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§ 1626a und kein Ende...

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(@diskurso)
Registriert

Unglaublich.
Renate Künast heuchelt Väterverständnis.
Wo sie doch in 14 Tagen in Berlin um Regierungsbeteiligung kämpft  :rofl2:
Der gemeine Grünen-Wähler dürfte aber genug Intelligenz besitzen, um den Kern erkennen zu können:

Die grüne Bundestagsfraktion hat im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht (BT-Dr. 17/3219). Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden.

Praktisch genau wie zuvor: wenn Mutti nicht will, darf Papa klagen  😉
Also weiterhin verfassungswidrig:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html

Wir wollen Väter ermutigen, ihre Rolle im Leben ihres Kindes auszufüllen ...

Ist nichts anderes als purer Zynismus.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 02:41
(@diskurso)
Registriert

Antwort von Renate Künast auf Abgeordnetenwatch vom 30.08.2011

Hast Du dazu einen Link, ich würde der Frau gern antworten 🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 03:01
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

moin moin
jetzt will ich auch mal wieder meinen Senf dazu geben, nachdem ich mich für Monate zurückgezogen habe.

Leute, die Politik ist heuchlerisch und denkt nur an ihre Prozente für die nächste Wahl.
Und das zieht sich quer durch alle Parteien.
Dieses politische Rumgesülze seit Jahren um die Gleichstellung ist eine reinste Katastrophe.
Meldet sich der europäische Gerichtshof, bzw. mahnt an - stimmen alle in den Tenor ein.
Mahnt das Bundersverfassungsgericht - stimmen wieder alle die alte Leier an.
Aber auch nur weil sie dadurch in die Medien kommen und uns Männer beruhigen können.
Es werden dann umgehend Untersuchungen, Umfragen, etc pp beim DJI in Auftrag gegeben - die dann doch wieder geheimgehalten werden , bzw. nur teilweise veröffentlich werden, oder als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet werden.

Und die Aussage von der Frau Künast passt richtig gut in das Bild.

Die Grünen sind mir  bei Besuchen von Parteiveranstaltungen , Diskussionen mit meiner Bundestagsabgeordneten u.a., eh sehr negativ aufgefallen.
Reden um den heißen Brei rum , dabei haben sie gar nicht vor etwas zu ändern.
Sondern - nur dem Ding einen neuen Namen geben, ist deren Ziel !!!
Und der Beschluß des GRÜNEN Bundesfrauenrates über das Sorgerecht macht mich heute  immer noch sehr nachdenklich und ich als Mann fühle mich von denen nicht sehr respektvoll behandelt.
Die politischen Erfolge der GRÜNEN in dem letzten Jahr geben mir sehr zu denken.
Für mich sind die erzkonservativ, die sehr gut in die Christdemokratenecke passen.

Es ist nicht zu ändern - der Kampf geht weiter !

see ya
swatonkc


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 13:05
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

http://www.abgeordnetenwatch.de/renate_kuenast-417-45968--f304899.html#q304899

Ziel der Grünen: Schwule, Lesben, Zwitter etc. sollen Kinder bekommen, woher, von wem? Von uns Heteros !!! Wieso sollten sie sich dann dafür einsetzen das Kinder Ihre NATÜRLICHEN und LEIBLICHEN Väter behalten und widerbekommen?
In Köln ist eine riesige "Regenbogenfamilienfeier" geplant: Am 10. September machen Volker Beck, Bettina Herlitzius, Arndt Klocke und Katja Dörner in Köln ein Fest für Regenbogenfamilien - kommt vorbei! Infos: http://bit.ly/p2NLPP

Was für eine Schweinerei geht denn hier eigentlich ab??? Sind jetzt alle IRRE geworden? Sind Kinder jetzt zur Währung zur Handelsware geworden?


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 13:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Gleichstellungspolitik hat für uns Grüne von je her eine zentrale Rolle gespielt und setzt sich heute in einer aktiven Väterpolitik fort.

Ja, ne, is klar. 'n kleiner Happen für die Väter und schwupps sind sie so gleich wie Mütter. Das ist keine Gleichstellung!


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 18:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Was das heißt konnte man ja in Goslar gerade sehr schön beobachten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 18:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich mache ungern Werbung für Rechtsanwälte. Und ich mache ungern Werbung für den VafK. Was Rechtsanwalt Gnau geleistet hat, ist aber schon 'ne dolle und runde Sache und ich möchte jedem antragswilligen Vater empfehlen, seinen Leitfaden für das gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Eltern zu lesen. Es ist darüber hinaus auch ein Leitfaden für das grds. Verhalten vor Ämtern und Gerichten.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 18:12
(@ariba)
Registriert

Moin,

Was Rechtsanwalt Gnau geleistet hat, ist aber schon 'ne dolle und runde Sache und ich möchte jedem antragswilligen Vater empfehlen, seinen Leitfaden für das gemeinsame Sorgerecht nicht ehelicher Eltern zu lesen. Es ist darüber hinaus auch ein Leitfaden für das grds. Verhalten vor Ämtern und Gerichten.

