Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage bezüglich Zweitwohnsitz der Kids. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit wir die beiden Kids meines LG bei uns mit Zweitwohnsitz anmelden können? Sie leben bei der Mutter in einem anderen RB.
Und welche Vorteile ergeben sich hierdurch genau? Muss die KM dem zustimmen (GSR)?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen damit und kann diese weitergeben.
Vielen Dank schon mal! 🙂
LG
Olga
[Editiert am 24/2/2005 von Olga]
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Moin Olga,
wenn GSR besteht und das ABR nicht gesondert geregelt ist, einfach zum Einwohnermeldeamt gehen und den Zweitwohnsitz anmelden.
Vorteile sind beim Wohngeld zu sehen und bei der Genehmigung von Vater-Kind-Kuren. Auf das KG und die Steuerklasse wirkt es sich nicht aus.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep,
das mit dem Wohngeld könnte dann für uns interessant sein. Mal sehen...
Aber Nachteile gibt es doch wohl hoffentlich keine oder? Ich meine, rechtlich wäre das einwandfrei, oder?!
Lg
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Hallo Olga,
rechtlich wäre das einwandfrei, oder?!
So weit ich weiß: Ja. Kann natürlich sein, dass die vom Amt sich etwas sperren. Davon aber nicht beirren lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Na dann versuchen wir das mal.
Danke für deine promte Antwort!
*anstrahl*
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
Hey!
Also jetzt hab ich zu dem Thema mal auch eine Frage..
Sicher, das das so einfach geht?? ..Auch ohne Einverständnis des anderen Sorgeberechtigten, bei dem die Kinder leben?
Nich sicher das auch dieser Unterzeichnenn muß für die Kids bei der Anmeldung der Zweitwohnung für die Kids??
Wie schon erwähnt, es besteht ja schließlich auch das GSR ...
Ich glaube persönlich nach meinem empfinden, das das ohne schriftliches Einverstädnnis des anderen nicht möglich wäre...
Oder irre ich da jetzt? Liege ich da falsch?
Gruß
Jens
Hi,
also, Nachteile hat es keine, wenn die Kinder auch bei deinem LG gemeldet sind. Im Gegenteil: Es ist der Papier gewordene Gegenbeweis, wenn die Mütter kreischen: "der Vater kümmert sich nicht!"
Das bringt allerdings nur einen Sinn, wenn die Kinder sich auch bei euch aufhalten.
Was die Zustimmungspflicht angeht: ich glaube, bei GS und nicht explizit dem anderen Teil angetragenem ABR, bedarf es keiner Zustimmung desselben.
Meine Ex hatte Probleme unsern Sohn mit Erstwohnsitz bei sich zu melden (kein Wunder, er ist ja auch mit 1. WS bei mir gemeldet), aber den Nebenwohnsitz hat sie ohne Probleme melden können.
Außerdem: Wenn ein Amt nicht gesetzeskonform handelt (kommt ja zu Gunsten der Mütter auch nicht gerade selten vor), dann macht sich ja nicht der Antragsteller eines Vergehens schuldig! Vorausgesetzt der Antragsteller bleibt bei der Wahrheit und begeht keine Täuschung.
Vorteil ist im übrigen auch: nach aktueller Rechtsprechung gründet die Trennung der Eltern einen Doppelwohnsitz der Kinder. Das ist in Bezug auf Zuständigkeiten der Gerichte z.B. ganz interessant. Leider verneint das Meldegesetz (noch?) die Möglichkeit zweier gleichberechtigter Wohnsitze - aber diesbezüglich stehen noch Präzedenzentscheidungen an.
Gruß
Haddock
Hallo haddock,
Außerdem: Wenn ein Amt nicht gesetzeskonform handelt (kommt ja zu Gunsten der Mütter auch nicht gerade selten vor), dann macht sich ja nicht der Antragsteller eines Vergehens schuldig! Vorausgesetzt der Antragsteller bleibt bei der Wahrheit und begeht keine Täuschung.
Da hast du natürlich Recht. Wir werden mal abwarten, wie das Amt reagiert, wenn wir die Kinder mit Nebenwohnsitz bei uns für die Berechnung von Wohngeld mit angeben.
LG
Olga
Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)
