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§ 1626a und kein Ende...

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielen Dank, Krishna, für deine unermüdliche Suche nach Neuerungen und Bekanntgabe!

Ich finde die Argumentationskette schlüssig. Bei Punkt VII musste ich schmunzeln, würde dies doch doch die Abtreibungshoheit der sorgenden Mütter untergraben. Man stelle sich vor, es würde einen Prozess geben, in dem das Gericht entscheidet, ob Mutti nun abtreiben darf oder nicht. Diese rein ethische Entscheidung wird kein Gericht treffen wollen.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 12:14
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi habe dies soeben gefunden
Eltern behalten Sorgerecht auch bei großer Entfernung zum Kind
http://www.open-report.de/artikel/Eltern+behalten+Sorgerecht+auch+bei+gro%DFer+Entfernung+zum+Kind/107694.html
OSR


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 12:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, der Sachverhalt ist ja ein ganz anderer (>Volltext<)


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 13:23
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was hat OSRs Beitrag mit diesem Thread zu tun?

Nichts gegen das Thema, aber ich rege an, diesen und die Reaktionen darauf hier rauszunehmen uund evtl. als eigenständiges Thema einzustellen.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 14:13
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Frau Ute Granold CDU, Frau Andrea Voßhoff CDU oder Frau Dorothee Bär CSU scheinen zu derart geistigen Ergüssen wie der vom Familiengerichtstag nicht fähig. Als Rechtsanwältin nun in der Politik, versucht man sich lieber an der Arbeitsbeschaffungsmaßname "Krieg zwischen den Eltern und Kindern schüren", damit man am Streit richtig fett abkassieren kann. Solch eine Inkompetenz schreit zum Himmel, mit welch dummen Gestammel da im Bundestag den Vätern die Menschenrechte aberkannt werden. " Die Väter sollen doch zu Gericht gehen wenn sie was wollen..." Dumm Dümmer am Dümmsten !!!
Der DFGT setzt sich mit dem Thema Sorgerechtreform und seiner Zusammenhänge realistisch auseinander und kann fachlich versiert das für und wider ausführen und begründen.  :applaus1:

Die Lösung und der Vorschlag sind Exakt die Minimalforderungen der heutigen Mütter und Väter für eine bewußte Verantwortungsübernahme für die gemeinsamen Kinder vom Zeitpunkt der Zeugung.

Jetzt ist es an den Vätern und an der Gesellschaft zu beweisen, das wir darüber hinaus jetzt, und nicht erst in 10 bis 20 Jahren, fähig sind, reif für das automatisches Sorgerecht und die Pflicht zu sein, wie es der Familiengerichtstag jedoch bezweifelt.

Zitat: "Die angesprochene konzeptionelle Schwäche wäre nur durch ein grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht von Mutter und Vater kraft Gesetzes, erforderlichenfalls mit Negativauslese durch das Familiengericht entsprechend § 1671 BGB, zu beseitigen. Es mag jedoch sein, dass der "Empfängerhorizont" der Bevölkerung (im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern) Gegenwärtig zu einer solchen Lösung noch nicht bereit ist (auch die Kinderrechtekommission ist insoweit gespalten), so dass auch unter diesem Gesichtspunkt das oben (III .) skizzierte Modell (mütterliche Primärsorge mit Regelzugang auch des Vaters zum Sorgerecht) als Kompromisslösung empfohlen wird"

Weil uns Jahrzehnte lang Justiz und Politik die Kinder weggenommen hat, wir uns nicht dagegen wehren konnten, sind wir nun Rückständig und Unreif für eine grundlegende Reform mit dem Ziel der Gleichstellung ab Zeugung/Geburt. Alle Europäer sind entwickelter als wir...

Wollen wir uns das gefallen lassen? Nochmal 10/20 Jahre verdummen lassen? Nein !! Wir wollen jetzt die Sorge, ohne Antrag ohne Widerspruch !!! Und Ihr POLITIKER und RICHTER ihr glaubt gar nicht wie reif wir sind!  :thumbup:


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 14:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wirklich, eine erstaunlich sachliche Auseinandersetzung, zudem auch noch viele Wege beleuchtend. Falls die Antragslösung durchkommen sollte, müsste unbedingt eingeführt werden, bei der Vaterschaftsanerkennung das Thema Sorgeerklärung verpflichtend anzusprechen, faktisch als Rechtsbelehrung (und stelle mir gerade hämisch die Gesichterr einiger JA-MA's vor  :)).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 18:27
(@Inselreif)

Hi.

