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Spiegel-Online zur Sorgerechtsreform

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(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
(@diskurso)
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Gut, das es endlich auch dort einen kritischen (und von einer AutorIN) Artikel gibt.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2012 20:06
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Ich bin überrascht wieviel mütterkritische und väterfreundliche Kommentare dabei sind!


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 18:21
(@diskurso)
Registriert

Ich bin überrascht wieviel mütterkritische und väterfreundliche Kommentare dabei sind!

Das liegt in der Natur der Sache.
Derlei kritische Artikel kommentieren nun einmal meist die betroffenen Väter, einige wenige nichtbetroffene allgemein Interessierte und ein, zwei FeministInnen.

Die Autorin suchte übrigens eigentlich nach bereits gerichtlich abgeschlossenen Fällen, bei denen sich auch die Mütter äußern sollten.
Das scheiterte bislang aber bisher immer an der Nichtbereitschaft für ein Interview der Mütter.
Man glaubt es kaum, aber offenbar haben selbst erfolgreiche Kindesbesitzerinnen so etwas wie ein schlechtes Gewissen ...


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 22:50
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Freunde,
ich habe diesen Artikel mal hier dran gehängt, weil ich denke, diese Frau ist kein neuen Beitrag wert.
LG OSR  :gunman:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/235816.ein-erschreckender-rueckschritt.html


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 14:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OSR,

man kann über die Auslassungen dieser Dame aus der Vergangenheit generell sehr geteilter Meinung sein - aber was sie hier schreibt, ist nicht unvernünftig. Durch die Brille Deines eigenen Falles mag das so scheinen - aber wenn man das "grosse Ganze" betrachtet (und nichts anderes ist die Aufgabe des Gesetzgebers), ist nicht jeder Mann, der ein Kind gezeugt hat, automatisch ein sorgewilliger Vater. In gar nicht wenigen Fällen ist er froh, wenn er nichts damit zu tun hat, wenn ihn das Kind kein Geld kostet und wenn er sich nicht darum kümmern muss. Was sollte er mit einem automatischen Sorgerecht anfangen? Und was würde den betroffenen Kindern ein solches nützen?

Ja, auch nicht jede Frau, die biologisch ein Kind bekommen kann, ist deswegen gleich eine gute Mutter. Aber irgendwo muss das Kind zunächst aufwachsen. Und - auch das muss man klar aussprechen: Sie haben das Kind auch dann an der Backe, wenn einer unserer Geschlechtsgenossen mal wieder die Methode "anhauen - umhauen - reinhauen - abhauen" praktiziert hat, was gar nicht so selten passiert. Die Mutter hatte während der Schwangerschaft zumindest 9 Monate lang Zeit, sich an ihre neue Rolle zu gewöhnen. Und sie hat allein durch die Entscheidung, das Kind nicht abtreiben zu lassen, auch eine Entscheidung "pro Kind" getroffen, die ihr zunächst einen gewissen "Vorsprung" sichert. Von einem Vater und seinen Intentionen weiss der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt erst einmal: Nichts. Nur, dass es ihn - rein biologisch - irgendwo geben muss.

Wer sich in einem Autoforum umsieht, könnte den Eindruck bekommen, dass die Welt aus Kfz-Experten besteht. Wer in ein Tumorforum geht, könnte glauben, dass alle Welt todkrank ist. Und wer sich auf vatersein.de bewegt, kann dem Trugschluss unterliegen, dass die meisten Väter der Republik sich mit uneinsichtigen Kinderbesitzerinnen um Sorgerechtsfragen kloppen. Das ist aber nicht so; die meisten Sorgerechtsfragen werden einvernehmlich geklärt. Bei vielen durch Heirat; bei vielen weiteren durch Sorgeerklärungen. Übrig bleibt ein prozentual kleiner Bodensatz, bei dem es Streit ums Sorgerecht gibt - oder eben null Interesse von seiten der Väter. Und das kann man nicht mal eben ohne Kenntnis der Details in einem schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Betroffenen klären. Die Massgabe des BVerfG ist schliesslich klar und unmissverständlich:

"1.    Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. 

