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§ 1626a und kein Ende...

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(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hier das Original aus der SZ:

Mehr Rechte für ledige Väter
Männer können künftig das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen / Gesetzentwurf im Bundeskabinett

Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Das sie

Bitte an Admins/Mods: Bitte den o.g. Artikel kürzen und ggf mit Link zum Original ergänzen. So im Vollumfang aufgeführt ist er ein Verstoß gegen das Urheberschutzgesetzt!


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 11:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hier das Original aus der SZ:
von Daniela Kuhr

Widerlich, sowas. Schreibt die SZ "Exklusiv" am Dienstag, was das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Hab' ich bisger nur im 007-Film "Die Welt ist nicht genug" gesehen.

Und die anderen zitieren dann, das Kabinett "hat beschlossen", "wird beschlissen", "will beschliessen", "will beraten". Was ist denn das für ein Journalismus? Letzte Woche schon die gleiche Nummer:

http://nachrichten.rp-online.de/politik/koalition-staerkt-vaeterrechte-1.2885739 ( -> Ente )

Das ist kein Journalismus, das ist ein Machtkampf zwischen zwei Weibern, Leutheuser-Bindestrich und Beate Merknix. Und die Frau Kuhr ist sich dafür nicht zu schade. Und dann diese Schwachsinns-Diskussion, mit der Alternative Kopplungs ans Zusammenleben. Die Alternative wäre ein Gesetz, was die Familien ersnt nimmt! Der vorliegende Entwurf koppelt das Sorgerecht ans Zusammenleben!

Und die anderen Blätter schreiben dann, das "bisher" der Vater keine Möglichkeit hat. 2 1/2 Jahre lang keine Zeitung gelesen die Burschen? Bisher macht das Bundesverfassungsgericht die Gesetze, und daran wird sich auch nichts ändern, wenn die Regierung so weitermacht.

Und Gesetze werden in Deutschland immer noch vom Parlament beschlossen statt vom Kabinett. Und das ist sich hoffentlich zu schade für diesen Mist.

Aufregen könnte ich mich.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 14:53
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Darf ich mal eine blöde Frage stellen? Ist das jetzt nur ein Entwurf oder ist das heute beschlossen worden bzw. tritt es gesetzlich in Kraft?

Ich sehe bei den vielen Formulierungen ehrlich gesagt nicht mehr durch.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 18:45
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Justizministerin, der an diesem Mittwoch (heute) dem Bundeskabinett vorgelegt wird und von diesem beschlossen werden kann/soll . Das ganze müsste aber auch nochmal durchden Bundestag, sofern das Kabinett den Entwurf billigt.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 18:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Darf ich mal eine blöde Frage stellen? Ist das jetzt nur ein Entwurf oder ist das heute beschlossen worden bzw. tritt es gesetzlich in Kraft?

Hier jetzt was halbwegs offizielles:

http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20120704_Staerkung_der_Vaeterrechte.html

mit einem Verweis auf einen, gegenüber dem Referentenentwurf leicht modifitiertem Gesetzentwurf:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf?__blob=publicationFile

Eine Kabinetts-Entscheidung hat kein Gesetz zur Folge, aber in der Regel sorgt die Koalotions- und Fraktionsdisziplin dafür, dass sowas auch vom Bundestag beschlossen wird.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2012 18:55
(@fruchteis)
Registriert

Blub.

Nach diesem Gesetzentwurf ist mE die Schwelle

- von der aES einer Mutter zur ES beider Eltern noch zu hoch (1626a)
und
- von der ES beider Eltern zur aES einer Mutter viel zu niedrig (1671)

Sollte das Gesetz werden, dann wird eine Verfassungsbeschwerde jetzt und unmittelbar Betroffener nicht leicht sein.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 11:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sollte das Gesetz werden, dann wird eine Verfassungsbeschwerde jetzt und unmittelbar Betroffener nicht leicht sein.