(und stelle mir gerade hämisch die Gesichterr einiger JA-MA's vor  :)).

Die werden dann besonders umfassend darüber aufklären, welche erheblichen Nachteile das alles hat und er möge sich den Antrag noch einmal sehr gut überlegen und darüber schlafen.
Genau so, wie es heute anders herum mit der Zustimmung zur gemeinsamen Sorge, der zeitlichen Befristung von Titeln usw. läuft.
Und wenn das nicht gezogen hat, stürzt im Zweifelsfall genau an dieser Stelle der Computer ab.
Die Mehrheit gibt an dieser Stelle dann auf...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 18:38
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wenn das nicht gezogen hat, stürzt im Zweifelsfall genau an dieser Stelle der Computer ab.

Hi,

ist bei mir passiert, als ich die Erklärung einseitig abgeben wollte. Der Depp vom Amt hatte mir dazu einen besonderen Termin gegeben (Mo-Vormittag) und meinte dann, er könne völlig unvorbereitet gaaanz laaangsam mal was an die Tippsen geben. Da musste ich dann wirklich gehen, allerdings mit dem Hinweis, dass ich noch was Anderes zu tun hätte, nämlich ARBEIT, damit er auch ja pünktlich den Unterhalt für die Mutter einkassieren kann.

Beim neuen Termin hat es dann geklappt, ebenso ein Gespräch mit dem Typen, in dem ich ihm klarmachte, dass nicht alle Väter Unterhaltsverweigerer sind und deswegen auch nicht aus seiner subjektiven Sicht keinesfalls das Sorgerecht wert seien. Leider üblich im Amt und im Bericht zur Studie über § 1626a auch besonders erwähnt. Die können eben nicht über den Tellerrand schauen.

Falls die Antragslösung durchkommen sollte, müsste unbedingt eingeführt werden, bei der Vaterschaftsanerkennung das Thema Sorgeerklärung verpflichtend anzusprechen, faktisch als Rechtsbelehrung (und stelle mir gerade hämisch die Gesichterr einiger JA-MA's vor  :)).

Du meinst die vom DFGT vorgestellte Lösung, die eben keinen Antrag des Vaters vorsieht?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 21:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du meinst die vom DFGT vorgestellte Lösung, die eben keinen Antrag des Vaters vorsieht?

Ja, freilich. Allerdings haben die sich, wenn ich es richtig gelesen habe, auf diese Lösung verständigt:

3. Lösungsvorschlag
Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des Vaters, verbunden mit familiengerichtlicher Kontrolle auf Antrag der Mutter entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB liefe im Effekt weitgehend auf dasselbe hinaus wie das im BMJ diskutierte Modell, wäre aber strukturell wesentlich einfacher und auch für die Bevölkerung einfacher zu ver-stehen.

im Abschnitt "III. Gemeinsames Sorgerecht nach Sorgeerklärung des Vaters, mit Widerspruchs-möglichkeit der Mutter und gegebenenfalls Gerichtsentscheidung"

Für alle anderen Modelle sahen sie entweder keine Umsetzung der europ. Vorgaben (inkl. des BVerfG) oder, wie sagten sie so schön

"Es mag jedoch sein, dass der "Empfängerhorizont" der Bevölkerung (im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern) Gegenwärtig zu einer solchen Lösung noch nicht bereit ist ..."

Obwohl ich die Vermutung habe, bei denen setzt sich die Bevölkerung zum Grossteil aus Richtern, Politikern und den populistischen Medien zusammen. Mich jedenfalls hat niemand gefragt. 🙂

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 21:51
(@Inselreif)

Hi,

Obwohl ich die Vermutung habe, bei denen setzt sich die Bevölkerung zum Grossteil aus Richtern, Politikern und den populistischen Medien zusammen.

Das erinnert mich an den früheren Massstab der "billig und gerecht Denkenden" in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Damit waren auch nur die Richter selbst gemeint...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2011 22:09




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

lange ist nichts passiert - und aktuell eigentlich auch nicht. Aber ich hab beim DJI ein Interview mit der Burschel gefunden, dessen Lektüre gar nicht so schlimm ist, wie ich das früher erwartet habe:

http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1077

Peschel-Gutzeit tut dann auch noch was dazu, aber das zu lesen, lohnt nicht.

