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§ 1626a und kein Ende...

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(@krishna)
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Hi,

am Freitag geht es nur um diesen

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/032/1703219.pdf

Drecksantrag der Grünen. Bei diesem würde noch nicht einmal der Widerspruch automatisch zum Familiengericht führen, nein, der Vater müsste erst wieder tätig werden. Mein Gott, für wie unfähig halten diese Grasfresser eigentlich Frauen?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2011 20:55
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=971928

( 88. Sitzung vom 28.01.2011. TOP 23: Gemeinsames elterliches Sorgerecht )


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Geschrieben : 29.01.2011 00:53
(@lotzejong)
Nicht wegzudenken Registriert

Zusammenfassung der Debatte

Einigkeit besteht, das man die Rolle der Väter stärken will.  "... aber doch nicht etwa alles?"

Die Rolle der Jugendämter steht zur Disposition.  :exclam: Vorsicht Falle ! Die über lange Jahre gewachsenen Institution Jugendamt wird weiterhin ohne Kontrolle weitermachen.

Die erst Runde geht an B90/Grüne. Katja Dörner sieht keinen Grund, verheiratete und nicht verheiratete Eltern unterschiedlich zu behandeln. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Die CDU/CSU soll ihre Blockadehaltung aufgeben. Aber trotzdem soll der Vater einen Antrag stellen und soll notfalls vor Gericht beweisen, das seine Vaterschaft dem Kindeswohl nicht widerspricht. Auch die Rolle des Jugendamtes steht letztlich zur Disposition. Bei B90/Grüne ist alles offen.

Ute Granold CDU/CSU stottert rum und gibt zu bedenken, das die CDU/CSU einen Lernprozess zu durchlaufen hat.

Christine Lambrecht SPD erkennt, das sich die Welt seit 1998 verändert hat. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit von Veränderungen. Probleme sehen die "Rechtswissenschaftler" in der SPD. kein Koalitionszwang. Bei der SPD ist alles offen.

Stephan Thomae FDP meint das der Antrag von B90/Grüne grundsätzlich in die richtige Richtung geht. "Der Vater braucht mindestens 1x das Ja-Wort von der Mutter. Entweder vor dem Traualtar oder vor dem Jugendamt." und denkt dabei an einvernehmlichen Sex.

Jörn Wunderlich Die_Linke spannt einen weiten Bogen von 1900 bis heute und meint das sich das Familienrecht in den letzten 100 Jahren mehrmals dramatisch verändert hat. Heute geht der Trend zur gemeinsamen Sorge. Die Ehe ist eine Institution des Kapitalismus. Die Linken sind offen für alles.

VG Thomas Sochart, www.vaeter-aktuell.de

Anmerkung: Insider in Berlin erwarten, dass Gesetz im März dann durchgepeitsch werden wird.

VG, lotz ejong


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Geschrieben : 29.01.2011 12:41
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

OLG Thüringen (Urteil 1 UF 143/9) – Elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern

http://www.hamburgeranwaelte.de/entscheidungen/familienrecht/entscheidung_familienrecht_05.html


Anm. Es ist mir klar, dass copy & paste gerade im Internet eine beliebte Unart ist. Um uns jedoch vor dem Vorwurf der Verletzung des Urheberrechts zu schützen, bitte den Text nur in einem kurzen Auszug posten und ggf. Links setzen. Danke


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2011 13:44
(@ariba)
Registriert

Moin,

so, auch ich habe mir die Debatte

( 88. Sitzung vom 28.01.2011. TOP 23: Gemeinsames elterliches Sorgerecht )

angehört und angeschaut - zumindest nebenbei.

Eine Dame sagte, dass man zunächst das Kindeswohl prüfen müsse nach der Geburt des Kindes. Und zwar in sofern, ob der Vater das Kindeswohl gefährde. Träfe dies zu, gäbe es kein GSR. Nun frage ich mich, wie jemand das exakt überprüfen will und kann, wenn der Vater sein Kind bspw.. in den ersten Lebenswochen noch nie zu Gesicht bekommen hat oder es mal 5 Minuten halten durfte.  :puzz:  :question:

Eine Dame meinte dann noch, dass das JA zunächst nichts prüfen sollte, da - nach ihrer Erfahrung von 30 Jahren als Rechtsanwältin - es bei einem nur leicht negativen oder negativ vermutenden Bericht des JA gegenüber dem Vater dieser dann vor Gericht so gut wie überhaupt keine Chance mehr hätte. Das denke ich auch.

Korrigiert mich, sofern ich daneben liege.