Ja doch, es gibt das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit. Und das werfen sie hier über Bord. Im BGB wird eigentlich die materielle Norm definiert. Und das machen sie jetzt gleich zweimal. Einmal im 1626a ("GSR ist neues Leitbild..." ) und einmal im 1671 ( "ASR wenn Mama hustet"). Ergebnis ist Ping-Pong. Das wäre einmalig im BGB.


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 14:37
(@diskurso)
Registriert

VAfK-Pressemitteilung
Sorgerecht für ledige Väter: Minimalismus ‚Made in Germany’!
Heftige Kritik vom ‚Väteraufbruch für Kinder’

www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=15673


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 15:34
(@diskurso)
Registriert

Linkkorrektur:

 http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews [tt_news]=15673&cHash=b15631a322351ed5772fe87c4bb95049

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 16:13
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

mich würde interessieren, wo ihr die Probleme der neuen Regelung seht? Liest man die Beweggründe für diese Gesetzesinitiative, dann wird deutlich, dass die Schwelle, einem Vater das GSR zu verweigern, erst dann erreicht ist, wenn bspw. Drogen oder Gewalt eine Rolle spielen. Dies wird deutlich, wenn man die Ausführungen zu der Studie liest, wo ausdrücklich diese Probleme genannt werden, die die Mütter aber nur in den seltensten Fällen vorgebracht hätten, wenn es um die Verweigerung des SR ging.
Ansonsten gilt erstmal die Vermutung, dass das GSR dem Kindeswohl dient und die Mutter muss darlegen und beweisen, dass das GSR dem Kindeswohl schaden würde. Sofern die Eltern in einem gewissen Maß kooperieren, also die Kommunikation nicht völlig desolat ist, dürfte auch die Behauptung, es gäbe ab und an Streit, unerheblich sein, denn das ist auch unter verheirateten oder zusammenlebenden Paaren mit GSR nicht ungewöhnlich.

Sollte sich irgendein Amtsrichter darüber hinwegsetzen, dürfte das beim OLG schnell zu korrigieren sein, denn die Motive für das Gesetz sind gut nachvollziehbar und eine gesetzliche Vermutung ohne Beweis auszuhebeln, dürfte sich auch ein Senat nicht leisten.

Sollte das so durchkommen, werde ich den Antrag endlich stellen, denn nun muss ich nicht mehr beweisen, dass das GSR dem Kindeswohl dient, sondern die Mutter müsste sich irgendetwas aus den Fingern saugen. Und dazu war sie bislang nicht fähig und kreativ genug. Ja, auch so etwas gibt es unter Müttern...

Also: Warum schwarz sehen?

Und noch eine Frage: Weiß jemand, was aus Schulte-Frohlinde und Brenschede geworden ist? Die Websites sind gesperrt. Was ist da los?

Zum VAFK ist nicht viel zu sagen. Die habens mal wieder verpennt und die Spitzfindigkeit wegen der sechs Wochen ist auch neben der Sache, denn zur Not stellt man einen Antrag auf Einstweilige Verfügung, der der Mutter endgültige Entscheidungen verbietet, bis das Sorgeverfahren geklärt ist.

Grüße


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2012 16:19




(@ariba)
Registriert

Moin,

Hallo,

mich würde interessieren, wo ihr die Probleme der neuen Regelung seht?

Sofern die Eltern in einem gewissen Maß kooperieren, also die Kommunikation nicht völlig desolat ist, dürfte auch die Behauptung, es gäbe ab und an Streit, unerheblich sein, denn das ist auch unter verheirateten oder zusammenlebenden Paaren mit GSR nicht ungewöhnlich.

Sollte sich irgendein Amtsrichter darüber hinwegsetzen, dürfte das beim OLG schnell zu korrigieren sein, denn die Motive für das Gesetz sind gut nachvollziehbar und eine gesetzliche Vermutung ohne Beweis auszuhebeln, dürfte sich auch ein Senat nicht leisten.