Ich fürchte, die Politik sieht die Übergangslösung langsam als Lösung. Wie seht ihr das?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2011 14:25
(@lotzejong)
Nicht wegzudenken Registriert

Stillstand beim Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht

Die Bundesjustizministerin hatte bereits Mitte letzten Jahres einen Gesetzentwurf zum Gemeinsamen Sorgerecht von nicht miteinander verheirateten angekündigt, diesen allerdings bis heute noch nicht vorgelegt. Daher habe ich die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage (16. Mai 11) zum Stand des Verfahrens befragt.

Die Antwort (23. Mai 11) ist mehr als ernüchternd: Die Bundesregierung kann die Frage, wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei, nicht beantworten und hat diesbezüglich offensichtlich keine weiteren Ambitionen. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August letzten Jahres steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren.

Scheinbar keine leichte Aufgabe für Schwarz-Gelb, denn auch bei diesem Thema gehen die Vorstellungen so weit auseinander, dass gar nichts mehr passiert. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage gibt es <a href="" http://katja-doerner.de/wp-content/uploads/2011/05/AntwortBReg_GE_gemeinsamesSorgerecht110525.pdf#new&quot ;" target="_blank">>hier<</a> und den grünen Kompromissvorschlag kann man <a href="" http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf#new&quot ;" target="_blank">>hier<</a> nachlesen.

Quelle:
Newsletter katja-doerner.de


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2011 09:57
(@ariba)
Registriert

Moin,

also ich selbst habe schon ungeheuerliche Erfahrungen mit mehreren Richterinnen und Richtern zweier Amtsgerichte gemacht und möchte und kann diese hohen Herrschaften Weißgott nicht in "Schutz" nehmen, ABER:

Stillstand beim Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht

Die Bundesregierung kann die Frage, wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen sei, nicht beantworten und hat diesbezüglich offensichtlich keine weiteren Ambitionen.

Also wenn sich selbst die Bundesregierung außer Stande sieht endlich mal Klarheit zu schaffen, sich endlich um die rechtsdiskriminierende Behandlung zahlreicher Kinder und Väter zu sorgen, labert, faselt und "verhandelt"...dann muss man die Richter unseres Landes ja schon beinahe verstehen, dass diese sich ebenfalls außer Stande sehen zahlreichen Vätern auch mal das GEMEINSAME SORGERECHT mit zuerteilen!!

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Dezember 2009 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von August letzten Jahres steht die Bundesregierung unter Druck, die Sorgerechtsregelung zu reformieren.

Und wenn sich die Bundesregierung auch selbst NACH(!) Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dennoch im Stillstand zum Thema befindet, dann läuft einfach etwas schief. Also wenn selbst solche Urteile schlichtweg verpuffen, dann ist es wohl keine unrealistische Einschätzung, dass sich auch in den nächsten 10 Jahren rein gar nix mehr zum Thema ändert.

Ich selbst werde vielleicht eines Tages, viele, viele Jahre in der uns unbekannten Zukunft,  als alter Greis - so denn Gott will - in der BILD lesen, dass ... "ES IST VOLLBRACHT!!! ---- ... nach jahrzehntelanger Verhandlung wurde nun das Gemeinsame Sorgerecht beider Eltern eines Kindes ab Geburt beschlossen....vor über 40 Jahren hat einst ein Vater namens Zaunegger diesen Prozess in Gang gebracht..."

Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2011 13:02
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute,

die Sache wird einfach ausgesessen, indem man sich eben nicht einigen kann in der Koaliton. Hier die Stellungnahme des Staatssekretärs Stadler auf die Frage einer Grünen-MdB. S. 2 letzter Satz:

http://katja-doerner.de/wp-content/uploads/2011/05/AntwortBReg_GE_gemeinsamesSorgerecht110525.pdf

War da nicht kürzlich was wegen Untätigkeit in Gerichtsverfahren? Was macht man bei Untätigkeit des Gesetzgebers? Diese elenden Parteien mit ihrer Fraktionsdisziplin oder besser -zwang.