An eine Regelung die tatsächlich Gleichberechtigung schafft habe ich nicht geglaubt und glaube auch weiterhin nicht daran. In meiner GSR-Verhandlung kam die Mutter noch nicht einmal mehr selbst, nur ihre RAin, Grund: Mutti kann und will nicht mit mir über überhaupt nix reden.
Gemäß den Gerichten hierzulande reicht das dann etwaig auch schon mehr als genug. (Eine Entscheidung steht noch aus.)

Es wird wohl eine gesetzliche Minimal-"Lösung" geben. In 5 Jahren sind wir alle schlauer und werden hier lesen können, wie es den diskriminierenden Kindern und Vätern dann so geht bzw. ergangen ist.

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

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Geschrieben : 29.01.2011 13:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zusammenfassung der Debatte

Katja Dörner sieht keinen Grund

Ute Granold CDU/CSU stottert

Christine Lambrecht SPD erkennt

Stephan Thomae FDP meint

Jörn Wunderlich spannt einen weiten Bogen

Anmerkung: Insider in Berlin erwarten, dass Gesetz im März dann durchgepeitsch werden wird.

Stottern ist bei der Granold untertrieben, das war schon "Stoibern". Es waren ja nicht nur rein sprachliche Versprecher. Dass "der Gesetzgeber" ihr was auftetragen hat war mindestens ein Freudscher (Sie ist der Gesetzgeber!!), aber dass sie beim Namensrecht die Eltern kurz nach der Geburt mit einstweiligen Verfügungen aufeinanderhetzen will heisst schlicht, sie hat überhaupt nicht über das Thema nachgedacht. Man hat ihr den Spagat angemerkt zwischen den konservativen Hardlineren in ihrere Fraktion und ihrer eigenen (ursprünglich eher offenen) Haltung.

Lambrecht ist eine verlogene Schlange. Sagte, man sole doch endlich mal zu Potte kommen, die Regierung sei schuld an dem Stillstand. LAMBRECHT WAR ES, die während der gesamten 16. Legislaturperiode (von 2005-2009?) eine Reform VERHINDERT HAT!!

Dörner hat ja nett gesprochen, aber sie vertritt auch auch einen Gemischwarenladen an Fraktion und da kann halt auch nur so ein Gemischt-Warenladen Antrag bei rauskommen bei den Grünen. Das mit dem JA-Prüfauftrag haben ihr ja alle anderen um die Ohren gehauen. Aber dass in dem Grünen-Modell dem Widerspruch nicht automatisch eine gerichtlich Klärung folgt ist natürlich eine Krücke. Da ist die Eskalationsschwelle ja doch wieder da, wo sie nicht hingehört.

Die Linke wie die Grünen wohl auch zu sehr Gemischwarenladen als dass sie eine Meinung haben können, Wunderlich hat wohl die richtige, aber sagen durfte er das nicht, deswegen spannte er halt einen "weiten Bogen"


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2011 10:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stephan Thomae FDP meint

Und Thomae ist ja eigentlich der gute in dem Spiel, aber hat wohl auch langsam den Verstand verloren. Da philosophiert er über fristen und Blockadefristen und Mutterschutz und besondere Fristen bei besonders schweren oder Mehrlingsgeburten. Hab' ich jetzt irgendwas verpasst? Es geht um etwas ab Vaterschaftsanerkennung! Und die muss nach unserem Recht immer noch von der Mutter angenommen werden. Und wo macht sie das! Auf dem Standesamt oder auf dem Jugendamt. Jedensfalls nicht im Wochenbett, wo geschwächte Mütter urplötzlich von Fristen überrascht werden. Keine Ahnung, wie man Thomae so verwirren konnte, wahrschelinlich hat die Granold ihn zu-gestoibert.


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Geschrieben : 30.01.2011 11:00
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich hab mir das jetzt auch mal aufs Ohr geben lassen und kann nur sagen, dass beinahe alle Beteiligten offenbar so ihre Schwierigkeiten mit der Materie haben. Es ist sowieso egal, was die reden, denn das einfachste wäre ohnehin die große Lösung mit einem geschlechtsneutralen "Widerspruchsrecht" wie § 1671, damit es nicht gleich wieder offensichtlich diskriminierend wird. Denn Anknüofungspunkt für eine Diskriminierung kann nicht sein, dass nur bei der Mutter die Elternschaft feststeht. Diese steht nach Anerkennung auch  beim Vater fest. Es geht um die Nichtgewährung eines Grundrechts, Art. 6. Und  bei der Elternschaft kommt es eben überhaupt nicht darauf an, ob es um Vater oder Mutter geht. Elternrecht müsste Elternrecht sein.

