Namensänderung der ...
 
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Namensänderung der Mutter

 
(@thomas)
Rege dabei Registriert

😮
Nabend, ich habe zwar keine ahnung, ob ich mir zu viel den Kopf zerbreche.
Aber besser jetzt nachdenken als später zu hören das ich nicht reagiert habe.
Meine Ex hat nach der scheidung wieder Ihren Geburtsnamen angenommen.
Angeblich hat mein sohn noch den alten Familien Namen (teoretisch auch anders nicht möglich).
Also wohnen die zusammen und haben unterschiedliche Nachnamen.

Ich habe jetzt beim durchforsten des Forums einen beitrag aus dem Jahre 2003 gefunden.
Dort stand drin, dass Kinder den Geburtsnamen der Mutter bekommen können, wenn der andere Name gegen des wohles des Kindes ist.

Dann müsste doch Ihre annahem des alten Mädchennamens schon gegen des wohles des Kindes sein? oder sehe ich das falsch?
Kommt es denn nicht automatisch dazu das Nachteile für das Kind entstehen?
Kann ich da jetzt nur abwarten?
Ich bin mir nicht sicher was ich davon halten soll.

Aber wie ich euch kenne, habt Ihr eh tips.

Wo kann ich eigentlich erfragen, welchen Hausnamen mein Sohn hat?
Für denn fall, dass sie seinen Namen doch geändert hat.
????
Grüße

Thomas

bitte keine namen posten

[Editiert am 24/2/2005 von sandgren]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 22:50
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also dein Sohn wird weiterhin den Familiennamen behalten, anders ist es ansich so gar nicht möglich ..

Und das sie ihren Mädchennamen wieder angenommen hat, hat wiederum nichts mit dem Kindeswohl zu tun..und die Namensänderung der KM ist auch nicht gegen das Wohl des Kindes zu sehen ..

Nachteile? Warum sollten deinem Sohn daraus Nachteile entstehen, das die Mutter den Mädchennamen trägt..

Und das sie den Mädchennamen wieder angenommen hat, dagen wirst du nichts tun können, insofern ist das ja auch ihr Recht das zu tun..

Na und warum willst du den Namen deines Sohnes erfragen, frage doch erstmal sie ..

Außerdem ihr habt doch bestimmt GSR, da dürfte es doch auch nicht so ein Problem sein über die Meldebehörde evtl zu erfahren wie sein Name ist, wobei, er wird sich kaum ohne dein Wissen geändert haben, wäre eben auch nicht möglich!

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube doch das das Standesamt dann für Namensänderungen zuständig wäre, ansonsten fraghe dort nach und mache dich schlau, ob das überhaupt möglich wäre, eine solche Änderung..

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 23:38
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Thomas,

ich kann Dich beruhigen....
ohne Einverständniserklärung von Dir, wird die Mutter den Namen nicht ändern können.

Ich habe selbst nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen, aus dem einfachen Grund, dass ich persönlich nicht mit dem Namen meines Ex weiterleben wollte. Selbstverständlich hat meine Tochter damit nichts zu tun. Sie ist aus dieser Ehe und trägt selbstverständlich den alten Familiennamen. Auch hätte ich niemals auch nur den Versuch unternommen, den ändern zu lassen. Das könnte sie tun, wenn sie alt genug ist, selbst zu entscheiden aber ich würde da nicht über ihren Kopf hinweg einfach entscheiden wollen.

Und nur mal so zur Info wie es bei mir abgelaufen ist....
Als ich zum Amt bin, um die Namensänderung für mich durchzuführen, wurde ich als erstes von der Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass das aber nur für mich gelte, nicht für unsere Tochter und dass dazu eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegen müsse. (aber das wollte ich ja eh nicht)

Also lass Dir keine grauen Haare wachsen deshalb.
Und Nachteile für das Kind gibt es auch nicht, eher für die Mutter, die öfters eine Erklärung geben muss, weil das Kind anders heißt. (Wenn man das als Nachteil ansieht)

Das ist doch im Prinzip genau das gleiche, wenn ein Partner neu heiratet und den neuen Namen annimmt. Dann heißt das Kind aus einer vorherigen Beziehung/Ehe auch anders, es sei denn, der leibliche Vater/Mutter erteilt die "Genehmigung" zur Namensänderung.

Gruß
Simone


AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 23:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Thomas,

ihr habt doch GSR. Melde deinen Sohn mit Zweitwohnsitz bei dir an. Dann hast du den Daumen drauf und ist auch gut für Wohngeld.

DeepThougt


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 00:15
(@PhoeniX)

Hallo thomas

Ich habe jetzt beim durchforsten des Forums einen beitrag aus dem Jahre 2003 gefunden.
Dort stand drin, dass Kinder den Geburtsnamen der Mutter bekommen können, wenn der andere Name gegen des wohles des Kindes ist.

Das kommt ganz darauf an in wie weit das Wohl des Kindes gefärdet ist.
Ich kann mir mitlerweile vorstellen, das wenn die KM anmeldet das das Kind immer wieder von anderen Kindern berichtet, die sich darüber lustig machen das es anders wie die Mama heißt, und sie ein psychologisches Gutachten einreicht, das das Kind einen psychischen Schaden nimmt, da es ein anderen Namen wie die Mutter hat, das JA es befürworten würde das eine Namensänderung gemacht wird.

Aber so was wird zum Glück selten vorgenommen.

MFG

PhoeniX ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 00:29
(@eagle13)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas

soweit wie ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, ist das so wie du es schreibst nicht möglich den Nachnamen des Kindes zu ändern.
Auch wenn die KM ihren Mädchennamen wieder annimt.
Was wohl möglich ist, ist eine Namensschenkung, dazu müsste die KM aber neu heiraten und noch nen Kind in die Welt setzen.
Dann ist es wohl möglich deinem Kind den neuen "Familiennamen" zu "schenken"
Hat dann was mit "Kindeswohl" zu tun.
Wenn ich falsch liege verbessert mich bitte...

eagle13


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 02:31
(@chris40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Thomas

Ich glaube ich kann Dich noch mehr beruhigen, hier auf VS findest Du eine Beitrag zum Thema Urteile, hier, des VG Koblenz.
Da wollte die EX mit Mädchenname, die von einem anderen Mann erneut schwanger war, erreichen, das die Kinder den gleichen Nachnamen haben. Dieses wurde vom VG Koblenz abgelehnt, weil man der Meinung war, das eine Namensänderung zum Nachteil des KV auch nicht dem Wohle des Kindes dient. Erfreulich, oder?
VG Koblenz vom 25.08.2004- 2 K 184/04.KO

Viele Grüße
Chris40


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 11:29