also ich finde den Entwurf "eigentlich" ganz positiv, denn ich sehe in 1626 und 1671 zwei unterschiedliche Fälle. 1626 regelt den Zugang zum Sorgerecht gegen den Willen der Mutter, die nun aber triftige Gründe vortragen müsste, dass die gemS dem Kindeswohl widerspricht.
Wo hast Du denn das gelesen? Es steht drin, dass sie zum Antrag nach 1626a Absatz 2 nicht Stellung nehmen soll, um direkt im Anschluss einen Antrag nach 1671 zu stellen, in dem dem steht, sie könne sich mit dem Vater nicht einigen. Lebt sie mit dem Vater zusammen, gilt aber tatsächlich auch materiell-rechtlich die gesetzliche Präferenz zugunsten des GSR.
Die gemeinsame Sorge als Regelfall wird also an das Zusammenleben geknüpft. Das ist genau das, wovor alle Experten warnen: Denn solche vermeintlich objektiven Kriterien provozieren immer Gestaltungsrückkopplungen. Das ist ein schwerwiegender Eingriff in das Familienleben in einer Phase, die durch eine hohe Dynamik geprägt ist und wo jeder Richter überfordert sein dürfte, der die Vorrausetzung des §1671 prüfen muss ("... nicht nur vorrübergehend getrennt leben..." ).
Und jetzt schau mal auf die Rechtswirkung von so einem 1626a->1671 Ping-Pong: Der Entwurf gestaltet den "Zustand" "nicht sorgeberechtigt nach 1626a(neu) Absatz 3" tatsächlich relativ komfortabel, was die rechtliche Ausgangsposition in echten Krisen angeht. Lies einfach mal zusätzlich zum 1626a(neu) Absatz 2 auch 1671(neu) Absatz 2 + 3 und §1678 Absatz 2. Und vergleich das mal mit Deiner Rechtsposition, wenn Du einmal per §1671 entsorgt bist. Auf deutsch: wer brav die Klappe hält und auf Mitsprache im Alltag verzichtet, hat im Krisenfall die selbe rechtliche Ausgangsposition wie ein ehelicher Vater. Die anderen werden gründlich entsorgt.
Und dann schau noch auf die Rechtswirkung eines GSR-Beschlusses nach §1626a(neu) Absatz 2: Die Änderung am §58a SGB VIII (Negativattest) finde ich besonders zynisch: Das wird die "Beweiskraft" des Negativattests erhöht, indem zukünftig auch Gerichtsbeschlüsse ins Sorgeregister aufgenommen werden. Welche Beweiskraft hat ein unbefristetes Dokument, dessen Ausstellung nirgends dokumentiert wird, über das auch der Vater nicht informiert wird und über das man auch nirgendswo erfragen kann, ob es noch gültig ist? Richtig: keine. Der Gesetzgeber dokumentiert hiermit, dass er es völlig in Ordnung findet, einen GSR-Beschluss im täglichen Rechtsverkehr schlicht zu ignorieren.
Und jetzt schau noch auf die Anstrengungen, die dieser Gesetzentwurf unternimmt, die Sorgeerklärung zu fördern:
- Beurkundung auf dem Standesamt: fehlanzeige
- Routinemässigie Aufklärung der Väter über die rechtliche Situation: fehlanzeige
- Abbau sachfremder Anreize für die Alleinsorge: (2 Monate Extra-Elterngeld, Kita-Rabatt, ...): fehlanzeige
Nein sorry, ich erkenne hier nirgends den Versuch, die Väter in die alltägliche Sorgeverantwortung einzubinden.
Aber ich sehe die Probleme, die dadurch entstehen, dass sich hier das Prozessrecht und das materielle Recht voneinander entfernen. Und das widerspricht dem Gebot der Normenklarheit und ist damit sowieso verfassungswidrig.
