Benachrichtigungen
Alles löschen

§ 1626a und kein Ende...

Seite 32 / 50
 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andy,

nehm einfach zur Kenntnis, das es nicht nur Vätger wie dich gibt, sondern viele die nach jahrelangem Kampf keine Kraft mehr haben. Keine Kraft um um die eigenen Kinder zu kämpfen, keien Kraft um die Kinder anderer zu kämpfen doer die Welt zu revolutionieren.

Es gibt Väter, die kämpfen jahrelang um Umgang, haben Gutachten, die sich dafür ausprechen und bekommen im Vorbeigehen von einem Richter ein Urteil, das der Umgang für x Jahre ausgeschlossen wird, weil die KM "Ängste" hat. Wenn ein solcher Vater dann aufgibt, dann kann ich das mehr als verstehen und mache ihm in keister Weise Vorwürfe. Nein, im Gegenteil für den bisherigen Kampf ziehe ich meinem Hut...

Ihm dann, wie hier pauschal, vorzuwerfen, das er aufgibt und sich darüber zu ärgern ist einfach unverschämt.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 16:35
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Es ging nicht darum was einige Schlimmes durchgemacht haben, davor habe ich genau den gebürlichen Respekt den diese Väter verdienen, zumal man deren Geschichte nicht in einem Post erfassen kann.
Diese Väter haben also vor uns neu betroffenen Vätern gekämpft und verloren. Niemand will mehr in Zukunft verlieren. Da ist es wenig hilfreich, immer wieder zu wiederholen wie schlecht es doch jetzt aussieht.
Die Misere erkennen und etwas tun, ist die einzige Alternative.
Wir haben jetzt die einzige, ich sage bewußt die Einzige Chance etwas zu bewegen für die nächsten 12 Jahre.
Kritik ist keine Beleidigung. Persönliche Befindlichkeiten gehören auch nicht in ein Forum.
Mein Vorschlag: Das Thema Sorgerechtsreform und Verantwortung für unsere Kinder plakativ drucken, einen Versammlungsort nennen um Aktionen/Versammlungen anzuschließen und am Eingang jedes Fußballstadiums an alle die da kommen verteilen. Sind wohl meistens Männer. und Väter...

Wer ist dabei?


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 17:36
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

HALLO ANDY !!!

wollte gerade mal einen kleinen Einwurf machen, wusch, da warens schon 23.
In Deinen bisher geleisten 23 "Beiträgen":

0 x Hallo
0 x Gruß

ne ne, lieber gleich mit er Tür ins Haus.
Wenn Du auf diese Art und Weise durchs Leben schleichst, wundert es mich nicht so richtig, dass sich die Anzahl Deiner Mitstreiter wohl im eher im kleinstelligen Bereich halten wird und Du es innerhalb relativ kurzer Zeit schaffst, Leute die sonst sehr besonnen sind, auf die Palme zu bringen.
Aber schick ruhig weiter Deine Faxe(n).

GRUß
Jo


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 17:41
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Grüße an alle Vatis und Papis! Gemeinsames Gelingen! Kommen wir nun wieder zum Thema. Danke!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 17:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Kritik ist keine Beleidigung. Persönliche Befindlichkeiten gehören auch nicht in ein Forum.

Kritik zu verteilen wie (von Dir) mit der Regenkanne ist aber unsachlich und spiegelt Deine persönliche Haltung gegenüber Deinen Mitmenschen wider. Und ja, das grenzt dann schon an Beleidigung.
Zudem: Dies ist ein Forum, wo sich Leute gegenseitig helfen wollen, also Hilfe dann suchen und geben, wenn andere Möglichkeiten nicht gesehen werden. Dazu gehört auch das Ausheulen, ansonsten wäre das unmenschlich und asozial.

Ganz ehrlich. Wenn Dir das missfällt, dann gehe. Als Plattform für themenbezogene Aufrufe wird hier zwar Akzeptanz gezeigt, ist aber nicht Sinn und Aufgabe dieses Forums und zeigt eher Toleranzbereitschaft. Zeige Du also Deine und mecker nicht über andere.

oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 18:12
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Reicht es immer noch nicht? Ist das etwa Zensur? Wenn ich sage ihr, dann fühlen sich nur die angesprochen, die tatsächlich Pessimismus ansprechen, ohne Argumente dafür zu finden, wie man austeilt statt einzustecken.
Wir wollen doch etwas erreichen oder sind wir nur Zuschauer?
Du hattest deinen Vorschlag vergessen, wie war der nochmal?


