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Standesbeamte sind dafür: Ohne Anwalt scheiden lassen

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(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

müssige Diskussion - will er nicht  😉

Hab ich mir gedacht. 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 12:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

man müsste schlicht den Ehevertrag als verpflichtenden Bestandteil einführen. Wenn ich heute eine Garage oder einen Schrebergarten kaufe, komme ich - wie bei jedem anderen Immobiliengeschäft - auch nicht um einen notariellen Vertrag herum; selbst bei Geschäften unter Verwandten. Damit könnte geklärt werden, wie sich die Eheleute die eheliche Arbeitsteilung vorstellen. Grundannahme: Jeder ist und bleibt wirtschaftlich für sich selbst verantwortlich; es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich (!) etwas anderes. Und nur dann ist auch eine TU/EU-Pflicht möglich. Gütertrennung ist Standard; Gütergemeinschaft muss vereinbart werden.

KU könnte man standardmässig ebenfalls abschaffen, weil sich die Ex-Eheleute auch nach Ende ihrer Ehe zu gleichen Teilen um den Nachwuchs kümmern - es sei denn, sie vereinbaren ebenfalls ausdrücklich etwas anderes. Die Möglichkeit, Kinder als Unterhaltsgeiseln zu nehmen, entfällt: Wer die gemeinsamen Kinder in seinen Besitz bringt, kommt auch für sie auf. Die öffentliche Hand ist nicht dafür zuständig.

Und dann könnte auch ein Standesbeamter das Ende einer Ehe besiegeln: Einvernehmlich mit sofortiger Wirkung; ansonsten automatisch nach einem Jahr.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 14:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ brille007,

Tagträumer...  😉

Das wäre ja viel zu einfach, um wahr zu sein.
Was machen wir mit all den arbeitslosen Anwälten, Familienrichtern und dergleichen


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 15:03
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@brille007

Klingt schlichtweg nach Masterplan  :thumbup:

Einen gewissen Charme hat diese Sichtweise schon, denn alle Möglichen Probleme und Komplikationen wären
somit im vorneherein geklärt und keiner kann nachher sagen, er habe von nichts gewusst.

Gruß
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 17:21
(@riviera68)

Die Sache hat aber den Haken, dass der Ehevertrag regelmaessig erneuert werden muss. Wir haben so einen Vertrag bereits vor der Eheschliessung geschlossen, aktuell
ist der aber nicht.

Es gibt immer wieder Veraenderungen, die dann neu in den Vertrag gehoeren....also muss noch ne Klausel her, die besagt, bei wichtigen Veraenderungen Vertrag erneuern.

Stimme der finanziellen Eigenverantwortung durchaus zu, auch die Abschaffung von KU ist diskussionswuerdig, allerdings sehe ich da nach wie vor das Problem der
Einkommensungleichheit, die es dem einen oder anderen ungleich schwer machen und daraus entstehen halt neue "Streitereien".
Duerfte fuer viele Frauen so eine Dauerargument sein und nicht immer fair, keine Frage, aber ich meine, es gibt immer noch die etwas ungleiche Handhabung im
Alltag von Mann und Frau bzw Vater und Mutter und NEIN, ich rede nicht von "den armen Frauen".

cheers


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 20:52
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde die Idee schon charmant.

Wer weiß, wie unsere Situation heute wäre, wenn es diese Möglichkeit gegeben hätte.

Einig waren wir uns. Über die Trennung zwar anfangs nicht, später schon. Geld sollte keines fließen, Vermögensaufteilung gab es nicht, war ja außer dem Haus kein Vermögen da und für mich war klar, dass er das behält, sofern er mich aus den Schulden entlässt, ansonsten hätte ich auf Verkauf gedrängt. Umgang sollte stattfinden wann immer möglich und das war oft (wäre beinahe bei der 50/50 Regelung angekommen).

Eigentlich alles paletti.

Bis zum ersten Brief seiner Anwältin und der dazu passenden Antwort der meinigen.

Danach der endlose Kreislauf: Brief der Anwältin, Gang zum JA, Friede, Freude, Eierkuchen, Gespräch mit der Schwester, Gang zur Anwältin, Brief der Anwältin... ab hier wiederholte es sich ordnerfüllend.

Scheidung nach qualvollen zweieinhalb Jahren, jede Menge Kohle auf beiden Seiten weg, zwei Anwälten ihre Existenz weiter gesichert. Ergebnis: völlig unbefriedigend auf allen DREI Seiten.

Weder er, noch ich und schon gar nicht die Kinder konnten aus diesem endlosen Verfahren irgendetwas positives mitnehmen.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sich niemand, aber auch wirklich niemand in die Trennung eines Paares, egal ob mit oder ohne Kinder einzumischen hat, es sei denn, das Paar möchte es.

