Also wenn man ein bisschen genauer rein liest, ist das Urteil ja keineswegs so revolutionär und Mütter feindlich wie, es die Schlagzeilen suggerieren wollen.
Der BGH hat lediglich die Abschaffung der pauschalierten Altersregelung von 2008 bestätigt.
Er hat keineswegs gesagt, dass der Mutter eines 7-Jährigen kein Unterhalt zusteht, sondern lediglich, dass es nicht ohne weitere Begründung geht.
Die Gerichte müssen sich also nur mehr Mühe bei der Unterhaltsbegründung geben.
Das Alter alleine genügt nicht.
Alter alleine reicht laut Gesetz eben nur für 3 Jahre. Darüber braucht man einen, wie auch immer gearteten Grund.
Der Mutter wurde der Unterhaltsanspruch dementsprechend auch nicht versagt, sondern es wurde nur den Untergerichten aufgetragen, genauer nach zu forschen und sich ne passende Begründung auszudenken.
Natürlich hat der Mann während der ganzen Verfahrensdauer weiterhin den vollen Unterhalt zu zahlen, und erhält auch nichts zurück, falls er, nach mehreren Jahren, doch noch gewinnt.
Andersrum würde sie sämtlichen, zuwenig bezahlten Unterhalt natürlich nachfordern können.
Außerdem hat der BGH völlig grundlos entschieden, dass EU grundsätzlich nur unbefristet ausgeurteilt werden soll, und jeglichen Rest an vorhersehbarer Rechtssicherheit abgeschafft.
Es obliegt also jetzt mehr denn je, dem entsorgten Zahler, die AE-Familie genauestens zu beobachten, ob sich etwas gegenüber dem letzten Prozess beweisbar verändert hat, um dann auf eigenes Risiko immer wieder von Neuem gegen die Mauern anzurennen, in der Hoffnung, der Unterhalt möge nun endlich für unbillig erachtet werden. Nach welchen Kriterien auch immer.
Wenn nicht, zurück auf Los, weiter zahlen, nächstes Jahr wieder klagen, Anwälte noch reicher machen.
Natürlich setzt er sich bei dieser Beweissuche und Klagerei dem Vorwurf des Stalkings und des Prozesshansels aus, dem man besser das Sorgerecht entziehen sollte, wegen seines krankhaften Verhaltens.
Zudem bedeutet dieses Urteil lediglich für die verheirateten Väter eine minimale Chance auf Verkürzung des Unterhalts aber für die wachsende Gruppe der Unverheirateten, eine erneute, massive Ausdehnung der Unterhaltspflicht.
In nackten Zahlen wird in Summe also deutlich mehr Unterhalt fließen als ohne die Reform, zuzüglich der erhöhten Steuerlast und der gesteigerten Anwaltshonorare.
Man sieht wieder sehr genau dass der BGH genau 3 Interessen schützt:
Des Staatssäckels,
Der Anwälte
Der Frauen.
So wie vom deutschen Juristinnenbund gefordert.
Das sind nicht die obersten Verteidiger der Gerechtigkeit sondern Kämpfer für die aktuelle Ideologie!
Das hat in Deutschland Tradition und war bisher in jedem deutschen Staatskonstrukt so.
Daran hat sich nichts geändert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich wollte kein Spielverderber sein.
Aber genau das:
Also wenn man ein bisschen genauer rein liest, ist das Urteil ja keineswegs so revolutionär und Mütter feindlich wie, es die Schlagzeilen suggerieren wollen.
Der BGH hat lediglich die Abschaffung der pauschalierten Altersregelung von 2008 bestätigt.
Er hat keineswegs gesagt, dass der Mutter eines 7-Jährigen kein Unterhalt zusteht, sondern lediglich, dass es nicht ohne weitere Begründung geht.
Die Gerichte müssen sich also nur mehr Mühe bei der Unterhaltsbegründung geben.
Das Alter alleine genügt nicht.
Alter alleine reicht laut Gesetz eben nur für 3 Jahre. Darüber braucht man einen, wie auch immer gearteten Grund.Der Mutter wurde der Unterhaltsanspruch dementsprechend auch nicht versagt, sondern es wurde nur den Untergerichten aufgetragen, genauer nach zu forschen und sich ne passende Begründung auszudenken.
sehe ich genauso. Schon beim ersten Lesen dachte ich, naja, das ist ja nix neues. Wenn mans genau nimmt, ist das Urteil nur die Bestätigung der eigentlichen gesetzlichen Regelung.