Ich wette, das Thema steht in den nächsten Monaten noch nicht einmal auf Wiedervorlage. Ich rufe also dazu auf,  dass jeder seine örtlichen MdBs per Mail anschreibe, wann denn mit einer Diskussion statt diesem Grabenkampf zu rechnen ist? Wenn unsere MdBs weiterhin auf Menschenrechte scheißen, warum sollten wir dann noch freundlich bleiben?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2011 15:44
(@wackelpudding)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo @all,

väterwiderstand.de hat CDU/CSU/SPD/GRÜNE/LINKE/PIRATEN gebeten, den innerparteilichen Diskussionsstand mitzuteilen. Erste Antworten sind da und können kommentiert werden: http://www.väterwiderstand.de/

wackelpudding


AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2011 19:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In Sachen "Arbeitskreis mittelfränkischer Amtsvormünder" und dessen vorgestellter Ansicht zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern (siehe #641) wurde ich bzgl. der Antworten #642 und #643 wie folgt angeschrieben:

gesendet: 08-07-2011 (Fri) 14:23
I.P: *mirbekannt*
Name Versender: Wolfgang Klein
E-Mail Versender: *mirbekannt*
Anmerkung/Wunsch/Mitteilung:
----------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mitarbeiter des Stadtjugendamts Fürth und Sprecher des Arbeitskreises mittelfränkischer Amtsvormünder. In beiden Funktionen fordere ich Sie auf, die Formulierung "D...p...", mit der offensichtlich die unseren Aufruf http://www.derbeistand.de/download/Initiative_Neuregelung_Sorge.pdf unterzeichnenden Jugendämter gemeint sind, aus den Beiträgen von "Beppo" und "joysilence" zu entfernen, die diese als Antworten #642 und #643 am 16.12.2010 zu dem Thread http://www.vatersein.de/Forum-topic-17263-start-625.html geschrieben haben.

Sollten Sie dies nicht bis 15.07.2011 getan haben, werde ich unser Rechtsamt einschalten und eine Strafanzeige wegen Beleidigung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Klein
Sprecher des Arbeitskreises mittelfränkischer Amtsvormünder Stadtjugendamt Fürth Königsplatz 2

90762 Fürth

Selbstverständlich komme ich dieser Bitte nach und entferne den Begriff in #642 und #643. Ich habe wichtigeres auf meinem Zettel stehen, als mich an einem beliebigen Gerichtsstand in Deutschland mit der Truppe zu treffen.

Schön zu sehen, dass die vermeintliche persönliche Beleidigung einer natürlichen Person durch das Rechtsamt einer öffentlichen Einrichtung verfolgt werden soll. Wofür Steuergelder so verwendet werden könnten...

Abschließend fühlen wir alle uns geehrt, dass vatersein.de auch von Jugendämtern als wichtiges Informationsportal genutzt und auf unsere Meinungsäußerungen recht dünnhäutig reagiert wird, wir also wahr und ernst genommen werden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2011 00:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

gesendet: 08-07-2011 (Fri) 14:23

versus

... die diese als Antworten #642 und #643 am 16.12.2010 zu dem Thread ...

Der enge zeitliche Zusammenhang zw. ursprünglichem Beitrag und darauf folgender Beschwerde kommt mir persönlich für Jugendämter irgendwie bekannt vor. Ja, die Leute da sind richtig auf Draht und immer "up to date". Liebe Mitleser, habt einfach Vertrauen zu denen, sie stellen ihre Kompetenz tagtäglich immer mal wieder unter Beweis.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 01:25
 elwu
(@elwu)

Hm, da hat wohl eine Bezeichnung ganz genau ins Schwarze getroffen...  😉

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 01:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

da möchte ich gleich die Gelegenheit nutzen und Heinrich Heine zitieren. Genauer gesagt, sein Gedicht "Erinnerung aus Krähwinkels Schreckenstagen", wo er am Ende dem Magistrat dieses Provinzkaffs folgende Worte an die Bürger in den Mund legt:

Wer auf der Straße räsoniert,
Wird unverzüglich füsiliert;
Das Räsonieren durch Gebärden
Soll gleichfalls hart bestrafet werden.

Vertrauet Eurem Magistrat,
Der fromm und liebend schützt den Staat
Durch huldreich hochwohlweises Walten;
Euch ziemt es, stets das Maul zu halten.

In Krähwinkel hat sich in den letzten hundertfünfzig Jahren anscheinend nicht besonders viel geändert ...

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2011 02:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Herr Klein,
ich freue mich, dass Sie ihren Weg hierher gefunden haben und meiner Meinung über Sie und ihresgleichen diese Bedeutung beimessen.

Ich verstehe den Betreiber dieser Seite und Adressaten ihrer Drohung, dass er den von mir gewählten Ausdruck nun unkenntlich gemacht hat, da man in Deutschland die Meinungsfreiheit mit Hilfe von Gesetzen die dem Geist der alten "Majestätsbeleidigung" entspringen, immer noch unterbinden kann.