Sollte das so durchkommen, werde ich den Antrag endlich stellen, denn nun muss ich nicht mehr beweisen, dass das GSR dem Kindeswohl dient, sondern die Mutter müsste sich irgendetwas aus den Fingern saugen. Und dazu war sie bislang nicht fähig und kreativ genug. Ja, auch so etwas gibt es unter Müttern...

Also: Warum schwarz sehen?

Ich kann nur sagen was mir aufstoßt und warum ich "Schwarz sehe":
Die Zauberwörter hier für mich sind Mindestmaß an Kommunikation und Kooperation!

Ich bin zwar gewiss kein GSR Profi, aber: Auch ich habe die 38-39(?) pdf Seiten vor ein paar Tagen mit dem Gesetzentwurf gelesen. Und meines Erachtens ändert sich gar nicht viel. OK, vielleicht muss MANN jetzt nicht mehr "beweisen", dass das GSR dem Kindeswohl dienlich ist. Aber eine Mutter die schlichtweg kein GSR möchte, hat immer noch eine große Spielwiese. Und diese Wiese ist umso größer, je länger es kein GSR zuvor bei bereits gemeinsamen Kind/Kinder gab. Nun soll "meine" KM kein allgemeines Beispiel sein, aber sie spricht z.B. mit mir nicht, seit Jahren nicht. Dazu 5 Jahre lang Gerichtsverfahren, zig Anhörungen, Psychogutachten usw., nun Umgangspflegschaft und allem Pipapo.

Vor 2 Jahren hatte ich das GSR beantragt, dann abgelehnt, dann zum OLG, ebenso abgelehnt. Hauptsächlicher Grund: "Es ist schnurz und piep-egal wer von beiden Eltern zu blöd ist - wenn die Eltern nicht kooperativ sind/sein können und auch kein Mindestmaß an Kooperation erlangt werden kann,  dann entspricht ein GSR eben gerade nicht dem Kindeswohl, sondern ist diesem abträglich!"-

Das kennen hier doch fast alle im Forum. Auch ich nahm damals an, dass man solche Argumente einfach doch aushebeln könnte, schließlich ist so ein Verhalten einer Mutter nicht dem Wohl des Kindes gerecht werdend. Nur: Interessiert niemand! Eine Richterin meinte zu mir "sie können diese Frau nicht zwingen mit ihnen zu sprechen. Ein Mindestmaß an Kooperation ist einfach notwendig!".

Und dieses Mindestmaß habe ich doch auch in der obigen pdf meiner Erinnerung nach auch gefunden bzw. davon gelesen.

Was also tatsächlich dagegen tun, wenn eine Mutter einfach behauptet, sie könne schlichtweg mit dem Vater nicht reden, sich nicht einigen, da sie dann zittert, Ängste entwickelt, Tablette usw benötigt, ABER ansonsten seit Monaten oder Jahren alles andere ganz Prima mit dem Kinde angeht??

Bis DAS also wirklich dennoch von einem Richter in zeitnaher Zukunft irrelevant wird, also auch DIESE Sorgen der Mutter und ihre Unfähigkeit oder Unwilligkeit einer notwendigen Kommunikation und einer notwendigen Mindestmaß-Kooperation .... vergehen meiner bescheidenen Ansicht nach noch ein paar Jahre. Wäre toll, wenn ich mich vollends irre...

Dennoch werde ich wohl ebenso - nach Verabschiedung dieses oder jenes noch gefundenen Gesetzes - sicherlich erneut Antrag auf das GSR stellen. Da "meine" KM schlichtweg mehr und mehr auch unter den Augen der Behörden das Kindeswohl immer deutlicher beeinträchtigt.

Irgendwo las ich im übrigen, dass die Mutter in den ersten 6 Wochen nach der Geburt auch noch den Kindesnamen frei wählen darf, hinziehen kann wo sie möchte, was sie ja auch noch (wie einst meine KM) auch noch ein paar Wochen vor der Geburt kann (hunderte Kilometer weit weg z.B.), ALLEIN und FREI über evtl. notwendige Operationen entscheiden kann etc. Also da kann ein frisch gewordener Vater, so sehr er wohl auch möchte, doch nach wie vor überhaupt nichts tun..oder?