Viel wichtiger erscheint mir, was das entsprechende "Untergericht" jetzt entscheidet. Wenn die revolutionär oder mutig sind, dann hätte das Bedeutung.
lg Luca
Allerdings erschließt sich mir nicht so recht, was sich eigentlich, gegenüber dem letzten Urteil, geändert hat.
Habe ich gerade im Dortmunder Lokalsender Radio 91.2 gehört:
Der Radiorechtsanwalt rät AE-Müttern ein Betreuungstagebuch zu führen. Also genau aufzuschreiben, wann man wieviel für das Kind gemacht hat, um in einem Unterhaltsprozess besser bestehen zu können. Kinderbetreuung ist also eine Dienstleistung, die man ausschließlich für den Kindsvater erbringt und für die dieser im Zweifel zu zahlen hat.
Dann müsste die Mutter aber folgerichtig, für die Zeit in der sie sich die Betreuung des Kindes vom Vater bezahlen lässt, gefäligst auch KU zahlen, denn spart sie ja auch schon mit der Begründung, der gleichwertigen Betreuung.
Da bsingt mich zurück zu der These, dass man zuerst über EU reden sollte aus welchen Gründen auch immer, und dann, von beiden Eltern KU verlangen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe ich gerade im Dortmunder Lokalsender Radio 91.2 gehört:
Der Radiorechtsanwalt rät AE-Müttern ein Betreuungstagebuch zu führen. Also genau aufzuschreiben, wann man wieviel für das Kind gemacht hat, um in einem Unterhaltsprozess besser bestehen zu können. Kinderbetreuung ist also eine Dienstleistung, die man ausschließlich für den Kindsvater erbringt und für die dieser im Zweifel zu zahlen hat.
Dann sollte also jeder Zahlvater ein Freizeittagebuch führen um das Betreuungstagebuch gänzlich zu entschärfen... :puzz: :puzz: :rofl2: :rofl2:
Herr Richter,ich wollte ja betreuen aber durfte nicht......
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Eben im SPIEGEL-Forum gesehen:

62% der Männer wollen (angeblich), dass eine Frau, die Kinder hat, nicht mehr arbeitet! :knockout:
Ich glaube sogar fast 100% sind dafür, dass niemand mehr arbeiten muss!
Ausserdem sind diese 100% gegen Krieg und Krankheiten und für Freibier für Alle! :phantom:
Man, da sitzt man wirklich in seinem Käfig, rüttelt an den Stäben und wackelt mit dem Kopf.
O, Gott, watt schall, blos warn, ut uns.Ut uns und Achterndiek!
Wie schon Hans Scheibner in den 70ern sang.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
62% der Männer wollen (angeblich), dass eine Frau, die Kinder hat, nicht mehr arbeitet! :knockout:
Und wisst Ihr, was daran schlimm ist: die Zahl könnte hinhauen!
Nehmt mal alle westdeutsch sozialisierten Männer die in, vermeintlich, intakten Beziehungen oder (noch) alleine leben... und da wird genau so etwas herauskommen.
Wenn dann eine Trennung ansteht ist das Heulen und Zähneklappern groß.
Ihr könnt' Euch nicht vorstellen, was meine West-Buckligen von sich gegeben haben, als ich damals nach 6 Monaten wieder 3/4 arbeiten gegangen bin.
Da war ein mitleidiges "ach, verdient dein Mann nicht genug" noch das Harmloseste. Und meine Aussage, dass ich a) unabhängig sein möchte sowie b) meine Arbeit gerne mache und c) zuhause mit Kind verdumme wurde als Ausrede angesehen. :knockout:
Mein Cousin wollte seiner Frau sogar den Umgang mit mir verbieten, weil ich sie immer auf "dumme Gedanken" bringe! :rofl2:
In der Denke mancher Menschen sind wir eben noch nicht im 21. Jh. angekommen...
LG WH
62% der Männer wollen (angeblich), dass eine Frau, die Kinder hat, nicht mehr arbeitet! :knockout:
dann sollte man den Ehevertrag als grundsätzliches und obligatorisches Regularium VOR einer Eheschliessung einführen. Wenn die angehenden Eheleute darin einvernehmlich (!) die Hausfrauen-Ehe beschliessen (egal ob mit oder ohne Nachwuchs), müsste EU, gestaffelt nach Ehedauer, im Fall einer Scheidung selbstverständlich sein. Ansonsten müsste die Eigenverantwortung eines erwachsenen Menschen gelten; sowohl, was die Erwerbsarbeit als auch die Kinderbetreuung angeht. Es wäre so easy.
