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§ 1626a und kein Ende...

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:applaus1:  Um Erkenntnis reifen zu lassen, bedarf es des Willens dazu.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 20:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:applaus1: :applaus1: :applaus1:

Herr Klein, den Worten von Beppo kann ich mich nur anschließen!

Mit freundlichen Grüßen LausebackesMAMA


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 20:08
 elwu
(@elwu)

Herr Klein

hat vermutlich nicht die Eier, sich auf diese Auseinandersetzung einzulassen. Den Versuch ist es aber wert, viel Erfolg!

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 20:56
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:applaus1: an Beppo

und hoffentlich traut er sich, der Herr Klein.
Ich wohne ja nicht weit weg von ihm. Komme gerne vorbei, um ihm aus dem Sessel zu helfen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 13:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

  :applaus1: Hut ab, Beppo! :luxhello:

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 13:43
(@durodon)
Rege dabei Registriert

:applaus1:  :applaus1:  :applaus1:

... auch ich schliesse mich Beppo´s Worten vollumfänglich an !

Gruß durodon


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 13:54
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo
Bravo :applaus1: :applaus1:
Da Herr Klein zu den nach meiner Meinung ewig gestrigen gehört hat er in so ein Position keine Berechtigung denn dort kann man mehr Schaden anrichten als gewollt.
Ich halte es mit Friedrich Schiller der solche Leute und dessen Gefährlichkeit erkannt hat

Dieses Zitat steht in Friedrich Schillers Tragödie Wallensteins Tod. In seinem Monolog zögert Wallenstein, den Abfall vom Kaiser zu vollziehen, weil er erkennt:

Ein unsichtbarer Feind ist‘s, den ich fürchte,
Der in der Menschen Brust mir widersteht,
Durch feige Furcht allein mir fürchterlich.
Nicht, was lebendig, kraftvoll sich verkündigt,
Ist das gefährlich Furchtbare. Das ganz
Gemeine ist‘s, das ewig Gestrige,
Was immer war und immer wiederkehrt
Und morgen gilt, weil‘s heute hat gegolten

Gruss OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 13:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute im Bundestag Nr. 309

hib - heute im bundestag Nr. 309
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di, 26. Juli 2011 Redaktionsschluss: 11:35 Uhr
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9. Im Bundestag notiert: Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern
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9.  Im Bundestag notiert: Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/AW) Die SPD-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wann sie einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern vorlegen wird. Die Fraktion beruft sich in ihrer Kleinen Anfrage (17/6592) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010. Die Verfassungsrichter hätten den Gesetzgeber aufgefordert, das Sorgerecht für nicht verheiratete Paare neu zu regeln, und eine Übergangsregelung getroffen, nach der ein Familiengericht beiden Eltern das Sorgerecht übertragen kann, auch wenn dies nur ein Elternteil beantragt.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hib - heute im bundestag Nr. 315

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do, 4. August 2011 Redaktionsschluss: 13:50 Uhr

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3. Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern noch nicht abgeschlossen
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3.  Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern noch nicht abgeschlossen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zu einer Neuregelung der Sorge bei nicht verheirateten Eltern ist noch nicht abgeschlossen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (>17/6713<) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (>17/6592<) mit. Wörtlich heißt es dazu: ”Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bisher noch keine abschließende Verständigung.“ Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren. Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern ”in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 unter anderem gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit habe, die nicht erfolgte Zustimmung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 20:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, und nach diesem Pamphlet soll der GSR ablehnenden Mutter auf jeden Fall noch die Möglichkeit bleiben, das GSR durch das auskippen von Dreckskübeln und das anzetteln schweren Streits zu verhindern und das ASR für sich zu behalten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 20:54




(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Stärkung der Väterrechte, statt Beendigung der Diskriminierung. Totalversagen der Bundesregierung bei der Sorgerechtsreform. Die einzige Lösung, die Gleichstellung wird vorsätzlich verschwiegen. Ein Verbrechen an den deutschen Kindern und Vätern.

An der Studie haben "KEINE bzw. kaum" verlorengegangene/ehemalige Väter teilgenommen, weil man sie „nicht finden konnte“ oder wollte? Die Studie wurde von ForscherINNEN erstellt. Die Studie ist nutzlos, total befangen und einseitig. Väterbeteiligung Fehlanzeige.
Das stinkt doch zum Himmel. Das Selbstverständlichste und die einzige Lösung, die Gleichstellung der Eltern werden einfach ignoriert und bewusst nicht genannt. Die tun grad so, als ob Deutsche Kinder einzig von Müttern gut betreut werden könnten. Wie krank ist das denn? Gestörte, Geschlechtsgefangene, Beziehungsunfähige Kinder per Gesetz? Geburtenrate der Deutschen, die niedrigste in Europa. Hallo, was geht den da oben ab? Sind die noch ganz bei Trost? Rotzfrech schreien die uns Vätern ins Gesicht: " JA wir werden EUCH weiter diskriminieren, und den Müttern ein Mittel "Streit verursachen" auf den Weg geben, damit Ihr nie wieder Eure Kinder seht. Das ist Volksverdummung. Dieses Vorgehen gehört vor ein Menschenrechts-Tribunal und verurteilt. Wer geht ans Mikrofon im Bundestag und schreit zurück?: Wir VÄTER wollen die GLEICHSTELLUNG und haben ein Recht darauf !!!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2011 21:08
(@ariba)
Registriert

