Natürlich eröffnet das Gesetz auch Möglichkeiten, die alten Argumente aufrecht zu erhalten. Aber es besteht zunächst einmal die Vermutung, dass das GSR gut ist. Und derlei Vermutungen können rechtlich nicht einfach durch Behauptungen widerlegt werden, sondern nur durch bewiesene Tatsachen. Ein Amtsrichter, der dies missachtet, wird mit Sicherheit aufgehoben.
Also doch ein realitätsferner Träumer ...
Familienrecht unterscheidet sich z.B. vom Strafrecht gerade durch die oft praktizierte Nichtprüfung von unbewiesenen Behauptungen, es steht also immer Aussage gegen Aussage.
Zeugen spielen in der Regel keine Rolle, die Standpunkte der geladenen Jugenamtsmitarbeiter und Verfahrenspfleger sind hinlänglich bekannt.
Über die Glaubhaftigkeit der Aussagen entscheidet allein der Richter.
Mal ehrlich: an wie vielen Gerichtsverhandlungen am Familiengericht hast Du selbst schon teilgenommen ?
Ein Amtsrichter, der dies missachtet, wird mit Sicherheit aufgehoben.
wer hebt sich schon nen Amtsrichter auf? :phantom:
@ diskurso
Was glaubst du eigentlich, warum eine gesetzliche Vermutung beschlossen wird? Damit alle weitermanchen wie bisher? Wer hier keine Ahnung von Rechtssystematik hat, dürfte klar sein. Ein desillusionierter Vater, wenn ich mir diese Aussage auf dein nichtsführendes "Träumer" gestatten darf. Ein Richter hat diese deutliche Klarstellung des Gesetzgebers zu beachten. Und nur aus sehr gutem Grund ist eine Abweichung von dieser Vermutung zulässig. Es werden sicherlich Fallgruppen entwickelt werden, die dort hineinpassen. Aber dieses ewige Gejaule, weil es nicht der perfekte § ist, führt doch auch zu nichts. Grundrechte sollten natürlich nicht erst zu beantragen sein. Aber sollen wir deshalb jetzt die neue Möglichkeit nicht nutzen, nur weil darin ein Anerkenntis des bestehenden Rechtszustandes gesehen werden kann?
@ inselreif
Soll das jetzt lustig sein? Oder folgt noch eine Aussage/Meinung?
Was soll das bloß?
Weiß denn auch niemand, was aus Brenschede und Schulte-Frohlinde geworden ist?
Gruß
Krishna
Weiß denn auch niemand, was aus Brenschede und Schulte-Frohlinde geworden ist?
Letzeren kenne ich ja recht gut, und wenn Du diesen blog meinst: www.brensche.de/1626a da ist mir kein Problem bekannt. Persönlich ist er in einer vergleichbaren Situation wie Du.
Schulte-Frohlinde ist wohl jetzt ae-papa, sein blog ist tatsächlich offline, aber google weiss genug über ihn.
Ich würde mir als reiner Leser dieses Threads wünschen, dass hier wieder etwas mehr Sachlichkeit einkehrt.
Ich kann sowohl Krishna verstehen, der Probleme damit hat hier mit seiner etwas optimistischeren Auffassung regelrecht gesteinigt zu werden wie auch diskurso, der evtl. auf Basis seines persönlichen Erfahrungsschatzes und auch der Zugehörigkeit zu diesem Forum auf ein etwas breiteres Wissen zurückgreifen kann.
Ich persönlich halte weder etwas davon alles pech schwarz zu sehen als auch vor Freude und voller Optimismus in die Luft zu springen.
In der Theorie mag Krishna vllt. recht haben, in der Praxis ists dann doch eher gerichts- und richterabhängig. Trotzdem kann man auch das Glück haben, an einen "modernen" Richter zu geraten und von der neuen Gesetzgebung profitieren. Ebenso kann auch alles beim Alten bleiben. Von daher finde ich es grundsätzlich nicht unangebracht, hier auch die positive Entwicklung hervorzuheben.
Jack
Ich würde mir als reiner Leser dieses Threads wünschen, dass hier wieder etwas mehr Sachlichkeit einkehrt.
....
Von daher finde ich es grundsätzlich nicht unangebracht, hier auch die positive Entwicklung hervorzuheben.
Jack
Das denke ich auch.
Ich habe die Erfahrung nach altem Recht gemacht (also vor BVerfG 2010), und bin völlig gebügelt worden. Allerdings mit dem Hinweis darauf, dass die Entscheidung eine andere gewesen wäre, wenn ich nicht die Hürde des 1666, sondern nur des 1671 hätte nehmen müssen. Jetzt werden nach und nach immer mehr Väter das GSR bekommen, und die Richter werden ebenso nach und nach begreifen, dass es den 1671 zur Korrektur evtl. Fehlentscheidungen ja auch immer noch gibt. Und vielleicht wird auch bei der Ersetzung der Zustimmung in strittigen Erziehungsfragen die Richterschaft bald auf den Gedanken kommen, dass die gesetzlichen Regeln dazu da sind, das beste für das Kind in die Wege zu leiten, und nicht als Aufhänger für ein 1671er-Verfahren wegen mangelnder Kommunikation.
Was Kommunikation auch immer heikel macht, ist die Art und Weise des Auftretens vor Gericht. Aufbrausend und emotional ist da eher ein Rückfahrschein. Und man sieht es ja auch hier, dass die Kommunikation schnell in kleinere Abwertungen etc. geht. Ich persönlich habe jetzt seit drei Jahren ein fast normales Verhältnis zur Mutter, wir entscheiden manchmal zusammen, manchmal sie allein. Mal bin ich auch allein für wesentliche Fragen zuständig. Absprachen laufen. Kein Streit aus dem Nichts. Was soll sie noch einwenden? Sie ist kein Typ, der aktiv lügt. Bislang hüllte sie sich immer in Schweigen, da die Rechtslage nicht mehr von ihr verlangte.
@ pappasorglos
Was Brenschede angeht, bedaure ich etwas, dass er seine Ansichten nicht weiter begründet. Ob Frohlinde durch Anwaltskollegen oder Jugendamt zum Offline-Gehen gebracht wurde?
Gruß
Krishna
Familienrecht unterscheidet sich z.B. vom Strafrecht gerade durch die oft praktizierte Nichtprüfung von unbewiesenen Behauptungen, es steht also immer Aussage gegen Aussage.
Zeugen spielen in der Regel keine Rolle, die Standpunkte der geladenen Jugenamtsmitarbeiter und Verfahrenspfleger sind hinlänglich bekannt.
Über die Glaubhaftigkeit der Aussagen entscheidet allein der Richter.
Manchmal machen Nebenkriegsschauplätze deshalb durchaus Sinn.
Wenn ein Strafurteil gegen die KM wg. z.B. falscher Verdächtigung und/oder Prozessbetrug in der Welt ist (und Strafgerichte arbeiten im Gegensatz zu Familiengerichten in der Regel vernünftig, nämlich nach der StPO - also inkl. Beweiserhebung etc.) dann schaut das auch mit KMs Glaubwürdigkeit vor dem Familiengericht gleich wieder ganz anders aus.
Manchmal muss man eben ein paar Umwege gehen, um im deutschen Familienunrechtssystem ans Ziel zu kommen. Und als Vater in Deutschland das Sorgerecht zu bekommen, muss man vorgehen, wie beim Schach: 10 Züge vorausdenken. Traurig, dass dies notwendig ist, aber sicher noch auf absehbare Zeit hin notwendig.
Sachsen für automatisches Sorgerecht lediger Väter
Dresden (dpa/sn) - Sachsen setzt sich im Bundesrat für ein automatisch gewährtes gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern für ihr Kind ein.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
interessante Gegenüberstellung:
http://baden-wuerttemberg.vafk-sbh.de/referate.html#20120926
und auch die Liste der Urteile des EGMR gegen unseren "Musterrechtsstaat" ist nicht ohne:
http://baden-wuerttemberg.vafk-sbh.de/VAfKDemoFlyer2011.pdf
Die Gegenüberstellung ist zwar ganz hübsch, berücksichtigt allerding nicht die absurden Begründungen der Stellungnahme des Bundesrats vom 21.09.12.
Erst nach dem Studium selbiger Begründungen ist es möglich, überhaupt die Tragweite und Hintergründe der letzten Änderungen zu erfassen.
Nur ein Beispiel, aus welchem z.B. hervorgeht, dass der Bundesrat unter der Hand nun eine "Sorge superlight" einführen will:
In Artikel 1 Nummer 1 sind in § 1626a Absatz 1 Nummer 1 nach dem Wort
"Sorge" die Wörter "ganz oder in Teilbereichen" einzufügen.
