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§ 1626a und kein Ende...

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(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Eine große Zeitschrift möchte einen Artikel über die Situation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen. Tenor: In Deutschland bekommen immernoch nicht die Väter das Sorgerecht.
Ich brauche Links und Aktenzeichen von Vätern, die nach dem Urteil geklagt haben und dennoch verloren. Wo hätte klar zu Gunsten des Vaters das Alleinige bzw. das Gemeinsame Sorgerecht entschieden werden müssen.
Schlimmernoch, wenn Väter das bestehende Sorgerecht verloren haben, nur weil Mutter dies beantragt hat, aber keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprachen. Danke!


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2010 21:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit dem Tief "Petra" weht uns auch durch die Jugendämter ein eisiger Wind entgegen und ich frage mich, welches Recht auf Empfehlungen diese inkompetente Truppe hat.

http://www.derbeistand.de/download/Initiative_Neuregelung_Sorge.pdf


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

D...p...  :gunman:


Anm. Editiert; siehe #715


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 22:39
(@joysilence)
Nicht wegzudenken Registriert

Jepp, D...p...   :gunman:
Alles über einen Kamm, alle in einen Topf.
Väter die sich von Anfang an einsetzen, die ihr Kind lieben, die für ihr Kind Sorge tragen, die für ihr Kind das beste wollen, die für ihr Kind Kämpfen werden gleichzeitig mit in diesen "feindlichen" Topf geschmissen.
Und soetwas nennt sich dann JUGENDAMT " wir sind für die Kinder da " Nur wir wissen was dem Kind gut tut "  :gunman:
Weltfremde Menschen die keine Realität sehen.
Nehmen wir z.b. an, es währe nicht Frau Merkel sonder Herr XXX, Kämpfer für Sohn/Tochter XXX (eben so wie wir), glaubt Ihr nicht auch das es dann ganz anders, viel schneller zu einer positiven Situation führen würde ?.
Armes Deutschland, Realität sieht nur derjenige, der an der Front steht.
Kann nur hoffen, das genausoviele Jugenämter dafür sprechen, denn die haben ja die "meiste Ahnung" wie unsere Kinder Lebenswert groß werden !!!


Anm. Editiert; siehe #715


AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2010 23:56
(@adolar)
Schon was gesagt Registriert

Tja so sind die Damen vom Fach !
Meine Ex-Schwiegermutter schrie mich nach 5 Monaten Umgangsboykott seitens ihrer Tochter an" ich weiss was Kindern gut tut" !!!
Sie ist Erzieherin im Kindergarten !!
:crash:


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 02:23
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

jibbet da nich so´n Spruch?

"Der Schuster hat die schlechtesten Schuhe"

Trotz alledem hab ich dann wohl "Glück" mit dem JA, denn die haben zumindest die richtigen Ansichten.

MfG Dibaa


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 02:44
(@nadda)
Registriert

Hi,

bin jetzt auch nicht begeistert von diesem Schreiben, aber es gibt tatsächlich Einzelfälle in denen mit massiven Problemen zu rechnen ist wenn der Vater Sorgerecht hat.
Allerdings bräuchten wir dann Lösungen für den  Einzelfall und nicht für die Allgemeinheit.

Eine sehr gute Freundin von mir wurde nach jahrelanger Beziehung mit einem Ausländer schwanger. Ihm hat das nicht gepasst, da er Arzt ist wollte er selbst bei ihr eine Abtreibung vornehmen. Sie ist auf schnellstem Weg zurück nach Deutschland und hat das Kind hier bekommen - den Vater aber zunächst nicht angegeben. Von der Geburt des Kindes hat sie ihn über Vermittlung von Freunden schriftlich informiert, mit Foto usw. Interesse des Vaters war damals null. Nach inzwischen 7 Jahren schreibt sein Sohn ihm selbst Briefe, der Vater weis wo das Kind lebt, hat es noch nie gesehen. Der Kleine hat nur ganz wenige Briefe von seinem Vater der sich  bestenfalls einmal im Jahr  meldet.

In so einem Fall wäre gemeinsames Sorgerecht jetzt wirklich ein Problem. Aber ich kann mir nicht vorstellen das es viele solcher Fälle gibt. Da müsste sich dann aber unter Umständen schon vor der Geburt jemand die Mühe machen sich von Amts wegen mit dem Vater in Verbindung zu setzten und nachzufragen wie er sich das so vorstellt mit seiner Vaterschaft - könnte ja Arbeit machen.

Sollen die Damen und Herren doch mal ihren Kopf zum denken verwenden und ein bisschen intensiver nachdenken.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 08:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

aber es gibt tatsächlich Einzelfälle in denen mit massiven Problemen zu rechnen ist wenn der Vater Sorgerecht hat.
Allerdings bräuchten wir dann Lösungen für den  Einzelfall und nicht für die Allgemeinheit.

Und die gibt es ja schon zur Genüge:
§1666 BGB Sorgerechtsentzug bei Kindeswohlgefährdung.
§1671 BGB Sorgerechtsentzug aus beliebigem Grund.