Freue mich, wenn ich mein Wissen erweitern kann und werde hier auch diesen Thread weiterverfolgen,

Grüße
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2012 20:38
(@diskurso)
Registriert

Sollte sich irgendein Amtsrichter darüber hinwegsetzen, dürfte das beim OLG schnell zu korrigieren sein, (...)

(...) die Spitzfindigkeit wegen der sechs Wochen ist auch neben der Sache, denn zur Not stellt man einen Antrag auf Einstweilige Verfügung, der der Mutter endgültige Entscheidungen verbietet, bis das Sorgeverfahren geklärt ist.

Dazu fällt mir eigentlich nur ein: träum weiter ...


AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2012 21:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ diskurso

Ein Beitrag mit fundierten Infos wäre mir lieber als dieses ewig väterliche Verzweiflungsgeheul.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2012 22:33
(@diskurso)
Registriert

Ein Beitrag mit fundierten Infos wäre mir lieber als dieses ewig väterliche Verzweiflungsgeheul.

"Fundierte Infos" findest Du jede Menge in diesem (und anderen) Thread(s) und auch Aribas Beitrag hat die Lage klar und deutlich zusammengefasst.
Wenn Du Dich dennoch hartnäckig erkenntnisresistent fühlen willst - bitte, warum nicht - kein Grund jedoch, beleidigend zu werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 00:08
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Interessanter als den derzeitigen Stand zu feiern oder zu beheulen fände ich die Zeitschiene. Das Ding muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Zypris war damals ja recht fix mit dem Verbot des anonymen Vaterschaftstests. Mal sehen ob die sich jetzt ebenso sputen ... oder soviel Zeit lassen wie seit dem EMGR-Urteil bis zum Kabinettsbeschluss.
Ich vermute aber (Glaskugel an), dass ich keinerlei Mitsprache im nächsten Jahr bei meinem Ältesten habe wenn es um die weiterführende Schule geht  :thumbdown: (Glaskugel aus).


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 00:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

@ diskurso

Wer im Glashaus sitzt, soll keine Steine schmeißen. Wer beleidigt denn, wenn er Beiträge anderer als Träumerei bezeichnet? Aber genug davon. Dieser Thread soll nicht die ewigen Männer-Herumhackereien fördern.

Zum Beitrag von  Ariba:

Bis zum Beschluss des BVerfG war es tatsächlich völlig egal, warum die Mutter das Sorgerecht nicht wollte. EIGENTLICH hätte Kommunikationsverweigerung schon ab diesem Beschluss relevant gegen die Mutter sein müssen, da ja nun schon die Möglichkeit bestand, auch ganz ohne Kindeswohlgefährdung auch das alleinige Sorgerecht beantragen zu können. Aber natürlich war dieser Gedanke in den Familiengerichten undenkbar, da es seit jeher immer nur pro Mutter ging.

Nun aber hat der Gesetzgeber ganz klar gemacht, welche Gründe er für relevant hält und welche nicht. Die reinen Behauptungen "Ich verstehe mich nicht mit dem Vater, will nichts mit ihm zu tun haben, Einigungen sind schwierig" etc. werden nicht mehr ausreichen, da sie nicht Kindeswohl relevant sind. Erwachsene müssen auch an sich arbeiten. Und ich bin auch der Meinung, dass tatsächlich ein gewisses Mindestmaß gegeben sein muss. Wenn ich - wie kürzlich - einen sog. "Entsorgungsbeschluss" lese, der einem Vater das GSR verweigert, der sein Kind zwei Jahre nicht gesehen hat (und nicht weil die Mutter das nicht wollte) und noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt hat, der die alltäglichen Belange seines Kindes absolut nicht kennt, dann verstehe ich die Ablehnung des GSR sehr gut.