Heute im Bundestag Nr. 210
hib - heute im bundestag Nr. 210
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do, 26. April 2012 Redaktionsschluss: 09:50 Uhr
1.
2.
3.
4. Linke wollen Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern
5.
6.
4. Linke wollen Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern
Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Eine Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9402). Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Thema ist heute auf der Tagesordnung des Plenums. Nach Auffassung der Linken „diskriminiert das geltende Recht nichtverheiratete Väter, die wirkliche Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen und können“. Nichtverheiratete und verheiratete Väter sollen laut Linken-Vorstoß weitgehend gleichgestellt werden „und beiden Elternteilen unbürokratisch das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht“ ermöglicht werden.
Eltern sollen unabhängig von ihrem eherechtlichen Status mit der Anerkennung der Vaterschaft ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, sofern der Vater die Übernahme der gemeinsamen Sorge erklärt, heißt es im Antrag. Dieses gemeinsame Sorgerecht habe auch bei späterer Trennung der Eltern Bestand. Seien sich beide Elternteile darüber einig, dass kein gemeinsames Sorgerecht entstehen solle, hätten sie das gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen, so Die Linke weiter.
Wolle ein Elternteil das alleinige Sorgerecht gegen den Willen des anderen Elternteils erreichen, könne dies bei der Vaterschaftsanerkennung ebenfalls gegenüber dem Jugendamt erklärt werden. Könnten sich die Eltern nicht auf ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht einigen, sei das Jugendamt verpflichtet, ein Mediationsverfahren anzubieten. Fände dieses nicht statt oder führe es zu keinem Erfolg, stehe der Rechtsweg offen, erklärt Die Linke.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Könnten sich die Eltern nicht auf ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht einigen, sei das Jugendamt verpflichtet, ein Mediationsverfahren anzubieten.
Fände dieses nicht statt oder führe es zu keinem Erfolg, stehe der Rechtsweg offen, erklärt Die Linke.
Gähn.
Natürlich sollen nach den Vorstellungen der Kommunisten Väter auch zukünftig weiterhin in den Klageweg gezwungen werden - genau wie bei allen anderen auch.
Dabei wäre das mal eine Gelegenheit, sich vom Femimainstream abzuheben, aber nix da.
Habe da was gefunden ...
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120501539&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Achtung, das Lesen verursacht leichtes Würgen aber inhaltlich war die Richtung absehbar.
Man beachte wie oft das Wohl der Mutter und das "Kindeswohl" erwähnt wird - hatte letztens was ähnliches vom ZFF
und der SPD gelesen.
Gruß, Eric
Angesichts dieses widerlichen Konvoluts ist vielleicht auch http://blog.beck.de/2012/05/21/anleitung-fuer-nichtehelicher-vaeter-die-das-gemeinsame-sorgerecht-nicht-wollen#comment-3952 2">diese Diskussion interessant.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe da was gefunden ...
Beim DRB selbst ist auch der Autor genannt: http://www.drb.de/cms/index.php?id=775&L=0%2520
Dieser Mensch spürt scheinbar nichts mehr:
Das Bundesverfassungsgericht am 21.7.2010:
Vor allem aber bestätigen neuere empirische Erkenntnisse die Annahme des Gesetzgebers nicht, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert und von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter folgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen.
Gerhart Reichling, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken und Präsidiumsmitglied des DRB im Mai 2012:
... weil gerade in Fällen, in denen die Eltern keine Sorgeerklärungen abgegeben haben, diese vielfach nicht etwa in einer intakten nicht ehelichen Gemeinschaft leben werden, sondern der Vater häufig wenig oder gar keinen Kontakt zu dem Kind gehabt haben wird.
