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Spiegel-Online zur Sorgerechtsreform

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 Dick
(@dick)
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Hallo Beppo u.a.,

Dir volle Zustimmung!

Uneheliche Väter haben in D  ohnehin einen schlechten Ruf, warum auch immer (2 Generationen abwesende Kriegsväter?).

Sie sitzen im Circulus vitiosus der Pflicht-Vergessenen und Recht-Vergessenen: sie dürfen nicht, weil sie nichts tun, und sie tun nichts, weil sie nicht dürfen.

Selbst nach 6 Jahren hatte die vom BVerfG im Urteil von 2003 beauftragte Bundesregierung es nicht geschafft, eine umfassende Untersuchung über die Motive ue Mütter bei der (Verweigerung der) gemeinsamen Sorgeerklärung auf den Weg zu bringen.

MfG dick


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 21:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oooch Beppo,

was bringt es, mich (und andere) als Überbringer (vermeintlich) schlechter Botschaften ständig hauen zu wollen?

Das BVerfG halte ich persönlich in dieser Frage nicht für die Ausschlaggebende Instanz.

Deine oder meine oder sonst eine persönliche Meinung wird nichts daran ändern, dass das BVerfG die höchste Instanz unserer Gesetzgebung ist - und wenn man noch so viele krawallige Vokabeln und markige Sprüche dagegensetzt. Gesetzgebung ist nun mal kein Wunschkonzert zur Befriedigung des Gerechtigkeitsempfindens einzelner Bürger, sondern ein in dauernder Bewegung befindlicher Prozess, bei dem man einfach akzeptieren muss, dass dieser den sich immer schneller ändernden Lebensrealitäten immer wieder einmal hinterherhinkt. Wenn Du ein Patentrezept hast, daran etwas zu ändern: Tu es.

Das GSR für unverheiratete Väter ist in der Gesamtschau keines der dringenden Probleme unseres Landes; dafür gibt es einfach zu wenige Betroffene. Ich erinnere an die monatelang geplante und auf allen Kanälen angekündigte Aktion mit den Kinderschuhen für das GSR ab Geburt: Wieviele Betroffene haben an dieser Demo teilgenommen? 100? 150? In jedem Fall viel zu wenige, um das Ganze auch nur so ähnlich wie ein gesellschaftliches "Problem" aussehen zu lassen. Für den Schutz des >>>Juchtenkäfers<<< im Stuttgarter Schlosspark haben jedenfalls erheblich mehr Leute demonstriert...

Was mit in diesem Zusammenhang allerdings auffällt, ist die Diskrepanz zwischen Forensprüchen und Wirklichkeit: Da wollen Väter (angeblich) Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um das GSR für ihre Kinder zu bekommen - und dann soll genau das daran scheitern, dass man dafür eben einen gerichtlichen Antrag stellen und vielleicht ein paar Euros bezahlen zu muss anstatt es gratis auf dem Silbertablett serviert zu bekommen? Nicht wirklich, oder?

Grüssles
Martin

PS: Beim Lesen des obigen Links sah ich zufällig einen bemerkenswerten Spruch des Philosophen Theodor Adorno: "Wer denkt, ist in aller Kritik nicht wütend. Denken hat die Wut sublimiert."


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 21:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

was bringt es, mich (und andere) als Überbringer (vermeintlich) schlechter Botschaften ständig hauen zu wollen?
Deine oder meine oder sonst eine persönliche Meinung wird nichts daran ändern, dass das BVerfG die höchste Instanz unserer Gesetzgebung ist

Martin, du bist keineswegs nur der Überbringer der Botschaft, sondern du machst dir die Botschaft zu eigen.
Bote ist in diesem Fall der Ostseereiter und die Botschaft ist der Beitrag von E.Schwab.

Sofern du aber der Meinung bist, alles ist gut und richtig, sobald es vom BVerfG oder sonst jemand dafür erklärt wird, ist die Diskussion natürlich müssig.

Ich habe meine Meinung jedenfalls nicht an das Gericht oder den Gesetzgeber delegiert und erlaube mir, bei Bedarf auch eine vom BVerfG abweichende Meinung zu vertreten.