Insofern hilft wirklich immer wieder der Blick über den Tellerrand der eigenen Befindlichkeiten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 16:36
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

ich habe ja schon so einige - vorsichtig ausgedrückt - Merkwürdigkeiten hier von Dir gelesen, aber das ist wirklich der Gipfel:  :puzz:

man kann über die Auslassungen dieser Dame aus der Vergangenheit generell sehr geteilter Meinung sein - aber was sie hier schreibt, ist nicht unvernünftig.

Manchmal frage ich mich, welche Vorstellungen Du eigentlich von einem neuen Sorgerechtsgesetz hast.
Wenn Du noch immer nicht verstanden hast, dass schon allein die Tatsache, dass man als unverheirateter Vater gezwungen wird erst einen gerichtlichen (und kostenpflichtigen) Antrag auf die Sorge seines eigenen Kindes stellen zu müssen, diskriminierend und menschenrechtswidrig ist, bist Du vielleicht im falschem Forum Moderator.


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 19:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ diskurso,

zunächst einmal: Auch für Dich gelten die >>>Forenregeln<<< - hier insbesondere 1 und 10 - die Du bei Deiner Anmeldung bei vatersein.de als auch für Dich verbindlich anerkannt hast. Weitere Verstösse können zu kommentarlosen Löschungen Deiner Postings und ggf. auch zu einer Löschung Deines Accounts führen. Du bist hier sicher nicht der Hüter alleingültiger Wahrheiten. Wenn Dir Meinungsvielfalt nicht passt: Such Dir ein anderes Forum.

In der Sache kannst Du den zuständigen Stellen gerne konstruktive und vernünftige Vorschläge machen, wie man die Sorgerechtsfrage unverheirateter Eltern ohne Gerichte und ohne Kosten für die Beteiligten so lösen kann, dass das Kindeswohl am besten gewahrt ist. Wenn Du dabei verkennen möchtest, dass längst nicht jeder Mann, der mal ein Spermium beigesteuert hat, allein deshalb automatisch zum sorgeberechtigten Vater taugt, sind das Deine persönlichen Scheuklappen, nach denen sich der Gesetzgeber (glücklicherweise) nicht richten muss: Der hat auch die Fälle im Blick, wo der Vater sich nach der Zeugung aus dem Staub gemacht hat und/oder keinerlei Interesse an der Feststellung seiner Vaterschaft oder an seinem Nachwuchs hat. Oder ein automatisch zuerkanntes Mitsorgerecht als Werkzeug für fortlaufende Schikane gegen Mutter und Kind einsetzen würde. Oder einfach nicht greifbar wäre, wenn seine Mitsprache erforderlich ist. Deshalb schrieb ich (auch):

Insofern hilft wirklich immer wieder der Blick über den Tellerrand der eigenen Befindlichkeiten.

Mit in Internet-Foren herumgekrähten Totschlag-"Argumenten" von der Sorte "alles andere ist ja diskriminierend!" kann man jedenfalls keine Gesetze machen oder ändern, die hinterher auf alle (!) einschlägigen Fälle anwendbar sein müssen. Zumal es bei der Sorgerechtsreform nicht in erster Linie um die Abschaffung einer "Diskriminierung", sondern um das Wohl der betroffenen Kinder geht.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 20:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Durch die Brille Deines eigenen Falles mag das so scheinen - aber wenn man das "grosse Ganze" betrachtet (und nichts anderes ist die Aufgabe des Gesetzgebers), ist nicht jeder Mann, der ein Kind gezeugt hat, automatisch ein sorgewilliger Vater.

Ich denke inzwischen, das du durch deine eigene Brille, deines eigenen Falles, eine Scheuklappe auf hast, die dich nicht verstehen lässt, worum es den Vätern eigentlich geht.
Du verschmischt Ansichten, die als Meinung in einem Forum wie Vatersein wie ich finde sehr angebracht sind, mit deiner eigenen Vorstellung wie alles zu laufen hat, oder könnte.
Tut es aber nicht.

Und sie hat allein durch die Entscheidung, das Kind nicht abtreiben zu lassen, auch eine Entscheidung "pro Kind" getroffen, die ihr zunächst einen gewissen "Vorsprung" sichert. Von einem Vater und seinen Intentionen weiss der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt erst einmal: Nichts. Nur, dass es ihn - rein biologisch - irgendwo geben muss.

