Kassel. Scheidungen und Familienstreitigkeiten vor Gericht sind für alle Beteiligten belastend. Um Verfahren zu beschleunigen und so vor allem betroffene Kinder zu entlasten, wird das Familienverfahrensgesetz (FamFG) zum 1. September neu geregelt.
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EILVERFAHREN: Wenn es um existenzielle Fragen wie den Unterhalt oder das Umgangsrecht mit Kindern geht, kann ein Eilverfahren beantragt werden. In diesem Fall kann das Gericht eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden oder Tage fällen.
Zu beachten: Die Eilverfahren in Unterhaltssachen werden durchgewunken. Sie ziehen künftig kein Hauptsacheverfahren automatisch nach sich. Wenn der Verurteilte nicht reagiert, hat er den Titel am Hacken. Er muss von sich aus ein Hauptsacheverfahren anstrengen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Also nochmals zu meinem Verständnis:
für alles Sorge/Umgang/Unterhalt ist nur noch das zuständige AG zuständig. Berufungen oder Widerspruch gegen ein Urteil des AG sind im neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen. Eilanträge müssen schneller bearbeitet werden, beim Einschalten eines Gutachters hat während des Begutachtungsauftrages weiterhin Umgang stattzufinden. Stimmt doch soweit :question:
Gesetzt den Fall: Es gibt jemand, der schon seit Jahren um Umgangsrecht kämpft. Zuständiges AG hat bisher immer gegen Antragssteller entschieden, OLG hat diese Beschlüsse aufgehoben. Wie läuft das dann in Zukunft?
Mediationsgespräche?? bis zum gemeinsamen Konsens??
Kinder dürfen künftig mitentscheiden:
Das ist die Überschrift des Artikels. Wo steht irgendwas im Artikel oder im Gesetz, dass die Künder künftig mehr mit entscheiden können?
Und wenn Isabell Götz von dieser Reform so begeistert ist, dann muss sie ne absolute Katastrophe für Väter sein.
Schließlich gehört sie zu den führenden Justizverbrechern des Väterentsorgungsrechts.
Dazu passt dieser selten dämliche Artikel.
"Bislang mussten Eheleute wegen einer Scheidung zum Teil an drei verschiedenen Gerichten prozessieren"
Was denn für 3 Gerichte? Meint sie AG, OLG und BGH?
Ich wüsste garn nicht, welche 2 anderen Gerichte sie sonst meinen könnte, als die weitere Beschneidung der Rechtsmittel.
Damit ist man den Familienverbrechern jetzt noch vollständiger ausgeliefert.
Darüber hinaus soll mit der Reform das Wohl des Kindes bei Familienstreit noch stärker in den Fokus rücken, sagt Götz.
Aha. Bisher war das Kindeswohl, (bzw. das was die verknöcherten, kinderlosen Grauröcke darunter verstehen) angeblich ja schon zu 100% im Fokus.
Jetzt anscheinend zu 200%.
Auch die Vermittlung zwischen den streitenden Eheleuten soll künftig mehr Gewicht bekommen - die streitenden Parteien sollen öfter einvernehmliche Lösungen finden.
Das gilt natürlich nur für Umgangsfragen. Unterhaltssachen werden noch schneller per Knüppel tituliert, bei Umgangsfragen wird man jetzt noch länger vertröstet, bzw. zu zu mehr Beratungsstellen angeschoben. Ausgeurteilt oder sogar vollstreckt wird weiterhin nichts.
Es wird in "Großes Familiengericht" umbenannt.
Statt nur Sch* produzieren sie jetzt große Sch*
UNTERHALT: Das Familiengericht kann von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist das Gericht künftig berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen.Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können, erläutert Götz.
Nur zur Klarstellung: Eheleute = Unterhaltspflichtiger, Gerechter = Höher
SORGERECHT: Das Familiengericht kann anordnen, dass sich die Eltern von einer Kinder- und Jugendhilfereinrichtung beraten lassen, wenn sie sich nicht über das Sorge- oder Umgangsrecht für ihr Kind einigen können. Sollte ein Elternteil sich weigern, an dieser Beratung teilzunehmen, könne das Gericht ihm einen höheren Anteil der Prozesskosten auferlegen.
Aha, höherer Anteil an den Prozesskosten, also bei Umgangsboykott einen höheren Anteil an den 11,30 € Gerichtskosten. Dieser höhere Anteil wird natürlich ebenso wie alle anderen Prozesskosten der Boykotteuse über PKH abgedeckt.
UMGANGSRECHT: Sollte das Gericht einen Gutachter beauftragen, um eine Entscheidung beim Umgangsrecht zu fällen, muss der Richter den Umgang in der Übergangsphase regeln. Damit soll laut der Richterin gesichert werden, dass das betroffene Elternteil und das Kind sich unabhängig von der Verfahrensdauer sehen können und nicht entfremden.
Da Gutachter in Umgansgsachen ja sowieso nur beauftragt werden, wenn der Boykott mit einer Kindeswohlgefährdung begründet wird, wird kein deutscher Familienrichter vorläufigen Umgang beschließen, bevor nicht der Gutachter Entwarnung gibt.
Und für BU gibt es jetzt schon kaum noch Kapazitäten. Das ist aber dann nicht das Problem des Gerichts, sondern....?
Richtig! Des Umgangsdeppen.
Man könnte ich schon wieder k****n.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
stimme mal wieder Beppo zu:
"Kinder dürfen mitentscheiden"
Da steht rein garnichts in dem Bericht, keine Altersregelung. Wer weiß wen die mit "Kindern" meinen!
MfG Dibaa