Das neue Gesetz wird sicherlich noch einige Zeit benötigen, bis es auch im letzten Richterkopf angekommen ist. Aber rein auf dem Papier ist es doch keine wirklich schlechte Lösung. Dass Väter nach wie vor eine Hürde nehmen müssen, wenn Mütter nicht wollen, ist nicht optimal. Aber dieses Gesetz soll die Hürde nun so gering wie möglich machen. Entscheidend wird sein, dass man fehlerhafte Rechtsanwendung, die vorprogrammiert ist, nicht hinnimmt und sich von einem Einzelrichter nicht abkanzeln lässt, sofern die Voraussetzungen für ein GSR vorliegen.

Das über 1671 der Weg vom GSR zum ASR besteht, ist zwingend notwendig. Das dabei Mütter bessere Chancen haben, wenn sie vorher die Kinder eh hauptsächlich betreuten, ist auch klar. Man kann nicht in jedem Fall ein Kind aus der bisherigen Sorge reißen. Da kann der Schaden weit höher als der Nutzen sein.

Ich gehe davon aus, dass das neue Gesetz noch im Herbst kommt. Kabinettsbeschluss ist da, 3 Lesungen im BTag und im Monat auf die Verkündung gilt es. Sollte also nicht mehr lange dauern.

Gruß


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 11:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Gesetzestext alleine ist kein großer Wurf.
Der lässt den Richtern tatsächlich immer noch fast genauso viel Spielraum das GSR zu verweigern wie bisher.
Der Schlüssel zum Glück liegt in der Begründung des Gesetzes, denn da werden die ganzen schönen Ausreden der Justiz,warum das GSR leider in diesem Einzelfall nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei als genau solche gewertet.

In einen Antrag zum GSR gehört daher aus meiner Sicht immer der Hinweis auf die entsprechenden Textstellen in der Begründung.
Besser gesagt, gehören diese Dinge nicht in den Antrag sondern erst in die Erwiderung auf den Einspruch der Mutter, falls er sich auf genau diese Dinge stützt.

Im Antrag reicht es auf die allgemeine kindeswohldienlichkeit des GSR zu verweisen.
Man will ja der Mutter nicht noch gleich Vorlagen liefern.

Das hier,

Das über 1671 der Weg vom GSR zum ASR besteht, ist zwingend notwendig. Das dabei Mütter bessere Chancen haben, wenn sie vorher die Kinder eh hauptsächlich betreuten, ist auch klar. Man kann nicht in jedem Fall ein Kind aus der bisherigen Sorge reißen. Da kann der Schaden weit höher als der Nutzen sein.

ist allerdings Quatsch.
Es ist sicher nötig, in wichtigen Fällen einem Elternteil das SR entziehen zu können.
Notfalls auch beiden.
Aber dafür gibt es bereits den §1666 BGB der das in schweren Fällen erlaubt.
Für einen §1671 der das auch in Fällen einer quer sitzenden Flatulenz erlaubt gibt es über keine Berechtigung.

Und für eine Besserstellung der Mutter gibt es auch hier keinen Grund.
Wenn einem Elternteil das SR wegen schwerer Verstöße gegen das Kindeswohl zu entziehen ist, dann ist dem zu entziehen, der diese Verstöße zu verantworten hat.
Auch und gerade, wenn das in seiner Obhut ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 11:24
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Entscheidend wird sein, dass man fehlerhafte Rechtsanwendung, die vorprogrammiert ist, nicht hinnimmt und sich von einem Einzelrichter nicht abkanzeln lässt, sofern die Voraussetzungen für ein GSR vorliegen.

Krishna, diese Vorraussetzungen sind in dem Entwurf doch garnicht definiert. bzw gleich zweimal und also irgendwie nicht.

Das Verfahren ist so, dass Mütter die "Stellungnahme" zu einem Antrag im Vereinfachten Verfahren erst dann abgeben müssen, wenn dieses Verfahren abgeschlossen ist und sie müssen dann "Antrag auf ASR nach 1671" draufschreiben. Änderung gegenüber Status Quo = 0. Glaubst Du nicht? Lies mal die Begründung zur vorgesehen Änderung des §1696.