Moin,

so, vor einem Jahr gab es das "Urteil" des BVerfG. Und, nun, heute? Noch immer nix vom Gesetzgeber umgesetzt!
Und da wird offenbar auch nicht mehr viel passieren.

Und nun für alle (noch immer) nichtsorgeberechtigten und an einem GSR interessierten Väter des Forums - und auch allen anderen Papas da draußen in der weiten Welt des I-Nets die Ihr Euch noch nicht angemeldet bei Vatersein habt - ein (wirklich nur klitzekleiner!) Erfahrungsbericht von einem von Euch  -  Einem nichtsorgebrechtigten Vater am Rockzipfiel einer ALLEINsorgenden Mutter eines "gemeinsamen" Kindes hängend.

Es geht laut Antwort darum, die Rechte der ledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berechtigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren.

Bei einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung werde das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Ferner werde bei einer gemeinsamen Sorge die Kooperationsbereitschaft der Eltern ”in jeder denkbaren gesetzlichen Lösung“ eine wichtige Rolle spielen.

Vor einem Jahr stellte ich einen Antrag auf das GSR beim Amtsgericht meines Unvertrauens. Die Mutter unseres Kindes sagte einmal mehr  - wie seit Jahren übrigens - "sie habe Angst, sie habe Sorgen, sie will und kann mit dem Vater über gar nichts sprechen, ich sei letztlich eine Gefahr für Mutter und Kind".
Und was sagte nun das Gericht in der Verhandlung ?? - zu der die Mutter übrigens gar nicht erst selbst erschien: Trotz Anordnung ihres persönlichen Erscheinens! Sie habe ja Sorge und Angst vor dem Vater...und im übrigen sei ihr "schlecht"...

Das Gericht sagte mir nun in der mündlichen Anhörung, dass ein GSR schlichtweg unvereinbar mit dem Kindeswohl sei, wenn die Mutter und der Vater nicht miteinander kommunizieren können. Auf meine Anmerkung, dass die Mutter es ja augenscheinlich gerade deshalb immer wieder einen Streit entfacht, gerade um nicht kommunizieren zu können und zu müssen, um somit ihre Alleinsorge zu sichern....antwortete das Gericht, dass das alles egal sei, denn: Die Sorgen und Ängste der Mutter könnten ja nicht aus der Luft gegriffen sein und ohne Kooperation zwischen den Eltern wird es schlichtweg kein GSR geben und somit Ende der Anhörung. Und ja, das alles soll ich dann auch noch bezahlen. Alles! Für diese Antwort des Gerichts und für jegliche Totalverweigerung der Mutter.

Und somit sichert die Vorgehensweise einer solchen Mutter...

Ja, und nach diesem Pamphlet soll der GSR ablehnenden Mutter auf jeden Fall noch die Möglichkeit bleiben, das GSR durch das auskippen von Dreckskübeln und das anzetteln schweren Streits zu verhindern und das ASR für sich zu behalten.

...ihre offenbar für immer währende ALLEINsorge ihres Kindes.

Und ? Wie weiter? Dann ging ich zum OLG und legte Beschwerde ein. Schließlich kann es doch nicht sein, dass ein Kind allein durch Unvermögen ihrer Mutter  -    die sich seit Jahren  nur durch Streitanzettelung, Umgangsboykott, Totalverweigerung, nahezu 10 Um-und Wegzügen und völligem Kommunikationsboykott ausgezeichnet hat  -  somit nie einen Papa haben darf, der sich als ebenfalls sorgerechtsbeteiligter(also GSR) Elternteil, für doch auch sein Kind einsetzten kann. Das OLG schrieb mir ... "das Verfahren hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg" ... da eben keine Kommunikation der ELtern möglich sei, und das eben auch laut BGH wichtige und unabdingbare Voraussetzung für ein GSR ist.