Der Gesetzgeber weiss erstmal nichts und setzt den Vater in eine Schublade der nichts mit dem Kind zu tun haben möchte und sowieso böse ist, ist das deine Vorstellung?
Die Mutter hat die Wahl, der Vater nicht.
Nun gut.

Wer sich in einem Autoforum umsieht, könnte den Eindruck bekommen, dass die Welt aus Kfz-Experten besteht. Wer in ein Tumorforum geht, könnte glauben, dass alle Welt todkrank ist. Und wer sich auf vatersein.de bewegt, kann dem Trugschluss unterliegen, dass die meisten Väter der Republik sich mit uneinsichtigen Kinderbesitzerinnen um Sorgerechtsfragen kloppen. Das ist aber nicht so; die meisten Sorgerechtsfragen werden einvernehmlich geklärt.

Erkläre bitte die Leute hier nicht für dumm.
Jeder der hier ist, weiss genau WARUM er hier sein Anliegen schreibt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 20:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

'n Abend.

Der hat auch die Fälle im Blick, wo der Vater sich nach der Zeugung aus dem Staub gemacht hat und/oder keinerlei Interesse an der Feststellung seiner Vaterschaft oder an seinem Nachwuchs hat.

So etwas gibt es, aber ich sehe nicht ein, warum sich ein neues Sorgerecht ausgerechnet und vorwiegend an diesen Zeitgenossen orientieren soll - insbesondere, weil in den obengenannten drei Fällen die betreffenden Zeitgenossen mit dem Sorgerecht meist ohnehin nichts am Hut haben werden:

  • Der Mann hat sich nach der Zeugung "aus dem Staub gemacht"? Nun, dieses "sich aus dem Staub machen" bedeutet entweder "Vater unbekannt", und dann hat sich die Sache mit dem väterlichen Sorgerecht aus prinzipiellen Gründen eh' erledigt; oder aber der Vater ist zwar theoretisch bekannt, hält sich aber zwecks Unterhaltsminimierung bis auf weiteres in der Äußeren Mongolei o.ä. auf, und von dort aus dürfte sein Sorgerecht nur von begrenzter Wirkung sein.
  • Der Mann hat kein Interesse an der Feststellung der Vaterschaft? Nun, dann hat er an der Feststellung des Sorgerechts schon gar kein Interesse, weil dafür nun mal die Feststellung der Vaterschaft zwingende Voraussetzung wäre.
  • Der Mann hat kein Interesse an seinem Nachwuchs? Nun, dann wird ihn das Sorgerecht auch nicht groß kümmern, und er könnte es entweder ruhend stellen, indem er der Mutter eine unbefristete "Blanko-Vollmacht" gibt; oder der Gesetzgeber sieht eine Möglichkeit vor, dass einer der Sorgeberechtigten ohne viel Aufwand das Sorgerecht aufgeben kann, sofern auch der andere Sorgeberechtigte damit einverstanden ist.

Bleiben m.E. nur jene Fälle übrig, in denen ein Mann das Sorgerecht in erster Linie als Möglichkeit sieht, der Mutter einen beizupuhlen. Allerdings sehe ich nicht ein, warum wegen dieser paar Idioten auch alle anderen unverheirateten Väter in Sippenhaft genommen werden sollen. Im übrigen wissen wir hier nur zu gut, dass es durchaus auch ein paar Idiotinnen gibt, die ihr Sorgerecht als Möglichkeit sehen, dem Vater einen beizupuhlen - es wäre mir aber neu, dass der Gesetzgeber deswegen alle Mütter unter einen entsprechenden Generalverdacht stellen würde ...

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2012 23:33




(@bagger1975)

Servus,

nach 2 Wochen Urlaub mit meinem Kind möchte ich mich zu der Thematik auch mal wieder melden...

In Ergänzung zu den Vorschreibern ist auch einmal darauf zu verweisen, dass die von @brille angeführte "Bedenkenträgerei" zu dem gesamten Thema GSR v.a. ihre Wurzeln im deutssprachigen Raum hat. Warum?

