Tagesschau über das...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Tagesschau über das BGH-Urteil zum Betreuungsunterhalt

Seite 1 / 4
 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Läuft gerade oben durch den Ticker.
http://www.tagesschau.de/ausland/bgh120.html

Neben einer interessanten Umkehrung der Tatsachen:

Das Gesetz sagt: drei Jahre bekommt man in jedem Fall Unterhalt - dann kann verlängert werden, und zwar aus elternbezogenen und auch aus kindesbezogenen Gründen", erklärt Isabelle Götz, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstags.

Wer da wohl nicht aufgepasst hat, Frau Götz. Echtes Wunschdenken. Setzen Fünf.  🙂

Noch das hier:

Außerdem könne eine Oma, die der Mutter zum Beispiel den Weg in den Kindergarten abnimmt, die Situation vereinfachen. "Oder der Vater, der diese Aufgaben ja auch erledigt hat, als er noch in der Familie lebte", fügt Isabelle Götz hinzu.

Vielen Dank Frau Götz. Sorgen Sie dann bitte auch dafür, dass ihm das erlaubt wird!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 11:38
(@Wolkenhimmel)

Auch sehr schön dazu: das Interview mit Fr. Zypries...

http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio35522.html

und dieser Rundfunkbeitrag: http://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio35516.html

VG WH

*edit* Link ergänzt!


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr schön!
Das ist mal wieder echte Wahlhilfe.

Auch Frau Justizfeministerin spricht spricht von Betreuung durch den Vater.
Darauf sollte man sie festnageln.
Umgang statt EU. Eine echte Alternative.

Auch schön die Frage:

"Ihnen wird von konservativer Seite vorgeworfen, sie drängen die Frauen zur Berufstätigkeit und lassen ihnen gar keine Wahl mehr jetzt"

Nein, das ist natürlich nicht richtig, es gibt ja auch noch weitere Gründe für den Unterhalt, z.B. wegen Arbeitslosigkeit...

O Gott nein, wir drängen doch keine Frau zu arbeiten! Natürlich haben sie weiterhin die volle Wahlmöglichkeit, ob sie die passende Arbeit als DAX-Vorstand finden oder nicht.

(Frei) Wenn nun mehr KU statt EU bezahlt wird, müssen ja auch mehr Steuern (vom Mann) bezahlt werden. Haben sie das übersehen?

(Frei) Nein, das haben wir nicht übersehen, deswegen haben wie die KG Anrechnung geändert.
Deswegen muss der Mann ja zusätzlich noch sein halbes KG mit der Ex-Frau teilen

So konnten wir sicherstellen, dass der Mann nicht nur mehr KU, sondern zum Ausgleich auch mehr Steuern und mehr EU bezahlen muss.
Aber ansonsten ist die Steuerpolitik Sache des Finanzministers.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 12:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Gleichklang der Nachrichten lässt auch schon Rückschlüsse zu, in welche Richtung der BGH heute entscheiden wird.

Zufällig tönt es aus allen Ecken von erhöhtem Betreuungsaufwand durch "schwierige" Kinder und von der Skepsis gegenüber der Quantität und Qualität der Fremdbetreuung.

Genau das wird man heute sicher  im BGH-Urteil wiederfinden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 12:56
 elwu
(@elwu)

Auch sehr schön dazu: das Interview mit Fr. Zypries...

Hallo,

da spricht die Unsägliche auch mal klar und deutlich den zentralen Punkt aus. Den ich seit Jahren bei der Diskussion um das neue Unterhaltsrecht bemeckert habe: dass es auch nach auslaufen des Betreuungsunterhalts (um den seit je der meiste Wind gemacht wird) dermaßen viele weitere Unterhaltstatbestände gibt, dass die arbeitsunfähigen oder -willigen Mütter halt nahtlos in den Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Aufstockung, Alter oder Ausbildung überwechseln und somit auch nach 'neuem' Recht eine unendliche Unterhaltskette entsteht. Die wenigen Ausnahmen davon dürften kaum ins Gewicht fallen und waren sicher von Zypries und den anderen Frauenversorgern nicht beabsichtigt. 

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 13:34
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

warum nicht die Sprachregelung, dass jedweder Elternteil der die Kinder als Waffe missbraucht und dem jeweils anderen Elternteil zu entfremden versucht seine Unterhaltsansprüche verwirkt.