Ich denke, wenn du gesagt hättest, "Ich finde die Sorgerechtsregelung auch ungerecht aber ich akzeptiere das Gesetz wie es ist", würdest du vermutlich nicht auf soviel Widerspruch treffen aber du sagst, du findest die Rechtslage gut, so wie sie ist und teilst offensichtlich die Meinung von Frau Schwab, die von den meisten hier als Brechmittel und Überzeugungstäterin im Familienunrechtssumpf empfunden wird.

Oder habe ich dich falsch verstanden?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 21:57
(@diskurso)
Registriert

Entgegen der Behauptungen mancher Foristen gibt es diesen Automatismus auch im europäischen Ausland nicht. Aber um das festzustellen muss man die Urteile und rechtsvergleichenden Studien schon ganz lesen

Na, dann lies mal ganz genau und riskiere selbst einen Blick über den von Dir so oft genannten Tellerrand:

In diesen 18 (auf der Karte hellgrün markierten) EU-Staaten erhalten unverheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2010/08/03/International/Deutschland-hebt-Diskriminierung-von-unverheirateten-Vaetern-auf

Und noch eine Quelle dazu:

In 18 EU-Mitgliedstaaten sind unverheiratete Eltern verheirateten Eltern weitgehend oder vollständig gleichgestellt und erlangen kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht (Belgien: Art. 373, Art. 374 § 1 belg. CC; Bulgarien: Art. 68 Abs. 1, Art. 72 bulg. FamGB; Dänemark: Kap. 2 § 7 des dän. Gesetzes über elterliche Verantwortung; Estland: §§ 49, 50 estn. FamG; Frankreich: Art. 372 franz. Cciv; Griechenland: Art. 1515 griech. ZGB; Italien: Art. 317bis ital. Cciv; Lettland: Art. 178, 181 lett. ZGB; Litauen: Art. 3.165 litau. ZGB; Malta: Art. 90 Abs. 1, Art. 86 malt. ZGB; Polen: Art. 93 § 1 poln. FVGB; Portugal: Art. 1911 i.V.m. Art. 1901 port. CC; Rumänien: Art. 97 rumän. FGB; Slowakei: § 28 Abs. 2 slowak. FamG; Slowenien: Art. 102, Art. 105 Abs. 1 slowen. EheFamG; Spanien: Art. 156 span. CC; Tschechische Republik: § 34 Abs. 1, § 52 Abs. 1 tschech. FamG; Ungarn: § 72 Abs. 1 ungar. FamG).

http://www.leitsatzkommentar.de/sorgerecht.htm

Und ganz konkret noch einmal für alle EU-Länder:

http://ec.europa.eu/civiljustice/parental_resp/parental_resp_ec_de.htm


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 15:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Oder habe ich dich falsch verstanden?

ja, das hast Du. Einige andere auch. Offenbar gibt es in dieser Frage viele Scheuklappen.

Martin, du bist keineswegs nur der Überbringer der Botschaft, sondern du machst dir die Botschaft zu eigen.

da streiten wir eigentlich nur um ein Detail: Ich mache sie mir (auch) in dem Kontext zu eigen, dass ich die Antragslösung für sinnvoll(er) und besser halte als das "automatische GSR für alle Väter ab Geburt". Denn der Gesetzgeber muss Gesetze für alle Bürger machen und nicht nur für die Foristen von vatersein & Co.

Meine Lebenserfahrung zeigt, dass die schlichte Gleichung "biologischer Vater = in jedem Fall gut" nicht in allen Fällen stimmt. Daran ändern auch die reflexhaften Aufschreie wie "und die Mütter?" auch nichts. Jetzt baut der Gesetzgeber eben eine kleine Hürde ein namens "gerichtlichen Antrag stellen und ggf. ein paar Euro Gerichtsgebühren zahlen" - na und? Anderswo stehen Leute stundenlang für Konzertkarten und tagelang für ein neues Handy an. Und wenn sie Arbeitslosengeld oder am Jahresende einen Teil ihrer Steuer zurückhaben wollen, müssen sie auch einen Antrag stellen, ohne dass deswegen jemand in seinen Menschenrechten beeinträchtigt wird.

Bote ist in diesem Fall der Ostseereiter und die Botschaft ist der Beitrag von E.Schwab.
[...]
und teilst offensichtlich die Meinung von Frau Schwab, die von den meisten hier als Brechmittel und Überzeugungstäterin im Familienunrechtssumpf empfunden wird.