Bis heute kann mir niemand glaubhaft begründen oder erklären, warum gerade in Deutschland oder Österreich bestehende oder gar größere Defizite zu befürchten wären.

Ganz im Gegenteil. Ganz Europa leidet wohl z.T. an unehelichen Vätern, die sich ggfs. nicht kümmern wollen.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass fast ganz(!) Europa mit dem GSR-Thema anders umgeht (zuletzt sogar die Schweiz) und erheblich andere Rechtslagen bestehen, zumal das Nichtkümmern wohl nur einen Teilbereich erfasst.

Aufgrund von ggfs. z.T. "berechtigten Befürchtungen" alle (unehelichen) Männer in einen Topf zu werfen ist m.E. nicht richtig, absolut diskriminierend, zu ändern und deshalb nicht weiter hinnehmbar...v.a. auch zum Wohl der betroffenen Kinder, die grds. absoluten Anspruch auf Fürsorge durch beide Eltern haben.

Es kann m.E. einfach nicht angehen, dass eine Majorität aufgrund von "Befürchtungen" des deutschen Gesetzgebers gegenüber einer Minorität einfach von Grundrechten ausgeschlossen wird. Das ist der eigentliche Kern der Diskussion.

Ich bin gespannt auf die weiteren Beiträge, v.a. auch von @brille, den ich aufgrund seiner sonstigen Meldungen schätze.

Viele Grüsse 


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 00:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ganz ehrlich: Ich bin wirklich erstaunt über die engen Blickwinkel, denen man speziell bei diesem Thema immer wieder begegnet. Denn anerkanntermassen handelt es sich um ein Exotenproblem, das weit weniger als 10 Prozent aller Eltern in Deutschland überhaupt jemals haben; alle anderen haben die Sorgerechtsproblematik einvernehmlich und verantwortungsvoll durch Heirat oder Sorgeerklärungen gelöst.

Als ich neulich mal den Vergleich brachte, dass man auch nicht jedem 18-jährigen erst einmal einen Führerschein gibt, um ihn anschliessend denen wieder wegzunehmen, die sich im Strassenverkehr nicht benehmen können, hiess es gleich entrüstet "Ungerecht! Denn die weibliche Hälfte kriegt ihn ja gar nicht weggenommen!"

Nehmen wir also ein anderes Beispiel: Sollte man jedem Ausländer, der an unsere Grenzen klopft, gleich mal die deutsche Staatsbürgerschaft und einen deutschen Pass in die Hand drücken - mit der Einschränkung, ihm beides wieder wegzunehmen, wenn er sich nicht integriert und benimmt? Obwohl es unzählige deutsche Staatsbürger gibt, die sich auch nicht benehmen und trotzdem Deutsche bleiben dürfen? Ich behaupte mal: Die wenigsten Mitbürger würden so eine ungeprüfte "Gratis-Staatsbürgerschaft" für Ausländer gutheissen, sondern beispielsweise den Erwerb von Sprachkenntnissen, eigene Erwerbstätigkeit statt dem Bezug von Sozialleistungen sowie ein sauberes Führungszeugnis voraussetzen, bevor jemand einen deutschen Pass bekommt. Komisch, nicht?

Auch das Argument, der Gesetzgeber müsse sich ja nicht nach "ein paar Hanseln" richten, die das automatische GSR missbrauchen können, zieht nicht. Es gibt auch nur ein "paar Hanseln", die Banken überfallen - und trotzdem findet man in ausnahmslos jeder Bank schusssicheres Glas und massive Tresore.

Und die, die sich darüber aufregen, dass es eine "entwürdigende" gerichtliche Prüfung der Voraussetzungen des GSR geben soll, agieren scheinheilig: Sie wären schliesslich die allerersten, die sofort und jedes Mal nach genau dieser Gerichtsbarkeit rufen, wenn es mit dem GSR nicht klappt, weil die Mütter ihrer Kinder mal wieder einen Alleingang gemacht haben.