Und was die Verpflichtung zum Ehevertrag angeht: Wenn man sich irgendwo eine Obstwiese kauft, muss man auch zum Notar, und niemand regt sich darüber auf und sagt "es würde doch auch ohne gehen!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
... als ich meinem Chef (männlich, 51 mit Frau 43 zu hause für Haushalt und 13 und 14 jährigen Töchtern) erklärte, dass ich an der kurzfristigen Besprechung leider nur bis xy teilnehmen kann, weil ich dann meinen Sohn vom Kindergarten abholen muss, erklärte er mir, dass ich nicht in der Lage sei die richtigen Prioritäten zu setzen und er sich überhaupt wundert, warum solch emanzipierte Frauen wie ich arbeiten gehen, schließlich habe ich ein kleines Kind. Und dann noch alleinerziehend! :knockout:
Sei dem sind wir Freunde. :rofl2:
LG Luca
Moin wolkenhimmel,
In der Denke mancher Menschen sind wir eben noch nicht im 21. Jh. angekommen...
in der Tat gibt es bei Männern meiner Generation nicht selten noch die Denke "wenn ich meine Frau/Familie nicht allein ernähren kann, wird das im Aussenverhältnis so ähnlich wahrgenommen als würde ich keinen mehr hochkriegen". Was vollkommen ausblendet, dass zwei arbeitende Partner sich anders begegnen und miteinander umgehen, weil sie Verantwortung in allen Lebensbereichen wirklich teilen. Weil keiner vom anderen wirtschaftlich abhängig ist (was die freie Entscheidung füreinander erleichtert). Und weil arbeiten ja auch für Selbstbestätigung und soziale Kontakte steht.
Grüssles
Martin
(der nie verstanden hat, was an "jahrelang zuhause bleiben, Kinder betreuen und abends auf Männe warten" toll und erstrebenswert sein soll)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
eine gute Freundin, Kinder 5 und 2, kürzlich vom Scheitern der Ehe bedroht, hat nun eine kompatible Teilzeitstelle gefunden, nach 6 Jahren beruflicher Pause. Kommentar in der Familie: "Du hast zwei kleine Kinder, Du hast zu Hause zu bleiben!" Der Witz: Im tiefsten Osten, in dem die Erwerbstätigkeit der Frau 5 Minuten nach der Geburt ja so weit verbreitet war.
Ich sehe das wie Martin: Vertragszwang für Eheleute. Wer sich für die Hausfrauenehe per Vertrag entscheidet, sollte je nach Ehedauer gestaffelt entsprechend Unterhalt zahlen, ggf. auch lebenslang. Wollen wir uns nix vormachen, mach Hans nach der Silberhochzeit die Biege, kann Hausfrau Helga eine Berufstätigkeit, mit der sie sich selbst versorgen kann, vergessen.
@Wolkenhimmel: als Lausebacke mit 17 Monaten in die Krippe kam und mit 20 dann in Vollzeit, kam auch "Das ARME Kind, so klein und schon den ganzen Tag ohne Mama!" *ommmm*
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ebenfalls aus den SPIEGEL-Forum gefischt: eine ganz interessante Zusammenstellung über die Arbeitsquoten von Männlein und Weiblein (abgelegt bei MANNDat)
http://www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Studien/Erwerbstaetigkeit.pdf
Hallo zusammen,
gestern erwischte ich meine Frau dabei, wie sie Frau-TV schaute. :rofl2:
Es ging gerade um das aktuelle BGH-Urteil. Die Moderatorin forderte die Zuschauerinnen auf, ihre Meinung im Gästebuch zur Sendung kundzutun.
Ich denke, dass sicher auch die Meinungen der Zuschauer gefragt sein dürften!
Also: tragt Eure Meinung ein! 🙂
http://www.wdr.de/tv/frautv/gaestebuch_2.jsp
LG, Uli
Auf RTL gab es grade einen Beitrag:
Die Milchkaffeee Mamas! Wie Mütter heute Kind und Lifestyle unter einen Hut bringen! :rofl2:
Habs leider nicht gesehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich bin auch im Osten groß geworden und empfinde es als total normal, dass beide arbeiten gehen in einer Ehe, auch mit Kindern. Ich bin nichts anderes gewöhnt. Anders mag es aussheen, wenn ein Kind besonders pflegebedürftig ist, bspw durch Behinderung.
Ich habe aus dem Bekanntenkreis folgende Erfahrung beizusteuern.