Leider habe ich auch im Bekanntenkreis die Erfahrung gemacht, dass sich, sobald sich die Winkeladvokaten einschalten, sofort böses Blut in eine anfangs einvernehmlich geplante Trennung mischt.

Warum also nicht so einfach mit dem Standesbeamten?

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Zwang zum Ehevertrag ist schon wieder hinfällig, wenn man einfach die Regel, dass jeder für sich selbst zu sorgen hat und beide sich in allen Belangen zu gleichen Teilen um die Kinder zu kümmern haben, zum gesetzlichen Standardfall erhebt.

Dann ist nur noch für den Fall eine abweichende Regelung zu finden, wenn eine oder beide Parteien hiervon abweichen wollen.
Am besten vorher, in Form eines Vertrages, der die Abweichungen vom Standard regelt.
Wenn am Ende jemand seinen Anteil nicht erbringt, so ist er dem einspringenden Elternteil "Schadensersatzpflichtig"
Also wenn jemand sich weigert zu betreuen, muss er eben Unterhalt bezahlen.
Wenn jemand aber die Betreuung des Anderen ablehnt oder verhindert, natürlich nicht.

Da beide Elternteile nicht mehr damit rechnen können, bis zum Lebensende alimentiert zu werden, werden auch beide ein Interesse haben, ihre Berufschancen im Auge behalten.
Wenn sich aber beide einig sind, dass einer zuhause bleiben soll, sollten diese Eheleute in einem Vertrag festhalten, wer für welche Aufgaben zuständig ist und wie die gegenseitige Kompensation ausgestaltet wird.
Das kann zum Beispiel ein Notar, der auch darauf achten kann, dass keine Leibeigenschaft entsteht und das Konstrukt halbwegs ausgeglichen ist.

Eigentlich ganz einfach.

Das ist zwar nicht mehr romantisch aber die romantische Ehe ist ja eh schon kaputt gewurschtelt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Warum also nicht so einfach mit dem Standesbeamten?

man könnte ja - analog zur Regelung in Dänemark oder Schweden - eine Art "Zwangsmediation" durch einen erfahrenen "Fallmanager" einführen, die in jedem Fall wahrgenommen und abgeschlossen werden muss, bevor man überhaupt zum Anwalt gehen kann.

Streiten um jeden Kaffeelöffel und jede Umgangs-Viertelstunde lohnt sich dort meines Wissens jedenfalls nicht. Weiterer Vorteil neben der Ersparnis von Zeit, Geld und Nerven: Man wird nicht zur Kriegspartei, sondern kann sich auch nach der Trennung auf Augenhöhe begegnen.

Grüssles
Martin
(der weiss, dass er von "märchenhaften" Zuständen schreibt. Ärzte und Anwälte leben von der Krankheit und vom Streiten; nicht von der Gesundheit und vom Frieden)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:17
(@riviera68)

Wie soll das gehen?

"Dann ist nur noch für den Fall eine abweichende Regelung zu finden, wenn eine oder beide Parteien hiervon abweichen wollen.
Am besten vorher, in Form eines Vertrages, der die Abweichungen vom Standard regelt.
Wenn am Ende jemand seinen Anteil nicht erbringt, so ist er dem einspringenden Elternteil "Schadensersatzpflichtig"
Also wenn jemand sich weigert zu betreuen, muss er eben Unterhalt bezahlen.
Wenn jemand aber die Betreuung des Anderen ablehnt oder verhindert, natürlich nicht."

Aktuell gibts hier nen Thread wo beschrieben ist, dass ein Arbeitsplatz sich mehrfach veraendert hat und damit auch die Arbeitszeit.
Das wirft fuer den anderen ET durchaus Probleme auf, letztlich aber dann fuer beide.

Oder anders: mein Mann arbeitet VZ fuer seinen AG, allerdings mit dem Hintergrund (Baubranche) er hat 24/7 parat zustehen. Das
ergibt fuer mich bzgl Kinderbetreuungstechnisch und arbeitstechnisch durchaus Probleme.

Wie soll bei der heutigen Arbeitswelt ne gerechte Regelung her? Ich sehe die nicht....leider.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo riviera,

Wie soll das gehen?

Aktuell gibts hier nen Thread wo beschrieben ist, dass ein Arbeitsplatz sich mehrfach veraendert hat und damit auch die Arbeitszeit.
Das wirft fuer den anderen ET durchaus Probleme auf, letztlich aber dann fuer beide.

Oder anders: mein Mann arbeitet VZ fuer seinen AG, allerdings mit dem Hintergrund (Baubranche) er hat 24/7 parat zustehen. Das
ergibt fuer mich bzgl Kinderbetreuungstechnisch und arbeitstechnisch durchaus Probleme.

Wie soll bei der heutigen Arbeitswelt ne gerechte Regelung her? Ich sehe die nicht....leider.