Habs grad gelesen. Tatsächlich erstaunlich gut und sicherlich sehr hilfreich. Hätte ich am liebsten vor meinen GSR Anträgen gehabt...solch ein Leitfaden. Nun gut, das OLG wird mir ja bald mitteilen, ob es alles genauso sieht, wie das AG zuvor.

Aber eine Anmerkung noch und noch einmal vor Augen geführt: Mit welchem erheblichem Aufwand sich ein Vater ein GSR erstreiten bzw. erkämpfen muss, sofern Mutti schlichtweg nicht möchte, ist schon ein Ding für sich.

Und selbst mit diesem durchaus sehr empfehlenswerten obigen  Leitfaden und dem Besten aller besten Rechtsanwalt den man irgendwo finden und bezahlen kann, hat man als nicht ehelicher und nichtsorgeberechtigter Vater allenfalls (wenn überhaupt!!) nur annähernd eine kleine "Chance" das GSR - zumindest derzeit - zu erhalten.

Dies im Gegensatz zur (geringumfänglichen) "Arbeit" der Kindesmütter die - dagegensteuernd - nur eins machen muss: Nämlich "nö, will ich nicht!" sagen. Das reicht nämlich bisher meistens schon völlig aus, um Vati aus dem Rennen zu werfen. Und reicht das "nö, ich will nicht!!" eben nicht aus, dann hat die KM einfach nur Ängste vor dem Vater und/oder zieht eben mal kurzerhand quer durchs Land, richtet eine Adressensperre ein, oder geht für ein paar Wochen notgedrungen eben ins Frauenhaus.

Ihr Richterinnen und Richter unseres Landes: Besinnt Euch!! Unsere Kinder werden es Euch und uns einmal danken.
:amen:

Ariba

PS: "Meine" KM hat übrigens noch einen  zusätzlichen gelungenen Trick angewandt: Die kam erst gar nicht zum GSR-Anhörungstermin! Auch das macht Eindruck und unterstrich ihre Ängste...


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 20:31
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, es gab wieder mal ein positives Urteil. Das Kammergericht Berlin hat gegen den Willen der Mutter gemeinsames Sorgerecht bestimmt.

Guckst Du hier: http://www.fnp.de/nnp/nachrichten/vermischtes/urteil-gemeinsames-sorgerecht-auch-bei-weigerung-der-mutter_rmn01.c.9355204.de.html

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 18:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und hier der Beschlusstext dazu.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2011 18:27




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den Beschluss sehe ich kritisch. Der Vater hat seine Befürchtungen geäußert, die Mutter könne (abermals) zwecks Umgangserschwernis/-boykott den Wohnort wechseln. Das hat die Richter nicht davon abgehalten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zuzuschieben, obwohl der Aufenthaltsort nicht strittig war. Der Antrag des Vaters hierauf war ein Ersatzantrag, mehr nicht.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 10.11.2011 21:43
(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen info für euch alle :)))))

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12215551/7249995/Gemeinsames-Sorgerecht-trotz-Weigerung-der-Mutter.html

Gemeinsames Sorgerecht trotz Weigerung der Mutter
Berlin (dpa/tmn) - Ein Gericht kann auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge für ein nichteheliches Kind festlegen. Voraussetzung ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Gericht auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ein nichteheliches Kind festlegen kann. Bedingung sei, das dies zum Wohle des Kindes geschehe, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt (Aktenzeichen: 16 Uf 86/10).

In dem Fall stritten die unverheirateten Eltern um das Sorgerecht für ihr Kind. Die Mutter, bei der das Kind lebt, verweigerte ein gemeinsames Sorgerecht. Der Vater wollte an der elterlichen Sorge für das Kind teilhaben oder mindestens das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind alleine ausüben.

Das Amtsgericht wies die Anträge des Vaters zurück. Vor dem Kammergericht hatte er jedoch teilweise Erfolg. Die Richter übertrugen beiden Eltern das Sorgerecht für ihr Kind. Die geltende Gesetzeslage sehe zwar eine gemeinsame Sorge nicht vor, wenn die Mutter diese verweigere. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 aber entschieden, dass Eltern auf Antrag eines Elternteils ein gemeinsames Sorgerecht bekommen können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Im konkreten Fall hätten Vater und Kind ein vertrauensvolles Verhältnis, beide Elternteile seien dem Kind gegenüber loyal. Es entspreche daher dem Kindeswohl, wenn die Eltern in wichtigen Angelegenheiten gemeinsam entscheiden könnten.


Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2011 00:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zusammengeführt, weil
1. bekannt, siehe dieses Topic
2. "Deine Geschichte" das falsche Forum ist


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
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Geschrieben : 24.11.2011 00:49
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Aber auch folgendes ist weiterführend zu lesen ( http://familienanwaelte-dav.de/kinder-details/items/gemeinsames-sorgerecht-fuer-eltern-nichtehelicher-kinder-auch-bei-weigerung-der-mutter.html ):

Mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts übertrug das Gericht beiden Eltern das Sorgerecht für das Kind.

denn:

Da die Mutter in ihren Beruf rückkehren müsse, solle das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bei ihr verbleiben. Die Rückkehr solle nicht dadurch erschwert werden, dass sie die Wahl des Lebensmittelpunktes nicht alleine treffen könne.