Sie und er, nicht verheiratet, 2 gemeinsame Kinder, 1 aus ihrer ersten Ehe. Er nicht hier geboren, auch nicht besonders helle und Bock auf Arbeit auch nicht soooo vorhanden, sie HSA, Ausbildung 2 mal abgebrochen, hat in ihrem Leben ca 2 Jahre gearbeitet (sie ist 30). Sie meinte irgendwann zu mir, bevor mein Sohn geboren wurde, und ich laut über die Organisation unseres Alltags nachdachte (ich gehe arbeiten, mein LG hat Elternzeit :-), dass sie der Überzeugung ist, der Mann hat zu arbeiten und die Frau ist für Haus und Kinder da.
Hmmm. Mädelchen, DEIN Mann arbeitet aber nicht, dein Haushalt sieht aus wie Sau, Deine Kinder sind verkommen....nun ja....jedem das seine, nicht wahr? Das für mich schlimme daran ist jedoch, dass wir Steuerzahler in diesem Fall diese Einstellung finanzieren müssen, da die Familie koplett von ALGII lebt. Ihr Mutter hats ihr ja gut vorgelebt. Ist ausm Osten abgehauen mit ihr, als sie 3 war, hat sich per Brieffreundschaft nen "Wessi" angelacht, der genug Kohle hat, damit sie nicht mehr arbeiten muss. Das hat sie nämlich immer gehasst, musste es aber als Ossi...
LG v Romy
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte an der Stelle mal Malachit aus einem anderen Strang zitieren:
Soll ich mal raten, wie der Fall weitergeht, den die Medien derzeit als den Untergang des Abendlandes für alle alleinerziehenden Mütter bejammern? Der BGH hat die Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen, weil das Kindesalter allein als Kriterium nicht ausreicht. Das zuständige Gericht wird sich jetzt viel Zeit lassen (und in dieser Zeit darf der betreffende Vater zahlen und die betreffende Mutter braucht nicht mehr Stunden zu arbeiten), und wenn die sich dann zu einem Urteil durchringen, wird das ungefähr auf die gleichen Werte hinauslaufen, nur die Begründung wird anders sein: Dann ist es halt das Asthma des Kindes und nicht mehr sein Alter, was die Mutter an der Vollzeitarbeit hindert. Und im nächsten zu verhandelnden Fall wird es dann die fehlende Betreuungsmöglichkeit für das Kind sein. Oder die psychischen Probleme der Ex. Oder das Kind entwickelt zum exakt richtigen Zeitpunkt ADHS. Oder die Mutter ist chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Oder welche Ausrede auch immer sonst sich gerade anbietet.
Die Berliner RA scheinen sich gerade auf solche Fälle einzustellen. Mütter führen "Krankheitstagebücher" über den Zustand der Kinder. Und auch wenn ich der einen oder anderen KM zutraue, dass sie das von sich aus tun, es wird sicher auch Ratschläge von den RA in der Richtung kommen. Wie sagte noch eine bekannte Postdamer Familienrechtsanwältin... "dann gibt es eben Gefälligkeitsgutachten" :knockout:
:thumbdown: WH
Dann sollte also jeder Zahlvater ein Freizeittagebuch führen um das Betreuungstagebuch gänzlich zu entschärfen... :puzz: :puzz: :rofl2: :rofl2:
Herr Richter,ich wollte ja betreuen aber durfte nicht......
Und wenn der Vater dann so ein Freizeittagebuch führt, wird man ihm vermutlich vorrechnen, wie viel er in dieser Zeit hätte verdienen können, um das Kindeswohl weiter zu fördern! :exclam:
Ja aber maximal sind von Richter 48 Arbeitsstunden pro Woche zugemutet. Darüberhinaus kann man als Freizeit nennen. Naturlich wie und wann und am welche Tag 50 Arbeitsstunden geteilt sind es ist der Richter egal (denke ich).
Ich persönlich bin flexibel in meinem Job. Es geht mir leichter wenn ich wahrend die Wochenende, wann die Kinder nicht bei mir sind, arbeiten zu gehen, um 2 Tage extra mit die Kinder wahrend die Woche zu gewinne.
Das problem ist nur, das die HEXE wird nie mitspielen. Sie muss ja ihr "arme" Mutter bezahlen um die Kinder aufzupassen und dann von ihr Einkommen abzusetzen und wiederrum Aufstockungsunterhalt verlangen.
Manche Männer wie ich, sind nicht nur für die Kinder und ex-Fraun Unterhaltspflichtig, sondern auch indirekt für die Gross Mutter von die HEXEN. Das ist Geregtigkheit ala Deutsche Recht.
mfg
cc