OSR nützt die ganze Diskussion nichts, denn sein Kind ist bereits geboren. Und was Frau Schwab angeht, liest Du vielleicht nochmal nach; ich hatte mich keineswegs als "Fan" geoutet, sondern lediglich geschrieben:

man kann über die Auslassungen dieser Dame aus der Vergangenheit generell sehr geteilter Meinung sein - aber was sie hier schreibt, ist nicht unvernünftig.

Natürlich kann man auch die Ansicht vertreten "ich kann diese Frau nicht leiden; deshalb muss alles, was sie sagt, grundsätzlich blöd sein; ich glaube ihr nicht mal die Uhrzeit". Das ist als Betrachtungsweise dann etwa so differenziert wie "alle Frauen sind gemein" oder "alle Familienrichter haben keine Ahnung".

Ich denke, wenn du gesagt hättest, "Ich finde die Sorgerechtsregelung auch ungerecht aber ich akzeptiere das Gesetz wie es ist", würdest du vermutlich nicht auf soviel Widerspruch treffen aber du sagst, du findest die Rechtslage gut, so wie sie ist

ich fand die bisherige Rechtslage ungerecht, die Väter generell vom GSR ausschloss, wenn die Mutter nicht wollte. Daran, dass man jetzt eben einen Antrag stellen muss, um das GSR - ggf. auch gegen den Willen der Mutter - zu bekommen, kann ich nichts Schlimmes finden. Und noch besser fände ich es, wenn in jedem der strittigen Fälle eine Art "Fallbetreuer" zum Einsatz käme, der die Eltern anschliessend solange begleitet, bis sie mit dem GSR eigenverantwortlich umgehen können.

Ich habe meine Meinung jedenfalls nicht an das Gericht oder den Gesetzgeber delegiert und erlaube mir, bei Bedarf auch eine vom BVerfG abweichende Meinung zu vertreten.

das ist doch ok. Ich nehme nichts anderes für mich in Anspruch: Eine (in unwesentlichen Kleinigkeiten) abweichende Meinung zu vertreten. Noch besser fände ich es allerdings, wenn unsere Mitmenschen mit ihrer Fortpflanzungsfähigkeit verantwortlicher umgehen würden und erst einmal ihre Partnerschaft auf solide Beine stellen, bevor sie Nachwuchs auf Kiel legen. Was zumindest in den Fällen fragwürdig ist, wo die Partnerschaft bereits beendet ist, bevor das Kind überhaupt geboren wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 15:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ach @diskurso,

Na, dann lies mal ganz genau und riskiere selbst einen Blick über den von Dir so oft genannten Tellerrand:

das tue ich fortlaufend (und halte das Schweizer Fernsehen jetzt nicht unbedingt für die finale Instanz für deutsche Familienrechtsfragen).

Die generelle Regelung der >>>EU<<< lautet:

Elterliche Verantwortung

Als Mutter oder Vater sind Sie für die Erziehung und (falls vorhanden) das Eigentum Ihres Kindes verantwortlich. Außerdem dürfen Sie Ihr Kind rechtlich vertreten.

In allen EU-Ländern übernimmt die Mutter, ebenso wie der mit der Mutter verheiratete Vater, automatisch die elterliche Verantwortung für das Kind. Leben die Eltern zusammen, tragen sie diese Verantwortung gemeinsam.

Ob auch ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater diese Rechte und Pflichten hat, hängt von den Regelungen des jeweiligen Landes ab.

Gerichtsurteile über die elterliche Verantwortung, die in einem EU-Land gefällt wurden, werden von den Gerichten anderer EU-Länder automatisch anerkannt.

In diesen 18 (auf der Karte hellgrün markierten) EU-Staaten erhalten unverheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.

Vielleicht einfach mal ein bisschen genauer lesen (ich habe jetzt nicht nach allen Mitgliedsstaaten gesucht, aber Du hast da sicher Zeit dazu):

Für Belgien findet man beispielsweise:
"Wenn die Verwandtschaft mit dem Vater oder der Mutter nicht nachgewiesen ist oder wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr lebt, abwesend ist oder nicht in der Lage ist, seinen bzw. ihren Willen zu äußern, übt der andere Elternteil das alleinige elterliche Sorgerecht aus."