Um das nochmals klarzustellen: Ich finde es toll, wenn unverheiratete Väter das GSR auch gegen den Willen der Mütter bekommen können und befürworte jede Lösung und Gesetzesänderung, die das ermöglicht. Zum Beispiel mit einer gerichtlichen Verpflichtung zur Erziehungsberatung und ggf. mit einem "Fallbegleiter" beim JA für eine gewisse Zeit. Aber den Sinn bockiger Postulate, nach denen jeder Mann das GSR schon allein deshalb automatisch und ungeprüft sofort ab Geburt bekommen müsse, damit nur ja niemand jemals diskriminiert wird, erkenne ich nicht. Dieses sture, argumentefreie Beharren auf absoluter Gleichmacherei fand (und finde) ich auch beim Feminismus zum K*** Denn nirgendwo steht, dass alles "gleich" und "gerecht" sein muss.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 02:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Auch das Argument, der Gesetzgeber müsse sich ja nicht nach "ein paar Hanseln" richten, die das automatische GSR missbrauchen können, zieht nicht. Es gibt auch nur ein "paar Hanseln", die Banken überfallen - und trotzdem findet man in ausnahmslos jeder Bank schusssicheres Glas und massive Tresore.

Faszinierend! Legt man denn auch jedem Kunden vorsorglich Handschellen an, bis er beweisen kann, dass er gar kein Bankräuber ist?

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 08:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Martin, deine Beispiele hinken doch alle.

Auch in deine gut gesicherte Bank kommen die "Weißen" völlig ohne Kontrolle und bequem in den Tresorraum, während die "Schwarzen" draußen bleiben müssen und sich den Zugang erstmal für viel Geld vor Gericht erstreiten müssen.
Und das auch noch mit wenig Erfolgsaussicht.

Immer mit dem Argument, dass man schon mal von "Schwarzen" gehört habe, die schon mal eine Bank überfallen hätten und viele "Schwarze" ja eigentlich garnicht mit Geld umgehen könnten und es auch gar nicht brauchen würden. Wenn sie etwas brauchen, können sie sich ja einen "Weißen" wenden und den darum bitten.

Und selbst wenn es mal ein "Schwarzer" doch in die Bank geschafft hat, bekommt er dort nur wertloses Spielgeld.
Alles Misstände, die außerhalb des Familienrechts längst beseitigt wurden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 09:19
(@fruchteis)
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... und es gibt tatsächlich welche, ich nenne sie mal Edith und Martin, denen Art. 3 GG gänzlich unbekannt ist.
Von 'Gerechtigkeit' als Grundwert wollen sie auch noch nichts gehört und gelesen haben.

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 10:27
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo brille,

Und sie hat allein durch die Entscheidung, das Kind nicht abtreiben zu lassen, auch eine Entscheidung "pro Kind" getroffen, die ihr zunächst einen gewissen "Vorsprung" sichert.

Diese Argumentation halte ich nun für zweischneidig. Sie soll also in puncto elterliche Sorge einen rechtlichen 'Vorsprung' haben. Das müsste sich jeder frische Vater vorhalten lassen. Zudem könnte jeder frische Vater dann sagen: ''Nix mit Unterhalt etc., hättst ja abtreiben können!''

Dann wäre auch jedes geborene Kind rechtlich quasi zweifach vorhanden: als tatsächlich Neugeborenes und als Nicht-Abgetriebenes.

So was Ähnliches hat mir mal die Mutter meines 3. Kindes vorgehalten wie ich Umgang übers Jugendamt herzustellen versuchte: was ich denn eigentlich wolle, sie hätte das Kind doch abtreiben können, dann wärs ja gar nicht da....

Dann eröffneten sich auch ganz neue (abstruse) Kausalkonstruktionen. Man könnte dann als Vater auch sagen:
''Was willst Du eigentlich, wenn ichs nicht gezeugt hätte, dann wär gar keine Gelegenheit entstanden, es abzutreiben....''

Über diese Sackgasse müsste man noch mal etwas genauer nachdenken....

MfG dick


AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 16:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... und es gibt tatsächlich welche, ich nenne sie mal Edith und Martin, denen Art. 3 GG gänzlich unbekannt ist.
Von 'Gerechtigkeit' als Grundwert wollen sie auch noch nichts gehört und gelesen haben.

naja, mit dieser laienhaften Auslegung des Grundgesetzartikels Nr. 3 kann man natürlich auch die Forderung begründen, dass der Gesetzgeber Frauen die Möglichkeit zum Stehpinkeln eröffnen müsse. Und dass die deutsche Fussball-Nationalmannschaft zu genau 50 Prozent aus Frauen zu bestehen habe.