Egal welches Gesetz wohl irgendwann einmal zu einer "Stärkung der väterlichen Rechte" oder eher Stärkung der kindlichen GRUNDRECHTE auf zwei gleich-sorge-berechtigte Eltern auch kommen werden wird: Gegen eine völlig unkooperative, streitsüchtige, sich verweigernden Mutter...wird dieses Gesetz wohl auch nichts machen können. Nein, weitere Ausführungen möchte ich nun nicht machen - jeder kann sich seinen Teil dazu denken.

Ach ja...man(n) könnte ja noch das ASR beantragen - hat das BVerfG ja auch so beschrieben. Wenn ein GSR nicht möglich sei, können die Papas ja das ASR beantragen und das Gericht könnte sodann dieses - aber natürlich NUR(!!!) wenn das Kindeswohl dabei am besten gewahrt bliebe - auf den Papa übertragen.

Und nun kann ein jeder sich ausmalen wie hoch die Wahrscheinlichkeit sein dürfte einer sich doch so unendlich sorgenden Mutter ihre alleinige Sorge und ihr ihr Kind wegzunehmen um beides dem Papa zu übergeben..?
Die Antworten hierzu werden wir eines Tages sicherlich in diesem Forum lesen können - oder eben nicht, nämlich dann, wenn die Väter erst gar nix beantragen werden oder es nie einen Vater geben werden wird, dem das ASR nach einer vormals nicht vorhandenen gemeinsamen elterlichen Sorge(GSR) übertragen wurde.

Ariba

PS: Ein unkooperativer und nicht kommunizieren, alleinsorgeberechtigter Vater würde man wohl hinter Gittern stecken, sofern die Mutter "glaubhaft" mache, der Vater handelt mit diesem Verhalten doch sicherlich nicht dem Kindeswohl entsprechend!  Und dann wäre das ASR eben auch genauso schnell wieder weg wie es kam! Es lebe das Familien-un-recht!


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2011 14:03
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Mauerbau 13. August 1961, Sie ist gefallen !!!
HOCHMUT kommt vor dem Fall !!! Jetzt klopfen wir allen auf die Finger, die unsere Kinder jahrelang missbraucht und gedemütigt haben !!!
http://agensev.de/aktionen/kinder-reissen-die-mauer-ein/

Die Widerspruchslösung wird es in Deutschland nicht mehr geben, beide Eltern müssen gleich gestellt werden.

Schallmauer 2011 durchbrochen !!! 33% !!! ein Drittel !!! der Kinder in der deutschen Bevölkerung sind von dem unterschlagenen väterlichen Sorgerecht/der Sorgepflicht betroffen und ausgeschlossen. Tendenz steigend. Nur ca. 7,6 % der Alleinerziehenden Eltern mit Kindern bis 15, sind Väter. Tendenz fallend. Alleinerziehung ist eine Bankrotterklärung der Familienpolitik und der Gesellschaft. Jedes Kind hat bei Geburt Vater und Mutter, kurze Zeit später in 93% aller Fälle der Alleinerziehenden nur noch eine Mutter. Welch eine riesige menschliche Dragödie. Welch ein Wahnsinn !!!
http://de.nachrichten.yahoo.com/dritte-baby-deutschland-unehelich-geboren-084808050.html
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=267402043277114&set=a.208121725871813.63103.100000219615604&type=1&theater

Die Kinder in der restlichen Welt, behalten Ihre leiblichen Väter, weil diese selbstverständlich mit Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht besitzen und dieses Elternrecht auch in Form von Wechselmodellen bzw. Doppelresidenzmodellen nach Trennung wahrnehmen wollen und Verantwortung übernehmen sollen. 400 Kinder PRO TAG werden in Deutschland zu Halbwaisen gemacht und verlieren wegen der Untätigkeit der Politiker Ihren Vater. Der Europäische Gerichtshof hat nicht gefordert die Väterrechte zu stärken, sondern die Diskriminierung abzuschaffen. Alles was nicht das automatische Sorgerecht zum Ziel hat ist DISKRIMINIERUNG!
Stärkung der Väterrechte, statt Beendigung der Diskriminierung. Die einzige Lösung, die Gleichstellung wird vorsätzlich verschwiegen.

Wenn man bedenkt, dass das Justizministerium SIEBEN Jahre für die Sorgerechts-Studie gebraucht hat. 2003 forderte das Bundesverfassungsgericht die Regierung zur Überprüfung der Rechtslage im Sorgerecht auf.
Es wird suggeriert Ihr sollt euch streiten und auseinander gehen, die Kinder im Stich lassen. Genau das Gegenteil muss eine Sorgerechtsreform erreichen.

Die Botschaft muss lauten: Frieden zwischen den Geschlechtern statt Krieg, damit keine Kinder mehr zermahlen werden. Pflicht zur Kooperation und Kommunikation.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 18:58
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Wer geht dieses Wochenende zum Ministerium und übergibt eine Petition bzw. Forderung?