In Dänemark gilt:
"Ist das Kind nichtehelich, so wird als Vater der Mann angesehen, der die Vaterschaft anerkannt hat, wenn er und die Mutter schriftlich erklären, dass sie zusammen die Fürsorge und Verantwortung für das Kind wahrnehmen wollen (§ 2 KinderG)"

Für Griechenland lautet die Bestimmung:
"Grundsätzlich tragen die Eltern, sofern sie verheiratet sind und zusammenleben, die elterliche Verantwortung für ihr Kind.
[...]
Ist ein Kind unehelich geboren und gehen seine Eltern keine Ehe ein, so fällt die elterliche Verantwortung seiner Mutter zu."

Und selbst wenn Du jetzt trotzdem einen oder mehrere Staaten findest, in denen es das bedingungslose GSR für unverheiratete Eltern gibt: Welche Relevanz hat das für die deutsche Gesetzgebung? Die wird uns auch keinen Staat basteln, in dem es die Steuergesetzgebung von Monaco, die amerikanische Todesstrafe und das Schweizer Bankgeheimnis geben muss, nur weil dergleichen anderswo existiert.

Daran ändert auch ein dauertrotziges "Ich will aber!" oder "das ist aber so ungerecht!" nichts.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 16:13
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Eine Rechtslage, die der KM ohne trifftige Gründe zunächst die alleinige ES zuspricht , ist mE mit dem Kindeswohl grundsätzlich unvereinbar, denn...
EGMR, BVerfG und das Gutachten der LMU kommen zur Erkenntnis, daß eben nicht immer davon ausgegangen werden könne, daß eine KM immer im Interesse des Kindes handelt. Jede Minute unter alleiniger Sorge und ohne väterlichen Ausgleich kann dem Kind zum Verhängnis werden.  

Was hochrangige Expertenmeinung betrifft, so, lieber Martin, solltest Du einmal, nein, besser 23-mal, die Stellungnahme des Deutschen Familiengerichtstags (DFGT) lesen.

Daraus:

"(...)
VIII. Zusammenfassung
Die Kinderrechtekommission ist DFGT befürwortet - auf der Basis der aktuellen Reform-überlegungen im BMJ - das folgende Regelungsmodell für die elterliche Sorge nicht mit-einander verheirateter Eltern:

1
a) Gesetzliche Primärsorge der Mutter als Ausgangspunkt.
b) Gemeinsames Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des (rechtlich fest-stehenden) Vaters; die Sorgeerklärung kann auch vorgeburtlich und im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung abgegeben werden.
c) Widerspricht die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes, kann das Familiengericht entsprechend § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB die elterliche Sorge auf einen Elternteil allein übertragen.

(...)

3
Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB ausdrücklich auch auf das noch ungeborene Kind zu erstrecken (§ 1912 BGB ist entsprechend anzupassen).

(...)"
(Hervorhebungen durch Wildlachs)

Gute Gründe für die Elterliche Sorge beider Eltern reichen vom Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Familie, dem vorstaatlichen 'natürlichen' Elternrecht aus Art. 6 GG, völkerechtlichen Verpflichtungen (UN-KRK und EMRK usw.) über hochoffizielle Untersuchungen (Proksch-Studie) bis zu ganz praktischen Vorteilen.

A priori-Eingriffe schneiden mE unverhältnismäßig tief in das Elternrecht und in korrespondierende Grundrechte des Kindes ein.

Es kann und darf nicht sein, daß Grund- und Menschenrechte streitfördernd beantragt werden müssen. Richtig sind staatliche Eingriffe mE erst dann, wenn sich große Probleme zeigen. Die gesetzlichen Instrumente dazu sind vorhanden.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 16:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Martin, mit einer Antragslösung könnte ich mich notfalls noch arrangieren, wenn der Antrag dann zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung automatisch zum GSR führen würde um dem völlig unbewiesenen Vorurteil Rechnung zu tragen, dass die überwiegende Mehrheit der Väter sowieso kein Interesse an ihrem Nachwuchs hat.
Wenn der Vater damit sein Interesse nachgewiesen hat, müsste es die Aufgabe desjenigen sein, zu klagen, der das alleinige SR begehrt. Beweislast und Kostenrisiko inklusive.