Aber das ist eh müßig. Einzig was die Granold angesichts der Voraussetzungen für das GSR sagte, findet meine Zustimmung. Es sollte die Regel sein und absolut niederschwellig im Falle der sicher kommenden Antragslösung, sei sie auch als Widerspruchslösung getarnt, zu erlangen sein. In jedem Fall müssen die Väter dann erst vor Gericht und wenn die Hürden zu hoch sind, wird es ein reiner Papier-Tiger. Das dürfte aber viel zu schnell die Runde machen, da derzeit ja sehr viele Entscheidungen sofort publik gemahct werden und die Medien sicher auch  nachfragen werden.

Ebenfalls interessant fand ich die Aussage der Granold, dass sie keine Jugendämter dabei haben wolle. Sowieso nicht mit einer Kindeswohlprüfung gegen den Vate,tr, und auch deswegen nicht, weil die Gerichte dann nicht mehr unvoreingenommen seien. Ihre Erfahrung aus anwaltlicher Tätigkeit mit diesen Sozialpennern. Manchmal staune ich. Dass dann aber nicht das gesamte Problem der Jugendämter in Angriff genommen wird, ist wieder typisch Politiker-Pack.


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 13:35
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hört, hört!!!

Der VAfK gibt eine Pressemitteilung heraus, die sich mal nicht liest wie eine umformulierte Meldung des VAMV:

http://www.vafk-karlsruhe.de/download/110201_PM_Sorgerecht.pdf

Trotzdem ist das immer noch zu wenig konkret und der VAfK zeigt mal wieder deutlich, dass er schon mit einer Widerspruchslösung einverstanden wäre:

Nachdem Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon im Spätsommer des letzten Jahres einen Vorschlag machte, der nahe an das heran kam, was der Europäische Gerichtshof wollte und eine politische Lösung für Ende 2010 ankündigte,

Dass ein Grundrecht nicht vom Widerspruch einer einzelnen Person abhängen kann und darf, wird weiterhin nicht gesehen und die Forderung nach der sog. großen Lösung auch gar nicht erst gestellt, also Sorgerecht ab Anerkennung. Stattdessen sieht man schon in der Widerspruchslösung diese sog. große Lösung. Tzz, tzz...


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2011 16:57




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Und schon wieder eine neue Variante zur "Endlösung" der Väterfrage, indem man die Widerspruchslösung nur für Zusammenlebende diktiert:

http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2011/02/fdp-bleibt-dabei-schweigen-im.html

"Nun bringt die Bundesjustizministerin eine neue Version in die Diskussion ein: Der Automatismus soll bestehen bleiben, allerdings nur bei Paaren, die in einer Lebensgemeinschaft zusammen sind..."

Ja, spinnen die denn jetzt nur noch? Im Artikel sind die praktichen Schwierigkeiten dieser Lösung schon genannt. Die sollten auch der Leutheusser-Schnarchensberger bekannt sein. Wie verzweifelt deppert kann man eigentlich sein?


Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 03.02.2011 14:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gqs04WTEWxg_VsYNtouygXnBGAaA?docId=CNG.b133868557985970f0275d8b45ca5ba2.621

Österreich ist jetzt auch verknackt worden.

Interessanterweise nicht nur wegen der Benachteiligung gegenüber geschiedenen Vätern, sondern auch ausdrücklich wegen Benachteiligung gegenüber der Mutter!

"Er sei somit nicht nur gegenüber der Mutter, sondern auch gegenüber geschiedenen Vätern benachteiligt worden. Außerdem sei das Recht des Österreichers auf Schutz seines Familienlebens verletzt worden."

Bin ich ja nun mal gespannt, wie sie das Antragsverfahren nun Benachteiligung des Vaters hinbekommen wollen.

Mal Frau Granold fragen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 19:36
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, spinnen die denn jetzt nur noch? Im Artikel sind die praktichen Schwierigkeiten dieser Lösung schon genannt. Die sollten auch der Leutheusser-Schnarchensberger bekannt sein. Wie verzweifelt deppert kann man eigentlich sein?

Hier jetzt aus erster Hand:

http://www.bmj.de/enid/08e33c13a754e6884953eaa7d59e22fe,382e09636f6e5f6964092d0937353935093a095f7472636964092d0937353934/BESONDERE_SEITEN_1.html


AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 20:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich

Die Forscherinnen selbst empfehlen ein weiteres Modell.

lese, bin ich ich schon pappsatt


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2011 21:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch unsere Nachbarn haben eine Ohrfeige kassiert:

EMRG verurteilt Österreichs Sorgerechtsgesetz

Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in einem Sorgerechtsstreit verurteilt worden. Ein Österreicher hatte sich über das Verfahren um das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn beklagt. Das Gericht sah es als diskriminierend an, dass das österreichische Gesetz automatisch der Mutter das Sorgerecht für ein unehelich geborenes Kind zuspricht.