Also konkret: Die Mama muss zwar fragen, ob das Kind in die Kirche gehen darf, aber wo das passiert, darf sie allein entscheiden... Na toll!


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2011 22:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schweiz

Mamablog-Redaktion am Freitag den 9. Dezember 2011

Sorgerecht verpflichtet

Eine Carte Blanche von Leila Straumann.

In letzter Zeit werden Männer immer öfter als grosse Verlierer der Frauenemanzipation dargestellt. Aus einer Bewegung, die eigentlich beiden Geschlechtern zugute kommt, wird ein Geschlechterkampf konstruiert. Ein Paradebeispiel sind Scheidungen: Gewisse Medien und einige Väterorganisationen zitieren Männer, denen die Ex-Frau nach einer Kampfscheidung die Kinder vorenthält. Als Lösung wird das gemeinsame Sorgerecht propagiert, das nun vom Bundesrat tatsächlich als Regelfall vorgesehen wird.

http://blog.tagesanzeiger.ch/mamablog/index.php/20636/sorgerecht-verpflichtet/

Dieses Plamphet stammt übrigens von einer Gleichstellungsbeauftragten.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2011 15:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Leila Straumann - blöde, stumpfsinnigie und feministische Gehirmamputierte. Kinder vorfahren als Geschütz, und nebenbei die Verantwortung beider ET hervorheben, und die der Mütter mal kurz negieren. Was bitte hat dieses Gedöns in der Wechselwirkung Sorgerecht vs. Unterhalt verloren? Meine Antwort: Nix, rein garnichts. Schade nur, denn gerade sie weiss es anscheinnend sehr genau - daher: Liebe Leila, verpiss Dich. Such Dir einen anderen Job, der Dich nicht so blosstellt. Denn bitte - wo siehst Du die Gleichstellung - entsprechend Deinem Job - auch nur ansatzweise verletzt? Die Banken sollen gerade gute Vertuscher und Verblender (ich sage Schwindler oder noch treffender Betrüger) suchen - Deine Chance. Und die Kohle stimmt auch - mehr denn je staatlich garantiert. Na dann los.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2011 22:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr interessante Seite zur Haltung des BMJ zum GSR.

Der hoch engagierte Anwalt Schulte-Frohinde hat sich zum BVerwG durch geklagt, um Akteneinsicht zu bekommen und hat gewonnen.
Das BMJ war intensiv um Vertuschung bemüht.
Danke an P von der TrennungsFAQ, für diese Entdeckung.
http://schultefrohlinde.de/node/198


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 14:23
(@fruchteis)
Registriert

Vielleicht habe ich entsprechende Hinweise hier im Portal auch nur übersehen, daher nur zur Erinnerung:

Schon im Februar 2011 gab die Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichstages
eine bemerkemswerte Stellungnahme zur Reformdiskussion zum § 1626a BGB ab.

Ein Auszug der Zusammenfassung:

"(...)
VIII. Zusammenfassung
Die Kinderrechtekommission ist DFGT befürwortet - auf der Basis der aktuellen Reform-überlegungen im BMJ - das folgende Regelungsmodell für die elterliche Sorge nicht mit-einander verheirateter Eltern:
1 a) Gesetzliche Primärsorge der Mutter als Ausgangspunkt.
b) Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des (rechtlich fest-stehenden) Vaters; die Sorgeerklärung kann auch vorgeburtlich und im Zusammen-hang mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.
c) Widerspricht die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes, kann das Familiengericht entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen.

2 Der Übergang der Alleinsorge von der Mutter auf den Vater sollte entsprechend der Übergangslösung des BVerfG im Beschluss vom 31.7.2010 (Rn. 76) gesetzlich geregelt werden.

3 Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB ausdrücklich auch auf das noch ungeborene Kind zu erstrecken (§ 1912 BGB ist entsprechend anzupassen).

4 Der BGB-Gesetzestitel "Elterliche Sorge" (§§ 1626-1711) ist gesetzessystematisch neu und allgemeinverständlich zu strukturieren
(...)"

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 17:00
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Mir war bekannt das das Justizministerium von 2003 bis heute die Sache bewusst verschleppt. Aber was der Anwalt da aufgedeckt hat ist eine Bombe. Es ist der dokumentierte Verrat. Das muss ich erstmal verdauen. Jetzt wird mir auch klar warum das Bundesverfassungsgericht keine Frist gesetzt hat. Damit man diese Schweinerei, diese Spielchen um das Thema noch Jahre weiterbetreiben kann. Das ist ja eine Mafia. Das muss an die Öffentlichkeit! Dieser Skandal gehört in die Medien!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 17:17
(@vater2003)
Rege dabei Registriert

Darf das http://schultefrohlinde.de/node/198
auf Facebook (Aktion Kinderschuhe Sorgerecht) veröffentlicht werden ?.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 20:06




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