Alles Andere wäre so, als wenn man allen Frauen erstmal das Wahlrecht vorenthält, weil einzelne schon mal das falsche gewählt haben.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 09:49
(@nadda)
Registriert

Gut, dann frag ich mich aber wieso die dann so eine Stellungnahme rausschicken?
Dann ist es ja kein Problem prinzipiell beiden Eltern das Sorgerecht zu geben und im Einzelfall eben wieder zu entziehen.

Sind wir aber immer noch an dem Punkt an dem Einzelfälle geprüft werden müssen, könnte ja Arbeit machen....

Aber ok, Familienrecht ist sowieso eine ganz schräge Kiste nach meinen bisherigen Erfahrungen. Wenn man dann hier noch das ein oder andere liest zweifelt man am Verstand so mancher Entscheidungsträger.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 13:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gut, dann frag ich mich aber wieso die dann so eine Stellungnahme rausschicken?

Ich will jetzt mal die 2 Antwortmöglichkeiten die mir als erstes eingefallen sind, aussen vor lassen.  😉

Es bleibt dann noch die Annahme, dass 90% der Fälle unproblematisch sind und 10% strittig.

Diese 10% gehen vielleicht zum JA und zanken dort.

Das JA stellt dann fest: Oh Gott, 100% unserer Klienten haben Streit! Streit scheint also die Regel zwischen den Eltern zu sein.
Daher darf auch das GSR nicht automatisch vergeben werden, denn dann würden ja 100% der Fälle vor Gericht enden!

Das ist wie die Erkenntnis aus dem Eberstall: Alle Männer sind Schweine!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 13:32




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Sie geben ja zu, dass 75% aller unehelichen Eltern das GSR freiwillig wählen, lediglich 25% tun dies nicht. Unter diesen (nur unter diesen ???) sind dann die besagten "Problemfälle". Zahlen werden freilich nicht vorgelegt, der Anteil jedoch dürfte verhältnismässig eher gering sein. Ich denke, es geht hier auch um Besitzstandswahrung. Manche JA-MA's, ja ganze Jugendämter, kommen prima damit klar, in strittigen Fällen ein wenig Gott spielen zu dürfen, ja sie halten es für unverzichtbar. Das automatische GSR wäre definitiv ein Machtverlust für diese Leute, denn sie müssten sich ja jetzt auch mit den Vätern auseinander setzen. Und genau solch ein Rechtsanspruch ist meines Erachtens schon lange überfällig. Manche JA-MA's müssen gezwungen werden, beim Kindeswohl beide Elternteile gleichberechtigt anzusehen und zu behandeln. Diese "neue" Sicht auf das Kindeswohl, und nicht auf die KM, muss sich selbst dann erst noch verbreiten, bevor sie greifen kann.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 14:07
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Kontra mit dem Gleichstellungsmodell, zum Standpunkt bayrischer Jugendämter, um das demütigende Antrags- und Widerspruchsmodell zu begraben.

Schaut Euch den Apell an zum Sorgerecht unter Politik hier im Forum:  http://www.vatersein.de/Forum-topic-21070.html

Warum es immernoch "Gestrige" gibt, die gegen das automatische Sorgerecht kämpfen? Die Logik habe ich von meinem Vorposter (Danke!) übernommen und in mein Schreiben übernommen an:

Bundestag, Abgeordnete, Ministerien, Justiz, Gerichte, Anwälte, Jugendämter, Sachverständige, Parteien, Politiker,
Öffentliche + Private Einrichtungen der Kinderbetreuung, Kinderschutzorganisationen, Kinderhilfswerke,
Religionsvertreter, Presse, Funk und Fernsehen

Angenommen 99% der Gemeinsamen Sorge wären unproblematisch, 1% strittig, dann müssen die 1% zu Jugendamt/Gericht zur Klärung.
Diese Menschen wären dann zu 100% das Klientel mit denen gearbeitet werden muss.
Selbst dann noch, wenn 99% der Menschen glücklich mit einer Gleichstellungslösung sind, wird es immer noch Skeptiker in diesen Reihen geben. Warum wohl ??????


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 20:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie geben ja zu, dass 75% aller unehelichen Eltern das GSR freiwillig wählen, lediglich 25% tun dies nicht.

Zugeben? Das ist eine dreiste Fälschung. Da werden die Zahlen verbogen, dass die Schwarte kracht, nur damit die Message rauskommt, die diese Ideologen brauchen, dass es ja bei den zusammenlebenden Paaren sowieso funktioniert.

Stimmt aber nicht, alles gelogen, es sind 50% und nicht 75% und ich weiss das genau.

Siehe auch

Hallo?