Es könnte so einfach sein !


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die theoretisch beste Möglichkeit wäre, das Wechselmodell zum Standard zu erheben, EU auf Hausfrauen-Ehen (und auch dann auf max. 3 Jahre) zu beschränken - und das Ganze für Ausnahmefälle zu ergänzen um einen Passus wie "wer die Kinder trotzdem allein betreuen will, kommt auch finanziell für sie auf."

Es gäbe auf einen Schlag keine Unterhaltsgeiseln mehr...

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 14:32
(@Wolkenhimmel)

Wann kommen denn so BGH Urteile normalerweise? Tagsüber? Oder erst kurz vor der Tagesschau?

LG WH

*edit:oh diese Tippfehler...*


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 15:30
 Uli
(@Uli)

Wann kommen denn so BGH Urteile normalerweise? Tagsüber? Oder erst kurz vor der Tagesschau?

Das Urteil wird wohl erst heute Nachmittag gefällt werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 15:46
 elwu
(@elwu)

bin ich aber baff. Das Urteil hätte ich so nicht erwartet. mal sehen, was nun die Richter am Kammergericht daraus machen...

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 17:43




(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,614099,00.html


Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 17:43
 Uli
(@Uli)

bin ich aber baff. Das Urteil hätte ich so nicht erwartet.

Wow, manchmal geschehen Zeichen und Wunder!  :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 17:47
(@Wolkenhimmel)

Ist ja kaum zu glauben!  :sofajump:


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 17:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mehr als die >Pressemitteilung< gibt es momentan nicht.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 17:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na Mensch, wie konnte das denn passieren?

Gab es heute in der BGH-Kantine verdorbenen Fisch zum Mittag, so dass der gesamte XII Senat komplett von ner Fußballmannschaft vertreten wurde?
Anders ist ja kaum zu erklären.
Oder es ist auch nur wieder Opium fürs Volk und wird in den OLG-Leitlinien im Einzelfall wieder ganz anders gesehen?
Sonst müssen ja die anderen Unterhaltstatbestände das alleine auffangen!
Oder die Politiker appellieren ans Gewissen der Väter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2009 17:59
 elwu
(@elwu)

Wow, manchmal geschehen Zeichen und Wunder!   :thumbup:

Jep,

dazu sollte man gleich im Spiegel-Forum applaudieren  😉

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 18:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

...und Ihr seid Euch sicher, dies wurde in Karlsruhe ausgeurteilt??
Frei nach W. Ambross: Zwickts mi, i glaab i drahm... :yltype:

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 18:06
 Uli
(@Uli)

dazu sollte man gleich im Spiegel-Forum applaudieren  😉

>> SPIEGEL-Forum zum Thema <<


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 18:23
 elwu
(@elwu)

meint Dass eine Mutter bei einem sechs Jahre alten Kind schon Vollzeit arbeiten müsste, auch wenn sie Lehrerin ist, wäre aber ein hartes Urteil. Zu hart.

Ich schreibe zu dieser Unverschämtheit einen Leserbrief. Wer noch?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2009 22:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich lese noch...

Aber die Vorgabe, sich jetzt mit jedem Einzelfall befassen zu müssen, hat durchaus positive Aspekte. Vor allem, weil Umgangs-Elternteile (meist Väter) in jedem dieser Einzelfälle einwenden können, der Teil- oder Vollzeit arbeitenden Mutter in Sachen Betreuung gerne persönlich unter die Arme zu greifen. Ich möchte das Gericht sehen, das in solchen Fällen den eigenen Vater als "nicht geeignete Betreuungsmöglichkeit" bezeichnet (nur weil Muddi lieber "mehr Kohle" als "mehr Papa" möchte), um ihn gleich anschliessend zu Betreuungsunterhalt für Muddi zu verdonnern. Das wird jetzt schwieriger.

In Summe sind das nämlich keine Einzelfälle mehr, sondern eine Unzahl von Fällen - mit entsprechender medialer Resonanz, die vielleicht zu einem allmählichen Umdenken führt. Man sollte aktuell jedenfalls darauf achten, welche Personen und Personenkreise in den nächsten Tagen am lautesten die "Ungerechtigkeit" des neuen Urteils beklagen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2009 02:13




Seite 1 / 4