Das heisst aber zum Glück noch nicht, dass die gesamte deutsche Richterschaft scheintot ist, die Stellungnahmen des Deutschen Famuiliengerichtstags z.B. lesen sich ja ganz anders:
http://www.dfgt.de/resources/Stellungnahme_BVerfG_2011.pdf
Das heisst aber zum Glück noch nicht, dass die gesamte deutsche Richterschaft scheintot ist, die Stellungnahmen des Deutschen Famuiliengerichtstags z.B. lesen sich ja ganz anders:
Aber wohl doch ganz erhebliche Teile. Wenn man sich die aktuelle Rechtsprechung in dieser Frage anschaut, scheinen 95% der Familienrichter dem DRB anzuhängen und nur 5% dem DFGT.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Man beachte wie oft das Wohl der Mutter und das "Kindeswohl" erwähnt wird
hi eric!
wie willst du das bei ae-eltern trennen. ich finde nicht das "kindeswohl" hier in anführungsstriche gehört. das kindeswohl halte ich für das wichtigste wenn eltern vor gericht ziehen. ohne gericht sowieso.
kleine kinder sind ihren betreuern auf gedeih und verderb ausgeliefert. du kannst eine single mutter nicht stressen ohne dem kind zu schaden. ist praktisch nicht machbar. gerichtsverfahren sind stress. nichts anderes steht da.
wer gsr "automatisch" will muss heiraten. im normalfall spazieren papa und mama ohne trauschein zum JA unterschreiben eine gemeinsame sorgeerklärung und das thema ist durch.
in familien wo beides nicht klappt wollen die richter genauer hingucken. sie möchten solche fälle einzeln und nach anhörung beider eltern entscheiden.
wenn einer das gsr für ein kind verlangt der mit km so wenig kontakt hat das er nicht mal die ladungsfähige anschrift kennt ist zwischen den eltern soviel im argen das man beide anhören sollte, steht da. in so einem fall wollen die richter ihre amtsermittlungspflicht beibehalten.
sie wollen nicht per gesetz verpflichtet werden am schreibtisch zu entscheiden: mutter hat nicht geantwortet, dann wirds schon passen mit dem gsr. stempel drauf, fertig.
find ich ok. hier gehts doch nicht ums falschparken! kann die richter gut verstehen. anhörung von beiden sollte in so einem fall immer sein.
Angesichts dieses widerlichen Konvoluts ist vielleicht auch http://blog.beck.de/2012/05/21/anleitung-fuer-nichtehelicher-vaeter-die-das-gemeinsame-sorgerecht-nicht-wollen#comment-3952 2">diese Diskussion interessant.
hi beppo und pappasorglos, was stört euch an der stellungnahme? ich find auch vieles widerlich in rechtsfragen. reichlings kommentar gehört nicht dazu. obwohl mir die vorschläge der kinderrechtskommission auch besser gefallen.
gruß horst
@Horst, ist setze das Wort "Kindeswohl" in Anführungszeichen weil es bei der GSR-Diskussion häufig, nicht immer, dafür missbraucht wird um die alleinige Sorge der Mutter aufrecht zu erhalten ... und das hat sehr wenig mit dem eigentlichen Kindeswohl zu tun. GSR-Verfahren sind hierzulande nur deswegen notwendig weil es diese unsinnige Rechtslage gibt. Das sieht im Rest Europas anders aus. Und sicher, Gerichtsverfahren bedeuten Stress für Mutter und Kind - der Stress wird aber durch eine Verweigerungshaltung der Mutter häufig erst geschürt. By the way, schau dich mal hier im Forum um - für Väter ist es häufig ebenso stressig.
Gruß, Eric
hi beppo und pappasorglos, was stört euch an der stellungnahme? ich find auch vieles widerlich in rechtsfragen. reichlings kommentar gehört nicht dazu. obwohl mir die vorschläge der kinderrechtskommission auch besser gefallen.
Es ist diskriminierend und Menschenverachtend aber das wurde hier auch schon rauf und runter diskutiert .
