Liebe Fr. Hahne
Wenn die Mutter "Kita und Job in der Nähe hat", könne man ihr unter Umständen aber "schon zumuten ...
Dies wüsste ich gerne ausformuliert.
Dort, wo es möglich ist, sei eine Mutter aber "gehalten", ihr Kind in den Ganztageskindergarten zu geben und einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Möglich. Hmm. Möglich? Was heisst das im Juristen-Jargon? Und was heisst vor allem "gehalten"? Gibt es das auch in einem von Ihnen (mit)gesprochenem Urteil?
Wenn die Mutter "Kita und Job in der Nähe hat", könne man ihr unter Umständen aber "schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagestätigkeit übernimmt"
Ähm, sagt §1570 Abs.1 nicht was von 3 Jahren? Habe ich was verpasst in den weiteren Ausführungen? Wo tauchen da die Zahlen 7 bzw. 8 auf? Oder wird hier Bezug genommen auf die gottgleiche (in Stein gemeißelte) FamR, welche scheinbar über dem Gesetzgeber steht und in der sich jeder Unrechtssprecher ergiessen kann (kl. Blick auf's OLG Brandenburg genügt)?
Meines Erachtens gehört die ganze Sippe wegen Gesetzesverachtung inkl. Rechtsbeugung in den Knast. Doch der Gesetzgeber scheint dies zumindest in der Konsequenz zu deckeln, siehe >>hier<<. Leid tuen mir die Leute, welche auf die Attitüden der Boulevard-Presse reingefallen sind - selbst den offen propagierten Statements sogenannter Ordnungs- und Rechtsaufseher ist nicht mehr zu trauen als irgendwelchen Wahlversprechen.
Gruss oldie
PS: Sorry, bin gerade gefrustet.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
bei alldem geht es doch nur darum, die Staatskasse zu schonen. Sonst nix.
LG
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Andrea - hör' auf. Ich fang' gleich an mich in Dich zu verlieben.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Möglich. Hmm. Möglich? Was heisst das im Juristen-Jargon? Und was heisst vor allem "gehalten"? Gibt es das auch in einem von Ihnen (mit)gesprochenem Urteil?
Ähm, sagt §1570 Abs.1 nicht was von 3 Jahren? Habe ich was verpasst in den weiteren Ausführungen? Wo tauchen da die Zahlen 7 bzw. 8 auf? Oder wird hier Bezug genommen auf die gottgleiche (in Stein gemeißelte) FamR, welche scheinbar über dem Gesetzgeber steht und in der sich jeder Unrechtssprecher ergiessen kann (kl. Blick auf's OLG Brandenburg genügt)?
Das heißt, dass es auch zukünftig nicht verboten sein wird, selbst Geld zu verdienen.
Das war es bisher natürlich auch nicht und daher hat Frau Hahne auch weiterhin keinen Grund etwas an ihrer Rechtsprechung zu ändern, schließlich hat sie auch früher nie weniger als 3 Jahre BU für angemessen gehalten und schließlich durfte man auch bisher schon in einer 50er Zone freiwillig 30 fahren.
Also weiter so. Sie hat immer schon alles richtig und ausgewogen beurteilt. Daran ändern auch die Gesetze nichts.
Die sind ja sowieso nicht für sie gemacht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Stern barmt der unsägliche Anwalt Benkelberg
"Das reformierte Gesetz benachteiligt eindeutig alleinerziehende Mütter, eine Katastrophe."
Die Welt wäre ein besserer Platz ohne Typen wie den.
/elwu
Die Welt wäre ein besserer Platz ohne Typen wie den.
Dort will der streitbare Anwalt Eckhard Benkelberg möglichst schnell einen Präzedenzfall mit Signalwirkung schaffen: "Ich suche verzweifelt nach einer alleinerziehenden Mutter mit einem eher schlecht als recht bezahlten Fulltime-Job, die keine Lust hat, nach Feierabend den zweiten Teil ihres Arbeitstags zu absolvieren - nämlich ihre Kinder in den verschiedenen Verwahranstalten einzusammeln, um dann mit ihnen zum Logopäden zu fahren, noch mit den Kleinen zu spielen oder bei den Hausaufgaben zu helfen, zu kochen und sie bettfertig zu machen, die Wäsche zu waschen und zu bügeln, um dann um 23 Uhr völlig erschöpft einzuschlafen." Das solle doch gefälligst der Papa übernehmen, bei dem die Kinder dann auch leben sollen. "Wenn der Gesetzgeber das meiner Mandantin zumutet", sagt Benkelberg, "kann er das auch dem Vater zumuten."
Hmmm, wie ich aus eigener Erfahrung weiß, und auch die zahlreichen anderen Fälle allein hier auf VS belegen, ist das doch längst Realität! Und ggf. darf über alledem die Ex noch mit versorgt werden! :knockout:
