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Und plötzlich war ich ein Reisevater

 
 Uli
(@Uli)

"Plötzlich war ich ein Reisevater"

Wenn die Liebe endet, beginnt in vielen Fällen der Kampf ums Kind. Darunter leidet in erster Linie der Nachwuchs, doch auch Väter werden oftmals vom weiteren Lebensweg ihres Kindes ausgeschlossen. 

Dortmund. "Scheiden tut weh", weiß der Volksmund. Wenn Eltern sich trennen, leiden am meisten die Kinder. Aber auch Väter klagen immer lauter darüber, dass ihnen der Umgang mit den Kindern verwehrt wird. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Brigitte Zypries (SPD) könnte ihnen helfen.

"Plötzlich wurde ich zum Reisevater." Jörg S. war sieben Jahre verheiratet, als die Mutter seiner Kinder ihn vor voll- endete Tatsachen stellte. Sie habe einen anderen Mann kennengelernt. Ein halbes Jahr später war seine Frau weg - mit dem neuen Mann und den beiden Kindern zog sie nach Nürnberg. Zweieinhalb Jahre lang fuhr der selbstständige Jörg S. einmal im Monat ("mehr war nicht drin") nach Süddeutschland, um Sohn und Tochter zu sehen. Er hatte dem Umzug seiner Ex-Frau zugestimmt, "um wenigstens das Sorgerecht zu behalten".

Beinahe jede dritte Ehe in Deutschland wird mittlerweile geschieden. Allein in NRW endeten im vergangenen Jahr 47 480 Ehen vor dem Richter. In jedem zweiten Fall waren Kinder betroffen, die in der Regel bei der Mutter bleiben, während der Vater ein weitgehendes Umgangsrecht bekommt. So besteht laut Kindschaftsrecht das gemeinsame Sorgerecht verheirateter Elternpaare im Fall einer Trennung fort. Anders ausgedrückt: "Vater und Mutter haben gleichermaßen die Pflicht und das Recht, für ihre Kinder zu sorgen", sagt Rainer Kleinschmidt vom Verein Väteraufbruch für Kinder (VafK) in Dortmund. "Pflicht und Recht", betont er.

Denn nicht immer einigen sich Eltern bei der Trennung gütlich. Nicht selten ist es der Vater, der keinen Unterhalt zahlt und den Kontakt abbricht. Doch mehren sich Fälle wie der von Jörg S.: Bei ihm verhärteten sich die Fronten bald. Jede Minute, die er die Kinder zu spät zurück zur Mutter brachte, "wurden mir angekreidet". Sie machte ihn zum Sündenbock, erzählt S., "um mir die Kinder zu entfremden". Alle 14 Tage "kam das seelische Tief". Zu lang dauerte das Warten auf die nächste gemeinsame Zeit mit Sohn und Tochter.

Mittlerweile haben sich Jörg S. und seine Ex-Frau arrangiert. "Zum Wohle der Kinder", wie er sagt. Eine 50-50-Regelung bei der Betreuung, wie sie der VafK im Idealfall befürwortet, wäre ihm jedoch lieber. "Das hätte ich irgendwie eingerichtet."

Enttäuschung, Wut, Hass oder Verzweiflung, gar die Vorstellung, dass Männer nicht für Kinder sorgen können: Was Frauen dazu treibt, ihren Partnern die Kinder zu nehmen, weiß niemand genau. Tatsache ist, dass immer mehr Männer sich wehren. Sie wollen nicht bloß "Zahlvater" sein, sondern teilhaben am Leben ihrer Kinder.

Einem Viertel der Scheidungsväter in Deutschland bleibt dies verwehrt. Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung, für die der Bremer Soziologe Gerhard Amendt 3600 Betroffene befragte, bedeutete für 23,7 Prozent von ihnen die Trennung von der Partnerin gleichzeitig Kontaktabbruch zum Kind. Immerhin 40 Prozent haben regelmäßigen Umgang an jedem zweiten Wochenende. Amendt fand überdies heraus, dass gut zwei Drittel der Väter nach einer Trennung psychische oder körperliche Beschwerden haben.