Die Tatsache, dass eine Mutter aber weiterhin nur "nein" zu sagen braucht um den Vater in ein kostspieliges und meistens nutzloses Gerichtsverfahren zu zwingen ist absolut indiskutabel.

Im Übrigen verwahre ich mich dagegen, dass meine Interpretation deiner Worte auf Scheuklappen beruhen würde.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 19:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach Wildlachs,

der >>>DFGT<<< ist ein e. V. wie der >>>VAMV<<<. Er ist kein Teil der Gesetzgebung, sondern spricht eben Empfehlungen aus, die der Gesetzgeber berücksichtigen kann - oder auch nicht.

Je nach Thema werden die Empfehlungen dieses Vereins auch sehr unterschiedlich beurteilt, zum Beispiel hier:

Hier nochmal die Quintessenz der Exkremente des 18. Familiengerichtstages.
[...]
Ohne dass dieses Pack aufgeknüpft wird, wird sich nie was bessern.  :gunman: :gunman: :gunman:

Man kann es sich also aussuchen.

Ob dort "ausgewiesene Experten" sitzen, darf man aufgrund von Postulaten wie

Die elterliche Sorge ist in § 1626 Abs. 1 BGB ausdrücklich auch auf das noch ungeborene Kind zu erstrecken (§ 1912 BGB ist entsprechend anzupassen).

aber sowieso mit Fug und Recht bezweifeln. Denn diese würden im Umkehrschluss eine "Gebärpflicht" für Frauen oder neuerlichen Abtreibungs-Tourismus bzw. das Aufsuchen von >>>Engelmacherinnen<<< bedeuten, da vorgeburtlich ja gar keine schriftliche Einwilligung des Vaters vorliegen kann.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 19:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ob dort "ausgewiesene Experten" sitzen, darf man aufgrund von Postulaten wieaber sowieso mit Fug und Recht bezweifeln. Denn diese würden im Umkehrschluss eine "Gebärpflicht" für Frauen oder neuerlichen Abtreibungs-Tourismus bzw. das Aufsuchen von >>>Engelmacherinnen<<< bedeuten, da vorgeburtlich ja gar keine schriftliche Einwilligung des Vaters vorliegen kann.

Da bewegen wir uns aber weit vom Thema weg.

Kernaussagen von WL war und das ist es worauf es ankommt:

Es kann und darf nicht sein, daß Grund- und Menschenrechte streitfördernd beantragt werden müssen. Richtig sind staatliche Eingriffe mE erst dann, wenn sich große Probleme zeigen. Die gesetzlichen Instrumente dazu sind vorhanden.

Das nun zu verdrehen und in eine Richtung zu drehen, die einem gelegen ist, ist mehr: ''ach Gott Jungs nun lasst mich doch mit diesem Sch*** in Ruhe, ich habe da kein Bock mehr drauf, immer das selbe Gesülze'' und das hilft nun wirklich keinem weiter.

Offenbar gibt es in dieser Frage viele Scheuklappen.

Ich frage mich, wer die Klappen am weitesten eingeklappt hat, um das Pferd nicht scheu zu machen, oder aber auch nur, weil er meint die so weit wie möglich einklappen zu müssen, weil er sonst über seinen Schatten springen müsste.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 21:43




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Ich frage mich, wer die Klappen am weitesten eingeklappt hat, um das Pferd nicht scheu zu machen, oder aber auch nur, weil er meint die so weit wie möglich einklappen zu müssen, weil er sonst über seinen Schatten springen müsste.

Das steht doch gar nicht zur Debatte. Der EMGR hat der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben, unverheirateten Vätern den Zugang zum GSR zu eröffnen. Dies geschieht derzeit (erfreulicherweise!!!). Die Massgabe des BVerfG hierfür lautet:

1.     Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Der EMGR hat vom deutschen Gesetzgeber ausdrücklich NICHT verlangt, ein automatisches GSR ohne Prüfung der individuellen Gegebenheiten ab (oder gar vor) Geburt zu installieren. Es ist auch nicht zu erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben aus Strassburg diesbezüglich übererfüllen wird - warum auch?

