Das kann ich nicht entscheiden aber einen Link zu setzen sollte eigentlich kein Problem sein.
Ist schließlich eine öffentlich zugängliche Seite.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
SPD drängt auf Neuregelung des Sorgerechts
Einfachere Lösung für nicht verheiratete Eltern angestrebt
Die SPD drängt auf eine zügige Neuregelung des elterlichen Sorgerechts bei Kindern von nicht verheirateten Eltern. Sie will die schwarz-gelbe Koalition, die sich bei diesem Thema entgegen ihren Ankündigungen bislang nicht auf einen eigenen Entwurf einigen konnte, unter Druck setzen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Grünen setzen Ihren alten Vorschlag am Freitag mal wieder in´s Plenum:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/plenum/dok/403/403852.gemeinsames_sorgerecht_fuer_nichtverheir.html
Grüße Eric
danke für´s umsetzen, hatte es nicht gleich gefunden, Eric
Hallo,
die Zeitungen berichten über den gestrigen Koalitionsausschuss:
"Die Rechte lediger Väter sollen außerdem gestärkt werden. Wenn die Mutter sich nicht mit einem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden erklärt, hat der Vater künftig die Wahl, entweder direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit Unterstützung des Jugendamts eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Das Familiengericht entscheidet, wenn die Mutter nicht zustimmt."
"Das Sorgerecht wird dahingehend geändert, dass Familiengerichte nicht verheirateten Vätern künftig einfacher das Sorgerecht zusprechen können. Vor allem in Fällen, in denen die Kindesmutter ein geteiltes Sorgerecht ablehnt oder sich nicht zur Frage äußert, kann ein gericht in einem beschleunigten Verfahren über den Antrag des Vaters entscheiden."
Gruss
Tarek
Also hat sich die Regierung entschieden, ihr Nichtentscheidung umzusetzen.
"Beratung durch das JA oder zum Gericht."
Sensationell.
Weniger geht nicht.
Nur dass das Gericht den Antrag jetzt noch schneller und ohne Anhörung ablehnen kann.
Es ist Zeit, die Guillotine wieder raus zu holen. :headcut:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So, nun hat sich die mieseste Variante durchgesetzt. Vielleicht gibt es in 20 Jahren endlich mal eine faire Lösung für Väter und deren uneheliche Kinder. Dann hätten wir zumindest als Großeltern etwas davon. Das einzig Positive was ich aus dieser Entscheidung ziehe ist, dass ich nun sehr genau weiß weiche Parteien für mich unwählbar geworden sind.
Trotzdem einen guten Start in die Woche
Eric
Das einzig Positive was ich aus dieser Entscheidung ziehe ist, dass ich nun sehr genau weiß weiche Parteien für mich unwählbar geworden sind.
Was sich aber sicher nicht auf die 3 Regierungsparteien beschränkt.
Die SPDGRÜNLINKE ist nicht ein Fitzelchen besser.
Im Gegenteil. Die tun jetzt nur so (minimal) progressiv, weil sie in der Opposition sind.
Ansonsten arbeiten sie weiter intensiv an der Überwindung des männlichen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
nö, natürlich stellen die Gutmenschen(frauen) in der Opposition keine wirkliche Alternative dar. Aber die Freibeuter bieten sich als Protestpartei mit der Chance auf ein paar Prozent schon an. Zumindest liegen die zur Zeit beim 2-3 fachen Wert der regierungsbeteiligten FDP.
viele Grüße
Eric
Das Plenarprotokoll von letztem Freitag (2.3.2012) mit dem TOP zum Sorgerecht:
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/17163.pdf
Hi,
lustig. Wenn man ne ordentliche Portion Galgenhumor hat.
Herr Silberhorn führt an einem ersten Fallbeispiel aus, dass
automatisches Sorgerecht doof ist, weil es könnte ja folgendes passieren:
Thomas Silberhorn (CDU/SCU)
"[...]Nehmen Sie die Situation, dass eine Frau Opfer einer
Vergewaltigung wurde, dadurch schwanger wird und
sich dafür entscheidet, dieses Kind auszutragen. Kann
man dieser Frau wirklich zumuten, dass sie ihre elterliche
Sorge kraft Gesetzes nur gemeinsam mit dem Vergewaltiger
ausüben kann und sich das alleinige Sorgerecht
erst vor Gericht erstreiten muss? [...]"
Das ist seine erste Fallkonstruktion. Natürlich völlig aus dem Leben gegriffen.
Ein Vergewaltiger muss zunächst eine unverheiratete Frau vergewaltigen.
Bei einer verheiraten wäre er ja nicht rechtlicher Vater. Diese muss schwanger
werden und auch das Kind austragen. Die Frau muss ihren Vergewaltiger kennen.
Und ihn als Vater angeben. Dieser wird dann angeschrieben (Adresse ist bekannt)
und tapert dann zwecks Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt. Wird er da nicht
direkt verhaftet oder sitzt nicht schon im Knast zu diesem Zeitpunkt (Frage: Gibt es Freigang
zwecks Vaterschaftsanerkennung?) und schafft es, die Vaterschaft anzuerkennen,
ja dann sind endlich die Voraussetzungen gegeben unter denen überhaupt diese Fallkonstruktion
theoretisch eintreten könnte. Habe ich noch was vergessen?
Würde mich interessieren, ob es nur einen einzigen Fall in der Realität gibt?
Kann mir das nur so erklären, dass er von dem "Zwischenschritt" zur Sorgerechtserlangung,
nämlich die Vaterschaftsanerkennung bei Unverheirateten, einfach keine Ahnung hat.