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 18:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Andi99000,
lies dir bitte die Forenregeln durch und überlege dir, ob du bereit bist, diese in deinen Beiträgen einzuhalten.
Wenn ja, bist du herzlich willkommen, dich hier einzubringen und mitzuwirken.
Wenn du nicht bereit bist, dich an die Regeln zu halten, so halte dich bitte fern und trage deine Gefechte auf einem anderen Feld aus.
Wir erwarten von dir, dass du die anderen User dieses Forums respektierst, auch wenn sie nicht sofort das tun, was du verlangst.
Hier hat dich niemand zum obersten Feldherren ernannt, für den er jubelnd in die von dir bestimmte Schlacht zieht.

Sinn und Zweck dieses Forums werden wir jedenfalls nicht nach deinen Vorstellungen umgestalten, auch wenn du mit deinen Aktionen ein richtiges, und von uns ebenfalls angestrebtes Ziel verfolgst.

Respektiere das oder ziehe weiter.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 18:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi andy99000

Doch, es reicht - zumindest mir persönlich - schon lange. Doch meine Meinung ist nicht so wichtig.  Neben einen Beitrag lesen setze ich bei Deinem Intellekt voraus, das Du die Worte auch verstehen tust. Zumindest, wenn Du Dir Mühe geben würdest. Du kannst natürlich weiter toben und auf Deinem Standpunkt beharren. Doch es wird peinlich, wenn Du Gegenkritik mit Zensur verwechselst. Apropos Zensur: Du hast natürlich die Forenregeln gelesen, z.B. die Punkte 1 und 10. Falls nicht empfehle ich, es nachzuholen. hier lang bitte

Gruss oldie

PS: Beppo war schneller 😉


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erster Beschluss zum GSR nach dem BVerfG Urteil vom Sommer.

http://blog.beck.de/2010/11/18/erste-veroeffentlichte-entscheidung-die-die-gemeinsame-sorge-anordne t">AG-Düsseldorf

Der Antrag des Antragstellers und Kindesvaters ist begründet.

Gem. § 1626 a BGB in Verbindung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 zum Aktenzeichen 1 BvR 420/09 ist den Kindeseltern die gemeinsame elterliche Sorge zu übertragen. Es dient dem Kindeswohl am besten, wenn die Eltern die gemeinsame Sorge ausüben.

Aber auch wieder nach den Maßstäben des §1671 BGB und auch nur, weil der Vater in keiner Weise aufmuckt, also quasi versichert, dass er vom GSR keinen Gebrauch machen wird.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 12:15
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hier waren aber wesentliche Dinge unstrittig.

Für die weiteren Teilbereiche der elterlichen Sorge hat die Kindesmutter der Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile gemeinsam zugestimmt.

Das ABR bleibt nach Zustimmung des Vaters bei KM und die Vermögenssorge ist m.E. nicht wirklich ein Grund dem GSR nicht zuzustimmen.
Kommunikationsschwierigkeiten sind scheinbar nicht vohanden gewesen.

Gruss Wedi

Hab deine Änderung zu spät gelesen


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 12:28




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, es bestätigt aber, dass man tatsächlich nicht klagen sollte, um bestehende Probleme zu lösen, sondern verdeutlichen muss, dass es keinerlei Probleme gibt.
Auch wenn das natürlich absurd ist, aber das sind wir ja gewöhnt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2010 12:33
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

es zeigt aber doch auch, dass man IM EINZELFALL auch gegen den immer noch erklärten Unwillen der Mutter ankommen kann. Auch wenn man dafür Kooperationsbereitschaft signalisieren muss, dass sich die Balken biegen... Und das Gericht sagt deutlich, dass - was sonst immer Ablehnungsgrund für alles mögliche ist - "Befürchtungen" einer Mutter nicht reichen.

Ich denke, dass man das eine oder andere daraus durchaus an anderen Amtsgerichten verwenden kann.

Würde mein Fall an diesem Gericht verhandelt werden, dann wäre der Antrag morgen raus.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2010 14:04
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Fröhliche Weihnachten!

Sara tut etwas. Wäre schön wenn jeder mal überlegen würde, wie man sie bei unserer gemeinsamen Aufgabe in Berlin unterstützen könnte. Vielleicht kennt Ihr Leute die vor Ort sind oder auch von außerhalb kommen könnten.
Schaut Euch bitte Ihre Aktion Mahnwache vor dem Bundestag an:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21070.html

Danke


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 13:15
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mitstreiter,

vor etwas mehr als einem Jahr startete ich diesen Thread und heute (03.12.2010) ist Jahrestag Nr. 1 nach dem EGMR-Urteil. Ein bisschen hat sich dann am 3.08.2010 noch getan. Wir haben die Antragslösung.