Diese gesetzgeberische Realität kann man anerkennen oder es lassen; Letzteres bezeichne ich mit Scheuklappen. Und für etwa so sinnvoll, als würden wir hier darüber diskutieren, dass das BVerfG endlich die Abschaffung von Tempolimits, der Steuerpflicht oder der Heizkostenabrechnung beschliessen solle, weil sich dadurch irgendwer diskriminiert fühlt.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2012 22:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

jaja, ich hab' da auch 'ne eigene Meinung.

Vorweg: Vergleiche mit anderen Lebensbereichen hinken immer. Anl. einer Weiterbildung vor zig Jahren sagte ein Mercedes-Manager zu mir, dass vor allem die Vergleiche mit Autos besonders hinken. Vergleiche lenken von der Sache ab und führen eine Diskussion weg vom Eigentlichen.

Ich gehe an das Thema einfach mit gesunden Menschenverstand und einer guten Portion Gerechtigkeitsempfinden ran. Dann schaue ich in GG und AGG und stelle fest: Da passt was nicht. Und letztlich, so das BVerfG 2003 mehr oder minder sublim, liegt es am Statut der Ehe. Das ist auch der Grund, weswegen die  CSU so vehement dagegen ist. Nur, warum ist vom Grundsatz her ein ein unverheirateter Vater anders als vom Grundsatz her ein verheirateter Vater? Ich sehe keinen Grund und frage mich, ob Seehofer als mit der Mutter nicht verheirateter Vater sich auch Gedanken um "sein" GSR macht?

Ich plädiere klar dafür, dass die Vaterschaftsanerkennung automatisch das GSR auslöst. Will die Mutter das nicht, muss sie halt vor Gericht. Mich interessieren hierbei besondere Lebenswirklichkeiten nicht, mich interessiert das Zusammengehörigkeitsgefühl der Eltern nicht. Es ist mit dem Fokus auf das Kind auch irrelevant. Wichtig ist, dass ein Kind seinen Vater und seine Mutter hat und dass beide für es sorgen dürfen und Kontakt haben. Diese Voraussetzung für Sicherheit ist für mich auch nicht diskutabel.

Mir ist egal, ob nichteheliche oder eheliche Väter eher Blödsinn verzapfen, die Mutter drangsalieren, nötigen oder was immer. Beide tun es. Und, siehe Seehofer, auch verheiratete Väter gehen fremd, ebenso wie Mütter Kuckuckskinder unterschieben. Und? Juckt mich bei meiner Meinungsbildung in keinster Weise. Mir ist wichtig, dass der Vater, der es auch sein will, dieses ohne Umschweife und ohne Widerspruch wahrnehmen kann. Alles andere ist Beschäftigung für an solchen Verfahren beteiligte Professionen und kostet unnötig Geld.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 00:59
(@diskurso)
Registriert

Mir ist wichtig, dass der Vater, der es auch sein will, dieses ohne Umschweife und ohne Widerspruch wahrnehmen kann.
Alles andere ist Beschäftigung für an solchen Verfahren beteiligte Professionen und kostet unnötig Geld.

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.
Klar und deutlich zusammengefasst. :thumbup:


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 14:12
(@fruchteis)
Registriert

Trotz guter Zusammenfassung noch der Hinweis auf einen Bereich, der in der Diskussion immer wieder zu kurz kommt:

In die ES einzurücken ist eine Sache, sie zu behalten eine andere.
Nach § 1671 BGB droht jedem Vater der rasche Verlust der ES weit unterhalb der Kindsgefährdungsschwelle des § 1666 BGB.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 17:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nach § 1671 BGB droht jedem Vater der rasche Verlust der ES weit unterhalb der Kindsgefährdungsschwelle des § 1666 BGB.

Ja, es zu bekommen ist schwer, es zu behalten ebenso.
Da reicht es auch aus das die Mutter die mangelnde Kommunikation angibt.
Das hab ich erfahren müssen, hab aber gekämpft.Verfahrenspfleger und JA waren auf meiner Seite, trotzdem musste noch ein Gutachten erstellt werden, weil der Richter mir und den anderen so gar nicht glauben konnte.
Als Vater ist man eben immer böse, ob verheiratet oder nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2012 20:22
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