Antwort von Wolfgang Knack auf Abgeordnetenwatch, 18.08.2011
Sehr geehrter Herr,
die Probleme, die Sie ansprechen sind nicht auf Landes- sondern nur auf Bundesebene zu lösen.

Ich persönlich setze mich für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (BvR420/09) ein. Wie Sie wahrscheinlich wissen, sagt das Urteil aus, dass sich unverheiratete Eltern das Sorgerecht grundsätzlich teilen.

Falls Sie Näheres erfahren möchten, besteht dazu am kommenden Wochenende, dem 20. und 21.08.2011 ab 10 Uhr, Gelegenheit beim Tag der offenen Tür der Bundesministerien. Sie können sich im Familienministerium bestimmt weitere Informationen zu Ihrem Thema holen. Schauen Sie bitte unter folgendem Link nach: http://www.bmfsfj.de

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Knack


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 10:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wer ist denn das und welche Funktion hat er in diesem Spiel?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 10:37
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Wolfgang Knack (CDU) Kandidat Wahlen Berlin, Jahrgang 1953 Berufliche Qualifikation Dipl. Geophysiker Ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Softwareentwickler Wohnort Berlin-Bohnsdorf
Wahlkreis Treptow-Köpenick WK 4, Landeslistenplatz 3, Treptow-Köpenick


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 10:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 10:51
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nach längerer Zeit mal wieder etwas von mir, nämlich ein glücklicher und zugleich sehr trauriger Fall. Zeigt er doch, was man in diesem Land von Vätern tatsächlich hält.

http://schulte-frohlinde.de/node/190

So erging es mir auch. Sorgerecht? Um Gottes Willen! Aber so viel ums Kind kümmern, wie es nur geht, um die Defizite der Mutter auszugleichen. Am Ende sind wir alle nur Leistungserbringer in unterschiedlichen Formen.

Ich finde es sehr lobenswert, dass Schulte-Frohlinde die Richterin beim Namen nennt. Unglaubliches Handeln einer Robenträgerin. So etwas gehört aus dem Dienst entfernt und ich hoffe, dass die offene Erwähnung im Blog zugleich bedeutet, dass er diese Vorwürfe hinreichend belegen kann. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn ich in ein paar Wochen etwas über mögliche Konsequenzen für diese Richterin lesen könnte.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2011 12:20
(@diskurso)
Registriert

Danke, Krishna für den Verweis auf diesen leider nicht so seltenen Fall, der mir irgendwie bekannt vorkommt ...
Ich gehe davon aus, dass Herr Schulte-Frohlinde sich als RA der Tragweite dieser Aussagen bewusst ist und diese auch belegen kann.
Auch ich habe mit einer rechtsbeugenden Richterin zu tun, diese Berliner Richterin ist allerdings kaum noch zu übertreffen ...


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2011 13:37
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Antwort von Renate Künast auf Abgeordnetenwatch vom 30.08.2011
Sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für ihre Frage.

Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Damit ist nicht nur das Recht auf eine materielle Absicherung gemeint, sondern auch das Recht auf Liebe und Zuwendung durch Mutter und Vater. Moderne Familienpolitik bedeutet für mich, eine Politik für Kinder und ihre Eltern zu machen und zwar für Mütter UND Väter.

Die grüne Bundestagsfraktion hat im Oktober 2010 einen Antrag zum Sorgerecht in den Bundestag eingebracht (BT-Dr. 17/3219). Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Leider versäumt es die Bundesregierung bislang, die Rechte der betroffenen Kinder endlich in Gesetzesform zu gießen.

Wir wollen Väter ermutigen, ihre Rolle im Leben ihres Kindes auszufüllen und die Angebote für Kinder und Väter entsprechend ihrer Bedürfnisse gestalten. Bislang jedoch ist Familienbildung traditionell Mütterbildung. Adressaten von Familienbildungsangeboten sind vor allem Frauen und die AnsprechpartnerInnen weiblich. Männer und Väter sind meist außen vor. Wir wollen einen zusätzlichen Fokus auf die Förderung von Vaterschaft und die Vater-Kind-Beziehung legen und unterstützen entsprechende Maßnahmen und Angebote. Auch diese sollten unabhängig vom Rechtsverhältnis der Eltern sein. Notwendig sind auch spezielle Beratungsangebote für Männer und Väter bei Jugendämtern in schwierigen Familiensituationen (Familienkrisen, Trennung, Scheidung, Umgang).

Die Gleichstellungspolitik hat für uns Grüne von je her eine zentrale Rolle gespielt und setzt sich heute in einer aktiven Väterpolitik fort.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Renate Künast


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 20:34




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