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(@helpme)
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Hallo,

danke für eure Beiträge.
Fakt ist sie zieht nicht wegen Ihrer Arbeit um.
Sie hat keine, sie hat nicht mal ne Ausbildung oder einen Beruf.
Sie will nur zu NEXT welcher dort Verpflichtungen hat.

Argumentiert wird noch, dass sie ja meinem Wunsch nachkäme auszuziehen, da sie mir keine Miete zahlen könne (wobei ich sage sie will nicht).

Vielleicht ist es doch nur eine Finte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 17:07
(@Slycite)

Moin Bitumen,

gar keine Frage, dass es diesbezüglich zahlreiche abschlägige Urteile gibt. Stimme ich Dir voll zu.

Doch es kommt dabei immer auch auf den Einzelfall an. Wenn Familien "intakt" sind, werden Uneinigkeiten i.d.R. familienintern und im Ergebnis mit Konsens geklärt. Ob das immer auch das bestmöglichste für die Kinder ist, muss hier dahinstehen. Beispielsweise in Soldatenfamilien, Seefahrerfamilien etc. Freiwilllige Gerichtsbarkeit eben.

Was ich meine, ist, dass der TO auf jeden Fall so ein Verfahren nach de Anlündigung rein vorsorglich einleiten sollte, um möglichst soviel wie möglich Nachteile für seine Kinder und sich für den Fall des Wegzugs zu vermeiden.

In seinem Fall könnte man sagen, dass hier zunächst der Weg das Ziel ist. Und an der einen oder anderen Stelle sind hier ja sogar auch gute Erfolgschancen zu sehen.

LG Thomas


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Geschrieben : 16.09.2014 18:32
(@helpme)
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Hallo,

helft mir doch bitte nchmal fix betreff der Wortwahl oder BEzeichnung für so ein Verfahren.
Also die Schlagworte welche ich meinem Anwalt diesbezüglich nennen sollte.

Danke und Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 18:37
(@Slycite)

helft mir doch bitte nchmal fix betreff der Wortwahl oder BEzeichnung für so ein Verfahren.
Also die Schlagworte welche ich meinem Anwalt diesbezüglich nennen sollte.

Aufenthaltbestimmungsrecht - Klärung des gewöhnlichen Aufenthaltes.
Das ist Teil des Sorgerechts.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 18:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal,

ich würde die Kiste nur aufmachen, wenn Du die Betreuung übernehmen kannst und willst. Dass Deine Ex nicht die Arbeit ins Feld führen kann ist für meine Begriffe kein großes Hindernis für sie. Sie hat ein Kleinstkind, "muss" damit noch gar nicht arbeiten und man kann ihr nicht verwehren umzuziehen, selbst wenn das private Gründe hat.

Du kannst nur gewinnen, wenn Du den Wechsel der Kinder in Deinen Haushalt willst und stemmen kannst UND dann auch noch großes Glück hast, dass ein Gericht die Kontinuität an Vater und Wohnort als wichtiger erachtet als den Erhalt der bisherigen Hauptbetreuungsperson.

Und das schreibe ich jetzt nicht, weil ich das so "gut" finde, sondern weil es genau darauf hinauslaufen wird.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 19:13
(@Slycite)

Und das schreibe ich jetzt nicht, weil ich das so "gut" finde, sondern weil es genau darauf hinauslaufen wird.

Moin Lausbackesmama,

vor Gericht und auf hoher See ... !

Was spricht denn bitte genau für Dich dagegen? Ich meine Einzelfallbezogen.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 19:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

@LMB war schneller. Genau so!

Erst die Entscheidung, dann die Strategie. Die Diskussion um die Arbeit verwirrt.
Der TO kann nur die Kontinuität bzgl. des Kindes ins Feld führen in Kombination
mit einem überzeugendem Betreuungskonzept. Und auch dieser Fight wäre was
fürs ambitionierte Sportsfreunde und der Ausgang im besten Fall offen.

Das heißt nicht, gleich alles abzunicken, sondern klug versuchen für den Umgang
die größtmögliche Erleichterung herauszuholen (finanzielle und praktische Beteiligung
der KM an der Organisation des Umgangs).

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 19:27
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