Hallo zusammen,
es war in letzter Zeit etwas ruhiger um mich, da sich die die Lage (meines Erachtens nach) etwas entspannt hat, ABER,
ja grad kam das große aber....
Ich und DEF haben endlich mal vernünftig über die weitere Vorgehensweise (Haus etc) geschrieben und auch, dass sie nun ausziehen will und ich das Haus bekommen soll.
In einem Nebensatz grad eben hat sie gesagt, dass ihr Freund demnächst einen Besichtigungstermin hat.
Zwei Hämmer auf einmal, also dass sie einen Freund hat und dass es weiter weg gehen soll, ca 200 km Luftlinie.
In Summe ca 400 km von meinen Eltern weg, die Kinder waren bzw sind regelmäßig und oft bei ihnen.
Dazu meine Fragen, ich weiss wahrscheinlich alles schon 1000 mal geschrieben und erzählt ich kann aber grad nicht suchen und mich durchackern, da ich wie gelähmt bin.
Hier ganz kurz was mir unter den Nägeln brennt:
1. Klar darf sie hinziehen wo sie will, aber muss das nicht irgendwie im KOnsenz stehen?
Hab ich da gar nix zu melden?
2. Die Kleine wird morgen eingeschult und soll dann sofort wieder umziehen, super.
Habt ihr Tips
3. Ich kann ihr einen Freund prinzipiell ja nicht verbieten, aber gibt es von ihr eine Pflicht mich darüber zu informieren wer mit meinen Kindern zusammenlebt?
Bin grad am Boden und werd getreten...
Hallo helpme,
während Du über die Scheidungsfolgenvereinbarung nachgedacht hast, sind hier also Tatsachen geschaffen worden.
Da ihr das gemeinsame Sorgerecht und ABR habt, hast Du natürlich ein Mitspracherecht. Nur wird Dir das wenig nützen, wenn eigentlich klar ist, dass die Kinder bei der KM leben sollen.
Was Du versuchen solltest ist ihr zumindet die Kosten für den Umgang aufzuerlegen, da sie die Entfernung schafft.
Außerdem wirst Du Dir überlegen müssen wie Du künftig den Umgang sinnvoll gestalten kannst und willst. Als Anregung: Ferien nicht paritätisch teilen, insbesondere auch Schulferien in Verbindung mit Feiertagen für Dich nutzen.
Das Privatleben Deiner DEF geht Dich nichts mehr an. Aber sicher kannst Du sie fragen ob Du Next nicht auch mal kennenlernen kannst, aber ich denke, dass wird beim Umgang sowieso passieren. Nein, ein Pflicht gibt es nicht, und solange es nicht kindswohlgefährdend ist geht es Dich auch nichts an.
VG Susi
Hi,
ja sie darf hinziehen wohin sie auch immer will.
Aber es ist nicht in Stein gemeiselt, dass unter diesen Umständen die Kinder mitziehen müssen. Geh mal in dich, ob du nicht, da du ja das Haus übernimsmt, nicht auch sicherstellen kannst, dass die Kinder durch dich betreut werden können und so das gewohnte Umfeld inkl. Schule erhalten bleibt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo ihr beiden,
ja irgendwie is mir grad ganz flau.
Meine Finger sind kalt und mir is leicht duselig.
Geht mir jetzt echt nah.
Was heisst ABR?
Ja, da beisst sich ja die Katz in Schwanz. Sie muss mir nichts mehr sagen, aber kindswohlgefährdend darfs auch net sein.
Wie soll ich das denn überhaupt beurteilen wenn ich den net kenn?
Ja, ich würd gern die Kinder betreuene, aber ich arbeite voll, meine Eltern sind 200 km weit weg.
Zudem würde ich sagen die Kinder wären lieber bei ihr.
Zuletzt würde sie wohl lieber sterben als mir die Kinder zu überlassen.
Ausserdem wie soll ich das argumentieren, mal ehrlich solang sie nicht handgreiflich gegenüber den Kindern ist, hat man als Vater doch keine Chance.