Was tut sich in Berlin? Hat jemand was gehört? Seit Monaten ist Ruhe und ich frage mich, ob die eingeschlafen sind an der Spree?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2010 18:57
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Einerseits gut, denn das lässt hoffen: Kein Schnellschuss. Es wird gestritten! Denn so einfach wie die sich das vorgestellt hatten ist es nicht. 7 Jahre Menschenrechtsverletzung und dessen Folgen kann man nicht mit einer Antragslösung einfach so wegwischen. Die FDP hatte Ende Oktober "Annahmeschluß" dieser wurde wohl ausgesetzt. Denn das Widerspruchsrecht ist genauso Diskriminierend und keine Lösung. Geburtenrate die schlechteste Europas.... langsam klingelts wohl?

Kann es sein, dass die Wurzeln der Gesellschaft krank sind? Darauf müßte jeder stoßen der sich mit dem Thema beschäftigt. Mit dem Sorgerecht kommt auch automatisch das Umgangsrecht neu ins Rollen, denn was nutzt uns den Vätern das Sorgerecht , wenn die Kinder nicht häufiger bei uns zu Hause sind und wir positiven Einfluss auf die gesunde Entwicklung des Kindes nehmen können? Deutschland will das Rad neu erfinden. Dabei rollt es in Skandinavien und Europa "Rest" schon lange.
Wechselmodell 50:50 als Standardmodell, keiner zahlt oder beide zahlen Unterhalt, was dem Kind direkt zu Gute kommt.
Aktuell wird von Vereinen und Organisationen ein Aufruf zum Gleichstellungsmodell beim Sorgerecht erstellt und dem Bundestag vorgestellt. Die einzige wahre Lösung.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2010 19:15
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Positionspapier - Gemeinsame elterliche Sorge
Jörn Wunderlich, MdB - Fraktion Die Linke

Zur Umsetzung des Urteils aus Karlsruhe zum Sorgerecht schlage ich folgendes vor:

1. Das BGB sollte dahingehend geändert werden, dass die §§ 1626a – 1626e ersatzlos gestrichen werden.

§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

§ 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam.
(2) Die Sorgeerklärung kann schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
(3) Eine Sorgeerklärung ist unwirksam, soweit eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach den §§ 1671, 1672 getroffen oder eine solche Entscheidung nach § 1696 Abs. 1 geändert wurde.

§ 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
(1) Die Eltern können die Sorgeerklärungen nur selbst abgeben.
(2) Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Die Zustimmung kann nur von diesem selbst abgegeben werden; § 1626b Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. Das Familiengericht hat die Zustimmung auf Antrag des beschränkt geschäftsfähigen Elternteils zu ersetzen, wenn die Sorgeerklärung dem Wohl dieses Elternteils nicht widerspricht.

§ 1626d Form; Mitteilungspflicht
(1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.
(2) Die beurkundende Stelle teilt die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens, den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt zum Zwecke der Auskunftserteilung nach § 58a des Achten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich mit.

§ 1626e Unwirksamkeit
Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vor-stehenden Vorschriften nicht genügen.

Im Falle einer fehlenden gemeinsamen Erklärung der Elternteile zur Vaterschaft, kann die Elternschafteigenschaft durch Vaterschaftstest bewiesen werden. Unter Hinweis auf die entsprechenden Regelungen im FamFG (§ 169), welche in den Abstammungssachen nicht nur die Anfechtung der Vaterschaft betreffen.

§ 169 Abstammungssachen
Abstammungssachen sind Verfahren
1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
4.auf Anfechtung der Vaterschaft.

Begründung:
Das gemeinsame Sorgerecht sollte beiden Elternteilen zustehen unabhängig vom familienrechtlichen Status der Eltern.
Da aber hinsichtlich des Sorgerechts der Eltern zunächst festgestellt werden muss, wer die Eltern sind, sollte es m.E. bei der Vaterschaftanerkennung bleiben, die, wenn sie erfolgt ist automatisch das gemeinsame Sorgerecht nach sich zieht.
Davon können/müssen Ausnahmen gemacht werden (Paradefall der Vergewaltigung).

Gleichermaßen muss jedem Elternteil die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Antrag das alleinige Sorgerecht durch Beschluss des Familiengerichts auf einen Elternteil übertragen zu lassen.
Und zwar dergestalt, dass sowohl die Möglichkeit besteht, das alleinige Sorgerecht für den anderen als auch für sich selbst zu beantragen.

Dies Recht kann bereits während der Schwangerschaft bestehen, so dass die Kindesmutter bereits während der Schwangerschaft den Antrag stellen kann, das alleinige Sorgerecht zu erhalten (oder auf den Kindsvater zu übertragen). Ist aber eigentlich auch schon in § 1671 BGB geregelt( muss nur auf den anderen Elternteil modifiziert werden). Die elterliche Sorge beginnt ab Geburt.
Im Übrigen ist durch § 1671 BGB alles geregelt, wenn denn die gemeinsame Sorge von Geburt an bejaht werden sollte.