Irgendwie finde ich es beruhigend, dass unsere Gesetzgebung nicht in den Händen von Amateuren liegt, die glauben, Gesetzgebung bestehe vor allem darin, genau ihre persönlichen Befindlichkeiten in Paragraphen zu giessen.


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 18:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und dass die deutsche Fussball-Nationalmannschaft zu genau 50 Prozent aus Frauen zu bestehen habe.

Du verwechselst Gleichberechtigung mit Gleichstellung.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 18:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Um das ganze mal wieder vom Kopf auf die Füsse zu stellen: Mit dem hier bereits vielfach zitierten >>>"Zaunegger-Urteil"<<< wurde vom EGMR (zu Recht!) gerügt, dass es in D bislang keine Möglichkeit gab, per gerichtlicher Einzelfallprüfung auch gegen den Willen der Mutter das GSR zu erlangen.

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in seinem >>>Urteil<<< vom 21. Juli 2010 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 420/09 den Leitsatz formuliert:

Es verletzt das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG, dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.

An keiner Stelle hat der EGMR oder das BVerfG jedoch behauptet, dass es dem Gleichberechtigungsgrundsatz widerspreche, dass unverheiratete Mütter zunächst das ASR innehaben und unverheiratete Väter nicht automatisch das GSR bekommen. Deshalb wird dieser von ein paar juristischen Laien erwartete Automatismus "GSR ab Geburt / ab Zeugung / ab sonstwann" auch nicht Bestandteil der damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen sein; weder jetzt noch später. Daran werden auch ein paar Einzelpostulate in diesem und anderen Foren mit dem Tenor "ungerecht!", "diskriminierend!" oder "genügt mir nicht!" nichts ändern.

Entgegen der Behauptungen mancher Foristen gibt es diesen Automatismus auch im europäischen Ausland nicht. Aber um das festzustellen muss man die Urteile und rechtsvergleichenden Studien schon ganz lesen und nicht nur ein paar Schlagworte herauspicken, die einem gerade in den Kram passen.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 19:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das BVerfG halte ich persönlich in dieser Frage nicht für die ausschlaggebende Instanz.
Schließlich hatte genau dieses Gericht noch 2003 überhaupt kein Problem damit, uneheliche Väter komplett vom guten Willen der Mutter abhängig zu machen, unter der Annahme, "Was Mutti will ist immer richtig und von edelsten Motiven bestimmt".
Und es ist nur im letzten Moment auf das Trittbrett des EGMR gesprungen um nicht mit am Pranger zu stehen.

Und gerade der von dir zitierte Satz ist ja nun in keinster Weise von nachvollziehbarer Logik oder Schlüssigkeit geprägt sondern lediglich eine absolut unbewiesene Festlegung.
Z.B. steht da gar nicht, warum es ihn nicht verletzt. Es wird einfach nur behauptet. Ohne jede Begründung.
Streng nach dem Motto: "Wenn der Papst etwas sagt, ist es immer richtig."

Und das BVerfG hatte auch mit den früher bestehenden Unzulänglichkeiten der deutschen Gesetzeslage ja auch kein Problem. Z.B. das Frauen nur mit Zustimmung ihres Ehemannes arbeiten durften.
Da hängt das BVerfG sein Mäntelchen auch immer schön in den Wind aktuellen Ideologie.
Was ja auch kein Wunder ist, wenn man sieht, auf welche Weise diese Leute ernannt werden.
Zum Beispiel die arbeitslose Ministerin Hohmann-Dennhardt oder die bekennende Radikalfeministin Baer die mit dem Ticket der Grünen in dieses Gremium gekungelt wurde.

Respekt kann man vor so einem verfilzten Verein ganz sicher nicht mehr haben und ihren Ruf als glaubwürdige Instanz des Rechtsstaates haben sie damit auch schon lange verloren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2012 19:59




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