Nein, ich geb nicht schon vorher auf, aber ich sehs realisitsch.
Naja, wenigstens etwas, aber wie kann ich das mit den Entfernungskosten am besten machen?
Kann, soll oder muss ich hier im Vorfeld was vorbereiten?
Ich werd ihr das sagen, aber das wird sie wohl nicht davon abbringen.
Hm,
vielleicht kannst du ja die Übernahme der erhöhten Umgangskosten in die Scheidungsfolgevereinbarung reinschreiben. Eine Regelung bei der sie dir einfach nur einen Wisch unterschreibt, dass sie das tun möchte, kannstdu wahrscheinlich gleich als Klopapier verwenden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
ja das ist ein guter Punkt, dem geh ich mal nach.
Ich hab da was im Kopf von wegen, dass beide Elternteile bei wichtigen Entscheidung, welche die Kinder betreffen unterschreiben bzw bestimmen müssen.
betrifft das nciht auch die Schulwahl? Was fällt da noch drunter?
Gruß
Hi HelpMe,
ja, formaljuristisch hast Du natürlich Recht, jedoch bist Du Dir doch selbst sicher, welchen Weg dies gehen wird. Du schreibst, die 'Kinder sind lieber bei ihr' ergo ein Pluspunkt für Exe, 'ich arbeite Vollzeit' erge zweiten Pluspunkt für Exe, da ich daraus lese, dass Du kein Betreuungskonzept hast, das gleiche gilt für das Thema, Eltern wohnen 200 km entfernt.
Wenn für Dich machbar und ausreichend, so versuche in einer Scheidungsfolgevereinbarung möglichst auch Umgang und Kosten dazu zu regeln. Deine Exe ist Dir aber schon ein paar Schritte voraus und Deine Empörung, so gut ich dies auch nachvollziehen kann, wird bei ihr, dem Next und auch vor Gericht nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
Ich denke Deine Entscheidung hast Du innerlich schon getroffen, also mach das Beste für Dich daraus
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
hi,
Schulische Belange, Vermögenssorge, Gesundheitssorge.
Aber Grundschule wird eh nach Straßenzügen eingeteilt, von daher ist das meist nicht flexibel, es sei denn, mann hat besondere Ansprüche.
Wenn deine Ex mit Kind 200km weit weg zieht in die Lummerlandstrasse dann geht es da in die Schule, wo alle anderen Kinder aus der Lummerlandstrasse auch hingehen.
Oder was willst du da wählen an Schule, wenn das Kind so weit entfernt?
Zumal es nach einem Umzug fürs Kind in der fremden Umgebung eh am günstigsten ist die Schule zu besuchen, in die alle (zukünftigen) Kumpels aus der Sraße auch hingehen. Da würd ich an deiner Stelle gar nichts machen.
Später, bei der weiterführenden Schule wird das dann interessant, jetzt noch nicht.
mmm
Naja, die Schule, in die sie bisher gehen, mmm 😉
Ja, ich würd gern die Kinder betreuene, aber ich arbeite voll, meine Eltern sind 200 km weit weg.
Zudem würde ich sagen die Kinder wären lieber bei ihr.