Leider finde ich den Kontext nicht zu Deinem Post Oldie? Stand diese Behauptung in diesem bayrischen JA-Geschreibsel? Das muss ich wissen, weil das wird ein Grund, diese Zahlenverdreherei jetzt mal zu eskalieren.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2010 22:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappasorglos,

Stimmt aber nicht, alles gelogen, es sind 50% und nicht 75% und ich weiss das genau.
(...)
Leider finde ich den Kontext nicht zu Deinem Post Oldie? Stand diese Behauptung in diesem bayrischen JA-Geschreibsel? Das muss ich wissen, weil das wird ein Grund, diese Zahlenverdreherei jetzt mal zu eskalieren.

Ja, das haben diese JA-Fuzzies in ihrem Pamphlet behauptet - oder besser gesagt, sie haben es in dieser Form nicht behauptet. Sie sind ja gerissen genug, nur zu tricksen und zu täuschen, aber keine bewusst falschen Zahlen zu nennen, die man ihnen um die Ohren hauen könnte. Schau dir mal dieses Musterbeispiel einer sprachlichen Nebelgranate an:

Es gibt bereits jetzt die Möglichkeit, durch eine Sorgeerklärung die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dies wird in großem Ausmaß auch genutzt; bei manchen Jugendämtern haben zum Zeitpunkt der Einschulung der Kinder etwa drei Viertel der „nichtehelichen“ Eltern die gemeinsame elterliche  Sorge.  Es  gibt  bereits  derzeit  für  einen  großen  Teil  der  Kinder  somit  keinen  gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. In "manchen" Jugendämtern sind es 75% der Kinder. Aber wie viel Prozent der Jugendämter sind "manche" denn nun genau? All zu viele werden es ja nicht sein, sonst würden diese Sportsfreunde schließlich schreiben "in jedem zweiten Jugendamt" oder "in den meisten Jugendämtern". Also, ich rate jetzt einfach mal: In ungefähr 10% der Jugendämter sind es 75% der Kinder. In den restlichen 90% der Jugendämter sind es also deutlich unter 75% der Kinder ... und daraus drehen sich diese Dreck-Spacken dann die Aussage zurecht: Eigentlich gibt es doch gar kein Problem ;-(

Witzig ist auch noch diese beiläufige Zeitansage "zum Zeitpunkt der Einschulung der Kinder", d.h. diese JA-Schweinepriester beziehen sich auf einen Zeitpunkt, wo die Kinder bereits sechs Jahre alt sind. Das kann man natürlich auch so lesen: Es braucht in vielen Fällen einen jahrelangen Kampf der Väter, bis sie endlich gegen den Widerstand der Mütter und der Jugendämter das Sorgerecht erstritten haben - bis dahin sind die Kinder halt sechs Jahre alt ...

Und im übrigen bin ich der Meinung, dass die Jugendämter wegen tausendfach erwiesener Unfähigkeit abgeschafft gehören.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 00:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Manche Leute unterschreiben sogar zu 100%!
Und auch in den Fällen, wo nur die Väter unterschreiben, sind das ja auch schon 50%!

Also alles in Ordnung!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 08:15
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

aus meiner Sicht ein dummdreister Versuch, sich die Arbeitsberechtigung aufrecht zu erhalten und den Uschis dieser Welt die Füße zu lecken. Es sind Kerle, die das unterschreiben haben...

Egal, die versuchen ihr Ding, solange es eine gesetzliche Neuregelung noch nicht gibt. Und ich vermisse etwas unseren großen Väterverein, der etwas dagegen  tut. Oder wo ist der tolle VAFK?

Die Politik wird sich noch lange Zeit lassen, denn mit der Übergangslösung des BVerfG sind die Menschenrechte ja schließlich gewahrt, oder?


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2010 12:24
 elwu
(@elwu)

Hier wurde ja schon einiges geschimpft über dieses Pamhplet. Nur, wen es dabei bleibt, ändert das genau gar nichts. Schreibt die Typen doch mal an. Oder ihre Amtsleiter.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 13:36
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

An beide Verfasser der Jugendämter am Freitag 17.10. geschickt. Wurde heute kommentarlos um 7:41 Uhr gelesen.

Lasst Euren Frust ab  :gunman:  stefan.boehler@stadt.nuernberg.de  und  wolfgang.klein@fuerth.de

Überschrift: Ihre Sorgerechtsposition ist Diskriminierend

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin mir sicher, dass Ihre Position rechtlich sehr Bedenklich ist und schlage Ihnen deshalb vor, die Realität der heutigen Väter zur Kenntnis zu nehmen. (Siehe .pdf in Anlage, 5 Seiten)
Sie sollten auch wissen, das eine derart verfälschte Darstellung der Kindesinteressen von uns Vätern so in der Öffentlichkeit nicht stehen gelassen wird.
Vielen Dank.


Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2010 13:08
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hier das neueste aus der Gesetze-zusammen-brodel-Küche:

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article11795272/Sorgerechts-Reform-Urteil-erhoeht-Druck.html

Ab etwa Mitte geht es ums Sorgerecht.


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2010 21:43
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Lest mal hier:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Justizministerin-setzt-sich-fuer-Maenner-ein_aid_947610.html

Guten Rutsch!  :gunman:

Gruß Willi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2010 16:06




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