Wie das gehen soll, wenn sich der Job ändert, weiß ich auch nicht.
Aber auf jeden Fall finden die Eheleute während einer intakten Ehe sicher leichter eine Lösung, als danach, über Anwälte.

Und der Versuch, Scheidungen auch noch dadurch zu verkomplizieren, dass man die Probleme des Arbeitsmarktes auch noch hinein drückt, ist auch eine Erfindung der Justiz, der ich überhaupt nichts abgewinnen kann.

Für seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist primär jeder selbst verantwortlich.
In erster Linie durch die Wahl und Durchführung der richtigen Ausbildung.

Das ist weder durch eine Ehe, noch durch Kinder zu ersetzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 21:40




(@riviera68)

Hoffentlich irre ich mich, aber denkst du ich kritisiere die eigentliche Idee? Tu ich nicht. Ich hinterfrage nur.

"Aber auf jeden Fall finden die Eheleute während einer intakten Ehe sicher leichter eine Lösung, als danach, über Anwälte."

---ohne Frage.

"Und der Versuch, Scheidungen auch noch dadurch zu verkomplizieren, dass man die Probleme des Arbeitsmarktes auch noch hinein drückt, ist auch eine Erfindung der Justiz, der ich überhaupt nichts abgewinnen kann."

---das versteh ich nicht. Ich glaube so manche Scheidung hat mit dem "wer macht was; wer arbeitet wie und wo" zu tun.
Zumal fuer die Maenner, die ich kenne oftmals klar ist, der Job hat Vorrang...nicht, dass ich das nicht verstehe, aber eben nur bis zu nem bestimmten Punkt.

"Für seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist primär jeder selbst verantwortlich.
In erster Linie durch die Wahl und Durchführung der richtigen Ausbildung."

"Das ist weder durch eine Ehe, noch durch Kinder zu ersetzen."

---Ich befuerchte nur, dass es noch zuviele gibt, die nach dem Motto leben "Mann bringt Broetchen heim, Frau bleibt daheim" allerdings mit bekannten Problemen.
Egal wie man es dreht und wendet, eine Schadensersatzpflicht kann es nicht geben, das ist Unsinn.

Solange beide nicht gleichberechtigt leben, erziehen, arbeiten etc koennen, wird es immer einen geben, der schreit.
---das stimmt, aber damit ists nicht getan.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 22:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, ich verstehe deinen Beitrag durchaus als hinterfragen.
Dafür sind Diskussionen ja auch da.
Und selbst wenn es Kritik wäre, wäre das ja auch legitim.

---das versteh ich nicht. Ich glaube so manche Scheidung hat mit dem "wer macht was; wer arbeitet wie und wo" zu tun.
Zumal fuer die Maenner, die ich kenne oftmals klar ist, der Job hat Vorrang...nicht, dass ich das nicht verstehe, aber eben nur bis zu nem bestimmten Punkt.

Eben. Deswegen ist es auch wichtig, sich vor oder während der Ehe darüber zu verständigen und nicht nach Ehe darüber zu streiten, was der eine oder der andere vielleicht gewollt haben könnte.
Und wenn Mann sagt, "Ich gehe arbeiten" kann Frau entweder sagen "Ich auch" oder "Ok, aber dann will ich folgenden Vertrag zu meiner Absicherung."

---Ich befuerchte nur, dass es noch zuviele gibt, die nach dem Motto leben "Mann bringt Broetchen heim, Frau bleibt daheim" allerdings mit bekannten Problemen.

Können sie ja auch. Aber die sollten sich dann auf jeden Fall über die Konditionen unterhalten und einen Vertrag machen.
Genau dazu führt mein Konzept.

Egal wie man es dreht und wendet, eine Schadensersatzpflicht kann es nicht geben, das ist Unsinn.

Aha. Kannst du das irgendwie begründen?
So kann man darauf nicht antworten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 22:17
(@riviera68)

Schadensersatz bedeutet fuer mich, wenn ich einen Schaden fuer den ich verantwortlich bin zu erstatten habe.

Ich finde nicht, dass Eheleute einen Schaden ehelicherseits begehen koennen, der dann den Anspruch auf Ersatz rechtfertigt.
Deshalb mein unsinnig.

Vermutlich kreide ich der Maennerwelt zu sehr an, dass oftmals nach ihrem Alltagsplan gelebt wird.
Hingegen kreide ich den Frauen an, dass sie oftmals zu duemmlich sind, Berufsleben und Kind in die richtige
Reihenfolge zu werfen.
Quasi, die Prioritaetensetzung der Menschen ist einfach unterschiedlich und das ja auch wieder zurecht, kann und darf
man das dann mit Schadensersatz "strafen"
Damit ist es aber natuerlich lange nicht getan, meine Meinung ist natuerlich viel umfangreicher but also confusing.

oha, cheers  😉


AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2010 23:01
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