Begründung:
(...) Nach Einschätzung der gerichtlichen Praxis ist zu erwarten,
dass vermehrt Sorgeerklärungen abgegeben werden, wenn den Eltern
die Möglichkeit eingeräumt wird, etwa den (in vielen Fällen unstreitigen) Bereich
des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei der Kindesmutter zu belassen.
dass der Bundesrat unter der Hand nun eine "Sorge superlight" einführen will:
der Bundesrat mag das wollen - entscheidend ist alleine, was der Bundestag jetzt aus diesen Wünschen macht. Abwarten und Tee trinken...
Gruss von der Insel
*hüstel*
schaut mal was ich gefunden habe http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.htm l">http: //www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html :question:
Moin mellipop
Wieso verlinkst Du zu einem Aufruf einer Unterschriftenaktion, welche dafür eintritt, uneheliche Väter weiterhin auszusperren und höchstens nach einem umfangreichen Test der Eignungsfähigkeit plus Vetorecht der KM ein GSR zulässt, ohne selber ein paar Worte dazu zu sagen? Die Position des VAMV ist hinlänglich bekannt. Die würden auch einer Kastration aller Männer zustimmen, um Missbrauch auszuschliessen. Denn Männer sind echt übel. Ehrlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
schaut mal unter Aktionsbündnis wer das Pamphlet unterstützt:
http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht/aktionsbuendnis.htm l">http: //www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht/aktionsbuendnis.html
Ein weiterer Grund um aus den kirchlichen Vereinen auszutreten - was ich schon vor Jahren getan habe.
Gruß Eric
@ oldie ... sorry ... für mein zu knappes posting. eigentlich wollte ich nur auf diese aktion aufmerksam machen, aber nicht um diese zu unterstützen, denn dann müsste ich ja hier nciht lesen bzw. selber schreiebn.
Hallo,
da finde ich diese Aktion doch wesentlich interessanter. Ich habe meinen Abgeordneten schon gefragt 😉
Ich finde besonders wichtig ist, dass dieser Punkt im Gesetz stehen sollte:
Änderung des § 1626a Abs. 1 Satz 1 auf folgendem Wortlaut: “wenn der Vater die Vaterschaft nach $ 1594 BGB anerkannt hat und erklärt die gemeinsame Sorge zu übernehmen.”
Ebenso sollte der Begriff Kindeswohl endlich definiert werden.
Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
papa2011
Guten Morgen
Bundestag debattiert Sorgerecht für unverheiratete Väter
Berlin (dpa) - Auch unverheiratete Väter sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können - notfalls gegen den Willen der Mutter. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Sorgerechts vor, den die Bundesregierung heute in den Bundestag einbrachte. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, der Entwurf sei am "Leitbild der gemeinsamen Sorge" orientiert. Es bleibe zwar beim Grundsatz, dass die unverheiratete Mutter mit der Geburt das alleinige Sorgerecht erhält. Der Vater kann aber künftig beim Familiengericht die Mitsorge beantragen.
Was soll dieser Blödsinn eigentlich???es wird wieder auf ein Klage der KV hinauslaufen(Notfalls geg. den Willen der Mutter).
aber wirklich bitte nur im Notfall Frau Leuth.-Schnarrenberger
aber wirklich bitte nur im Notfall Frau Leuth.-Schnarrenberger
Dein Wort in Gottes Gehör, Guru.
Die Ausnahme wird wie immer zur Regel.
Genauso wie "Ab Kindesalter von 3 Jahren ist Betreuungsunterhalt nur noch in Ausnahmenfällen zu zahlen"
Oder "Das Altersphasenmodell hat ausgedient" :gunman:
Die Schnarre wird das selbe von den Dächern trullern wie ihre Vorgängerin, die Scheinzypresse... Sooo war das alles nicht gemeint! Ich kann ja auch nichts dafür, wenn die Richter sich nicht dran halten... blubblubblub
So wird es kommen Ganja wie du schon gesagt hast BU Sorgerecht usw. usw.
Wir reden hier über Frauenquote von 40 % bis 2020 ,wo stehen wir 2020 genau da wo wir jetzt auch stehen.
Mit diesr Art der Rechtsunsprechung werden sich unsere Richter noch sehr lange befassen müssen, Klagen werden sich an Klagen anreihen Glück auf für unsere Rechtsanwälte evtl. schaffen wir noch neue Stellen für unsere Richter ab R1 Besoldung aufwärts.