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mal noch paar Verbands-Stellungnahmen zu dem Referententwurf, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
http://www.vaeteraufbruch.de/uploads/media/VAfK-StellungnahmeReferentenentwurfSorgereform2012.pdf
http://www.anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/DAV-SN2012-30KindschaftsR-ohne-Logo.pdf
http://www.bdp-verband.org/bdp/politik/2012/120521_sorgerecht.html
http://www.vamv.de/uploads/media/Stellungnahme_Reform_Sorgerecht_16052012.pdf
... und die Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstages:
http://www.dfgt.de/resources/Stellungnahme_BVerfG_2011.pdf
VG W.
Jetzt hakt es bei den Grünen vollständig aus...
Grüne für neues Sorgerecht in Patchwork-Familien
"Soziale Eltern", die mit einem Kind zusammenleben, aber nicht verwandt sind, sollen mehr Befugnisse erhalten. Für den häufigen Streit um den Unterhalt aber haben die Grünen noch keine Lösung.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wir diskutieren schon fleißig drüber.
Hier
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
... und die Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstages
... von dem es jetzt auch eine aktuelle zum vorliegenden Referentenentwurf gibt:
Die Verantwortung des Gesetzgebers besteht aber nicht darin, im Gesetz die Einzelströmungen der tagespolitischen Debatte nachzuzeichnen - geschuldet ist sachgerechte, effektive und unter Umständen auch wegweisende Rechtsgestaltung. Insoweit ist es bedauerlich, dass der RefE in der Diskussion vorgeschlagene Modelle nicht übernimmt, die nicht nur sachgerechter und effizienter wären, sondern auch international verbreitet und verfassungsrechtlich vorgezeichnet sind
Moin.
Vielen Dank für das 'update'.
Eine interessante Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT) zum Referentenentwurf und dem 'neuen Leitbild' zum Sorgerecht und seiner Umsetzung im Zuge der Reform.
W.
bewegt sich da was?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sorgerecht-bundesregierung-will-rechte-unverheirateter-vaeter-staerken-a-842449.html
Gruß Eric
Hier das Original aus der SZ:
von Daniela Kuhr
Mehr Rechte für ledige Väter
Männer können künftig das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen / Gesetzentwurf im Bundeskabinett
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll; er liegt der „Süddeutschen Zeitung“ vor. Die bisherige Regelung, nach der die gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.
Nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Verfahren künftig so aus: Grundsätzlich bleibt es dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben. Ledige Väter können aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Der Antrag wird der Mutter zugestellt. Äußert sie sich nicht dazu, kann das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch und unbürokratisch gewährt werden. Widerspricht die Mutter jedoch, kommt es darauf an: Trägt sie Gründe vor, nach denen das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Familiengericht sie prüfen und den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Trägt die Mutter aber Gründe vor, die erkennbar mit dem Kindeswohl nichts zu tun haben, greift ihr Widerspruch nicht. Unbeachtlich wäre zum Beispiel, wenn sie einwenden würde, dass sie nur eine kurze Beziehung zum Vater hatte und keinen weiteren Kontakt wünscht.
gekürzt und verlinkt
Moin,
bewegt sich da was?
:kaffeezeitung:
...hab's gelesen. Was "neues" lese ich nicht.
"Bewegt" hat sich zumindest für mich nichts in Sachen GSR. Hatte im Jahre 2010 auch das GSR beantragt. Abgelehnt, erst vom AG, dann vom OLG!
Gründe a la "Mutti will einfach nicht...". Das reichte beiden Instanzen für eine Gefährdung des Kindeswohls... :knockout:
Ach ja, (sprudelnde?) Einnahmen für die leeren Staatskassen wird es mit mehr Anträgen entsorgter Väter aber vielleicht geben: Ich selbst muss für meine Dreistigkeit der Beantragung des GSR in etwa 650,00 € (!!) an die Justizkasse blechen. Umsonst is nix...
Also: Antragstellen ist erlaubt. Immerhin. Nur zahlen muss man(n) bei Ablehnung dann meist trotzdem.
Ariba