I. § 1671 Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm (oder dem anderen Elternteil) das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

Gelöst werden damit die Problemfälle, in denen ein Elternteil an der gemeinsamen Sorge begründet nicht das geringste Interesse hat und dies den Interessen des Kindes (im Sinne des Kindeswohls) entgegensteht.
So wie Umgang schlecht erzwungen werden kann, kann auch die gemeinsame Sorge schlecht erzwungen werden, wenn der entsprechende Elternteil an dieser kein Interesse hat.
Mit dieser Lösung dürften auch die Problemfälle einer adäquaten Lösung zugeführt werden, in denen aufgrund der Vaterschaft zwar Verwandtschafts- und Unterhalts- sowie Erbschaftsansprüche entstehen, eine gemeinsame Sorge jedoch dem Kindes-wohl abträglich ist.
Dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung wird damit in jedem Fall Rechnung getragen (Ausnahme die Fälle, in denen sich die Eltern entweder einig sind, keine Regelung zu treffen oder die Fälle, in denen der Kindsvater nichts von dem Kind weiß und die Mutter dies auch nicht möchte).
Im Übrigen bleibt zu bedenken, dass es immer einfacher ist, vor Gericht das alleinige Sorgerecht zu erstreiten, als gerichtlich ein gemeinsames Sorgerecht zu erzwingen (aus forensisch-psychologischer Sicht).
Bei dem Entwurf des Antwortschreibens der SPD-Fraktion ist bedenklich, dass bei den geschilderten Fallkonstellationen immer davon ausgegangen wird, dass der Vater derjenige ist, an welchem eine einvernehmliche Regelung scheitert. Dass dies auch die Mutter sein kann, wird völlig ausgeblendet.
Mit der gesetzlichen Folge der gemeinsamen Sorge durch Vaterschaftsfeststellung und der damit verbundenen rechtlichen Beziehungen der Eltern zum Kind dürfte mit der beiderseitigen Widerspruchsmöglichkeit gem. § 1671 BGB allen Seiten hin-reichend Rechnung getragen werden.

Im Übrigen kann auch das Sorgerecht in Einzelfällen unterschiedlich verteilt werden. Nur einige Fallkonstellationen beispielhaft angeführt:
- Die Mutter verjuckelt das Geld, dann kann dem Vater die Vermögenssorge übertragen werden.
- Der Vater ist spielsüchtig, dann kann der Mutter die Vermögenssorge übertragen werden.
- Der Vater ist gewalttätig, das Sorgerecht wird auf die Mutter übertragen.
- Die Mutter ist psychisch krank und mit der Kindeserziehung überfordert, das Sorgerecht wird auf den Vater übertragen.
- Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch gesondert auf einen Elternteil überragen werden, bei Bestehen bleiben des gemeinsamen Sorgerechts im Übrigen.
- Das Umgangsrecht ist davon jeweils losgelöst, das dürfen wir nicht vergessen.
- Die Möglichkeiten des Missbrauchs von Erziehungsrechten besteht sowohl auf Seiten der Mutter als auch des Vaters und kann letztlich nie ausgeschlossen werden. Dies muss notfalls der familiengerichtlichen Klärung zugeführt werden.

Auch und insbesondere aus gleichstellungspolitischer Sicht ist eine gemeinsame Sorge von Geburt an zu befürworten.
Grundsätzlich sollten beide Elternteile gleichgestellt werden, unabhängig vom Trauschein.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 19:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Quelle? Mit copy & paste ist das immer so eine Sache.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 20:15
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Sorry, das Papier war wohl noch zu heiß... wurde wieder runtergenommen. Nicht mehr auffindbar. Aber ich war schneller  😉 Der Herbst ist vorbei FDP??? CDU in kürze ??? Dieses Jahr nichtmal einen Entwurf von NIEMANDEN !!!
Gut zu wissen das überhaupt daran gearbeitet wird und welche Varianten zur Debatte stehen. Wir wissen aber schon, dass die Linken in der Minderheit sind. Der CDU CSU müßte mal einer den Marsch blasen!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2010 20:30
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, schaut mal hier:

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:familienpolitik-sachsen-will-ledige-vaeter-staerken/50203486.html

Hoch leben die Sachsen!  😉

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2010 12:07
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hurra, dort streite ich gerade um mein Sorgerecht 🙂
Ist nur die Frage ob sich das die CDU und deren lobbyistischen feministischen Vertreter des anwaltlichen Verbandes gefallen lassen, geht ja um einiges an Geld und besonders um Wählerstimmen.

Die schlechteste Lösung ist immer in den Augen des Jugendamtes, dass der "pflichtige" also der vater des Kindes Rechte hat, die man einklagen kann, denn Mütter also die Berechtigten können und dürfen faktisch alles  um den Pflichtigen  zu nötigen oder das Leben und den Umgang zu erschweren


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2010 13:12




Seite 32 / 50