DAS ist ein Argument, das ich ich im Jahr 2014 nicht mehr gelten lasse! Heutzutage möchten angehende Exmänner, dass die Ex quasi ab ausgesprochener Trennung aufhört, dem Ex auf der Tasche zu liegen und bitteschön trotz Kitabetreuung Vollzeit arbeitet und für sich selbst sorgt. Gebongt! Aber dann soll "Mann" auch aufhören, Vollzeiterwerbstätigkeit als Grund heranzuziehen, nicht selbst als Betreuungselternteil fungieren zu können. :sonicht:
Zum zweiten Satz: Wenn das Deine feste Überzeugung ist, würde ich den Fokus darauf legen, dass sie sich an den Umgangskosten und dem erhöhten Aufwand beteiligt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
DAS ist ein Argument, das ich ich im Jahr 2014 nicht mehr gelten lasse! Heutzutage möchten angehende Exmänner, dass die Ex quasi ab ausgesprochener Trennung aufhört, dem Ex auf der Tasche zu liegen und bitteschön trotz Kitabetreuung Vollzeit arbeitet und für sich selbst sorgt. Gebongt! Aber dann soll "Mann" auch aufhören, Vollzeiterwerbstätigkeit als Grund heranzuziehen, nicht selbst als Betreuungselternteil fungieren zu können. :sonicht:
Funktioniert aber leider immer noch umgekehrt: Entscheidung der Ex mir komplett auf der Tasche zu liegen, gar nicht arbeiten zu gehen und alleine über das Kind zu verfügen. Ich habe die umgekehrte Verteilung vorgeschlagen, selbst ohne der Ex auf der Tasche liegen zu wollen haben die schwarzen Roben mich praktisch ausgelacht. Kind war noch sehr klein. Inzwischen wurde von 100% auf 0% auf der Tasche liegen umgestellt und die Ex kann sehen wo sie bleibt mitsamt Kitabetreuung.
Sorry für OT,
schultze
Inzwischen wurde von 100% auf 0% auf der Tasche liegen umgestellt und die Ex kann sehen wo sie bleibt mitsamt Kitabetreuung.
Moin Schultze,
wie das denn? Hört sich nach Unterhaltsverweigerung an.
LG Thomas
wie das denn? Hört sich nach Unterhaltsverweigerung an.
Nein, das ist normales Unterhaltsrecht: Kind < 3 = Ex zu 100 % auf meiner Tasche; Kind inzwischen > 3, daraus folgt: Unterhalt für Ex = 0. Fertig.
(KU wird natürlich weiter gezahlt, ist ja für das Kind und nicht für die Ex)
Beste Grüße,
schultze
Hallo LBM,
nein bitte nicht falsch verstehen.
Das sollte nicht als "nicht wollen" verstanden werden, sondern eher ein vorreifendes Argument zu sein,
dass mir aufgrund der Vollzeit die Kinder wohl kaum zugesprochen werden würden.
Sie arbeitet nicht und hat ja nicht mal was gelernt. Zudem ist das kleinste Kind grad mal ein Jahr.
Oder seh ich das falsch?
Gruss
Oder seh ich das falsch?
Nein du siehst das vollkommen realistisch.
Ich an deiner Stelle würde taktisch vorgehen.
Als erstes muss deine Grundhaltung gegenüber der DEF sein, nicht zulassen zu wollen, dass sie mal eben mir nichts dir nichts 200km weit weg zieht. Schon alleine um ihr die Kosten aufs Auge zu drücken aber auch wenn man an die Kinder denkt.
Argumente dagegen gibt es genug.
Gleichzeitig musst du dir aber Gedanken dazu machen, wie eine eventuelle Umgangsvereinbarung durchgeführt wird, welche sich der Distanz anpasst. Und das ist, auch mit unter anderem einen Kind von einem Jahr, nicht allzu einfach.
Ich finde es ehrlich gesagt unzumutbar für die Kids, was deine Ex da gerade veranstaltet. Ihr seid kaum getrennt, habt jahrelang als Familie unter einem Dach gewohnt, da schleppt sie die Kinder mit ihren ziemlich neuen Macker 200km weit weg und damit komplett raus aus dem aktuellen Umfeld.
Rosarote Brille lässt grüßen. Und damit meine ich nicht Martin 😉
Vielleicht aber war das ganze ein Schachzug deiner DEF, um dich mächtig aus den Fugen zu bringen, was ihr auch gelungen ist, und ein neuer Heimatort in weiter Ferne steht nicht ernsthaft im Dialog!
Gruß
Sputnik
Moin,
der Wunsch von Trennungsbeteiligten, den/die ehemalige/n Partner/in so weit wie möglich hinter sich zu lassen und an einem anderen möglichst weit entfernten Ort einen Neuanfang machen zu wollen, ist aus egoistischer Sicht verständlich.
Für die Kinder und den zurückbleibenden Elternteil ist dieser Entfernungs-Egoismus katastrophal und bedeutet immer einen schweren beeinträchtigenden Einschnitt für das Eltern-Kind Verhältnis und erschwert die Erziehung.
Entwurzelung der Kinder aus der gewohnten Lebensumgebung, ihrem sozialen Umfeld und das Herauslösen aus der Familienbande des zurückbleibenden Elternteils sowie die notwendige Eingewöhnung an einem neuen Wohnort, die Notwendigkeit neuer sozialer Kontaktaufnahmen und die Umgestaltung der Umgangsmodalitäten gehen damit einher.
Dies alles sind grundsätzlich bei einem ortsfernen Wegzug sehr kritisch zu berücksichtigende Gesichtspunkte, die im Sinne des Kindeswohls und einer Aufrechterhaltung des Eltern-Kind Verhältnis und der Erziehungsfähigkeit zum tragen kommen. Der/Die Wegziehende schafft durch den Wegzug völlig neue familiäre Grundverhältnisse.
Die beabsichtigten Veränderungen sind familienrechtlich ohne wenn und aber justiziable. Derartige Bemühungen werden bei der Durchführung von entsprechenden familienrechtlichen Verfahrenen in den allermeisten Fällen, auch wenn sie letztlich einen Wegzug nicht immer verhindern mögen, trotzdem weitreichende Verbesserungen für die sich entfernenden Kinder und den zurückbleibenden Elternteil nach sich ziehen, als wenn ein Wegzug einfach widerstandslos geduldet wird. In wenigen Fällen können sie auch eine Aufgabe der Wegzugsabsichten bewirken.
Es sollte hier in keinem Fall klein beigegeben werden.
Und wenn bei den Kindern ohnehin schon bedingt durch die Trennungsphase ein gewisses Maß an Entfremdung festzustellen ist, noch umso weniger. Denn durch den Wegzug wird die Situation vorhersehbar sich sicher nicht verbessern, sodass rein prognostisch eine Verschlechterung zu erwarten ist. Das muss klar herausgestellt sein.
Ebenso klargestellt sein muss, dass die verfassungsmäßige Niederlassungsfreiheit verbunden mit der elterlichen Aufenthaltsbestimmung als Teil des Sorgerechts des Wegziehenden an einem bestimmten externen Wirkungspunkt dort enden muss, wo sie die verfassungsmäßige Rechte der Kinder und des zurückbleibenden Elternteils massiv und dauerhaft beeinträchtigen würde.
Insoweit muss bei einem Wegzug die danach entstehende neue Familiensuation gleichermaßen einer familienrechtlichen Neubetrachtung unterzogen werden. Dies geschieht im Bereich der familienrechtlichen freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nur auf Antrag eines der Beteiligten/Betroffenen, nicht automatisch.
Also ran ans Werk ...
Kindesentzug bleibt Kindesentzug, auch wenn man ihn in eine mit dem Wegzug verbundene Verbesserung der privaten und beruflichen Verhältnisse kleidet.
LG Thomas
@slycite,
also ganz so rosig sehe ich das nicht für den TO, formal gebe ich Dir in weiten Teilen Recht, jedoch gibt es schon genügend Urteile von OLGs, die sehr wohl berufliche Gründe für einen Umzug akzeptieren, auch wenn es dadurch zu deutlichen Einschränkungen im Umgang mit dem anderen Elternteil kommen sollte (z.B. OLG Koblenz).
Also wenn DEF es geschickt anstellt, kann TO nur darauf bauen ein Stück weit die höheren Umgangskosten weiterreichen zu können, wobei das in diesem Fall dann auch eher zweifelhaft ist.
Auch Deine Argumente mit Entwurzelung und verlassen des gewohnten Umfeldes ziehen m.E. nicht, wenn sich DEF nur kurz überöegt, wie sie das verargumentiert. Es gibt viele intakte Familien, die alle 3-4 Jahre umziehen (müssen) inkl. Schulwechsel und allem drum und dran.
CU Bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
