sind viele Foren und Forsiten sehr verlegen, eben weil es sowenig dazu gibt.
 


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 20:21
(@romyh)
Registriert

Hallo,
der anwalt, den mein LG bzgl. Scheidung und Umgangsverhandlung hatte und für ihn das Optimum rausgeholt hat, ist eigentlich kein ausgebildeter Familienrechtler, aber hat eine Menge Erfahrungen schon gesammelt. Ich finde ihn gut.
RA Schneider in der Kanzlei Fromman, Schneider & Stolze in der Seestrasse 43, 13353 Berlin-Wedding, tel.: 0304533340

Viel Glück!

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2006 09:54