Auch Hans-Ulrich K. suchte Beratung, als seine Lebensgefährtin ihn vor mehr als acht Jahren vor die Tür setzte. Nachdem ihn die damals zwölf und drei Jahre alten Töchter zunächst regelmäßig besuchen durften, stand plötzlich ein Vorwurf im Raum. "Meine Lebensgefährtin unterstellte mir sexuellen Missbrauch", erzählt der 51-Jährige. Drei Stunden sonntags, länger sah er seine kleinste Tochter in der Folge nicht mehr. Der Vorwurf habe sich nie erhärtet, so K., "er wurde aber auch nie aus der Welt geschafft." Heute sieht er seine Kinder zwar häufiger ("sie sollen selbst entscheiden"), an ihrem Leben beteiligt ist Hans-Ulrich K. indes nicht. Als Unverheirateter hat er lediglich ein Umgangsrecht.

"Umgangsboykott darf nicht länger als Kavaliersdelikt betrachtet werden", fordert er. Sowie die strafrechtliche Ahndung von "Missbrauch des Missbrauchs". Vor allem aber müsse "bestehendes Recht konsequent und schneller angewendet werden", sagen die Männer vom VafK - und stoßen damit auf offene Ohren bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Ihr Haus hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Familiensachen vor Gericht erarbeitet, der eine schnellere Klärung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen vorsieht. So soll nach dem Vorbild des "Cochemer Modells" innerhalb von vier Wochen über den Aufenthalt des Kindes entschieden werden. "Nur eine sofortige Regelung vermeidet die Gefahr, dass der Umgang zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil für lange Zeit unterbrochen wird - und diese Beziehung dadurch möglicherweise nachhaltig gestört wird", heißt es im Gesetzestext. Die Männer in der Runde wissen, was das heißt.

10.11.2006    Von Anja Luckas 

HINTERGRUND

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD, Bild) will das Familienrecht reformieren.
Geplant ist u.a. ein vereinfachtes Scheidungsverfahren bei kinderlosen Ehen.
Beteiligten Kindern soll ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt werden, um das Mitspracherecht des Kindes zu stärken.
Das Verfahren in Umgangs- und Sorgerechtsfragen soll beschleunigt werden. Angestrebt ist eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrags.
Die Ahndung von Verstößen ("Umgangsboykott") mit Ordnungsgeld soll sofort festgesetzt und vollstreckt werden können.
Grundlage des Gesetzentwurfs sind Teile des "Cochemer Modells". Dieses wurde Anfang der 90er Jahre als Arbeitsmodell im Landkreis Cochem-Zell entwickelt.
Es erzwingt eine enge Zusammenarbeit von Eltern, Anwälten, Erziehungsberatern, Gericht, Mediatoren und Jugendamt.
Innerhalb von 14 Tagen muss ein Gesprächstermin mit den beteiligten Eltern vereinbart werden, um eine Umgangsregelung herbeizuführen. Ein Gerichtstermin dann muss ebenfalls binnen 14 Tagen terminiert sein. 

>Quelle<

Da hat die Ortsgruppe Dortmund des VAFK (der ich auch mal angehörte) ja mal einen schönen Artikel lanciert!  🙂

Uli


Zitat
Geschrieben : 11.11.2006 12:28
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Grundlage des Gesetzentwurfs sind Teile des "Cochemer Modells". Dieses wurde Anfang der 90er Jahre als Arbeitsmodell im Landkreis Cochem-Zell entwickelt.
Es erzwingt eine enge Zusammenarbeit von Eltern, Anwälten, Erziehungsberatern, Gericht, Mediatoren und Jugendamt.
Innerhalb von 14 Tagen muss ein Gesprächstermin mit den beteiligten Eltern vereinbart werden, um eine Umgangsregelung herbeizuführen. Ein Gerichtstermin dann muss ebenfalls binnen 14 Tagen terminiert sein.

Dieses Modell zieht -anscheinend- mal gerechtere Kreise. Da kommt imho sofort raus, wer auf Krawall gebürstet ist  :thumbup:
Klingt alles super. Jedoch, auf die Umsetzung bin ich mal gespannt, bei diesem beamten-/mütterlastigen Staat.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2006 16:36
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, da haben die aber hier wohl noch nichts von gehört. Unser Verfahren zum ABR dauert nun bereits 1 Jahr. Inzwischen ist wenigstens endlich ein Termin anberaumt. Sollte man vielleicht mal ansprechen.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2006 17:45