Da er jedoch nicht der Verfasser des Beitrages ist und sich und seine Webseite vor Schaden bewahren muss, kann ich ihn dabei nur unterstützen.
Zumal diese Seite sehr wichtig ist, um Vätern dabei zu helfen, ihr natürliches Eltern- und Menschenrecht auf gleichberechtigte Sorge für ihre Kinder auch gegen Leute wie Sie durchzusetzen.

Ich selbst stehe selbstverständlich zu meiner Wortwahl, da ich sie bewusst für alle Leute verwende, die sich aufgrund plumper Vorurteile pauschal gegen die Rechte einzelner Gruppen von Menschen stellen und zwar einzig aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder sonstiger Merkmale.

Ich trete Leuten, die Menschen z.B. dunkler Hautfarbe diskriminieren, Menschen jüdischen Glaubens in ihren Rechten beschränken und Männer oder Frauen gesetzlich benachteiligen oder ihre menschenverachtende Haltung öffentlich propagieren, stets mit deutlichen Worten entgegen. Auch um die Ausbreitung solchen Gedankenguts zu unterbinden.

Dass ihre Ansichten und Empfehlungen sowohl gegen die Menschenrechte als auch gegen das Grundgesetz verstoßen, scheint Ihnen nicht klar zu sein oder geschieht das vorsätzlich?

In diesem Fall sollte ihr Dienstherr ihre Tätigkeit als Diener dieses Staates in Frage stellen, denn nach meinem Verständnis haben Verfassungsfeinde im Staatsdienst nichts verloren.
Erst Recht nicht in einem Bereich, in dem sie auch noch die Möglichkeit haben ihr ideologisch verzerrtes Weltbild nicht nur in ihrer Phantasie auszuleben, sondern direkt zum Schaden der Väter, der Kinder und der Verfassung anzuwenden.

Das wäre fast so als wenn man ein erklärtes Ku-Klux-Klan Mitglied zum Ausländerbeauftragten machen würde.

Über die Gründe für ihre Vorurteile gegen ihr eigenes Geschlecht kann ich nur spekulieren.

Mir kommen Sie so vor, wie ein Aufseher in einem Frauengefängnis der, Aufgrund des engen Horizonts seines Arbeitsplatzes zu der Ansicht kommt, alle Frauen seien Verbrecher und müssten schon deswegen vorbeugend ins Gefängnis gesteckt werden und könnten erst frei gelassen werden, wenn sie bewiesen hätten, dass sie zu der positiven Ausnahme von gesetzestreuen Frauen gehören.

Ich würde diese Diskussion über meine Wortwahl und die Gründe dafür gerne weiter öffentlich mit Ihnen, Ihrem Dienstherren oder auch juristisch weiter führen, da ich der Meinung bin, dass sie und ihre Ansichten eine Gefahr für die gesellschaftliche Ordnung darstellen und die Öffentlichkeit auch ruhig erfahren sollte, wie beim Jugendamt über das Grundgesetz gedacht wird.

Sie können daher gerne meine Kontaktdaten vom Betreiber dieser Seite erfragen, damit wir diese Auseinandersetzung an anderer Stelle fortsetzen können.
Mir ist schon deswegen daran gelegen, da sich durch den "Streisand-Effekt" eine breitere Kenntnisnahme der Öffentlichkeit ergeben könnte.
Das würde ich sehr begrüßen.

Wenn Sie ihre menschenrechtswidrigen Ansichten öffentlich vertreten wollen, so steht Ihnen das nach meinem Verständnis von Meinungsfreiheit durchaus zu.
Wenn Sie Vätern schon pauschal unterstellen, sie wären aufgrund ihres Geschlechts weniger geeignet, für ihre Kinder zu sorgen, als Mütter so sollten sie sich dann nicht ehrenkäsig beleidigt zeigen, wenn ihnen jemand verbal entgegen tritt, für den das Grundgesetz nicht nur eine unverbindliche Floskel ist.

Selbstverständlich bin ich auch bereit, mich inhaltlich mit ihrem unsäglichen Text auseinanderzusetzen, in der Hoffnung, sie erkennen vielleicht selbst, wie unhaltbar ihre Vorurteile gegen Väter sind und hoffe, dass sie auch selbst nicht ihrem eigenen Klischee entsprechen.

Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 19:57




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