Da werden die Menschen für dumm verkauft.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 11:27
(@ariba)
Registriert

Moin,

Nun aber hat der Gesetzgeber ganz klar gemacht, welche Gründe er für relevant hält und welche nicht. Die reinen Behauptungen "Ich verstehe mich nicht mit dem Vater, will nichts mit ihm zu tun haben, Einigungen sind schwierig" etc. werden nicht mehr ausreichen, da sie nicht Kindeswohl relevant sind. Erwachsene müssen auch an sich arbeiten.

Also, wenn eine Mutter nicht nur behauptet, sondern beispielsweise auch auf eine umfängliche Gerichtsakte zeigt a la "sehen sie Herr Richter, wir können schon seit Jahren nicht miteinander...sonst gäbe es ja gar keine Gerichtsverfahren", oder bei "einfacheren" Fällen ohne vorherigen Gerichtskampf erklärt, dass "ich(also die Mutter) doch schon die letzten Jahre alles ganz gut allein organisiert habe, und auf den Vater kaum Verlass war...er mich ja auch schon öfters angeschrien hat, sogar schon mal handgreiflich geworden ist/evtl. dies ihm zuzutrauen ist...dann habe ich schlichtweg keinerlei Vertrauen zum Vater, dann geht das mit dem GSR leider überhaupt gar nicht...darunter leidet dann das Kind ganz berheblich...und so wie bisher (ASR bei Mami) mussten wir sogar nie zum Gericht, vielleicht nur ab und zum Jugendamt...".
Meines Erachtens ist die Spielwiese der Mütter nach wie vor unendlich groß. Neues Gesetz hin oder her. Da muss man mich erst mit entsprechenden Beschlüssen zum GSR in der Zukunft überzeugen.

Und wie bereits schon gesagt..

Irgendwo las ich im übrigen, dass die Mutter in den ersten 6 Wochen nach der Geburt auch noch den Kindesnamen frei wählen darf, hinziehen kann wo sie möchte, was sie ja auch noch (wie einst meine KM) auch noch ein paar Wochen vor der Geburt kann (hunderte Kilometer weit weg z.B.), ALLEIN und FREI über evtl. notwendige Operationen entscheiden kann etc. Also da kann ein frisch gewordener Vater, so sehr er wohl auch möchte, doch nach wie vor überhaupt nichts tun..oder?
Grüße
Ariba

.. hat hier ALLEIN DIE MUTTER noch viel, viel Zeit  -  sodenn sie möchte  -  FAKTEN ZU SCHAFFEN. Oder gibt es hier für die Väter überhaupt eine Möglichkeit beim Namen etc. mitzuentscheiden wenn Mutti nicht möchte..? Ich denke nicht. Man stelle sich vor, eine Mutter zieht 500km weit weg, richtet eine Adressensperre ein(oder auch nicht), gibt dem Kind einen Namen(und ihren Nachnamen)...der Vater stellt dann einen GSR Antrag usw. Ein Richter hätte es dann nicht einfach das GSR zu begründen, allein die Entfernung zw den Eltern spricht erfahrungsgemäß wohl dagegen(praktische Ausübung des GSR). Und wenn Vati dann einen Antrag a la "Ersatzweise das ASR, wenn GSR nicht geht" stellt, dann hat dieser doch wahrlich gar keine Chance hier dann das ASR zu erhalten, denn : a) Er ist ein Mann, b) er wohnt 500km weit weg, c) die Mutter stillt noch zig Monate, d) man nimmt keiner Mutter den Säugling weg...usw...

Und ich bin auch der Meinung, dass tatsächlich ein gewisses Mindestmaß gegeben sein muss.