>Weiterlesen<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2011 15:20
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Europäischer Menschengerichtshof verurteilt Republik Österreich bzgl. Verletzung der Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und 14 (Diskriminierungsverbot) der europäischen Menschenrechtskonvention.

"Die Straßburger RichterInnen gaben am Donnerstag einem Österreicher recht, der sich über das Verfahren um das Sorgerecht für seinen unehelichen Sohn beklagt hatte.
Der Mann machte geltend, dass ihm das zuständige Bezirksgericht in Mattighofen nicht die Möglichkeit gegeben habe, in einer mündlichen Verhandlung zu einem entscheidenden Expertengutachten Stellung zu nehmen, das die Fähigkeit der Mutter, sich um das Kind zu kümmern, beurteilte.
Der Mann sah sich auch dadurch diskriminiert, dass die Gerichte nach dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch immer der Mutter das alleinige Sorgerecht für ein unehelich geborenes Kind zusprächen, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet."

Vollständiger Artikel:
http://diestandard.at/1296696254042/EGMR-Oesterreich-in-Sorgerechtsstreit-verurteilt

Finde ich gut, dass in dieser Sache vom EMGR eine so eindeutige Aussage getroffen wurde! :thumbup:
Jetzt bleibt abzuwarten, wie es sich (und ob es sich überhaupt) auf zukünftige Verfahren und die Politik auswirkt...

Wobei in D ja nun glücklicherweise auch uneheliche Väter das SR beantragen können...
Das ist in Ö noch nicht möglich.

lg
vj

P.S.: Falls der Artikel in einem andere Forum richtiger wäre, bitte um Verschiebung. THX


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2011 15:22
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab mich jetzt schon gewundert, wo mein Beitrag bleibt...  :rofl2:

@Deep: ...Da haben wir fast gleichzeitig das Gleiche auf verschiedenen Seiten entdeckt...

Danke fürs Verschieben - wer auch immer es war! 😉

lg
vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2011 15:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Schaut mal her. Die Ösis wollen GSR nur bei KiWoGe nicht als Regelfall:

http://kurier.at/nachrichten/2072456.php

Mal abwarten, was daraus wird, wenn erst wieder alle Politiker-Experten ihren Senf dazu getan haben...

Widerspruch- oder Antragslösung? Fand die Ministerin nämlich vor einiger Zeit auch noch interessant:

http://bmj.de/enid/4ee7f56554ead1f20a1cddf71bb22f37,c1b2c85f7472636964092d0935323933/Medien_und_Berichte/Interview_im_Kurier_mit_Dr__Max_Stadler_und_der_oesterreichischen_Justizminister_1r5.html

Dort der vorletzte Absatz, wo auch von regelmäßigem Unterhalt und gemeinsamen Wohnsitz die Rede ist...

Ergo: Die Frau will lediglich fortschrittlich tun, und am Ende setzen sich die Gestrigen durch, wobei ihre Hände längst in Unschuld gewaschen sein werden. :gunman:


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 16:01
 elwu
(@elwu)

Der Mann sah sich auch dadurch diskriminiert, dass die Gerichte nach dem österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuch immer der Mutter das alleinige Sorgerecht für ein unehelich geborenes Kind zusprächen, es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch gefährdet."

Hallo,

angesichts solcher schäbigen, väterverachtenden Gesetze in Ösiland, Deutschland und sonstwo gelange ich immer mehr zu der Überzeugung, dass die Gesetzgeber in diesen Ländern im Wesentlichen aus erbärmlichen Haufen von vergreisenden und enteiertern lila Pudeln bestehen, deren aktuellste persönliche Betroffenheit mit Kindern und Unterhalt darin besteht, die Enkel und Urenkel im Kinderwagen umherzuschippern, sofern deren Mutter das zulässt.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 02:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

endlich mal was Positives vom dt. Familiengerichtstag. Die haben eine Stellungnahme für ein Sorgerecht ab Anerkennung abgegeben und die anderen Modelle als wenig praktikabel eingestuft:

http://www.dfgt.de/resources/Sorgerecht_Stellungnahme_2_2011_2_.pdf

Das Sorgerecht des Vaters entsteht also mit einseitiger Abgabe der Sorgeerklärung (natürlich nicht vor einer Anerkennung, is klar...) durch den Vater. Die Mutter kann es danach nur durch einen Antrag (entsprechend § 1671) wieder entziehen lassen.

Das wäre ein Anfang.  :applaus1:


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2011 11:03




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