Auf dieser Ebene wird diskutiert. Anderes fehlt auch nicht. Arme Mütter, Hormonschwankungen
ausgesetzt, handlungs- und entscheidungsunfähig, etc., etc...
Bin begeistert.
LG
Mux
Ratet mal welchen Beruf er ausübt.
Richtig.
Rechtsanwalt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Würde mich interessieren, ob es nur einen einzigen Fall in der Realität gibt?
Vielleicht fragt ihn ja mal jemand wieviele solche Fälle er kennt.
Z.B. über Abgeordnetenwatch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Laut Pressemitteilung der FDP hat sich die Koalition gestern auf ein gemeinsames Modell geeinigt.
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=486006
Danach müssen künftig die Mütter beweisen, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.
Gruß Willi
Hallo miteinander!
Nach langer Zeit wieder mal eine Meldung von mir. Bin erstaunt, dass nach dem letzten Beitrag keine Komentare zu lesen sind???
Ganz ab davon, dass unsere Rechtsverdreher es sicherlich so hinbiegen werden, dass allein der Unwille als Kommunikationsdefizit der Eltern und damit Kindeswohlgefährdung angesehen werden wird, bleibt aber zumindest die Hoffnung, dass demnächst die Obergerichte den klar zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers beachten werden müssen. Vielleicht nicht, wenn irgendein Feld-, Wald- und Wiesenanwalt mit dem Willen des Gesetzgebers argumentiert, aber ich habe die Hoffnung, dass namhafte Vertreter tatsächlich etwas erreichen können.
Nichtsdestotrotz sind wir von einer wirklichen Gleichstellung meilenweit entfernt. Und ich denke, das wird sich nicht geändert haben, wenn ich schon Opa bin.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna.
Der letzte Hinweis bezieht sich ja nur auf eine Pressemitteilung der FDP.
Ob das, was die FDP glaubt, verstanden zu haben, oder auch nur vorgibt, verstanden zu haben, dann auch wirklich im Gesetzbuch ankommt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Insofern halte ich diese und andere Beteuerungen, dass die Koalition "Verbesserungen" oder "Vereinfachungen" beschlossen habe, für nichts als ne Propagandatröte.
Und die Justiz hat ja schon gezeigt, was sie vom GSR hält.
Statt automatischer Zurückweisung des Vaters gibt es eben jetzt die kostenpflichtige Zurückweisung auf Antrag.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dieser Entwurf wurde heute vom BMJ an die Länder verschickt:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_SorgeR.pdf?__blob=publicationFile
(ich finde den passenden Threat nicht - also bitte zurechtschieben - Danke)
Eric
Dieser Entwurf wurde heute vom BMJ an die Länder verschickt:
Hier mal der Link auf die Pressererklärung selbst (das DOkument ist darin auch verlinkt):
So einen Unsinn habe ich selten gelesen. Da wird doch tatsächlich im § 1626a eine Zugangsschwelle zur gemeinsamen Sorge gesetzt ("..Kindeswohl nicht wiederspricht.."), die unter der des § 1671 ist ("..am besten entspricht.."). Und damit das auch wirklich ein labiles System wird, werden in §1696 alle Zweifel ausgeräumt, dass es eventuell doch anders gemeint sein könnte. Das ist keine Familienpolitik, das ist ein Brandbeschleuniger, der in die Familien geworfen wird. Und wohl auch ein klarer Verstoss gegen das Gebot der Normenklarheit.
Moin,
also ich finde den Entwurf "eigentlich" ganz positiv, denn ich sehe in 1626 und 1671 zwei unterschiedliche Fälle. 1626 regelt den Zugang zum Sorgerecht gegen den Willen der Mutter, die nun aber triftige Gründe vortragen müsste, dass die gemS dem Kindeswohl widerspricht. 1671 geht von dem Bestehen des GSR aus und ermöglicht dann eine Entscheidung, die dem Wohl am besten entspricht.
Und nun zu dem "eigentlich": Ich hoffe, dass die Vermutung des Gesetzgebers (klingelts? Hatten wir schonmal...) von den Gerichten auch akzeptiert wird, und nicht wieder schon die Behauptung, man könne nicht miteinander reden, alles ins Wanken bringt. Und natürlich muss man sich die Frage stellen, warum mit dem Anerkenntnis nicht automatisch die gemS kommt? Mami kann ja dann immer noch triftige Gründe vortragen.
Frohe Ostern
Gruß
Krishna
und nicht wieder schon die Behauptung, man könne nicht miteinander reden, alles ins Wanken bringt. Und natürlich muss man sich die Frage stellen, warum mit dem Anerkenntnis nicht automatisch die gemS kommt? Mami kann ja dann immer noch triftige Gründe vortragen.
Dagegen steht ja in der Begründung schon einiges bemerkenswertes drin.
Da werden fast alle, heute von den menschenrechtsablehnden Richtern so gerne verwendete Gründe als nicht hinreichend für die Verweigerung erwähnt.
Offenbar hat da jemand im Ministerium die vielen Ablehnungen der Gerichte aufmerksam und kritisch beobachtet.
Wenn ich heute eine GSR-Klage laufen hätte, würde ich mir die Begründung sehr genau durchlesen und die dortige Argumentation schon heute verwenden und auch damit belegen.
Evtl. sogar gerade jetzt eine Klage anstrengen, bevor das Kartell der Menschenrechtsgegner den Entwurf wieder zerpflückt hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