Tja, schon richtig, doch was wenn ein Elternteil (z.b. die Mutter) dieses Mindestmaß schlichtweg verweigert oder etwa intraspychische Probleme hat (die sie ja haben darf, ist ja nicht strafbar) und somit letztlich nicht mit dem Vater sprechen kann/will?? Werden da die Richter in Bälde sagen "alles egal, es gibt jetzt ein GSR und Basta!"..:question:

Wenn ich - wie kürzlich - einen sog. "Entsorgungsbeschluss" lese, der einem Vater das GSR verweigert, der sein Kind zwei Jahre nicht gesehen hat (und nicht weil die Mutter das nicht wollte) und noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt hat, der die alltäglichen Belange seines Kindes absolut nicht kennt, dann verstehe ich die Ablehnung des GSR sehr gut.

Auch ich kannte jahrelang keinerlei alltägliche Belange des Kindes, eben weil die KM eine Hardcore-Boykotteuse war (und ist bzw. noch gern wäre). Nun habe ich zwar Umgang(dank einer UP), doch ist die Mutter viele Kilometer weit weg etc., von einem GSR bin ich noch weit entfernt, es sei denn die Mutter ist dem Kindeswohl zunehmend abträglich (was sie ist...) und ein GSR oder gar ASR(für den Vater) entspricht dem Kindeswohl letztlich besser. Leider weiß hier fast jeder, dass das schwer bis fast unmöglich ist für einen Vater auch real umzusetzen..

Dass Väter nach wie vor eine Hürde nehmen müssen, wenn Mütter nicht wollen, ist nicht optimal. Aber dieses Gesetz soll die Hürde nun so gering wie möglich machen.

Traurig, dass Väter ebend überhaupt eine Hürde nehmen müssen. Von Gleichberechtigung also nach wie vor keine Spur... Und dem Kind werden nach wie vor Chancen genommen, ab Vollendung der Geburt zwei gleichberechtigte Eltern zu bekommen... Meine Meinung!  😡

Das über 1671 der Weg vom GSR zum ASR besteht, ist zwingend notwendig. Das dabei Mütter bessere Chancen haben, wenn sie vorher die Kinder eh hauptsächlich betreuten, ist auch klar. Man kann nicht in jedem Fall ein Kind aus der bisherigen Sorge reißen. Da kann der Schaden weit höher als der Nutzen sein.

Man wird die paar Väter  -  auch auf absehbare Zeit -  vermutlich (weiterhin) an einer Hand abzählen können, die das ASR gegen den erklärten Willen der Mutter erhalten werden. Ich bin gespannt.

Grüße
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 13:44
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke ebenfalls, dass der Schlüssel zum GSR in der Gesetzesbegründung liegt. Natürlich eröffnet das Gesetz auch Möglichkeiten, die alten Argumente aufrecht zu erhalten. Aber es besteht zunächst einmal die Vermutung, dass das GSR gut ist. Und derlei Vermutungen können rechtlich nicht einfach durch Behauptungen widerlegt werden, sondern nur durch bewiesene Tatsachen. Ein Amtsrichter, der dies missachtet, wird mit Sicherheit aufgehoben.

Bislang war es rechtlich nicht möglich, ein GSR anzuordnen, weil man eine positive Kindeswohlprüfung durchführen musste. Nun aber reicht es, wenn es nicht schadet. Und ob ein GSR gegen den Willen schadet, kann eigentlich nur der weitere Verlauf zeigen. Alle Aussagen davor sind auch nur Absichtsbekundungen.

Eine Abkehr vom GSR zum ASR oder für einen Elternteil eingeschränkten SR nur bei 1666 halte ich im Übrigen für Quatsch, da durch eine falsche Schulwahl bspw. kein Kind in die Gefahr des Todes oder schwerster Schäden kommt. Und wer 1666 kennt, weiß, dass er in D nur bei solchen Sachen angewendet wird.

Es wird immer die krassen Einzelfälle geben. Aber jetzt mal ehrlich: Wie viele Väter sind jährlich davon betroffen, dass Mütter zu Zwecken  der ungestörten Namenswahl und Impfung ihre Existenz in 500 km weit entfernten Städten suchen?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 14:03




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